Achtung Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers

Der Anwalt für Verkehrsrecht weist darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Auffassung zur  Fahrtenbuchauflage verschärft hat.

Im konkreten Fall hatte das Unternehmen im Bußgeldverfahren die Angaben zum Fahrzeugführer gegenüber der Bußgeldstelle erst einen Tag vor Ablauf der dreimonatigen Verfolgungsfrist veranlasst.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 07.05.2024, dass die Feststellung eines Fahrzeugführers   für die Behörde auch dann im Sinne des § 31 a I 1 StVZO unmöglich war , wenn der Fahrzeughalter sich zur Frage, wer das Fahrzeug geführt hat, so spät geäußert hat, dass die Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Ahndung der Zuwiderhandlung vor Eintritt der Verjährung nicht mehr in zumutbarer Weise ergreifen konnte .

Der Anwalt für Verkehrsrecht rät: Die späte Angabe des Fahrzeugführers ist  in Bußgeldverfahren ein zulässiges Mittel, um Bußgeldentscheidungen zu vermeiden. Mit der späten Angabe des Fahrzeugführers muss aber im Detail belegt und nachgewiesen werden, weshalb dieser umfangreiche Zeitaufwand für die Ermittlung des Fahrzeugführers erforderlich war.

Der Bußgeld Anwalt  der KANZLEI NUSSMANN berät Sie zu Ihren verkehrsrechtlichen  Fragen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Bußgeldkatalog im Detail– bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

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Wann schulden Kinder den Eltern Unterhalt? Wann müssen Kinder für die Eltern an den Sozialträger zahlen

Viele Angehörige stellen sich die Frage: Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen, wenn diese pflegebedürftig werden oder Sozialhilfe erhalten? Die Antwort liefert § 1601 BGB in Verbindung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz und der aktuellen Rechtsprechung.

Als Fachanwältin für Familienrecht erläutere ich Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Kinder für den Unterhalt der Eltern aufkommen müssen – und wann der Sozialhilfeträger Ersatz fordern darf.


Grundsatz: Unterhaltspflicht der Kinder nach § 1601 BGB

Kinder sind laut § 1601 BGB grundsätzlich verpflichtet, ihren bedürftigen Eltern Unterhalt zu gewähren. Bedürftigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn das Einkommen und Vermögen der Eltern zur Finanzierung von Pflegeheimkosten oder alltäglichen Ausgaben nicht ausreicht.


Die 100.000-Euro-Grenze: Wann greift das Angehörigen-Entlastungsgesetz?

Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes im Jahr 2020 gilt:

Erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro kann der Sozialhilfeträger Elternunterhalt von den Kindern verlangen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

Das heißt konkret:

  • Liegt das Einkommen darunter, besteht keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Sozialamt.

  • Erst bei Überschreiten der Grenze kann ein Regress durch die Behörde erfolgen.


Wie viel bleibt dem unterhaltspflichtigen Kind? Der Selbstbehalt

Was gilt, wenn das Einkommen des Kindes über 100.000 Euro liegt?
Hierzu hat das OLG München mit Beschluss vom 6. März 2024 (Az.: 2 UF 1201/23) eine wegweisende Entscheidung getroffen:

▶️ Ein Selbstbehalt von 5.500 Euro monatlich (netto) ist angemessen.
Das entspricht exakt dem Jahresbrutto von 100.000 Euro – und schützt das Einkommen bis zu dieser Grenze vollständig.

Das Gericht stützt sich dabei auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) und verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ehegattenunterhalt (NJW 2019, 3570). Daraus folgt:

Ein Einkommen in dieser Höhe wird in der Regel vollständig für den eigenen Lebensbedarf verwendet – und steht daher nicht für Unterhaltszwecke zur Verfügung.


Altersvorsorge: Abziehbar bis zu 25 %

Zusätzlich können – so der Fachanwalt für Familienrecht – Vorsorgeaufwendungen bis zu 25 % des Einkommens berücksichtigt werden. Das betrifft etwa Beiträge zu privater Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Riester-Renten. Diese mindern das unterhaltsrelevante Einkommen.


Aktueller Stand der Rechtsprechung

Das OLG München hat die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen, da die genaue Höhe des Selbstbehalts seit Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde. Eine grundsätzliche BGH-Entscheidung steht somit noch aus.


Wir beraten Sie kompetent zum Thema Elternunterhalt

Die Frage, ob und in welchem Umfang Sie Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von vielen Faktoren ab – Einkommen, familiäre Situation, Vorsorgeaufwendungen, Regressforderungen durch das Sozialamt.

Wir bieten Ihnen:

  • Individuelle Prüfung Ihrer Unterhaltspflicht

  • Beratung zu Selbstbehalt und Vorsorge

  • Vertretung gegenüber Sozialhilfeträgern

  • Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Haftung


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Bilderdiebstahl? Vorsicht bei Abmahnungen z.B. Copytrack-„Abmahnung“

Regelmäßig erhalten Mandanten auch unberechtigte Abmahnungen von Inkassounternehmen z.B  Copytrack GmbH wegen angeblich unberechtigter Nutzung von Bildern im Internet.

Eine solche Aufforderung haben auch Mandanten erhalten, die ausschließlich Fotos nutzen, die „zur freien und kostenlosen, auch zur gewerblichen Nutzung“ zur Verfügung gestellt werden.

Der Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht erläutert. Die Betroffenen  werden aufgefordert nachträglich einen Lizenzvertrag abschließen und Schadensersatz zahlen. Z.B. Copytrack  verdient prozentual am erzielten Lizenz  Erlös. Vor der Entscheidung über das Lizenzangebot ist der Lizenzpreis deshalb kritisch zu prüfen. Dieser ist nach den Erfahrungen des Anwalts für Wettbewerbsrecht regelmäßig deutlich überhöht.

Der Rechtsanwalt für Abmahnrecht betont, dass z.B. die Copytrack GmbH  häufig  denselben undefinierbaren  „Rechteinhaber“  z.B. aa+w als Mandant nennt. Fraglich und zu prüfen ist , obwohl die streitigen  Fotos überhaupt von dem angeblich vertretenen Unternehmen  stammt.

Haben Sie tatsächlich keine Lizenz für das genutzte Bild kann es sinnvoll sein, eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Hierdurch kann man sich gegebenenfalls Abmahnkosten eines noch nicht involvierten Anwaltes sparen.

Die  KANZLEI NUSSMANN berät Sie zu Ihren  Fragen bei einer Abmahnung leicht verständlich und kompetent- bundesweit!

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Vaterschaftsanerkennung zur Erschleichung des Aufenthaltstitel.

Die Bundesregierung ist seit 2008 mehr oder weniger erfolglos bemüht, Vaterschaftsanerkennung zur Erschleichung eines Aufenthaltstiteln von ausländischem Mitbürger zu unterbinden. Das 2008 eingerichtete Recht der Anfechtung durch die Ausländerbehörde wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Nun mehr gibt es einen neuen Versuch, die Erschleichung von Aufenthaltstitel zu vermeiden. Hierzu soll bei Aufenthaltsrechtlichen Gefälle zwischen angeblichem Kindesvater und der Kindesmutter die Zustimmung der Ausländerbehörde als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich sein.  Hierzu wurde in § 85 Aufenthaltsgesetz, ein Katalog von Tatbeständen für aufenthaltsrechtliches Gefälle aufgenommen.

Es bleibt zu prüfen, ob durch diese geplanten gesetzlichen Neuerungen nunmehr die Erschleichung von Aufenthaltstitel durch Vaterschaftsanerkennung reduziert werden kann.

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Standgebühren für ein vom privaten Parkplatz ( zB Rewe Markt ) abgeschleppten PKW müssen nicht immer gezahlt werden

Das OLG Dresden hatte entschieden, dass der Halter des abgeschleppten PKW  grundsätzlich keine Standgebühren zahlen muss. Der Anwalt für Verkehrsrecht erläutert , dies sieht der BGH anders und hat in seinem Urteil vom 17. November 2023 entschieden, dass zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs grundsätzlich auch die Kosten zählen, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des Fahrzeugs im Anschluss an den Abschleppvorgang entstehen.

Der Anwalt für Bußgeld  erklärt den Fall : Der Kläger ist der Halter und Eigentümer eines Pkw, den er an seine Schwester verliehen hatte. Diese stellte das Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück ab. Im Auftrag der  Parkplatzeigentümer wurde der PKW abgeschleppt. Auf das nach fünf Tagen geäußerte Herausgabeverlangen des Klägers reagierte die Beklagte nicht.

Der BGH entschied, dass zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs auch die Abstell Kosten zählen. Der Grundstücksbesitzer ist allerdings gehalten, den Halter des abgeschleppten Fahrzeugs unmittelbar im Anschluss über den Abschleppvorgang zu unterrichten.

Der Anwalt für Verkehrsrecht   betont, der Erstattungsanspruch für Abstellkosten   ist begrenzt, bis zu dem  Herausgabeverlangen des Halters. Nachfolgend anfallende Abstellkosten  dienen nicht mehr der Abwicklung des Abschleppvorgangs, sondern beruhen auf einer Herausgabeverweigerung  des PKW mit dem  damit bezweckten Druck, die Strafgebühr und die Abschleppkosten zu erstatten.

Mithin hat die Beklagte im vorliegenden Fall einen Anspruch auf Ersatz der bis zum Herausgabeverlangen nach 5 Tagen angefallene Standgebühren.

Der Anwalt für Verkehrsrecht warnt, auch nach dem Herausgabeverlangen kommt grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz von Abstellkosten nach § 304 BGB in Betracht,  wenn der das Fahrzeug herausverlangende Halter nicht bereit ist, im Gegenzug die für das Abschleppen und die bisherige Verwahrung angefallenen ortsüblichen Kosten zu zahlen.

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Mehrbedarf und Sonderbedarf

Der Fachanwalt für Familienrecht möchten Sie auf die Unterschiede  für Mehrbedarf und Sonderbedarf hinweisen. Im Kindesunterhalt deckt der nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlende Betrag üblicherweise den gesamten Elementarbedarf ab.

Der tatsächliche Bedarf kann aber bei ungewöhnlichen Fällen auch höher liegen. Unterschieden wird zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf

Mehrbedarf liegt vor,  so der Anwalt für Scheidung ,wenn ein besonderer Bedarf vorliegt, der regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg anfällt und der das Übliche dermaßen übersteigt, dass die typischen Durchschnittsbeträge der Düsseldorfer Tabelle dies nicht berücksichtigen.

Der Anwalt Familienrecht führt aus , Mehrbedarfspositionen können beispielsweise die langfristige Nachhilfe, eine orthopädische Zahnspange, Studiengebühren, die Konfirmation sein.

Der Rechtsanwalt Familienrecht  erklärt, Sonderbedarf ist hingegen gemäß der Legaldefinition in § 1613 II Nr.1 BGB ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Der Anwalt Scheidung erklärt weiter , der Bedarf muss  ein überraschender, nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbarer und der Höhe nach nicht abzuschätzender Bedarf sein.

Der Fachanwalt Familienrecht erläutert Fälle von Sonderbedarf sind Ausgaben für Nachhilfeunterricht, wenn dieser nur vorübergehend wegen Schulschwierigkeiten erforderlich ist.

In jedem Fall , so der Scheidungsanwalt unter Verweis auf  OLG Hamm 1994, OLG Hamburg  1991, müsse der Verpflichtete so rechtzeitig wie möglich über den drohenden Bedarf informiert werden, damit er sich finanziell hierauf einstellen kann.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren familien- und namensrechtlichen Fragen, zur Gestaltung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, Namensvereinbarung, Umgangsvereinbarung, Vereinbarung zum Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Detail zu beraten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

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Abwehr von Säumniszuschläge des Finanzamtes nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind.

Endlich mal eine gute Entscheidung des BFH zum Steuerrecht.

Der BFH hat aktuell 2023 entschieden zur Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge:

„Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 III FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind „

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Das Gericht darf für einen Erbscheinantrag keine übermäßigen Beweismittel fordern

Immer wieder hören wir von Mandanten, dass Nachlassgerichte für einen Erbschein unzählige Geburts- und Eheurkunden fordern.

Der BGH hat hierzu 2023 aktuell entschieden „ Ein Erbscheinsantrag ist nicht deshalb unzulässig, weil ein Antragsteller vom Gesetz eigentlich geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt.

Im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht hat das Gericht die Beteiligten zur Mitwirkung zu veranlassen und entweder auf eine Ergänzung des tatsächlichen Vorbringens hinzuwirken oder Hinderungsgründe hierfür vorzutragen.

Das Gericht hat für die Frage der Zulässigkeit des Erbscheinsantrags festzustellen, ob den Antragsteller ein Verschulden an der bisher unterbliebenen Angabe von Beweismitteln für die Existenz oder Nichtexistenz einer weiteren Erbin trifft. Der Antragsteller ist dabei nicht zur Einschaltung eines Erbenermittlers oder Privatdetektivs verpflichtet, weil die Beschaffung weiterer Informationen nur verlangt werden kann, wenn dies mit – auch finanziell -vertretbarem Aufwand möglich ist. „

 Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: In der Sterbefallanzeige des Ortsgerichts, deren Inhalt auf den Angaben der Beteiligten zu 2 beruht, sind als Kinder des Erblassers die Beteiligte zu 3 und „eine uneheliche Tochter L., weiteres nicht bekannt, wohnt in GB“ angegeben. Die Beteiligte zu 1 hat die Erteilung eines Erbscheins mit dem Inhalt beantragt, dass die Beteiligten zu 2 und 3 Erben zu je 1/2 seien. Das Nachlassgericht hat darauf hingewiesen, dass auch die nichteheliche Tochter Erbin geworden sein könnte, und um Mitteilung gebeten, ob den Verfahrensbeteiligten hinsichtlich dieser Tochter Erkenntnisse vorlägen, die von den Angaben in der Sterbefallanzeige abwichen. Die Beteiligte zu 1 hat daraufhin hilfsweise einen Erbschein beantragt, wonach der Erblasser zu 1/2 von der Beteiligten zu 2 und zu je 1/4 von der Beteiligten zu 3 und „L. “, Nachname und Adresse unbekannt, beerbt worden sei. Das Nachlassgericht hat den Erbscheinsantrag zurückgewiesen. Der BGH hat das Nachlassgericht zur Ermittlung verpflichtet, da der antragstellenden Nachlassgläubigerin insoweit kein Schuldvorwurf gemacht werden kann.

Der Fachanwalt für Erbrecht kann den Erlass einer öffentlichen Aufforderung nach § 352d FamFG in Betracht zu ziehen. Dies ist das letzte Mittel, wenn die Beibringung der an sich erforderlichen urkundlichen Nachweise dem Antragsteller unmöglich ist oder unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereiten würde (KG BeckRS 2011, 374).

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Pflichtteilsansprüche abwehren- Zahlen Sie nicht zuviel

Immer wieder müssen wir feststellen, dass Erben zuviel auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch zahlen.  Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert. Hat der Erblasser Dritte beschenkt, hat der enterbte Pflichtteilsberechtigte einen Ergänzungsanspruch. Auf diesen Anspruch kann der Erbe Eigengeschenke, die der Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser erhalten hat, gemäß § 2327 BGB anrechnen. Eine ausdrückliche Anrechnungsbestimmung  des Erblasser ist nicht erforderlich.

Für den anzurechnenden Wert des Eigengeschenks gilt die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 S. 1, 2 BGB nicht. Das Geschenk ist auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch mit dem vollen Wert anzurechnen.

Die Pflichtteilsberechnung ist kompliziert. Um nicht zu viel zu zahlen, empfehlen wir die Beratung durch den Anwalt für Erbrecht.

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Hinterbliebenengeld ist die Entschädigung für den Verlust einer Naheperson

Seit dem Jahr 2017 regelt § 844 III BGB das Hinterbliebenengeld. Vorher hatten die Obergerichte entschieden , so der Anwalt für Verkehrsrecht,  dass Depressionen, Schlafstörungen, Alpträume, Seelenschmerzen, Weinkrämpfe, Gefühle des „Aus-der-Bahn-geworfen-seins“ und vorübergehende Kreislaufstörungen bis hin zu Kollaps-Belastungen keinen Schockschaden darstellen und es deshalb kein Schmerzensgeld gibt.

Dies hat der BGH mit Urteil vom 06.12.2022, VI ZR 168/21 geändert, so der Anwalt für Schmerzensgeld. Jetzt  reicht jede, auch mittelbare psychische Erkrankung infolge der Tötung einer Naheperson  für die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes aus. Die psychische Störung muss nicht  über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsguts eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind.

Das Hinterbliebenengeld ist eine Entschädigung, die im Falle der Tötung einer Person durch einen Dritten gezahlt wird. Personen, die in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum Getöteten standen, können das Hinterbliebenengeld geltend machen. Bei Eltern, Kindern, Ehegatten oder Lebenspartner liegt i.d.R. ein besonderes persönliches Näheverhältnis vor. Bei getrenntlebenden Ehegatten oder anderen Personen muss ein besonderes persönliches Näheverhältnis im Einzelfall nachgewiesen werden.

Der Anwalt für Verkehrsrecht hinterfragt , ob im Falle des Eintritts einer psychischen Beeinträchtigung beim Hinterbliebenen infolge der Tötung das Hinterbliebenengeld zusätzlich zu einem Schmerzensgeld verlangt werden kann? Hier ist sich die Rechtsprechung noch nicht einig. ZB das Landgericht Tübingen verneint dies mit  Urteil vom 17.05.2019, 3 O 108/18 .

Die Höhe des Hinterbliebenengeldes ist abhängig von dem Ausmaß der seelischen Beeinträchtigung und richtet sich nach dem Einzelfall. Der Anwalt für Verkehrsrecht zählt exemplarisch auf, Tod Geschwister Hinterbliebenengeld von 5.000 €, Tod Kind Hinterbliebenengeld in Höhe von 15.000 € für jeden 10.000 €. Alle Beträge beruhen auf Einzelfallentscheidungen.

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