Kinderloses Ehepaar mit Immobilie: Erbrechtliche Risiken, Sozialhilferegress – und wie wir sie traditionell sauber lösen

Kinderlose Ehepaare fühlen sich im Alltag oft rechtlich „sicher“ – insbesondere, wenn eine selbst bewohnte Immobilie vorhanden ist und man davon ausgeht, „der andere erbt ja alles“. Genau hier liegt aber einer der klassischen Irrtümer im deutschen Erbrecht: Ehegatten erben sich nicht automatisch gegenseitig. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – und die führt bei Kinderlosigkeit häufig dazu, dass Eltern, Geschwister oder entferntere Verwandte (teilweise ungewollt) Erben werden.

Noch brisanter wird es, wenn ein möglicher Sozialhilfeträger im Hintergrund steht – etwa wegen Heimkosten eines Elternteils. Dann kann aus der eigentlich „familiären“ Nachlassregelung plötzlich eine wirtschaftliche Zwangslage entstehen, bis hin zum Druck, eine Immobilie zu verwerten.

In diesem Beitrag stellen wir – in verständlichen Worten, aber juristisch präzise – dar, welche typischen Konstellationen bei kinderlosen Ehepaaren mit Immobilie auftreten, welche gesetzlichen Regeln gelten, wie der „lange Arm“ des Sozialhilfeträgers in die Erbfolge hineinwirken kann und welche bewährten Gestaltungen (klassisch-traditionell) zuverlässig schützen.

  1. Der Kernfehler: „Wir sind verheiratet, also erbt der Ehegatte alles.“

Diese Annahme ist gefährlich. Das Gesetz ordnet die Erbfolge nicht nach Nähegefühl, sondern nach Ordnungen und Quoten. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht ist nur ein Teil des Systems.

Wörtlich heißt es in § 1931 Abs. 1 BGB:

„Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.“

Bei Kinderlosigkeit fehlen Verwandte der ersten Ordnung (also Kinder/Enkel). Dann treten Verwandte der zweiten Ordnung ein: Eltern des Erblassers – und wenn diese vorverstorben sind, deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten).

Damit ist klar: Ohne Testament erbt der überlebende Ehegatte bei kinderlosen Ehepaaren nicht automatisch 100 %, sondern je nach Güterstand typischerweise ¾ (Zugewinngemeinschaft) oder ½ (ohne Zugewinnausgleichskomponente), während der Rest an die Familie des Verstorbenen fällt.

  1. Gesetzliche Quoten bei kinderloser Ehe in Zugewinngemeinschaft (der Regelfall)

Die meisten Ehen bestehen im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Für diesen Fall enthält das Gesetz einen „pauschalen Zugewinnausgleich im Todesfall“.

  • 1371 Abs. 1 BGB lautet:

„Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; dies gilt nicht, wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt.“

Folge: Neben Verwandten der zweiten Ordnung (Eltern/Geschwister) erbt der überlebende Ehegatte ½ nach § 1931 Abs. 1 BGB plus ¼ nach § 1371 Abs. 1 BGB, also insgesamt ¾.

Der verbleibende Anteil ¼ geht an die Verwandten der zweiten Ordnung, also häufig an Eltern oder – wenn ein Elternteil verstorben ist – an Geschwister/deren Kinder.

  1. Warum das in der Praxis eskaliert: Immobilie im Nachlass + externe Gläubiger (Sozialhilfe)

Gerade bei Ehepaaren mit selbst bewohntem Haus ist der Nachlass oft „immobilienlastig“: viel Wert, wenig Liquidität. Wenn dann ein gesetzlicher Miterbe (z. B. Vater, Mutter oder Geschwister des Verstorbenen) beteiligt ist, entsteht eine Erbengemeinschaft.

Das ist juristisch eine Zwangsgemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB). Eine Erbengemeinschaft kann zwar vernünftig verwaltet werden – aber wenn ein Miterbe wirtschaftliche Interessen verfolgt oder ein Dritter Zugriff nimmt, wird es unerquicklich.

Hier kommt der Sozialhilfeträger ins Spiel: Wenn etwa ein Elternteil des verstorbenen Ehegatten im Pflegeheim ist und Sozialhilfe erhält, prüft das Amt regelmäßig, ob Vermögen vorhanden ist oder realisiert werden kann. Ist der Elternteil (oder dessen Erbteil) irgendwie beteiligt, wird der Erbteil häufig als „einsetzbares Vermögen“ gesehen – und es entsteht Druck auf die Nachlassabwicklung.

In vielen Fällen lautet das Ergebnis: Die Immobilie muss verwertet werden, wenn der überlebende Ehegatte den Miterben nicht auszahlen kann. Das ist genau die Konstellation, die im Alltag als „der lange Arm des Sozialhilfeträgers“ erlebt wird.

  1. Typischer Ausgangsfall (klassisch aus der Beratungspraxis)

Ein kinderloses Ehepaar lebt im Einfamilienhaus, das (wirtschaftlich oder rechtlich) dem verstorbenen Ehegatten zuzurechnen ist. Der verstorbene Ehegatte hat noch einen Vater, der im Pflegeheim lebt. Heimkosten werden (teilweise) vom Sozialhilfeträger getragen.

Stirbt der Ehegatte, entsteht ohne Testament die gesetzliche Erbfolge. Der überlebende Ehegatte wird zwar Haupterbe, aber der Vater erbt eine Quote. Diese Quote kann – oberhalb von Schonvermögen – als verwertbares Vermögen betrachtet werden, sodass der Sozialhilfeträger auf Realisierung drängt.

Ergebnis: Der überlebende Ehegatte muss unter Umständen das Haus belasten oder verkaufen, um auszuzahlen. Eine klassische Überraschung – aber rechtlich folgerichtig.

 

  1. Schonvermögen und „selbst bewohntes Haus“: Keine automatische Rettung

Häufig hören wir: „Aber das Haus ist doch geschützt, weil es selbst bewohnt ist.“

So einfach ist es nicht.

Der Sozialhilfeträger prüft, ob Vermögen einzusetzen ist (§ 90 SGB XII). Zwar gibt es Schonvermögen, und selbst bewohntes Wohneigentum kann unter Umständen privilegiert sein. Doch entscheidend ist die genaue Konstruktion: Wem gehört die Immobilie? Wem gehört der Erbteil? Welche Ansprüche bestehen? Schon eine Beteiligung in einer Erbengemeinschaft kann wirtschaftlich verwertbar sein.

  1. Gestaltungslösungen: Wie wir kinderlose Ehepaare mit Immobilie traditionell absichern

Die gute Nachricht: Das Risiko lässt sich rechtssicher beherrschen – wenn man rechtzeitig gestaltet. Die klassische erbrechtliche Gestaltung folgt dabei seit Jahrzehnten denselben bewährten Leitlinien: klare Erbeinsetzung, klare Absicherung des Ehegatten, klare Begrenzung fremder Zugriffe.

Entscheidend ist regelmäßig eine Kombination aus:

Erstens: Testamentarischer Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten (um überhaupt Erbengemeinschaften mit Eltern/Geschwistern zu vermeiden).

Zweitens: Vermächtnis- oder Pflichtteilssteuerung, um ungewollte Liquiditätsabflüsse zu reduzieren.

Drittens: bei Immobilien: belastbare Regelung zur Zuordnung (gegebenenfalls Vor- und Nacherbschaft oder Nießbrauch-/Wohnrechtsgestaltung), je nachdem, wie Vermögen in der Familie bleiben soll.

Gerade für kinderlose Ehen ist die Gestaltung oft besonders wichtig, weil andernfalls der Nachlass „nach oben“ in die Herkunftsfamilie abfließt – und damit auch in deren wirtschaftliche Risiken.

  1. Rechtsprechung: Rückforderung/Verwertung verschenkter Immobilien im Elternunterhalt

In der sozialhilferechtlichen Praxis spielt außerdem die Frage eine Rolle, ob verschenkte Immobilien über einen Rückforderungsanspruch wieder „aktiviert“ werden können (z. B. nach § 528 BGB). Der BGH hat hierzu wichtige Leitlinien gesetzt:

Der BGH hat entschieden, dass sich die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht dadurch erhöht, dass wegen einer verschenkten, selbst genutzten Immobilie (mit Nießbrauchsvorbehalt) ein Rückforderungsanspruch nach § 528 Abs. 1 BGB angenommen wird. Mit anderen Worten: Der Sozialhilfeträger kann nicht ohne Weiteres so tun, als stünde dieses Vermögen wieder zur Verfügung.

Der BGH hat die Grundsätze fortgeführt und klargestellt, dass diese Maßstäbe auch gelten, wenn beide Ehegatten gegenüber ihren jeweiligen Elternteilen unterhaltspflichtig werden. Dadurch wurde die Berechnung der Leistungsfähigkeit in Doppelbelastungssituationen präzisiert und die Reichweite der Anrechnung von Rückforderungsansprüchen begrenzt.

  1. Unser Fazit: Bei Kinderlosigkeit ist ein Testament kein Luxus, sondern Pflicht

Bei kinderlosen Ehepaaren mit Immobilie ist die gesetzliche Erbfolge oft nicht das, was die Eheleute wollen. Sie führt klassisch zu Beteiligungen der Herkunftsfamilie – und öffnet im ungünstigen Fall Flanken für wirtschaftliche Dritte, insbesondere wenn Pflege- und Sozialhilfethemen im Raum stehen.

Wir sehen in der Praxis immer wieder: Die sauberste Lösung ist die traditionelle und seit Jahrzehnten bewährte erbrechtliche Gestaltung, also ein klar formuliertes Ehegattentestament, das Immobilie und Versorgungslinie eindeutig ordnet und Streit sowie Zwangsverwertung vorbeugt.

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Testamentsvollstreckung – Sicherheit für den letzten Willen und Schutz des Vermögens

Die Testamentsvollstreckung gehört seit jeher zu den wichtigsten Instrumenten einer sorgfältigen Nachfolgegestaltung. Wer sein Vermögen über Generationen hinweg sichern, Streit unter Erben vermeiden und sicherstellen möchte, dass der eigene letzte Wille tatsächlich umgesetzt wird, kommt an der Anordnung einer Testamentsvollstreckung regelmäßig nicht vorbei. Wir erleben in der Praxis immer wieder, dass gerade komplexe Vermögensverhältnisse, Patchwork-Familien, Unternehmensbeteiligungen oder minderjährige Erben ohne Testamentsvollstreckung zu erheblichen Konflikten führen können. Eine professionell durchgeführte Testamentsvollstreckung schafft dagegen klare Strukturen, schützt den Nachlass und sorgt für Rechtssicherheit.

Frau Rechtsanwältin Marion Peper ist Fachanwältin für Erbrecht und verfügt über die Qualifikation und Erfahrung, als Testamentsvollstreckerin tätig zu werden. Durch die Verbindung von juristischer und steuerlicher Kompetenz kann eine qualifizierte Testamentsvollstreckung dazu beitragen, Vermögenswerte zu erhalten und Konflikte nachhaltig zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen der Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich geregelt. Die zentrale Vorschrift ist § 2197 BGB, der lautet:

„Der Erblasser kann durch Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen.“

Die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers ergibt sich insbesondere aus § 2205 BGB. Dort heißt es:

„Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass zu verwalten. Er ist berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über Nachlassgegenstände zu verfügen.“

Damit wird deutlich, dass der Testamentsvollstrecker eine eigenständige Rechtsstellung besitzt. Er ist weder Vertreter der Erben noch Vertreter des Nachlasses, sondern ein vom Erblasser eingesetzter Treuhänder mit eigener Verwaltungs- und Verfügungsmacht.

Gründe für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung

Ein zentrales Motiv für die Testamentsvollstreckung ist der Wunsch, dass der letzte Wille des Erblassers zuverlässig umgesetzt wird. Gerade bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, die häufig konfliktanfällig ist. Ohne klare Leitung kann es zu Blockaden, Streitigkeiten oder sogar zur wirtschaftlich nachteiligen Zerschlagung von Vermögen kommen. Der Testamentsvollstrecker übernimmt in solchen Situationen die Steuerung und schützt den Nachlass vor Fehlentscheidungen.

Besonders sinnvoll ist die Testamentsvollstreckung auch dann, wenn Erben unerfahren, überschuldet, minderjährig oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, den Nachlass selbst zu verwalten. Ebenso spielt der Schutz vor Gläubigern, geschiedenen Ehegatten oder Sozialleistungsträgern eine erhebliche Rolle. Durch eine sogenannte Dauertestamentsvollstreckung kann verhindert werden, dass der Nachlass unmittelbar dem Zugriff Dritter ausgesetzt wird.

Auch im Bereich der Unternehmensnachfolge ist die Testamentsvollstreckung von herausragender Bedeutung. Die Übergabe eines Unternehmens über Generationen hinweg erfordert Erfahrung, wirtschaftliches Verständnis und juristische Präzision. Auf dieser Schnittstelle zwischen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht entstehen zahlreiche Spezialfragen, die ohne fachkundige Begleitung erhebliche Risiken bergen können.

Nicht zuletzt kann eine Testamentsvollstreckung auch ideelle Ziele sichern, etwa die dauerhafte Grabpflege oder die Umsetzung persönlicher Auflagen.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass in Besitz zu nehmen, zu verwalten und den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Dazu gehört zunächst die Sicherung und Bestandsaufnahme des Vermögens. Anschließend erfüllt der Testamentsvollstrecker Nachlassverbindlichkeiten, begleicht Schulden, erfüllt Vermächtnisse und überwacht Auflagen.

Bei einer Erbengemeinschaft organisiert der Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung des Nachlasses. Er erstellt einen Teilungsplan, führt Verhandlungen mit den Erben und sorgt für eine rechtssichere Verteilung. Dadurch werden Konflikte vermieden und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen häufig überflüssig.

Hat der Erblasser eine Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, endet die Tätigkeit nicht mit der Verteilung des Nachlasses. Vielmehr verwaltet der Testamentsvollstrecker das Vermögen über einen längeren Zeitraum hinweg, beispielsweise bis ein Erbe ein bestimmtes Alter erreicht oder bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Auswahl des richtigen Testamentsvollstreckers

Die Auswahl des Testamentsvollstreckers ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Nachfolgegestaltung. Es handelt sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit erheblichen Haftungsrisiken. Neben persönlicher Vertrauenswürdigkeit sind soziale Kompetenz, wirtschaftliches Verständnis und juristische Fachkenntnisse erforderlich.

Insbesondere bei größeren Vermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder komplexen Familienstrukturen empfiehlt sich die Bestellung eines berufsmäßigen Testamentsvollstreckers, etwa eines Fachanwalts für Erbrecht. Gerade nicht berufsmäßige Testamentsvollstrecker sollten aufgrund des erheblichen Haftungsrisikos unbedingt fachkundigen rechtlichen und steuerlichen Rat einholen.

Vergütung und Kosten der Testamentsvollstreckung

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers sollte möglichst bereits im Testament oder Erbvertrag geregelt werden. Nimmt der Testamentsvollstrecker das Amt an, ist er an die festgelegte Vergütung gebunden. Fehlt eine Regelung, bestimmt § 2221 BGB:

„Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.“

In der Praxis orientiert sich die Vergütung häufig an anerkannten Tabellen, bei denen sich das Honorar nach einem Prozentsatz des Bruttonachlasses richtet. Alternativ kann eine Zeitvergütung vereinbart werden. Notwendige Auslagen, etwa für Rechtsanwälte oder Steuerberater, sind zu erstatten, sofern sie erforderlich waren.

Haftung des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker haftet für Pflichtverletzungen gegenüber den Erben. Grundlage ist § 2219 BGB:

„Der Testamentsvollstrecker ist den Erben für den aus einer Pflichtverletzung entstehenden Schaden verantwortlich.“

Dies zeigt, dass die Tätigkeit ein erhebliches Haftungsrisiko beinhaltet und professionelle Fachkenntnisse unerlässlich sind.

Häufige Fehler bei der Testamentsgestaltung

In der Praxis sehen wir immer wieder, dass Testamente unklare oder widersprüchliche Anordnungen enthalten. Fehler bei der Formulierung der Testamentsvollstreckung können dazu führen, dass die gewünschte Wirkung nicht eintritt oder erhebliche Streitigkeiten entstehen. Durch eine vorausschauende Gestaltung lassen sich solche Risiken vermeiden.

Unsere Beratung zur Testamentsvollstreckung

Wir beraten umfassend zur Gestaltung von Testamentsvollstreckungen, prüfen bestehende Testamente und führen Testamentsvollstreckungen professionell durch. Dabei berücksichtigen wir stets auch steuerliche Aspekte, insbesondere im Bereich der Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge.

Wenn Sie eine Testamentsvollstreckung anordnen möchten oder Fragen zur Nachfolgeplanung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind täglich telefonisch bis 22 Uhr erreichbar und bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Eine frühzeitige Beratung sorgt erfahrungsgemäß dafür, dass Vermögen erhalten bleibt, Konflikte vermieden werden und der letzte Wille rechtssicher umgesetzt wird.

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Die größte Falle für Ehepaare – Warum Kinder sofort Geld verlangen können

Viele Familien sind betroffen – und merken es erst zu spät

Das Berliner Testament gehört zu den beliebtesten Testamenten in Deutschland. Ehepartner setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben sollen. Diese Gestaltung wirkt auf den ersten Blick logisch, gerecht und familiär sinnvoll. In der Praxis entsteht jedoch häufig ein erhebliches Konfliktpotenzial, das vielen Familien nicht bewusst ist.

Was viele Ehepaare überrascht: Auch wenn Kinder im ersten Todesfall nicht Erben werden, können sie dennoch sofort Geld verlangen. Der Hintergrund ist das gesetzlich geschützte Pflichtteilsrecht naher Angehöriger. Dieses Pflichtteilsrecht besteht unabhängig davon, ob ein Testament vorhanden ist oder nicht. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch und beträgt regelmäßig die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Kinder müssen also nicht warten, bis beide Eltern verstorben sind. Sie können unmittelbar nach dem ersten Todesfall ihren Anspruch geltend machen.

Gerade für den überlebenden Ehepartner kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Häufig besteht das Vermögen überwiegend aus einer Immobilie. Wenn dann Pflichtteilsansprüche ausgezahlt werden müssen, fehlt es oft an Liquidität. Im schlimmsten Fall droht sogar der Verkauf des Familienheims. Genau solche Fälle sorgen immer wieder für mediale Aufmerksamkeit und familiäre Streitigkeiten.

Patchwork-Familien und zweite Ehen: Besondere Risiken beim Erben

Die gesellschaftliche Realität hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Zweite Ehen, neue Partnerschaften und Patchwork-Familien sind heute weit verbreitet. Ohne eine klare und rechtssichere Regelung kann dies dazu führen, dass Vermögen in völlig andere Familienzweige fließt als ursprünglich gewünscht. Viele Ehegatten gehen davon aus, dass ein gemeinsames Testament automatisch alle Risiken löst. Tatsächlich entstehen jedoch oft neue Probleme, wenn Pflichtteilsrechte, Wiederverheiratungen oder unterschiedliche Vermögensverhältnisse nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Auch steuerliche Fragen spielen eine große Rolle. Freibeträge bei der Erbschaftsteuer können verloren gehen, wenn Vermögen erst im zweiten Erbfall auf die Kinder übertragen wird. Eine durchdachte Gestaltung kann hier erhebliche steuerliche Vorteile bringen und gleichzeitig Streit vermeiden.

Zusammenhang mit Familienrecht: Scheidung, Zugewinn und Vermögensschutz

Erbrechtliche Fragen stehen häufig in engem Zusammenhang mit familienrechtlichen Themen. Vermögen, das während der Ehe aufgebaut wurde, kann bei einer Scheidung eine entscheidende Rolle spielen. Zugewinnausgleichsansprüche, Unterhaltsverpflichtungen oder neue Partnerschaften beeinflussen die spätere Vermögensnachfolge erheblich. Wer langfristig Vermögen sichern möchte, sollte daher Erbrecht und Familienrecht immer gemeinsam betrachten.

In der anwaltlichen Praxis zeigt sich immer wieder, dass viele Konflikte entstehen, weil Testamente jahrzehntelang nicht überprüft werden. Lebenssituationen ändern sich jedoch. Kinder werden erwachsen, Vermögen wächst, Immobilien werden erworben oder Familienstrukturen verändern sich. Ein Testament sollte daher regelmäßig angepasst werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Warum rechtzeitige Beratung Familienkonflikte verhindert

Erfahrungsgemäß lassen sich die meisten Streitigkeiten innerhalb von Familien vermeiden, wenn frühzeitig eine klare und rechtssichere Regelung getroffen wird. Traditionell bewährte Gestaltungen funktionieren auch heute noch sehr gut, müssen jedoch an moderne Lebensverhältnisse angepasst werden. Eine individuelle rechtliche Beratung schafft Sicherheit für Ehepartner, Kinder und das gesamte Familienvermögen.

Wir sind Fachanwälte für Erbrecht und Fachanwälte für Familienrecht und beraten bundesweit zu allen Fragen rund um Testament, Berliner Testament, Pflichtteil, Erbvertrag, Scheidung und Vermögensschutz. Wir sind täglich telefonisch bis 22:00 Uhr erreichbar und bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Wer unsicher ist, ob das eigene Testament noch zur aktuellen Lebenssituation passt oder ob Pflichtteilsansprüche drohen, sollte rechtzeitig handeln. Eine rechtliche Klärung zu Lebzeiten verhindert häufig jahrelange Streitigkeiten nach einem Erbfall und schützt das Familienvermögen nachhaltig.

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Das „Württembergische Testament“ – Rechtssichere Gestaltung für Ehegatten mit Immobilienvermögen

Die Nachlassgestaltung von Ehegatten gehört seit jeher zu den klassischen Aufgaben des Erbrechts. Gerade wenn Immobilienvermögen vorhanden ist und zugleich die Versorgung des überlebenden Ehepartners sichergestellt werden soll, stehen viele Familien vor der Frage, wie sich Vermögensschutz, familiärer Frieden und steuerliche Optimierung miteinander verbinden lassen. Eine bewährte und von der Rechtsprechung anerkannte Lösung stellt das sogenannte „Württembergische Testament“ dar.

Wir beraten seit vielen Jahren Ehepaare und Familien umfassend zu dieser traditionellen Gestaltungsform und zeigen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sie wirksam ist und welche Rechtsfolgen sie entfaltet.

Testamentsvollstreckung und Nießbrauch – bewährte Kombination im Ehegattentestament

Das Württembergische Testament zeichnet sich dadurch aus, dass die gemeinsamen Kinder bereits im ersten Erbfall als Erben eingesetzt werden, während der überlebende Ehegatte wirtschaftlich abgesichert wird. Dies geschieht regelmäßig durch die Einräumung eines umfassenden Nießbrauchs am Nachlass, insbesondere an Immobilien, kombiniert mit der Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung.

Rechtlich ist diese Gestaltung zulässig. Der überlebende Ehegatte kann zugleich Testamentsvollstrecker und Nießbrauchsberechtigter sein, sofern dies dem klar erkennbaren Willen der testierenden Ehegatten entspricht. Ein genereller Interessenkonflikt liegt darin nicht. Vielmehr dient diese Doppelstellung gerade der Umsetzung des Versorgungsgedankens, den viele Ehepaare traditionell verfolgen: Der länger lebende Ehepartner soll wirtschaftlich abgesichert bleiben und zugleich vor Konflikten mit den Kindern geschützt werden.

Rechte und Pflichten des überlebenden Ehegatten als Testamentsvollstrecker

Der überlebende Ehegatte unterliegt als Testamentsvollstrecker den allgemeinen gesetzlichen Pflichten aus den §§ 2203 ff. BGB. Maßgeblich ist insbesondere § 2216 BGB, der eine ordnungsgemäße Verwaltung verlangt. Dabei gesteht das Gesetz dem Testamentsvollstrecker einen erheblichen Ermessensspielraum zu, insbesondere bei der Verwaltung von Immobilienvermögen.

Die laufenden Erträge aus Mieten und Pachten stehen im Rahmen des Nießbrauchs nicht den Kindern, sondern dem überlebenden Ehegatten zu. Dies ist kein rechtlicher Mangel, sondern gerade Ausdruck der gewollten Versorgungsfunktion. Solange der Testamentsvollstrecker die Substanz des Nachlasses wahrt und keine groben Pflichtverletzungen begeht, besteht kein Anspruch auf Entlassung aus dem Amt gemäß § 2227 BGB.

Auch die Frage, ob der Nießbrauch bereits im Grundbuch eingetragen ist, ist rechtlich nicht zwingend entscheidend, wenn der Nießbrauch durch Vermächtnis angeordnet wurde und faktisch umgesetzt wird.

Kostenvorteile und steuerliche Aspekte des Württembergischen Modells

Neben der familiären Friedensfunktion bietet das Württembergische Testament erhebliche steuerliche Vorteile. Durch den Verzicht auf eine klassische Vor- und Nacherbschaft kann ein mehrfacher Erbfall vermieden werden. Der Nießbrauch wird als Vermächtnis ausgestaltet, wodurch sich die erbschaftsteuerliche Belastung in vielen Fällen deutlich reduziert.

Diese Gestaltung ist seit Jahrzehnten anerkannt und wird sowohl von der Rechtsprechung als auch von der Fachliteratur als steuerlich sinnvolle Alternative angesehen, insbesondere bei größerem Immobilienvermögen.

Zugewinnausgleich und Erbschein – häufige Fehler in der Praxis

Ein weiterer praxisrelevanter Punkt betrifft den Zugewinnausgleich des überlebenden Ehegatten. Macht dieser seinen Anspruch nach § 1371 Absatz 1 BGB geltend, handelt es sich rechtlich um eine vom Erblasser herrührende Verbindlichkeit. Diese ist bei der Festsetzung des Geschäftswerts für das Erbscheinsverfahren zu berücksichtigen.

In der Praxis erleben wir immer wieder, dass Nachlassgerichte diesen Anspruch unzutreffend unberücksichtigt lassen. Dabei ist der Zugewinnausgleich keine Erwerbsschuld des Ehegatten, sondern eine echte Erblasserschuld, die bereits mit dem Tod des Erblassers entsteht. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Kosten des Erbscheinsverfahrens aus und kann für die Beteiligten erhebliche finanzielle Bedeutung haben.

Unsere Empfehlung aus erbrechtlicher Sicht

Die Gestaltung eines Ehegattentestaments sollte niemals schematisch erfolgen. Gerade das Württembergische Testament zeigt, wie wichtig eine klare, juristisch saubere Formulierung ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Testamentsvollstreckung, Nießbrauch, Zugewinnausgleich und steuerliche Fragen greifen ineinander und müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.

Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend zu allen Fragen des Ehegattentestaments, prüfen bestehende Testamente auf rechtliche Risiken und entwickeln individuelle Lösungen, die langfristig Bestand haben.

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Erbe 2026: Diese 7 Fehler beim Erben kosten Familien Geld, Nerven – und manchmal den kompletten Frieden

„Das wird schon irgendwie geregelt“ – diesen Satz hören wir oft. Und genau hier beginnt das Problem: Beim Erbe passieren die teuersten Fehler nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit. Gerade wenn Immobilien, Patchwork-Familien oder mehrere Kinder beteiligt sind, wird das Erben schnell zur juristischen und emotionalen Zerreißprobe.

Wir sind Fachanwälte für Erbrecht und Fachanwälte für Familienrecht. In diesem kurzen Artikel erklären wir leicht verständlich, worauf es beim Erben wirklich ankommt – und warum viele Familien die falschen Weichen stellen.

Warum das Thema „Erbe“ aktuell so brisant ist

Das Thema Erbe ist in Deutschland nicht nur emotional, sondern auch wirtschaftlich riesig. Immobilienpreise, Vermögensübertragungen und familiäre Konflikte sorgen dafür, dass „Wer bekommt was?“ zu einer der wichtigsten Fragen wird, die Familien klären müssen – am besten rechtzeitig.

Denn: Wer zu spät plant, plant am Ende nicht mehr selbst – dann regeln andere den Nachlass. Im schlimmsten Fall entscheiden Streit, Zufall oder starre gesetzliche Regeln.

Erbe ohne Testament: Dann entscheidet das Gesetz (und nicht die Familie)

Viele Menschen gehen davon aus: „Mein Ehepartner bekommt automatisch alles.“ Das stimmt so nicht.

Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.

Wer erbt, ergibt sich dann nicht aus „Logik“, sondern aus einem System. Typisch ist: Ehepartner erbt nicht allein, sondern oft gemeinsam mit Kindern. Und dann entsteht häufig eine Erbengemeinschaft, die konfliktanfällig ist.

Die Erbengemeinschaft: Das häufigste Streitmodell in Deutschland

Ein Klassiker: Haus, Wohnung oder Grundstück wird gemeinsam geerbt. Das klingt zunächst fair – in Wahrheit ist es oft der Startschuss für Streit.

Denn die Erbengemeinschaft ist keine „friedliche Gemeinschaft“, sondern eine Zwangsgemeinschaft.

Mehrere Erben werden mit dem Erbfall gemeinschaftlich Erben (Erbengemeinschaft).

Wer gemeinsam erbt, muss gemeinsam entscheiden. Und wenn einer verkaufen will, der andere vermieten und der dritte „nichts tun“, entsteht juristische Blockade.

Patchwork-Erbe: Hier fliegt besonders häufig alles auseinander

Wenn zweite Ehe, neue Partner, Kinder aus verschiedenen Beziehungen oder Stiefkinder beteiligt sind, braucht das Erbe eine klare Struktur. Sonst wird aus dem Nachlass ein Konfliktfeld.

Wichtig: Stiefkinder sind nicht automatisch gesetzliche Erben. Wer Stiefkinder bedenken will, muss das aktiv regeln.

Wenn das nicht passiert, führt das oft zu unfairen Ergebnissen – und zu jahrelangem Ärger.

Der Pflichtteil: Der unsichtbare Sprengsatz im Erbe

Viele Testamente scheitern in der Praxis am Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigte können Geld verlangen – selbst dann, wenn sie „enterbt“ wurden.

Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen.

Das bedeutet: Man kann zwar durch Testament bestimmen, wer Erbe wird – aber nahe Angehörige können trotzdem Ansprüche haben. Besonders dramatisch wird das, wenn im Nachlass fast nur eine Immobilie ist: Dann fehlt häufig Liquidität, um Pflichtteilsansprüche zu bezahlen.

Das größte Missverständnis: „Ein Testament reicht doch“

Ein Testament ist wichtig – aber ein schlechtes Testament ist manchmal schlimmer als gar keines.

Denn: Ein Testament muss verständlich, juristisch sauber und familienlogisch sein. Fehlerquellen sind z. B.:

  • unklare Formulierungen („mein Haus soll in der Familie bleiben“)
  • Widersprüche („A erbt alles – aber B bekommt die Hälfte“)
  • fehlende Lösungen für Pflichtteil, Immobilie und Ausgleich
  • keine Regelung für den Fall, dass jemand vorversterbt

Was in der Familie „schon klar“ ist, ist im Streitfall oft nicht beweisbar.

Erbe und Immobilie: Warum gerade Häuser besonders gefährlich sind

Beim Erbe einer Immobilie entstehen oft drei typische Probleme:

Erstens: Geschwister erben gemeinsam und blockieren sich.
Zweitens: Pflichtteil muss ausgezahlt werden, aber Geld ist nicht da.
Drittens: Ein Erbe wohnt im Haus, die anderen wollen verkaufen – und dann eskaliert es.

Wenn die Immobilie das Herzstück des Nachlasses ist, braucht es fast immer eine vorausschauende Regelung, wie sie genutzt, übernommen oder abgefunden wird.

Unser Rat: Wer sein Erbe regeln will, sollte jetzt handeln – nicht erst „irgendwann“

Ein Erbfall kommt meist unerwartet. Und dann ist es zu spät für Gestaltung.

Wenn wir es traditionell und sauber machen wollen, gilt: Man regelt Nachfolge nicht im Streit, sondern in Ruhe, mit klarem Testament und nachvollziehbaren Lösungen – so wie es gute Familien seit Generationen tun: geordnet, fair und schriftlich.

Kostenfreie Ersteinschätzung – täglich telefonisch bis 22:00 Uhr

Wir sind Fachanwälte für Erbrecht und Fachanwälte für Familienrecht. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Testament wirklich passt, ob Pflichtteilsrisiken bestehen oder wie eine Immobilie im Erbe sinnvoll geregelt werden kann, helfen wir gern weiter.

Wir bieten auf unserer Internetseite eine kostenfreie Ersteinschätzung an und sind täglich telefonisch bis 22:00 Uhr erreichbar.

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Scheidung 2026: Diese 9 Fehler machen Trennungen teuer – und viele merken es erst, wenn es zu spät ist

Scheidungen sind heute nicht nur ein emotionaler Ausnahmezustand – sie sind häufig auch ein finanzielles Risiko. Was viele unterschätzen: Nicht das „Ob“, sondern das „Wie“ entscheidet darüber, ob eine Trennung fair, geordnet und bezahlbar bleibt – oder ob sie zum jahrelangen Streit mit hohen Kosten wird.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und beraten täglich Mandanten in Trennungssituationen. In diesem aktuellen Artikel erklären wir einfach verständlich, worauf es bei einer Scheidung wirklich ankommt, welche Voraussetzungen das Gesetz verlangt – und warum viele Paare immer wieder in dieselben rechtlichen Fallen laufen.

Warum „Scheidung“ gerade jetzt wieder überall Thema ist

Das Thema Scheidung ist in den Medien und im Alltag präsent: steigende Lebenshaltungskosten, Wohnraummangel, Streit um Immobilien und Betreuung der Kinder – all das verschärft Trennungen. Gerade wenn Kinder, Haus, Unterhalt oder gemeinsame Kredite im Spiel sind, wird aus einer Trennung schnell ein juristischer „Dauerkrieg“.

Und das ist genau der Punkt: Wer früh anwaltlich strukturiert, spart später oft Monate oder Jahre Streit.

Scheidung: Was muss nach dem Gesetz vorliegen?

Eine Scheidung gibt es in Deutschland nicht „einfach so“. Sie ist nur möglich, wenn die Ehe als gescheitert gilt.

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.

Gescheitert bedeutet: Die Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und es ist nicht zu erwarten, dass sie wiederhergestellt wird.

In der Praxis zeigt sich das vor allem durch das Trennungsjahr. Der Klassiker:

Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide Ehegatten die Scheidung oder stimmt der Antragsgegner zu, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Trennungsjahr: Der größte Irrtum –
„Wir wohnen noch zusammen, also geht das nicht“

Viele glauben: Trennungsjahr geht nur mit zwei Wohnungen. Das stimmt nicht.

Auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung kann man getrennt leben – entscheidend ist die Trennung „von Tisch und Bett“. Also keine gemeinsame Haushaltsführung, keine gemeinsame Versorgung, keine Paarbeziehung. Wer das sauber dokumentiert, kann auch ohne Umzug das Trennungsjahr starten.

Die Top-Streitpunkte bei Scheidung – und wie sie rechtlich zu lösen sind

Sobald es ernst wird, drehen sich nahezu alle Verfahren um dieselben Themen: Unterhalt, Kinder, Wohnung/Haus, Vermögen. Genau hier passieren die teuersten Fehler.

Unterhalt nach Trennung: Wer zahlt was – und ab wann?

Unterhalt ist juristisch zweigeteilt: Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und nachehelicher Unterhalt (nach der Scheidung).

Trennungsunterhalt ergibt sich aus dem Gesetz:

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen.

Der entscheidende Punkt: Unterhalt ist nicht automatisch „für immer“. Nach der Scheidung gilt Eigenverantwortung:

Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Gerade hier passieren die meisten Fehlannahmen – viele rechnen mit dauerhaftem Unterhalt, obwohl das Gesetz eher die Selbstständigkeit verlangt.

Scheidung mit Kindern:
Die Frage „Wo leben die Kinder?“ entscheidet fast alles

Bei Kindern eskaliert es oft nicht wegen Geld, sondern wegen Alltag: Betreuung, Schule, Ferien, neue Partner.

Rechtlich gilt als Leitlinie:

Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.

Und:

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Wer versucht, Umgang zu blockieren, baut oft den größten Konfliktmotor auf – und verschlechtert die eigene Position.

Haus & Immobilie bei Scheidung: Der teuerste Streitpunkt

Der Klassiker: gemeinsames Haus, gemeinsamer Kredit. Einer will bleiben, der andere will verkaufen. Dann wird es schnell existenziell.

Hier ist wichtig: Das Haus ist nicht „automatisch“ Eigentum desjenigen, der mehr bezahlt hat. Entscheidend ist Grundbuch, Darlehen, Zugewinnausgleich und Nutzungsregelung.

Außerdem kommt oft die Frage, wer in der Ehewohnung bleiben darf:

Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Gerade bei Kindern kann das sehr relevant sein.

Zugewinnausgleich: Das große Missverständnis „Alles wird geteilt“

Viele glauben: Bei Scheidung wird alles halbiert. So pauschal stimmt das nicht.

In der Zugewinngemeinschaft wird nicht „das Vermögen“ geteilt, sondern der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen.

Das Gesetz sagt:

Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so wird der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehezeit erzielt haben, ausgeglichen.

Das bedeutet: Anfangsvermögen, Erbschaften und Schenkungen können eine völlig andere Lage schaffen, als viele erwarten.

Die 3 gefährlichsten Fehler bei Scheidung (die wir ständig sehen)

Erstens: Man zieht aus der Wohnung aus, ohne Regelung – und verliert Einfluss auf Haus, Kinderalltag und Finanzen.
Zweitens: Man unterschreibt Vereinbarungen „zur Beruhigung“, ohne anwaltliche Prüfung.
Drittens: Man mischt die Kinder in den Konflikt hinein – und eskaliert damit alles juristisch.

Unser Rat: Scheidung muss nicht „hässlich“ werden – wenn man sie klug strukturiert

Scheidung ist ein Ende – aber es muss kein Zerstören sein. Traditionell betrachtet ist es immer am besten, Ordnung zu schaffen: klare Regelungen, schriftliche Absprachen, faire Lösungen. Wer früh Struktur schafft, schützt sich selbst und vor allem die Kinder.

Kostenfreie Ersteinschätzung – telefonisch täglich bis 22:00 Uhr

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und unterstützen bei Trennung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn sowie Immobilienstreit.

Wir bieten auf unserer Internetseite eine kostenfreie Ersteinschätzung an und sind täglich telefonisch bis 22:00 Uhr erreichbar.

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Scheidung ohne Chaos: Die 5 Entscheidungen in den ersten 30 Tagen, die später Tausende Euro sparen

Eine Scheidung beginnt selten mit einem Gerichtstermin. Sie beginnt mit einem Satz am Küchentisch. Und genau in den ersten Tagen und Wochen nach der Trennung werden die Weichen gestellt – finanziell, emotional und rechtlich. Wer hier falsch handelt, zahlt später oft doppelt: mit Geld, Zeit und Nerven.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und erleben es täglich: Nicht die Scheidung selbst ist das Problem, sondern die unbedachten Schritte davor. In diesem Artikel erklären wir juristisch sauber, aber leicht verständlich, worauf es bei der Scheidung wirklich ankommt – und welche Entscheidungen jetzt am wichtigsten sind.

Warum das Thema Scheidung 2026 explosiver wird als früher

Trennungen sind heute oft komplizierter als früher: gemeinsame Immobilien, teure Kredite, Betreuungskonzepte, Homeoffice, Patchwork-Familien. Früher trennte man sich oft „klassisch“ – einer ging, die Kinder blieben, das Haus wurde verkauft. Heute hängt an jeder Trennung ein Geflecht aus Finanzen, Rollenverteilung und Verantwortung.

Genau deshalb suchen viele Menschen aktuell nach Begriffen wie Scheidung Ablauf, Trennungsjahr, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Scheidung mit Haus – weil sie spüren: Eine falsche Entscheidung kann langfristig alles verschieben.

1) Trennung richtig starten: Ohne Trennungsjahr keine Scheidung

Viele wollen „sofort scheiden“. Das geht grundsätzlich nur sehr selten. Normalerweise braucht es das Trennungsjahr.

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.

Wann gilt die Ehe als gescheitert? Typischerweise nach einem Jahr Trennung:

„Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide Ehegatten die Scheidung oder stimmt der Antragsgegner zu, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Wichtig: Trennung geht nicht nur mit zwei Wohnungen. Auch in derselben Wohnung kann das Trennungsjahr beginnen – entscheidend ist die Trennung der Lebensbereiche, also keine gemeinsame Haushaltsführung und keine „Ehe nach außen“.

2) Der häufigste Fehler: Ausziehen, ohne das Recht zu sichern

Viele ziehen „aus Vernunft“ aus. Juristisch kann das aber zum Eigentor werden – gerade bei gemeinsamer Immobilie oder wenn Kinder da sind.

Bei der Ehewohnung gilt:

Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt …

Wer vorschnell auszieht, gibt oft stillschweigend Positionen auf: Nutzung der Wohnung, Einfluss auf den Kinderalltag, Zugriff auf Unterlagen, Belege und Finanzinformationen. Das bedeutet nicht, dass man nicht ausziehen darf – aber wir sollten es rechtlich geordnet machen.

3) Unterhalt: Der Moment, ab dem Geld fließt (oder nicht)

Unterhalt ist einer der größten Streitpunkte bei Scheidung. Und die wichtigste Frage lautet nicht: „Steht mir Unterhalt zu?“ – sondern: Ab wann und in welcher Form?

Trennungsunterhalt ist gesetzlich geregelt:

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den … angemessenen Unterhalt verlangen.

Viele übersehen: Unterhalt wird oft nicht „automatisch“ bezahlt. Man muss ihn klar geltend machen, Zahlen darlegen und sauber dokumentieren.

Nach der Scheidung gilt ein Grundsatz, den viele erst spät verstehen:

Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Das heißt: Nachehelicher Unterhalt ist möglich – aber nicht grenzenlos. Wer falsche Erwartungen hat, trifft falsche Entscheidungen in Verhandlungen.

4) Scheidung mit Kindern: Wer jetzt klug handelt, verhindert den Rosenkrieg

Wenn Kinder betroffen sind, sind wir rechtlich nicht mehr nur bei „Eltern gegen Eltern“. Dann steht immer das Kindeswohl im Vordergrund.

Das Gesetz sagt eindeutig:

Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.

Und:

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Darum gilt: Wer Umgang blockiert, eskaliert. Wer früh klare, praktikable Umgangsregeln schafft, beruhigt das Verfahren. Und wer die Kinder aus dem Konflikt heraushält, schützt nicht nur die Familie – sondern auch die eigene rechtliche Position.

5) Zugewinnausgleich: Die „versteckte Rechnung“ bei jeder Scheidung

Viele glauben: „Wir teilen alles durch zwei.“ Das ist falsch – und führt oft zu bösen Überraschungen.

Im gesetzlichen Güterstand wird nicht einfach alles geteilt, sondern der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen.

Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so wird der Zugewinn … ausgeglichen.

Das bedeutet: Es kommt auf Anfangsvermögen, Endvermögen und Stichtage an. Wer hier Dokumente zu spät sichert oder Vermögenswerte nicht sauber erfasst, verliert schnell den Überblick – und damit Verhandlungsmacht.

Der wichtigste Satz bei Scheidung: „Wer zuerst Ordnung schafft, gewinnt Zeit und Frieden“

Scheidung bedeutet nicht automatisch Streit. Aber Scheidung ohne Struktur endet fast immer im Chaos. Wenn wir es klassisch solide machen wollen, dann gilt: Erst Klarheit, dann Verhandlung, dann Gericht – nicht umgekehrt.

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Wir sind Fachanwälte für Familienrecht. Wenn Sie gerade vor Trennung oder Scheidung stehen und wissen möchten, wie Ihre Lage bei Unterhalt, Kindern, Haus, Zugewinn oder Trennungsjahr rechtlich aussieht, helfen wir schnell weiter.

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Scheidung 2026: Was niemand sagt – und was viele erst merken, wenn das Konto leer ist

Scheidung klingt für viele nach Gericht, Anwalt, Rosenkrieg. In Wahrheit beginnt die teuerste Phase viel früher: in den Wochen nach der Trennung, wenn aus spontanen Entscheidungen dauerhafte Nachteile werden. Wer jetzt falsch reagiert, verliert nicht nur Geld, sondern oft auch Kontrolle über Wohnung, Kinderalltag und Vermögen.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht. Wir erklären in diesem Artikel juristisch fundiert, aber einfach verständlich, welche Regeln bei Trennung und Scheidung gelten – und wie wir typische Fehler vermeiden, die Verfahren unnötig teuer und lang machen.

Der „Scheidungs-Schock“:
Warum Trennung fast immer zuerst finanziell eskaliert

Die meisten Paare trennen sich emotional – und rechnen erst später. Dann kommt die Realität: doppelte Miete, laufende Kredite, neue Haushalte, Kinderbetreuung, Unterhaltsforderungen. Genau deshalb ist „Scheidung“ eines der meistgesuchten Themen, weil Betroffene plötzlich Antworten brauchen zu:

Scheidung Ablauf, Trennungsjahr, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Scheidung mit Haus, Ehewohnung.

Und hier ist die wichtigste Wahrheit: Wer früh Struktur schafft, verhindert die Eskalation.

Scheidung – was verlangt das Gesetz überhaupt?

Ohne Scheitern keine Scheidung.

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.

In der Praxis läuft das fast immer über das Trennungsjahr:

Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide Ehegatten die Scheidung oder stimmt der Antragsgegner zu, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Heißt: Ohne Trennung kein Trennungsjahr, ohne Trennungsjahr keine Scheidung (Ausnahmen sind selten).

Trennung in einer Wohnung – geht das überhaupt?

Ja. Und diese Frage ist 2026 aktueller denn je, weil Wohnraum teuer ist und viele nicht sofort ausziehen können.

Entscheidend ist nicht die Adresse, sondern die tatsächliche Trennung: kein gemeinsamer Haushalt, keine gemeinsamen Einkäufe, keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten als Paar. Man kann also getrennt leben, selbst wenn man sich noch begegnet.

Die heimliche Hauptfrage jeder Scheidung:
Wer darf in der Wohnung bleiben?

Viele streiten nicht um Liebe – sondern um die Ehewohnung.

Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

In der Praxis ist das besonders relevant, wenn Kinder da sind oder ein Partner psychisch oder körperlich belastet ist. Wer vorschnell auszieht, verliert oft Einfluss – nicht rechtlich zwingend, aber faktisch.

Unterhalt nach Trennung:
Der häufigste Grund, warum Verfahren eskalieren

Sobald getrennt wird, stellt sich Unterhaltsfragen. Und häufig eskaliert es, weil Erwartungen und Gesetz nicht zusammenpassen.

Trennungsunterhalt:

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den … angemessenen Unterhalt verlangen.

Nach der Scheidung gilt Eigenverantwortung:

Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Das heißt: Trennung = häufig Unterhaltsphase. Scheidung = Unterhalt nur noch unter engen Voraussetzungen.

Scheidung mit Kindern: Der größte Fehler ist der Kampf ums Kind

Viele meinen, sie müssten „gewinnen“. Das ist der schnellste Weg in ein langes Verfahren.

Das Gesetz ist sehr klar:

Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Wenn Umgang verweigert oder blockiert wird, wird der Konflikt juristisch – und dann entscheidet nicht mehr die Familie, sondern das Gericht. Wir sehen immer wieder: Wer früh deeskaliert und klare Umgangslösungen findet, spart Monate Streit und schützt die Kinder.

Der „Scheidungsbluff“: Warum Vermögen nicht einfach halbiert wird

„Wir teilen alles 50/50“ – das ist einer der größten Mythen.

Im gesetzlichen Güterstand wird nicht pauschal geteilt, sondern der Zugewinn ausgeglichen:

Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so wird der Zugewinn … ausgeglichen.

Der Zugewinn ist der Vermögenszuwachs während der Ehe. Stichtage, Anfangsvermögen, Endvermögen, Erbschaften und Schenkungen spielen eine entscheidende Rolle. Wer das unterschätzt, verhandelt im Blindflug.

Das Top-Problem 2026: Scheidung mit Haus und Kredit

Wenn Immobilie und Kredit betroffen sind, ist Scheidung selten nur „Papier“. Es geht um Existenz: Wer zahlt weiter? Wer bleibt? Wer übernimmt Darlehen? Wird verkauft? Was ist mit Wertsteigerungen?

Gerade hier ist anwaltliche Struktur entscheidend, weil ohne klare Regelung oft beide verlieren: Einer bleibt im Haus, aber ohne Sicherheit – der andere zahlt weiter, ohne Nutzen.

Der beste Zeitpunkt für Beratung ist nicht der Gerichtstermin

Der beste Zeitpunkt ist vor der Eskalation. Sobald Forderungen im Raum stehen, Emotionen hochkochen und Kinder in den Konflikt geraten, wird jede Lösung schwerer.

Wenn wir es traditionell vernünftig lösen wollen, dann gilt: Erst Ordnung in Finanzen, Umgang, Wohnung, Vermögen – dann Scheidung.

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Wir sind Fachanwälte für Familienrecht. Wenn Sie gerade überlegen, sich zu trennen oder bereits in Trennung leben und Fragen haben zu:

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Wer behält Haus, Kinder & Vermögen? Was Familien jetzt wirklich wissen müssen

Scheidung ist längst kein Randthema mehr, sondern eines der großen gesellschaftlichen Themen, über die aktuell in den Medien viel gesprochen wird. Wir erleben in unserer täglichen Praxis, dass Scheidungen heute nicht nur emotional belastend sind, sondern rechtlich komplexer denn je. Immobilien, Kredite, Renten, digitale Vermögenswerte, Unternehmen, Patchwork-Familien, Unterhalt – all das führt zu Unsicherheit, Streit und oftmals zu finanziellen Risiken. Während früher die Scheidung fast automatisch „ihren Weg ging“, verlangen die heutigen Lebensmodelle eine klare, juristisch fundierte und vorausschauende Regelung. Genau darüber sprechen Medien, Experten – und vor allem betroffene Familien.

Warum die Vermögensaufteilung jetzt im Mittelpunkt steht

Viele Ehepaare fragen uns: „Wer bekommt das Haus? Muss ich meinen Partner auszahlen? Was passiert mit unserem gemeinsamen Kredit?“ Die Antwort ist selten einfach und hängt davon ab, ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder ein Ehevertrag besteht. Wer rechtzeitig die richtigen Schritte einleitet, schützt sein Vermögen und vermeidet teure Streitigkeiten. Traditionell galt schon immer: Wer seine wirtschaftliche Zukunft sichern möchte, regelt rechtzeitig seine rechtlichen Verhältnisse. Das gilt heute mehr denn je – denn ein Hausverlust, hohe Ausgleichszahlungen oder überraschende Unterhaltsforderungen können das gesamte Leben verändern.

Kinder, Sorgerecht & Unterhalt – Sicherheit für die Familie

Ein weiterer Schwerpunkt, der aktuell stark diskutiert wird, betrifft Kinder in der Scheidung. Wer bleibt bei wem? Wie regeln wir Umgang? Wie hoch ist Kindesunterhalt? Hier erleben wir täglich, dass fehlende Klarheit zu Belastung für Kinder und Eltern führt. Unser Rechtssystem schützt die Kinder, fordert aber zugleich Verantwortung von beiden Elternteilen. Wer früh juristischen Rat einholt, schafft klare Verhältnisse, vermeidet unnötige Konflikte und sorgt dafür, dass Kinder Stabilität behalten.

Unterhalt – neue Lebensrealität, klare Regeln

In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten, veränderten Rollenbildern und modernen Familienmodellen ist Unterhalt ein Thema, das Familien verunsichert. Viele fragen sich: „Muss ich zahlen? Wie lange? Wie viel?“ Die richtige Einordnung ist entscheidend, denn falsche Annahmen oder unüberlegte Vereinbarungen können langfristige finanzielle Folgen haben. Wir empfehlen, Unterhaltsfragen nicht dem Zufall zu überlassen, sondern rechtlich sauber klären zu lassen – so, wie es schon immer sinnvoll war, wenn es um die eigene Existenz ging.

Warum jetzt handeln – und nicht erst im Streitfall

Wir erleben täglich, dass frühzeitige Beratung Streit vermeidet, Vermögen schützt und Familien stabilisiert. Wer sich rechtzeitig informiert, entscheidet nicht aus Emotion, sondern auf Grundlage gesicherter rechtlicher Rahmenbedingungen. Eine Scheidung ist ein bedeutender Schritt – aber sie muss kein Chaos bedeuten, wenn sie juristisch richtig begleitet wird.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Fragen rund um Kinder und Sorgerecht. Wir beraten verständlich, persönlich und rechtssicher – mit dem Anspruch, Familien in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu schützen.

Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung und sind täglich bis 22:00 Uhr telefonisch erreichbar. Wenn Sie vor einer Scheidung stehen, bereits mitten im Verfahren sind oder rechtzeitig Klarheit schaffen möchten, sprechen Sie uns an – wir nehmen uns Zeit, hören zu und sorgen für Sicherheit.

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Wenn die Ehe zerbricht und das gemeinsame Haus zur größten Gefahr wird

Stellen wir uns eine Situation vor. Ein Ehepaar, 15 Jahre verheiratet, zwei Kinder, ein Haus im gemeinsamen Eigentum, beide berufstätig. Nach Jahren stiller Konflikte folgt die Trennung. Er zieht aus, sie bleibt mit den Kindern im Haus. Viele glauben, damit sei die Sache geregelt. Doch genau hier beginnt die rechtliche Realität, die derzeit in den Medien intensiv diskutiert wird – denn Haus, Kredite, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Renten stehen plötzlich im Raum. Und wie so oft gilt: Wer jetzt falsch reagiert, riskiert seine finanzielle Zukunft.

Das scheinbar perfekte Familienglück – und was danach passiert

In unserem Beispiel läuft zunächst alles ruhig. Man will „fair“ sein, „ohne Streit“, weil man sich ja einmal geliebt hat und die Kinder schützen möchte. Die Ehefrau zahlt weiter Kreditraten, kümmert sich um die Kinder, er übernimmt „erst einmal“ nichts. Beide denken, sie klären das später. Doch die Bank interessiert Fairness nicht. Dort zählt nur, wer im Kreditvertrag steht – und das sind beide. Während emotional die Trennung schon vollzogen ist, bleiben wirtschaftlich beide eng miteinander verbunden. Das ist genau die Situation, in der viele Menschen plötzlich aufwachen und feststellen, dass sie jahrelang in eine finanzielle Falle laufen.

Unterhalt, Vermögen, Schulden – plötzlich geht es um alles

Juristisch stellt sich die Frage: Wer zahlt welches Darlehen? Ist der Kredit Teil der ehelichen Verantwortung oder bereits alleinige Belastung eines Ehegatten? Was passiert mit dem Zugewinnausgleich, wenn einer weiter Vermögen aufbaut und der andere die Immobilie hält? Und: Wer darf überhaupt im Haus bleiben? Dasselbe gilt für Unterhalt. Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und später möglicherweise nachehelicher Unterhalt – das alles beeinflusst das finanzielle Gleichgewicht nachhaltig. In unserem Beispiel droht der Ehefrau irgendwann die Überlastung, weil sie Haus, Kinder und Kosten alleine trägt. Gleichzeitig droht dem Ehemann der finanzielle Ruin, weil die Bank sich bei Zahlungsausfällen selbstverständlich an ihn halten kann.

Kinder, Alltag, Verantwortung – und die Frage nach der richtigen Lösung

Besonders emotional wird es immer bei den Kindern. Wer betreut? Wie wird der Umgang organisiert? Welche Schule? Welche Entscheidungen dürfen beide Eltern treffen? Traditionell bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, doch die tatsächlichen Alltagsentscheidungen sind oft hoch konfliktträchtig. In unserem Beispiel ist es genau diese Mischung aus Emotion, Verantwortung, Angst um die Kinder und wirtschaftlichem Druck, die Menschen überfordert. Genau deshalb ist frühzeitige rechtliche Ordnung so wichtig.

Unsere Erfahrung: Wer rechtzeitig gestaltet, schützt sich und seine Familie

In Fällen wie diesem ordnen wir zunächst die Rechtslage, sichern wirtschaftliche Interessen, klären Unterhalt, Vermögen, Schulden, Haus, Versorgungsausgleich und die Zukunft der Kinder. So verhindern wir, dass aus einer Trennung eine lebenslange finanzielle Belastung wird. Seit jeher zeigt die Praxis: Gute Rechtsberatung ersetzt Streit durch Struktur und Sicherheit.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht und begleiten Sie sicher durch Trennung und Scheidung. Wir beraten verständlich, traditionell gründlich und rechtlich präzise. Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung und sind täglich bis 22:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder rechtzeitig vorsorgen möchten, sprechen Sie uns an. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Klarheit zu schaffen – damit aus der Scheidung keine Lebenskatastrophe wird.

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