Handlungsbedarf bei der Erbschaftssteuer – Rechtzeitig agieren und steuerliche Belastungen minimieren

Im Zuge der bevorstehenden Bundestagswahl 2025 ist absehbar, dass Änderungen bei der Erbschaftssteuer in Kraft treten werden. Vor allem unter einer möglichen Koalition von SPD, Grünen und Union ist eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften sehr wahrscheinlich. Umso wichtiger ist es, bereits jetzt zu handeln und Ihre Nachfolge für Immobilien und Unternehmen steuerlich optimal zu gestalten.

Wir nehmen die zu erwartenden Änderungen im Erbrecht zum Anlass Sie zu informieren. Hier ist ein Überblick über die Positionen der wichtigsten Parteien zur Erbschaftssteuer im Jahr 2024:

SPD Befürwortet eine Erhöhung der Steuer auf große Erbschaften, vor allem bei Unternehmensvermögen. Auch hohe Immobilienerbschaften sollen stärker belastet werden.

Union (CDU/CSU) Die Union spricht sich gegen eine Erhöhung der Erbschaftssteuer aus und fordert im Gegenteil eine Erhöhung der Freibeträge, insbesondere aufgrund gestiegener Immobilienwerte.

Grüne Sie setzen sich für eine stärkere Besteuerung von großen Erbschaften und Unternehmensvermögen ein, mit dem Ziel, mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen.

FDP Die FDP plädiert für eine deutliche Anhebung der Freibeträge, um insbesondere Erben von Immobilien und mittelständischen Betrieben zu entlasten.

AfD Fordert die vollständige Abschaffung der Erbschaftssteuer.

Linke Setzt sich für eine sehr viel stärkere Besteuerung großer Erbschaften ein, um eine Umverteilung zugunsten derjenigen zu erreichen, die nichts erben.

Hier sind einige Strategien, wie Sie mögliche Mehrbelastungen rechtzeitig abfedern können:

  1. Vorweggenommene Erbfolge: Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Sie die Freibeträge mehrfach ausnutzen und so die Steuerlast minimieren. Diese lassen sich alle zehn Jahre in Anspruch nehmen.
  2. Nutzung von Freibeträgen: Es ist ratsam, den bestehenden Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder sowie 500.000 Euro für Ehepartner effizient zu nutzen.
  3. Immobilienübertragung mit Wohnrecht: Übertragen Sie Immobilien zu Lebzeiten und sichern Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht. So können Sie die Steuerlast reduzieren und gleichzeitig weiterhin von der Immobilie profitieren.
  1. Betriebsvermögen richtig nutzen: Für Unternehmensbesitzer bieten sich je nach Reform weiterhin Abschläge und Verschonungen, insbesondere bei der Weiterführung des Unternehmens, an. Prüfen Sie, ob Ihre Nachfolgestrategie den neuen Anforderungen entspricht. Nutzen Sie jetzt bestehende Verschonungsregelungen.

Es ist entscheidend, frühzeitig zu handeln und Ihre Nachlassplanung den voraussichtlichen Änderungen anzupassen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
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Der Kfz Halter ist nicht für den Parkverstoß verantwortlich

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.5.2024 aktuell entschieden, bei einem Parkverstoß darf nicht allein aus der Eigenschaft als Halter des PKW auf die Täterschaft geschlossen werden. Das Gericht  hat die Verurteilung des Betroffenen zu einer Geldbuße in Höhe von 30 € des zuständigen Gerichtes aufgehoben.

Der Anwalt für Verkehrsrecht weist auf folgendes hin. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht auch die einhellige Auffassung in Literatur und die fachgerichtliche Rechtsprechung gehen davon aus, dass die Halter Eigenschaft ein unzureichender Beweis zur Feststellung eines Täters ist. Für einen Verkehrsverstoß muss das zuständige Gericht ein aktives Tun des zu Verurteilenden feststellen. Hier reichen weder Angaben im Bußgeldbescheid, Lichtbilder des Fahrzeuges oder die Feststellung des Kfz Halters. Diese haben keinerlei Aussagekraft. Auch aus dem Umstand, dass der Betroffene Halter des PKW ist, darf bei Fehlen jedes weiteren Beweis nicht auf eine Täterschaft geschlossen werden, vgl bereits  Bundesverfassungsgericht NJW 1994,847 .

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Rechten im Bußgeldverfahren  im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Widerruf der Vorsorgevollmacht

Der Fachanwalt für Erbrecht erklärt die Möglichkeiten eines Widerrufs der Vorsorgevollmacht.

Der Vollmachtgeber kann die von ihm erteilte Vollmacht jederzeit widerrufen. Voraussetzung ist, dass er geschäftsfähig ist.

Besteht die Vollmacht über den Tod hinaus, ist jeder Erbe  zum Widerruf der Vollmacht berechtigt, vergleiche Burandt BGB, 4. Auflage 2022, Paragraph 168 Rn. 19 fortfolgende.

Testamentsvollstrecker ist  zum Widerruf der transmortalen Vollmacht  berechtigt, vergleiche Papenmeier Erbrecht 2015, Seite 14.

Problematisch sind die Fälle, in denen zum Beispiel der Ehegatte als Bevollmächtigter eingesetzt wurde und nachrangig die Kinder. Wenn dann das Vertrauen zu einem Kind erschüttert wird und der Vollmachtgeber mangels Geschäftsfähigkeit diese Vollmacht nicht mehr widerrufen kann, ist fraglich, ob der Ehegatte hierzu berechtigt ist. Folgender Fall: Der Vollmachtgeber hat mehrere Bevollmächtigte, den Ehegatten und die Kinder  eingesetzt. Er hat keine Regelung zu ihrer Rangfolge und ihren Rechten getroffen. Der überlebende Ehegatte  möchten die den anderen erteilten Vollmachten widerrufen. Das OLG Karlsruhe hat hierzu entschieden, dass eine Vorsorgevollmacht durch einzelne Bevollmächtigte im Regel Fall nicht widerrufen werden kann, falls der Vollmachtgeber hierzu nichts geregelt hat.

Der Fachanwalt für Erbrecht empfiehlt,  in eine Vorsorgevollmacht  zwingend eine Regelung aufzunehmen ist, welcher der Bevollmächtigten welche Vollmachten widerrufen darf oder nicht . Prüfen  Sie Ihre Vorsorgevollmacht dahingehend , ob eine solch wichtige  Widerrufsregelung enthalten ist.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Vorsorgevollmacht , Generalvollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Die Bedeutung eines Fachanwalts für Familienrecht in Leipzig: Warum Sie seiner Expertise vertrauen können

Familienrechtliche Angelegenheiten sind oft mit tiefen Emotionen und komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Wenn Beziehungen auseinanderbrechen oder das Wohl von Kindern auf dem Spiel steht, ist es von entscheidender Bedeutung, einen kompetenten Partner an Ihrer Seite zu haben. In Leipzig, einer Stadt, die für ihre kulturelle Vielfalt und dynamische Bevölkerung bekannt ist, gibt es viele Situationen, in denen ein Fachanwalt für Familienrecht unentbehrlich wird. Dieser Artikel erklärt, warum die Expertise eines Fachanwalts in solch sensiblen Angelegenheiten so wertvoll ist und wie Sie von einer professionellen Rechtsberatung profitieren können.

Familienrecht – Ein Bereich voller Herausforderungen

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Themen, die alle einen direkten Einfluss auf das Leben der Betroffenen haben. Ob es um Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltsfragen oder die Aufteilung von Vermögen geht – in all diesen Fällen stehen nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und emotionale Aspekte im Vordergrund. Die Beteiligten befinden sich häufig in einer Ausnahmesituation, in der Unsicherheiten und Ängste dominieren.

Hier setzt die Bedeutung eines Fachanwalts für Familienrecht in Leipzig an. Ein solcher Anwalt bringt nicht nur fundiertes juristisches Wissen mit, sondern auch das nötige Fingerspitzengefühl, um Sie durch diese schwierigen Zeiten zu begleiten. Die beste Unterstützung haben Sie, wenn der Fachanwalt für Familienrecht die weitere hohe Qualifikation eines zertifizierten Mediators hat. Der zertifizierte Mediator versteht, dass es in diesen Angelegenheiten um mehr geht als nur um Paragraphen – es geht um Menschen und deren Zukunft.

Warum ein Fachanwalt und Mediator?

In komplexen familiären Konflikten reicht es oft nicht aus, nur die grundsätzlichen rechtlichen Bestimmungen zu kennen. Die Gesetze im Familienrecht sind vielschichtig und werden ständig weiterentwickelt, um den sich verändernden gesellschaftlichen Strukturen gerecht zu werden. Ein Fachanwalt für Familienrecht hat eine spezielle Ausbildung und umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet, die es ihm ermöglicht, auch in schwierigen Situationen den Überblick zu behalten und die bestmöglichen Lösungen für seine Mandanten zu finden. Ein Mediator hat zahlreiche wichtige Verfahren erlernt, zwischen zerstrittenen Parteien sensibel aber effektiv zu vermitteln.

Nehmen wir das Beispiel einer Scheidung. Eine Scheidung ist nicht nur die rechtliche Trennung zweier Menschen, sondern oft auch die Aufteilung eines gemeinsamen Lebens – von Vermögen über Schulden bis hin zu Sorgerechten für Kinder. Ein erfahrener Fachanwalt und Mediator wird die Interessen seines Mandanten nicht nur vor Gericht vertreten, sondern bereits im Vorfeld Strategien entwickeln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, die alle Beteiligten möglichst wenig belastet. In Leipzig, wo das gesellschaftliche Leben bunt und vielschichtig ist, können solche Lösungen besonders wichtig sein, um den sozialen Frieden zu wahren und langfristige Konflikte zu vermeiden.

 

Die Bedeutung von Expertise in Sorgerechtsfragen

Sorgerechtsstreitigkeiten sind eine der schwierigsten und emotional aufgeladensten Angelegenheiten im Familienrecht. Wenn Eltern um das Recht kämpfen, über das Wohl ihrer Kinder zu entscheiden, sind die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen weitreichend. Hier ist es besonders wichtig, einen Fachanwalt an seiner Seite zu haben, der die gesetzlichen Grundlagen kennt und auch einen Mediator, der die psychologischen Aspekte solcher Auseinandersetzungen versteht.

Ein Fachanwalt für Familienrecht in Leipzig wird in der Lage sein, Sie durch die komplexen Verfahren zu führen, die mit Sorgerechtsstreitigkeiten verbunden sind. Er wird nicht nur sicherstellen, dass Ihre Rechte als Elternteil gewahrt bleiben, sondern auch das Wohl des Kindes immer im Blick behalten. Dabei geht es oft darum, ein sensibles Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen des Kindes und den Rechten der Eltern herzustellen – eine Aufgabe, die viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen erfordert.

Maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Probleme

Jeder Fall im Familienrecht ist einzigartig, und genau das macht die Arbeit eines Fachanwalts so anspruchsvoll. Es gibt keine Standardlösung, die auf alle Situationen passt. Vielmehr ist es die Aufgabe des Anwalts, sich tief in die individuelle Situation seines Mandanten einzuarbeiten und eine Strategie zu entwickeln, die den persönlichen Umständen gerecht wird. Umso effektiver ist es für Sie, wenn der Fachanwalt für Familienrecht eine umfangreiche Ausbildung und Erfahrung als Mediator hat. Er kann Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Umgangsregelungen, gesetzliche Auskunftssansprüche verständlich und einfühlsam zwischen Parteien vermitteln.

In Leipzig, einer Stadt, in der Tradition und Moderne oft aufeinanderprallen, können die Herausforderungen besonders vielfältig sein. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist in der Lage, diese Herausforderungen zu meistern, indem er maßgeschneiderte Lösungen anbietet, die sowohl rechtlich fundiert als auch menschlich nachvollziehbar sind. Ob es um die Regelung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Umgangsregelungen Besuchsrechten, die Berechnung von Unterhaltsansprüchen nach Düsseldorfer Tabelle oder die Aufteilung von Vermögenswerten geht – Ihr Anwalt wird stets bestrebt sein, eine Lösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht und gleichzeitig den rechtlichen Rahmenbedingungen standhält.

Fazit: Vertrauen Sie auf die KANZLEI NUSSMANN in Leipzig

Wenn Sie in einer familiären Angelegenheit rechtliche Unterstützung benötigen, ist es wichtig, auf die Expertise eines Fachanwalts für Familienrecht zu setzen. In umfassenden   Familienstreiten ist es sinnvoll, den erfahrenen zertifizierten Mediator vermitteln zu lassen. Die KANZLEI NUSSMANN in Leipzig steht Ihnen mit umfassendem Fachwissen und einem tiefen Verständnis für die sensiblen Themen des Familienrechts zur Seite. Wir wissen, wie wichtig es ist, in schwierigen Zeiten einen starken Partner an seiner Seite zu haben, der als Fachanwalt juristisch kompetent und als Mediator menschlich einfühlsam ist.

Zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an, um Ihre Situation zu besprechen und die nächsten Schritte zu planen. Gemeinsam finden wir in einer Beratung eine Lösung, die sowohl rechtlich als auch persönlich überzeugt. Vertrauen Sie auf die KANZLEI NUSSMANN – wir sind Ihr verlässlicher Partner im Familienrecht in Leipzig.

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Erbrecht in Leipzig: Wie ein Anwalt Sie bei der Nachlassregelung unterstützen kann

Die Nachlassregelung ist ein Thema, das viele Menschen gern aufschieben. Doch gerade in Leipzig, einer Stadt mit einer reichen Geschichte und vielfältigen Bevölkerung, ist es umso wichtiger, dieses Thema rechtzeitig und gründlich anzugehen. Ob Sie Vermögenswerte zu vererben haben, Streitigkeiten innerhalb der Familie vermeiden möchten oder einfach nur sicherstellen wollen, dass Ihr letzter Wille respektiert wird – die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht in Leipzig ist dabei unerlässlich.

Warum ist eine frühzeitige Nachlassplanung so wichtig?

Viele Menschen glauben, dass die Nachlassplanung nur für ältere Menschen relevant ist. Doch das Leben ist unvorhersehbar, und es ist niemals zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, was mit dem eigenen Vermögen im Falle des Todes geschehen soll. Z.B. in Patchwork Familien wollen unsere Mandanten vermeiden, dass ein Kind durch die gesetzlichen Regelungen mehr erhält als die anderen. Für Erblasser ohne eigene Kinder vermeiden wir durch kluge Testamentsgestaltung den Anfall einer hohen Steuerlast des Erben.  Mandanten mit Haustieren möchten die Pflege des Tieres nach ihrem Tod sicherstellen. Die rechtzeitige Regelung Ihres Nachlasses kann Ihre Familie und Erben vor unerwarteten Konflikten und finanziellen Belastungen bewahren. Ein Anwalt für Erbrecht in Leipzig kann Sie dabei unterstützen, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Erbe nach Ihren Wünschen verteilt wird.

Ein Fachanwalt für Erbrecht in Leipzig kennt die lokalen Gesetze und Bestimmungen genau und kann Sie nicht nur bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments, sondern auch bei der Aufsetzung eines Erbvertrags kompetent beraten. Ein Testament ist das klassische Instrument, um den Nachlass zu regeln. Hierbei legt der Erblasser fest, wer sein Vermögen erben soll. Ein Erbvertrag hingegen kann zwischen dem Erblasser und einer anderen Person geschlossen werden, um verbindliche Regelungen zu treffen. Dieser Vertrag kann besonders sinnvoll sein, wenn bereits zu Lebzeiten dauerhafte Vereinbarungen getroffen werden sollen.

Die Rolle des Anwalts bei der Nachlassregelung

Ein Anwalt für Erbrecht übernimmt eine zentrale Rolle in der Nachlassregelung. Zunächst hilft er Ihnen, Ihre Vermögensverhältnisse zu klären und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zu entwickeln, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Dabei geht es nicht nur darum, festzulegen, wer was erben soll, sondern auch um steuerliche Optimierung und die Vermeidung potenzieller Streitigkeiten unter den Erben.

Ein guter Anwalt wird sich die Zeit nehmen, Ihre familiäre Situation und die spezifischen Besonderheiten Ihres Vermögens zu verstehen. In Leipzig, wo Immobilien oft einen großen Teil des Erbes ausmachen, ist es beispielsweise wichtig, den Immobilienwert richtig einzuschätzen und die Möglichkeiten der Vererbung oder Übertragung zu prüfen. Der Anwalt kann hier beratend tätig werden, damit die Erben nicht unerwartet vor hohen Steuerforderungen stehen oder die Immobilie unter Wert veräußern müssen.

Der Fachanwalt für Erbrecht berät Sie frühzeitig für einen Übergang Ihres Unternehmens und ihrer Einzelfirma in die nächste Generation. Er erläutert Ihnen die Möglichkeiten, Steuern zu verringern und deren Anforderungen. Er stimmt mit Ihnen die testamentarische Gestaltung der Unternehmensübertragung und insbesondere den hierfür erforderlichen Gesellschaftsvertrag ab.

Darüber hinaus hilft ein Anwalt Ihnen, Ihr Testament so zu formulieren, dass es eindeutig und unmissverständlich ist. Viele Menschen wissen nicht, dass ein unklar formuliertes Testament oft zu langwierigen Erbstreitigkeiten führen kann. Diese können nicht nur den Familienfrieden belasten, sondern auch erhebliche Kosten verursachen. Der Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig sorgt dafür, dass Ihr Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihre Wünsche exakt widerspiegelt.

Schutz vor Pflichtteilsansprüchen

In Deutschland haben nahe Angehörige – wie Eltern, Kinder und Ehepartner – einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Dieser Anspruch kann nicht einfach durch ein Testament umgangen werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, Möglichkeiten zu finden, um diesen Pflichtteil so zu gestalten, dass Ihre Erben und Sie selbst zufrieden sind. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, durch Schenkungen zu Lebzeiten das Erbe zu minimieren oder Regelungen zu treffen, die den Pflichtteil reduzieren, ohne die gesetzlichen Vorgaben zu verletzen.

Unterstützung im Erbfall

Sollten Sie selbst Erbe sein, kann ein Anwalt Sie auch nach dem Tod des Erblassers umfassend unterstützen. Die rechtlichen Fragen, die sich im Erbfall ergeben, sind oft komplex und betreffen nicht nur die Verteilung des Vermögens, sondern auch die Abwicklung von Verbindlichkeiten, die Bewertung von Erbgegenständen und die Auseinandersetzung mit anderen Erben.

Viele Erben wissen nicht, dass Sie Vermächtnisansprüche wegen der Ihnen gegenüber geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen kürzen können. Deshalb werden oft Vermächtnisse viel zu hoch erfüllt.

Egal ob Sie Erben sind oder nicht, Sie haben als Pflichtteilsberechtigter für die vom Erblasser getätigten Geschenke innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Ein zertifizierter Mediator in Leipzig übernimmt die Kommunikation mit allen Beteiligten und hilft, den Nachlass so schnell und reibungslos wie möglich abzuwickeln. Dabei geht es nicht nur um die Durchsetzung Ihrer Erbansprüche, sondern auch darum, Konflikte zu vermeiden und für alle Parteien eine faire Lösung zu finden.

Fazit: Ihr vertrauensvoller Partner für Erbrecht in Leipzig

Die Nachlassregelung ist ein sensibler Prozess, der viel Fachwissen und Erfahrung erfordert. Bei der KANZLEI NUSSMANN in Leipzig können Sie sicher sein, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird und Ihre Familie bestmöglich geschützt ist. Ob bei der Erstellung eines Testaments, der Beratung zu Erbverträgen oder der Unterstützung im Erbfall – unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Vereinbaren Sie noch heute eine kostenfreie Ersteinschätzung oder lassen Sie sich umfassend beraten. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre persönliche Situation und sichern Sie und Ihre Erben gegen mögliche rechtliche und finanzielle Fallstricke ab. Vertrauen Sie auf die Expertise der KANZLEI NUSSMANN – wir sind Ihr kompetenter Partner für Erbrecht in Leipzig.

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Testamentgestaltung in Leipzig: So sorgen Sie rechtzeitig vor

Das Thema Testamentgestaltung ist eines, das viele Menschen gerne auf die lange Bank schieben. Dabei ist es besonders in einer Stadt wie Leipzig, wo die Vermögenswerte oft vielschichtig sind, von großer Bedeutung, frühzeitig vorzusorgen. Ein Testament ist nicht nur ein Dokument, das Ihren letzten Willen festhält, sondern auch ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird und Ihre Familie in einem schwierigen Moment abgesichert ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Leipzig ein rechtssicheres Testament erstellen und welche Vorteile ein Erbvertrag bieten kann.

Warum ein Testament so wichtig ist

Viele Menschen denken, dass ein Testament erst im hohen Alter relevant wird. Doch die Wahrheit ist, dass das Leben unvorhersehbar ist, und es ist nie zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, was mit dem eigenen Vermögen im Todesfall geschehen soll. Ein Testament sorgt dafür, dass Ihr Vermögen genau so verteilt wird, wie Sie es sich vorstellen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht und zu unerwünschten Konsequenzen führen kann. In Patchworkfamilien erben die Kinder bei gesetzlicher Erbfolge oft nicht in gleichem Umfang. Kinderlose Erblasser werden bei gesetzlicher Erbfolge regelmäßig von unbekannten Abkömmlingen ihrer Großeltern beerbt. Die gesetzliche Erbfolge schützt nicht ihre geliebten Haustiere.

In Leipzig, wo Immobilien, Kunstsammlungen oder andere wertvolle Besitztümer oft einen großen Teil des Vermögens ausmachen, kann ein fehlendes Testament zu komplizierten Erbauseinandersetzungen und erheblichen steuerlichen Nachteilen führen. Ein klar formuliertes und rechtssicheres Testament oder ein Berliner Testament verhindert solche Probleme und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Erbe in guten Händen ist.

Die Vorteile eines Erbvertrags

Neben dem klassischen Testament, dem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten oder ein Berliner Testament gibt es noch eine weitere Möglichkeit, den Nachlass zu regeln: den Erbvertrag. Ein Erbvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das zwischen Ihnen und einer oder mehreren anderen Personen geschlossen wird. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig widerrufen werden, was ihn besonders geeignet macht, wenn Sie verbindliche Regelungen treffen möchten.

Der Erbvertrag bietet in Leipzig besondere Vorteile, insbesondere in Fällen, in denen bereits zu Lebzeiten klare Vereinbarungen getroffen werden sollen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn es darum geht, komplexe Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile zu vererben. Ein erfahrener Anwalt in Leipzig kann Ihnen helfen, die Vorteile eines Erbvertrags zu verstehen und ihn in Ihre Nachlassplanung zu integrieren.

Wie ein Anwalt in Leipzig Sie bei der Testamentgestaltung unterstützen kann

Die Erstellung eines Testaments ist keine einfache Aufgabe und sollte sorgfältig geplant werden. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht in Leipzig kann Ihnen dabei helfen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und ein Testament zu erstellen, das Ihren Wünschen entspricht und rechtlich unangreifbar ist.

Ein Rechtsanwalt wird zunächst Ihre gesamte Vermögenssituation analysieren und Ihre persönlichen Wünsche besprechen. Dabei geht es nicht nur um die Verteilung des Vermögens, sondern auch um die Berücksichtigung von Pflichtteilen, die rechtlichen Möglichkeiten zur Minimierung von Erbschaftssteuern und den Schutz von minderjährigen Erben.

Der Fachanwalt für Erbrecht wird Ihnen wichtige erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wie Vermächtnis, Supervermächtnis, Auflage, Vorerbschaft, Testamentsvollstreckung erläutern und auswerten, welche Regelungen für ihren Erbfall die besten sind.

In Leipzig, wo die Immobilienpreise stark variieren können, ist es wichtig, den Wert von Immobilien korrekt zu erfassen und die Auswirkungen auf die Erben zu berücksichtigen. Ein Anwalt wird Sie auch darauf hinweisen, welche Formulierungen in Ihrem Testament besonders wichtig sind, um spätere Missverständnisse oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Schutz vor Erbstreitigkeiten

Ein gut formuliertes Testament ist der beste Schutz vor Erbstreitigkeiten. Leider kommt es häufig vor, dass nach dem Tod eines geliebten Menschen Streitigkeiten um das Erbe ausbrechen. Dies kann nicht nur den Familienfrieden zerstören, sondern auch zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren führen.

Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig wird sicherstellen, dass Ihr Testament alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und so klar formuliert ist, dass Missverständnisse ausgeschlossen sind. Er kann Sie auch darüber beraten, wie Sie durch zusätzliche Maßnahmen, wie etwa Schenkungen zu Lebzeiten oder Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen, das Risiko von Erbstreitigkeiten weiter minimieren können.

Die Bedeutung der regelmäßigen Überprüfung

Ein Testament ist kein statisches Dokument. Im Laufe des Lebens können sich Ihre familiären oder finanziellen Verhältnisse ändern und es ist wichtig, dass Ihr Testament regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Ein Anwalt in Leipzig kann Sie bei diesen Änderungen unterstützen und sicherstellen, dass Ihr Testament immer aktuell ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Auch wenn Sie bereits ein Testament haben, kann es sinnvoll sein, dies von einem Fachanwalt für Erbrecht in Leipzig überprüfen zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass es weiterhin Ihre Wünsche widerspiegelt und rechtlich bindend bleibt.

Fazit: Vertrauen Sie der KANZLEI NUSSMANN in Leipzig bei der Testamentsgestaltung

Die Gestaltung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird und Ihre Familie geschützt ist. Die KANZLEI NUSSMANN in Leipzig steht Ihnen mit ihrer umfassenden Expertise zur Seite und hilft Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu erstellen, das Ihren Wünschen entspricht.

Wir laden Sie ein, eine kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen oder gemeinsam mit uns die beste Strategie für Ihre individuelle Situation konkret zu entwickeln. 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – die erfahrenen Rechtsanwälte der KANZLEI NUSSMANN sind Ihre vertrauensvollen Partner in allen Fragen rund um die Testamentsgestaltung in Leipzig.

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Grundstück auf die nächste Generation übertragen aber alle Rechte am Grundstück behalten – Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt

Um  finanziellen Überraschun­gen bei der Steuerlast  zu vermeiden, bietet es sich an, z.B. dem Kind bereits zu Lebzeiten  Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt zu übertragen.  Hierdurch kann der alle zehn Jahre bestehende Steuerfreibetrag  Des Kindesausgenutzt werden.

Übertragen  die Eltern dem Kind die Immobilien  unter Nießbrauchvor­behalt, wird das Kind Eigentümer der Immobilie. Das kann einkommensteuerlich attraktiv sein, insbesondere, wenn noch Verluste aus der Vermietung erzielt werden und die Eltern mit ihren selbst­ständigen Einkünften einem hohen Einkommen­steuersatz unterliegen. Auch nach Beendigung der Tätigkeit ist diese Gestaltung zur Versorgung im Alter sinnvoll.

Der Nießbrauch räumt dem Nießbraucher diverse Rechte ein. Für gewöhnlich ist dies das Recht in der Immobilie zu wohnen und sämtliche “Früchte aus der Immobilie zu ziehen”, sprich, diese zu vermieten. Ähnlich wie bei regulären Mietobjekten ist der Bewohner bzw. Vermieter dazu verpflichtet, das Haus oder die Wohnung in einem gewissen Umfang instand zu halten. Darüber hinaus sind die Mieteinnahmen, sofern der Nießbraucher sich für eine Vermietung entscheidet, wie bei anderen Mietobjekten natürlich vom Nießbraucher zu versteuern.

Durch den Nießbrauch vermindert sich der Wert der Grundstücksübertragung und damit die Schenkungsteuer. Wird eine Immobilie schenkweise unter Nießbrauchvorbehalt übertragen, wird für die Berechnung der Schenkung­steuer vom Wert der Immobilie der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs abgezogen und nur die Differenz der Schenkungsteuer unterworfen, das heißt der Freibetrag wird auf einen geringeren Wert der Schenkung angerechnet.

Der Wert des Nießbrauchs hängt, wenn es sich um ein lebenslängliches Nießbrauchrecht handelt, vom Alter der nießbrauchberechtigten Person und von deren Geschlecht ab. Ein lebenslängliches Nießbrauchrecht entfällt mit dem Tod der nießbrauch­berechtigten Person, ohne dass dann Erbschaftsteuer dafür anfällt. Möglich ist, das Nießbrauchrecht erst mit dem Tod des zuletzt versterbenden Eltern­teils entfallen zu lassen.

Dadurch könnte erreicht werden, dass die Mieteinnahmen bis zum Tod des zweiten Elternteils dem überlebenden Elternteil zufließen und damit die Ver­sorgung sichergestellt ist.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer Grundstücks- und Vermögensübertragungen  im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr– bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Steuerbefreiung für geerbtes Familienheim, auch wenn dieses weniger als zehn Jahre durch den Erben bewohnt wird

Für das Erbe des Familienheims gibt es gemäß § 13 I, 4b ErbStG eine Steuerbefreiung, wenn der Erbe das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall zu Wohnzwecken nutzt . Wie  der BFH( Bundesfinanzhof) am 01.12.2021 entschied,  gilt diese Steuerbefreiung auch, wenn die Nutzung vorzeitig beendet wird.

Entschieden wurde darüber, ob eine Steuerbefreiung bezüglich eines Familienheims gemäß § 13 I, 4b ErbStG rückwirkend aufgehoben werden sollte, wenn der Erwerber das Familienheim vor Ablauf  von 10 Jahren nach dem Erbfall nicht mehr zu Wohnzwecken nutzt. Laut BFH ist Vorschrift der Steuerbefreiung eng auszulegen. Folglich stellt sich die Frage, ob bei der Klägerin zwingende Gründe vorliegen, weshalb sie das Familienheim nicht mehr bewohnen konnte. Die Klägerin leidet an einer nach dem Tod ihres Ehemannes erstarkten Depression, weswegen sie in ärztlicher Behandlung ist. Für das FG ( Finanzgericht) Münster ist dies für eine Ausnahme für die Steuerbefreiung  unzureichend.

Diese Auffassung teilt der Senat des BFH nicht. Die Vorschrift des § 13 I, 4b, 5 ErbStG beziehe sich ausschließlich auf das erworbene Familienheim. Die Auslegung des FG Münster verfehlt laut BFH den Zweck der Begünstigung,  den familiären Raum und das Familiengebrauchsvermögen zu schützen.

Ein zwingender Grund  für eine Fortgeltung der Steuervergünstigung trotz Beendigung der Nutzung des Familienheimes vor Ablauf von zehn Jahren seit dem Erbfallliegt laut BFH vor, wenn dem Erwerber nicht mehr zuzumuten ist, das Familienheim weiter selbst zu nutzen. Eine Gesundheitsschädigung wie die Depression der Klägerin, kann nach umfassender Betrachtung und ärztlicher Einschätzung als zwingender Grund angesehen werden.  Der Anwalt für  Erbrecht und Steuerrecht rät, vor einem Auszug aus dem ererbten Familienheim sollte man umfangreiche Beweise sichern und Argumente prüfen um eine rückwirkende Aufhebung der Steuerbefreiung gegenwirken zu können.

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Der Kontobevollmächtigte ist den Erben gegenüber nicht zur Rechenschaft verpflichtet

Regelmäßig erteilen nahe Familienangehörige einander Kontoführungsvollmacht. Fraglich ist dann, ob die Erben umfassende Auskunft und Rechenschaft vom Bevollmächtigten und Herausgabe von Erlösen verlangen können.

Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, im Auftragsrecht ist anerkannt, dass der Beauftragte die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages zu beweisen hat. Dieser Grundsatz der Beweislastverteilung ist aber nicht ausnahmslos. Für den Anspruch auf Rechnungslegung (§ 666 BGB) hat die Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass ein nachträgliches Abrechnungsverlangen gegen Treu und Glauben verstoßen könne, wenn es jahrelang nicht erhoben wurde.

In einem solchen Fall muss zunächst der Auftraggeber bzw. Berechtigte Tatsachen nachweisen, die geeignet sind, Zweifel an der Zuverlässigkeit des Auftragnehmers und seiner Geschäftsführung zu erwecken . Besteht begründeter Verdacht, dass dieses Vertrauen nicht am Platze war, verlangen es Treu und Glauben, dem Auftraggeber oder seinen Erben  den gesetzlichen Anspruch auf Rechnungslegung trotz des langen Zuwartens auch für die Vergangenheit wieder zuzusprechen.

Der Fachanwalt für Erbrecht betont, ob diese Grundsätze auch auf den Herausgabeanspruch nach § 667 BGB übertragen werden können, hat der Bundesgerichtshof bislang offen gelassen (BGH WM 1987, 79, 80). Des Weiteren ist zu bedenken, dass Übernahme der finanziellen und auch behördlichen  Angelegenheiten meist  unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig erfolgt und aufgrund der engen Verwandtschaft ein ebenso tiefes Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorliegt.

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gez M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
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Verteidigung bei Unfallflucht – auf die Argumente kommt es an!

Unfallflucht ist nicht Unfallflucht. Strafbar macht sich jeder der nicht an der Unfallstelle bleibt, auch der Fußgänger, Mitfahrer, Fahrradfahrer und zum Beispiel der Ausführende eines tobenden Hundes, auch ein Reiter oder derjenige, der einen Einkaufswagen schiebt.

Dem Täter der Unfallflucht nach Paragraph 142 StGB droht des Weiteren die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß Paragraph 69 Abs. 2 Nummer 3 StGB.

Der Anwalt für Verkehrsrecht rät, bei Unfallflucht muss gut argumentiert werden. Kein strafwürdiger Unfall liegt bei Schäden der Bagatellgrenze vor. Diese liegt bei bis 150 €. Es kommt auf den am Unfallort vom Flüchtenden  vermuteten Schaden an.  Bereits hier beginnt die gute oder schlechte Argumentation.

Das unverschuldete Entfernen ist straflos. Fraglich ist, ob der Unfall überhaupt bemerkt wurde. Die Wartepflicht gilt nur zur Feststellung der Personalien für den Unfallbeteiligten und nicht für ein Warten auf die Polizei. Auch hier sind gute Argumente wichtig

Unfallflucht kann nur vorsätzlich begangen werden, erläutert der Fachanwalt für Verkehrsrecht.  Der Vorsatz, muss positiv festgestellt und kann nicht vermutet werden. Es gibt zahlreiche Strafmilderungsgründe, zum Beispiel hoher Eigenschaden, Arbeitslosigkeit, Verkehrstherapie, Unfall Schock,  Schadenswiedergutmachung, Regress des Haftpflichtversicherer und viele mehr. Hierzu sollte vorgetragen und eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153 a STPO  angestrebt werden.

Zur Vermeidung der Anordnung des Entzugs der Fahrerlaubnis sind außergewöhnliche Umstände immer vorzutragen, zum Beispiel  Verkehrs Nachschulungen, Verkehrstherapie, berufliche Konsequenzen,  Wegfall des erzieherischen Effektes wegen der Dauer des Verfahrens. Deshalb kann es besonders wichtig sein, gegen Sie geführtes Verfahren zu verzögern, erläutert der Anwalt für Verkehrsrecht.

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