Erbrecht 2025: Was Erben jetzt wissen sollten – digitale Nachlassplanung trifft steuersensible Gestaltung

Das Erbrecht entwickelt sich weiter: Wir beleuchten zwei aktuelle Trends – die digitalen Nachlassbelange und steuerliche Freibeträge beim Immobilienerbe – klar, verständlich und praxisnah.

 

  1. Digitale Nachlassplanung wird wichtiger
    Immer mehr Erblasser hinterlassen digitale Spuren – ob Social‑Media-Accounts, Online-Abos oder Cloud‑Speicher. Auch wenn rechtlich noch nicht alles abschließend geregelt ist, sollten Erblasser heute klar festlegen, wer welche digitalen Zugänge nach ihrem Tod verwalten darf. Eine solche Regelung schafft Sicherheit – und entlastet die Erben in häufig komplexen Alltagssituationen. Wir helfen Ihnen, digitale Nachlassverfügungen sauber in Testamente oder Erbverträge einzubinden und damit technische Unsicherheiten zu vermeiden.

 

  1. Immobilien steuerlich clever vererben
    Gerade geerbte Immobilien haben oft einen hohen emotionalen Wert – und steuerliche Bedeutung. Für Erben spielt die korrekte Bewertung und Nutzung geltender Freibeträge eine entscheidende Rolle: Ehepartner können beispielsweise Immobilien bis zu 500.000 € steuerfrei übernehmen, Kinder bis zu 400.000 €, ergänzt durch mögliche Versorgungsfreibeträge. Das Finanzamt orientiert sich am Verkehrswert, der – besonders bei Renovierungsbedarf oder schlechter Lage – oft über dem realistisch erzielbaren Verkaufspreis liegt. Genaues Wertermitteln kann sich daher lohnen – und steuerliche Entlastung bringen.

 

Fazit auf den Punkt gebracht:

Mit einem Blick auf digitale Nachlassgestaltung und steuerliche Immobilienoptimierung bieten wir Ihnen einen praktischen Leitfaden für heutige Erbfragen – verständlich, aktuell und in Ihrem Interesse gestaltet.

 

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gez. M. Peper
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Digitales Erbe & steigende Immobilienwerte – was Erben jetzt unbedingt beachten sollten“

Das Erbrecht ist in Bewegung: Immer wichtiger werden Fragen zum digitalen Nachlass und zu den steuerlichen Folgen von Immobilienerbschaften. Wir erklären verständlich, worauf Sie achten müssen – und wie Sie mit kluger Nachlassplanung Streit und Steuern vermeiden.

  1. Das digitale Erbe: Mehr als nur ein Facebook-Konto
    Wir erleben in der Beratung, dass digitale Werte stetig zunehmen: Online-Banking, Social-Media-Accounts, Cloud-Speicher, Kryptowährungen oder Streaming-Abos. Ohne klare Regelungen stehen Angehörige oft vor verschlossenen Türen – technisch wie rechtlich. Deshalb raten wir, den digitalen Nachlass frühzeitig zu ordnen: Wer darf Passwörter verwalten? Was soll mit Profilen passieren? Solche Fragen lassen sich im Testament oder in einer gesonderten Verfügung eindeutig beantworten – und ersparen Angehörigen Unsicherheiten.

 

  1. Immobilien im Nachlass: Chancen und Risiken
    Gerade Immobilien sind für viele Familien der wertvollste Bestandteil des Erbes – und zugleich der größte Streitpunkt. Da die Immobilienpreise vielerorts steigen, erreicht der steuerpflichtige Wert schnell die Freibetragsgrenzen. Ehegatten haben zwar einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, doch darüber hinaus droht schnell eine Steuerbelastung. Durch rechtzeitige Nachlassplanung – etwa Schenkungen zu Lebzeiten, Nießbrauchsrechte oder gezielte Testamentsgestaltungen – lassen sich Belastungen deutlich reduzieren.

 

  1. Familienfrieden sichern – Pflichtteile beachten
    Auch das Pflichtteilsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Kinder oder Ehepartner, die enterbt werden, haben weiterhin Anspruch auf ihren Pflichtteil. Besonders bei Immobilienerbschaften führt dies oft zu Liquiditätsproblemen, wenn Erben hohe Auszahlungen leisten müssen. Mit einer durchdachten Testamentsgestaltung lassen sich diese Konflikte vorbeugen – und der Familienfrieden sichern.

 

Fazit:

Das Erbrecht ist geprägt von neuen Herausforderungen: digitale Nachlassfragen, steigende Immobilienwerte und wachsende Pflichtteilsansprüche. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann nicht nur Streit vermeiden, sondern auch steuerliche Vorteile sichern.

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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer auf Rekordhoch – warum jetzt eine steueroptimierte Testamentsgestaltung entscheidend ist

Das Statistische Bundesamt meldet für 2024 einen neuen Rekord: Die Finanzämter setzten 13,3 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer fest – ein Plus von 12,3 % gegenüber 2023.

Erbschaften: 8,5 Milliarden Euro (+ 9,5 %)

Schenkungen: 4,8 Milliarden Euro (+ 17,8 %)

Damit ist klar: Die Steuerlast für Erben und Beschenkte steigt rasant.

Warum ist die Erbschaftssteuer so hoch?

Immobilienpreise auf Rekordniveau

Freibeträge (500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder) reichen oft nicht aus

Viele Testamente sind rechtlich wirksam, aber steuerlich schlecht gestaltet

Ohne frühzeitige Nachlassplanung verschenken Familien jedes Jahr Milliarden an den Fiskus.

So senken Sie die Erbschaftssteuer

Eine steueroptimierte Testamentsgestaltung ist der Schlüssel.

Typische Lösungen:

Berliner Testament mit steuerlichen Anpassungen

Schenkungen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)

Ausnutzen von Freibeträgen durch mehrere Übertragungen

Nießbrauch- und Wohnrechtsgestaltungen bei Immobilien

Regelungen für Betriebsvermögen zur Nutzung von Steuervergünstigungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Erbschaftssteuer

  1. Wie kann ich die Erbschaftssteuer vermeiden oder reduzieren?

Durch eine gezielte Nachlassplanung mit Testament oder Schenkungen können Freibeträge optimal genutzt und Steuerlasten minimiert werden. Wir entwickeln mit Ihnen eine individuelle Strategie.

  1. Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?

Ehepartner: 500.000 €

Kinder: 400.000 €

Enkel: 200.000 €

Geschwister, Nichten/Neffen: 20.000 €
Alles, was darüber liegt, ist steuerpflichtig.

  1. Wann lohnt sich ein steueroptimiertes Testament?

Immer dann, wenn Immobilien- oder Geldvermögen über den Freibeträgen liegt. Schon bei einem Einfamilienhaus in Ballungsräumen besteht schnell Handlungsbedarf.

  1. Kann ich auch durch Schenkungen Steuern sparen?

Ja – durch Schenkungen zu Lebzeiten können die Freibeträge alle 10 Jahre neu genutzt werden. So lassen sich große Vermögen steuerfrei übertragen.

Fazit: Jetzt handeln, um Erbschaftssteuer zu sparen

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland ist auf einem Rekordhoch. Wer rechtzeitig plant, kann die Steuerlast erheblich senken und das Familienvermögen sichern.

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Belohnende Schenkung und Pflichtteil – droht eine Kürzung?

Viele Erbstreitigkeiten drehen sich um die Fragen:

1.Wird eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteil des Beschenkten angerechnet oder nicht?

2.Hat der Pflichtteilsberechtigte gegen den Beschenkten einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung für das Geschenk des Erblassers.

Gerade sogenannte belohnende Schenkungen (remuneratorische Schenkungen) sorgen für Unsicherheit – und können den Pflichtteilsanspruch erheblich beeinflussen.

Schenkung im Erbrecht – nicht jede Zuwendung ist gleich

Im Erbrecht unterscheidet das Gesetz streng: Echte Schenkungen verringern den Nachlasswert und können den Pflichtteil des Beschenkten kürzen. Doch bei einer belohnenden Schenkung wird es kompliziert. Diese besondere Form der Zuwendung soll eine bereits erbrachte Leistung würdigen – etwa Pflege oder langjährige Unterstützung.

Die spannende Frage lautet also: Wird die Belohnung als Schenkung gewertet – oder bleibt der Pflichtteil unberührt?

Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, wann eine Schenkung den Pflichtteil nicht schmälert.

Eine belohnende Schenkung wird nicht auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch angerechnet, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung steht.

Typische Fälle sind:

  • der Beschenkte hat erhebliche persönliche Opfer gebracht,
  • die Leistung war für den Erblasser von außergewöhnlicher Bedeutung,
  • eine Belohnung erscheint nach allgemeinem Empfinden „sittlich geboten“.

Die Kanzlei für Erbrecht gibt ein Praxisbeispiel: Pflege des Erblassers.

Besonders häufig geht es um Pflegeleistungen: Gibt jemand seine berufliche Tätigkeit auf, um den Erblasser über Jahre hinweg zu versorgen, und nimmt dadurch eigene finanzielle Nachteile in Kauf, kann eine Zuwendung als angemessene Anerkennung gelten. In diesem Fall schmälert sie den Pflichtteil nicht.

Anders sieht es aus, wenn die Belohnung außer Verhältnis zu der erbrachten Leistung steht – dann kann der Pflichtteilsberechtigte trotz der Leistung  einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.

Ob eine Zuwendung tatsächlich eine „echte“ Schenkung ist, entscheidet sich immer im Einzelfall. Für Pflichtteilsberechtigte kann das bares Geld wert sein – denn die richtige Einordnung beeinflusst die Höhe des Anspruchs gegen den Erben.

Die  Fachanwältin für Erbrecht prüft wir genau, ob eine belohnende Schenkung den Pflichtteil schmälert oder nicht. So sichern wir Ihre Rechte im Erbstreit .

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Erhält der Pflichtteilberechtigte einen Ausgleich für belohnende Schenkungen des Erblasser?

Im Erbrecht spielt die Schenkung des Erblassers eine große Rolle – insbesondere dann, wenn es um den Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche geht. Doch nicht jede Zuwendung zählt als „echte“ Schenkung. Eine sogenannte remuneratorische Schenkung (belohnende Schenkung) kann unter bestimmten Umständen als Schenkung eingeordnet werden – mit erheblichen Folgen für die Berechnung des Pflichtteils.

Wann schmälert eine Schenkung den Pflichtteil nicht.

Eine remuneratorische Schenkung gilt nur dann nicht als Schenkung und wird damit nicht auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch angerechnet, wenn die Belohnung in einem angemessenen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen steht. Das ist typischerweise der Fall, wenn:

  • der Beschenkte erhebliche persönliche Opfer erbringen musste,
  • die erbrachte Leistung für den Erblasser von besonderer Bedeutung war,
  • oder das Unterlassen einer Belohnung als sittlich anstößig empfunden würde.

Beispiel aus der Praxis

Ein klassisches Beispiel ist die Pflege: Gibt jemand seine eigene Berufstätigkeit auf, um den Erblasser über Jahre hinweg zu betreuen, und gerät dadurch selbst in finanzielle Schwierigkeiten, kann eine Zuwendung als angemessene Anerkennung gelten – und wäre in diesem Fall nicht pflichtteilsergänzungspflichtig.

Warum ist  der rechtliche Rat vom Fachanwalt für Erbrecht  entscheidend.

Die Einordnung von Schenkungen im Pflichtteilsrecht ist komplex und hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Für Pflichtteilsberechtigte kann es entscheidend sein, ob eine Zuwendung als Schenkung wird – denn davon hängt die Höhe des eigenen Anspruchs gegen den Erben ab.

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Scheidung und Erbe: Geht mein Nachlass an den Ex? – Was Sie jetzt wissen müssen!

Trennung, aber nicht geschieden? Wer gerade mitten im Rosenkrieg steckt, denkt selten ans Erbe – doch genau das kann gefährlich werden. Denn: Solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, bleibt der Ex-Partner grundsätzlich erbberechtigt. Und genau das sorgt derzeit für viele Diskussionen in der Öffentlichkeit, besonders bei Promi-Trennungen mit Millionenvermögen.

Was viele nicht wissen – der Ehegatte bleibt Erbe!

Auch wenn der Kontakt abgebrochen ist, auch wenn Sie längst neue Wege gehen: Stirbt ein Ehepartner während des laufenden Scheidungsverfahrens, ohne dass die Scheidung rechtskräftig ist, bleibt der andere Ehegatte gesetzlicher Erbe – mit allen Ansprüchen! Das gilt sogar dann, wenn der Verstorbene bereits ein Testament gemacht hat, in dem der Ehegatte nicht bedacht wurde.

So sichern Sie Ihr Vermögen noch heute

Wir raten: Rechtzeitig vorsorgen! Mit einem klar formulierten Testament oder Erbvertrag können Sie verhindern, dass Ihr Vermögen in die falschen Hände gerät. Auch die Geltendmachung des § 1933 BGB, also der Ausschluss des Ehegattenerbrechts wegen Scheiterns der Ehe, erfordert rechtzeitige juristische Schritte.

Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie umfassend – individuell, diskret und vorausschauend.

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Zwang zurück ins Büro? – Was Arbeitgeber jetzt (nicht) dürfen!

Zurück ins Büro – ob Sie wollen oder nicht? Viele Unternehmen fordern aktuell die Rückkehr aus dem Homeoffice. Doch dürfen sie das überhaupt? Die Diskussion ist hitzig – nicht nur in der Politik, sondern auch in unzähligen Arbeitsverhältnissen. Was ist erlaubt? Was ist Willkür?

Homeoffice war gestern – oder doch nicht?

Während der Pandemie war das Arbeiten von zu Hause gang und gäbe – doch jetzt drängen viele Chefs auf Präsenzpflicht. Rechtlich ist das jedoch nicht immer so einfach. Entscheidend ist: Gibt es eine vertragliche Regelung oder eine betriebliche Übung zum Homeoffice? Ohne klare Vereinbarung darf der Arbeitgeber nicht einfach „zurückpfeifen“.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer – und wie Sie sie durchsetzen

Wenn Sie plötzlich wieder täglich im Büro sitzen sollen, obwohl jahrelang Homeoffice akzeptiert wurde, kann das ein rechtlich angreifbarer Eingriff in Ihre Arbeitsbedingungen sein. Wir prüfen für Sie, ob Sie verpflichtet sind, zurückzukehren – oder ob Ihr Arbeitgeber Grenzen überschreitet.

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Unterhaltspflicht für volljährige Kinder – auch wenn sie nicht ausziehen wollen?

Müssen Eltern ewig zahlen? – Was gilt beim Unterhalt für erwachsene Kinder?

Sie sind volljährig, wohnen zu Hause – und verlangen trotzdem weiter Unterhalt? Immer mehr Eltern stellen sich die Frage: Wie lange bin ich eigentlich verpflichtet, mein erwachsenes Kind zu finanzieren? Gerade in Zeiten steigender Kosten und wachsender Unsicherheit am Ausbildungsmarkt wird dieses Thema gesellschaftlich und juristisch immer brisanter.

Volljährig heißt nicht automatisch: Keine Unterhaltspflicht!

Auch nach dem 18. Geburtstag kann die Unterhaltspflicht fortbestehen – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Grundsätzlich gilt: Eltern müssen Unterhalt zahlen, wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet und sich dabei zielstrebig auf einen Berufsabschluss vorbereitet.

Was viele nicht wissen: Faulheit, ewiges „Studieren“ ohne Abschluss oder „Sinnsuche“ auf Kosten der Eltern sind nicht vom Gesetz gedeckt. Hier kann die Zahlungspflicht entfallen – aber nur, wenn man rechtlich richtig reagiert!

Unsere Empfehlung: Rechte kennen – Grenzen setzen

Ob Sie als Eltern den Unterhalt kürzen oder streichen dürfen, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen, ob Ihr Kind tatsächlich unterhaltsberechtigt ist – oder ob Sie sich zu Unrecht zur Kasse bitten lassen.

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Diskriminierung am Arbeitsplatz: Dreht sich jetzt die Beweislast?

Wer diskriminiert wird, muss es beweisen – aber wie, wenn niemand hinsieht? Genau hier setzt eine aktuelle politische Debatte an, die derzeit für viel Wirbel sorgt: Kommt bald die Beweislastumkehr bei Mobbing, Sexismus und Rassismus im Job?

Was soll sich ändern – und was gilt aktuell?

Bisher liegt die Beweislast meist bei den Betroffenen: Wer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend macht, muss konkrete Anhaltspunkte vorlegen. Oft scheitert es genau daran – denn Mobbing findet meist im Verborgenen statt. Die Bundesregierung diskutiert derzeit, ob künftig der Arbeitgeber beweisen muss, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Das würde den Spieß umdrehen – und hätte massive arbeitsrechtliche Folgen für Betriebe, Führungskräfte und HR-Abteilungen.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Ob Betroffener oder Arbeitgeber: Wer vorbereitet ist, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Ein rechtssicheres Beschwerdemanagement, klare Dokumentationen und gute Beratung sind wichtiger denn je. Und wenn Sie betroffen sind: Zögern Sie nicht – wir helfen Ihnen bei der Beweissicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Pflichtteil trotz Familienkrach – erbt das entfremdete Kind?“

Enterbt, aber nicht machtlos? – Wann Kinder trotz Streit ihren Pflichtteil bekommen

Kein Kontakt mehr zum Sohn – und trotzdem soll er vom Erbe profitieren?
Immer mehr Eltern fragen sich: Kann ich mein Kind enterben, wenn es sich seit Jahren nicht meldet? Die Antwort überrascht viele – und sorgt derzeit auch in den Medien für erhitzte Diskussionen über Pflichtteil, Familienbande und Erbverzicht.

Blut ist dicker als der letzte Wille – oder doch nicht?

Grundsätzlich gilt: Kinder haben einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht werden. Und das selbst dann, wenn seit Jahren Funkstille herrscht oder das Verhältnis zerrüttet ist. Der Pflichtteil ist ein Mindestanspruch – und lässt sich nur in ganz engen Ausnahmefällen entziehen, etwa bei schweren Verfehlungen gegen den Erblasser.

Emotionaler Kontaktabbruch oder familiäre Enttäuschung reichen dafür nicht aus.

Unsere Empfehlung: Testament rechtssicher gestalten – Streit vermeiden

Wer klare Verhältnisse schaffen will, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Denn mit einer präzisen Testamentsgestaltung, einem Erbvertrag oder – in seltenen Fällen – einer Pflichtteilsentziehung kann man juristisch vorsorgen. Aber ohne anwaltliche Hilfe drohen Formfehler und jahrelanger Streit.

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