Bei Kündigung hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmer keinen Beweiswert

Viele Arbeitgeber kennen das, der Arbeitnehmer kündigt oder wird gekündigt und erkrankt sofort für die gesamte Kündigungsfrist.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom  13. Dezember 2023, AZ  5 AZR 137/23 hierzu Arbeitgeberfreundlich entschieden .

Der Anwalt für Arbeitsrecht erläutert , ein Arbeitnehmer kann eine behauptete Arbeitsunfähigkeit mit Bescheinigungen eines Arztes nachweisen. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erschüttert, wenn „nach einer Gesamtbetrachtung Anlass zu ernsthaften Zweifeln- so Zitat BAG- “ bestehen. Bei  der Krankschreibung, die während einer laufenden Kündigungsfrist ausgestellt wird, ist es für die Glaubwürdigkeit nicht entscheidend, ob die Kündigung vom Arbeitnehmer  oder vom Unternehmen ausgeht.

Die Kanzlei für Arbeitsrecht Leipzig erklärt, das BAG sieht  einen Zusammenhang bei  „passgenauer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit“ zum Ende der  Kündigungsfrist. Dieser Zusammenhang besteht besonders dann, wenn  der Arbeitnehmer unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesundet und eine neue Beschäftigung aufgenommen hat. Der Anwalt für Arbeitsrecht erläutert , dann muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit beweisen, mit den Worten des BAG er hat die  „volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit“, wenn er hierfür Lohn  bekommen wolle gem. § 3 Abs. 1 EFZG.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin