Ist die Einsetzung eines Berufsbetreuers als Erbe erlaubt oder sittenwidrig?
Testament & Berufsbetreuer: Ist das zulässig?
Darf ein Berufsbetreuer als Erbe eingesetzt werden? Diese Frage beschäftigt viele Erblasser und potenzielle Erben gleichermaßen.
Grundsätzlich gilt: Die Testierfreiheit erlaubt es, den Nachlass nach eigenen Wünschen zu regeln. Doch gerade bei Berufsbetreuern stellt sich die Frage, ob eine testamentarische Einsetzung als Erbe sittenwidrig sein kann.
Gesetzliche Schutzvorschriften: Einschränkung der Testierfreiheit?
Zum Schutz betreuter Personen gibt es spezielle gesetzliche Vorgaben. Besonders relevant ist § 30 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG), der es beruflichen Betreuern untersagt, geldwerte Zuwendungen von den Betreuten anzunehmen. Dies umfasst grundsätzlich auch eine Erbeinsetzung
durch Testament.
Darüber hinaus existieren in den Bundesländern weitere Regelungen, etwa Betreuungsordnungen und Heimgesetze, die solche Konstellationen unterbinden sollen. Ziel dieser Vorschriften ist es, eine unzulässige Beeinflussung des Erblassers zu vermeiden.
Ist die Erbeinsetzung eines Berufsbetreuers sittenwidrig?
Gerichtliche Entscheidungen im Überblick
Ob die Einsetzung eines Berufsbetreuers als Erbe sittenwidrig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Unterschiedliche Oberlandesgerichte haben dazu unterschiedliche Einschätzungen getroffen:
- OLG Celle (Beschluss vom 9.1.2024): Die Einsetzung eines Berufsbetreuers als Erbe wurde als sittenwidrig eingestuft.
- OLG Frankfurt am Main (21.12.2023): Trotz eines Verstoßes gegen § 32 Hessische Berufsordnung wurde die testamentarische Verfügung zugunsten eines Arztes für wirksam erklärt.
- OLG Nürnberg (19.7.2023): Die testamentarische Erbeinsetzung eines Berufsbetreuers wurde nicht als sittenwidrig gewertet.
Wann ist die Erbeinsetzung eines Berufsbetreuers möglich?
Ob ein Berufsbetreuer erben darf, ist eine komplexe
juristische Frage. Grundsätzlich kann eine solche Erbeinsetzung wirksam sein,
sofern keine unzulässige Beeinflussung des Erblassers vorliegt. Es kommt
entscheidend auf die Beweggründe für die Testamentserrichtung an.
Für nahe Verwandte, die sich durch eine solche Erbeinsetzung benachteiligt sehen, empfiehlt es sich, Einwände gegen das Testament nach § 138 BGB unter Berücksichtigung einschlägiger Schutzvorschriften gegenüber dem Nachlassgericht vorzubringen.
Ihr Fachanwalt für Erbrecht berät Sie!
Möchten Sie Ihr Testament rechtssicher gestalten oder eine Anfechtung prüfen lassen? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht!
Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere
HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de
gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.
https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden
Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.