Anspruch für Pflege der Eltern im Erbfall

Der Fachanwalt für Erbrecht beschäftigt sich mit der Frage, wie bei der Ermittlung des Erbteils von mehreren Kindern die Pflegeleistungen zu berücksichtigen sind, die ein Kind für den verstorbenen Elternteil erbracht hat.

Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Urteil vom 22.11.2016, Az. 3 U 25/16 entschieden.

Grundsätzlich kann ein Kind, das seinen Elternteil über längere Zeit gepflegt hat, nach § 2057a BGB von seinen Geschwistern einen Ausgleich, d.h. einen höheren Erbanteil verlangen. Die Ausgleichungspflicht gilt auch für die Berechnung des Pflichtteils von Abkömmlingen, reduziert also auch den Pflichtteilsanspruch eines enterbten Kindes gegenüber dem zum Erben eingesetzten Kind, das den Elternteil gepflegt hat.

Der Fachanwalt für Erbrecht  erläutert, auszugleichen sind aber nur besondere Unterstützungsleistungen, die zeitlich deutlich über das hinausgehen, was in einem normalen Eltern-Kind-Verhältnis üblich ist. Durch die Pflegeleistung muss das Vermögen des Erblassers erhalten worden oder vermehrt worden sein. Dies ist der Fall, wenn das Pflegegeld auf dem Konto des Erblassers verblieb. Da der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff  nach Pflegegraden deutlich weiter ist, als der alte, kann dies auch zu einer umfangreicheren Berücksichtigung von Pflegeleistungen bei der Ausgleichung führen.

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gez. M. Peper
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Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gem § 1615l BGB

Die nichteheliche Mutter  ist bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu einer Erwerbstätigkeit nicht verpflichtet. Sie hat einen Anspruch auf Unterhalt in Höhe ihres bisherigen  Erwerbseinkommens. Sonstige Einkünfte der Mutter, z.B. Wohnvorteil oder  Einnahmen aus Vermietung werden ihr  nicht hinzugerechnet,   BGH v. 15.05.2019, XII ZB 357/18.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, der Berechnung des Betreuungsunterhalts ist das nachhaltig erzielte und dauerhaft gesicherte und um beruflich bedingte Aufwendungen bereinigte Einkommen der Mutter zugrunde zu legen, OLG Köln FamRZ 2017, 1309. Typischerweise wird nach einer Dauer der Erwerbstätigkeit von zwei Jahren von einem dauerhaften Einkommen ausgegangen, OLG Hamm v. 24.02.2023, II-7 UF 68/22.

Wenn für den Zeitpunkt der Geburt des gemeinsamen Kindes kein höherer Unterhaltsbedarf , d.h. höheres Einkommen , festgestellt werden kann, ist vom Mindestbedarf – für  § 1615l BGB beträgt  2024 € 1.200 – auszugehen,  OLG Koblenz v. 11.01.2021, 7 UF 462/20.

Der Mindestbedarf 2024 € 1.200 muss angesetzt werden

  • bei einer Studentin , OLG Saarbrücken NJW 2014, 559,
  • Berufsausbildung , Oberlandesgericht Hamm 03.11.2010, Az.: 8 UF 138/10.
  • Mutter erwerbslos, OLG Hamm v. 24.02.2023, II-7 UF 68/22,

Der Anwalt für Unterhaltsrecht erklärt, der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen  für  § 1615l BGB  beträgt wie beim Ehegattenunterhalt € 1.600 beim Erwerbstätigen und  € 1.475 beim Erwerbslosen.

Ist der Unterhaltspflichtige mit gutem Einkommen, z.B. Arzt,  vorübergehend arbeitslos, kann es ihm zumutbar sein, den Unterhalt gem.§ 1615 l Abs. 2 BGB aus dem Stamm seines Vermögens zu bestreiten. Oberlandesgericht Hamm Beschl. v. 03.11.2010, Az.: 8 UF 138/10.

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Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs nach Rechtskraft der Scheidung

Immer wieder entscheiden sich Mandanten, nach Durchführung der Ehescheidung an der Entscheidung über den Rentenausgleich nicht festhalten zu wollen. Eine  Rückgängigmachung der gerichtlichen Ehescheidung zum Versorgungsausgleich ist für private Renten möglich.

Der Anwalt für Familienrecht erklärt, wie sich der Regelung des § 7 Abs. 1 VersAusglG entnehmen lässt, sind die Möglichkeiten der Ehegatten, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen, nicht auf die Zeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung beschränkt. Vielmehr ist der Regelung des § 7 Abs. 1 VersAusglG zu entnehmen, dass es für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich vor Rechtskraft der Entscheidung hierüber als besondere Wirksamkeitsvoraussetzung der notariellen Beurkundung bedarf.

Die geschiedenen Ehegatten können folglich nach Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich im erstinstanzlichen Verfahren zulässigerweise Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen.

Die Rechtslage  beim internen oder externen Ausgleich von betrieblichen oder berufsständischen Altersversorgungen erkennt somit einen nachträglichen Wechsel an . Hier wird eine Rückgängigmachung durch Vereinbarung für möglich gehalten, sofern der jeweilige Versorgungsträger zustimmt.

Der Fachanwalt für Familienrecht betont , die in Rechtskraft erwachsene Entscheidung des Gerichts über die interne Teilung von gesetzlichen Rentenanwartschaften sowie über den Ausgleich von Beamtenversorgungen können aber nicht mehr durch eine nachträgliche Vereinbarung rückgängig gemacht werden, vgl. BGH NJW 2002, 3463.

Hier bieten sich als Lösung vertragliche Gestaltungen an. Es können  Rentenzahlungen erstattet werden. Der Fachanwalt für Familienrecht schlägt  eine Verpflichtung zum Abschluss einer Lebensversicherung oder zur Nachentrichtung von Beiträgen zugunsten des geschiedenen Ehegatten vor.

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Beerdigungskosten muss Sozialamt tragen

Das Bundesozialgericht hat mit Urteil vom 12.03.2023 entschieden, dass das Sozialamt auch dann die Bestattungskosten zu übernehmen hat, wenn ein Erbe vorhanden ist. Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde:

Der Erblasser lebte von seiner Ehefrau getrennt und hinterließ  mehrere Kinder. Bis auf einen Sohn schlugen alle die Erbschaft aus. Die Witwe und der Sohn bezogen Grundsicherung. Die Witwe veranlasste die Beerdigung und beantragte die Erstattung der Kosten beim Sozialamt.

Das Sozialgericht hat die Kostenübernahme abgelehnt. Das Bundessozialgericht hat die Pflicht zur Erstattung der Bestattungskosten bestätigt.

Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, grundsätzlich ist der Erbe verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen. Hier war die Witwe gem § 74 SGB XII Verpflichtete hinsichtlich der Bestattungskosten. Diese Pflicht kann sich aus der Erbenstellung gem § 1968 BGB,   einer Unterhaltspflicht oder landesrechtlichen Bestimmungen ergeben. Nach der der Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsordnung oblag der Witwe die Bestattungspflicht vor den Kindern.

In  Sachsen trifft die Bestattungspflicht die Kinder und das älteste Kind zuerst. Soweit der diejenige der die Bestattung bezahlt hat,  hierzu als Erbe oder nach landesrechtlichen Regelungen verpflichtet ist, hat das Sozialamt diese Kosten zu erstatten. Bezieht der diejenige der die Kosten der Beerdigung bezahlt hat Leistungen für den Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII liegt die Unzumutbarkeit der Kostentragung regelmäßig aus diesem Grunde bereits vor.

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Erlass von Grundsteuer bei fehlendem Rohertrag für Grundstücke

Der Anwalt für  Grundstücksrecht erklärt, ein Grundsteuererlass kommt in Betracht, wenn die Erträge des Grundstückes um 20 vom Hundert des normalen Rohertrags des Steuergegenstands gemindert sind. Der Antrag auf Grundsteuerminderung sollte immer gestellt werden, wenn die Erträge des Grundstückes z.B. wegen fehlender Sanierung und hierdurch resultierender Mietkürzungen oder wegen fehlender Bebaubarkeit z.B. mangels Baugenehmigung fehlen oder reduziert sind.

Der Anwalt für  Grundstücksrecht verweist hierzu auf  § 34 Grundsteuergesetz (GrStG), der den Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken regelt.

Die  Grundsteuerminderung ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung,, z.B. BVerwG  Urt. v. 14.5.2014  nur möglich, wenn die Ertragsminderung durch einen

Leerstand des Objekts bedingt, den der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat . Hierzu ist erforderlich, dass er sich nachhaltig um eine Vermietung der Räumlichkeiten zu einem

marktgerechten Mietzins bemüht hat (, entschied das BVerwG mit Urteil vom 6. September 1984.Ob der Steuerpflichtige nachhaltige Vermietungsbemühungen

unternommen hat, ist jeweils unter den gegebenen Umständen zu prüfen, wobei es auf die Verhältnisse des Erlasszeitraumes ankommt (§ 34 Abs. 1 Satz 2 GrStG). Im Einzelnen können etwa der Objektcharakter, der Objektwert, das jeweilige Marktsegment sowie die Marktsituation vor Ort berücksichtigt werden urteilete das BVerwG mit Beschluss vom 22. Januar 2014 .

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Achtung Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers

Der Anwalt für Verkehrsrecht weist darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Auffassung zur  Fahrtenbuchauflage verschärft hat.

Im konkreten Fall hatte das Unternehmen im Bußgeldverfahren die Angaben zum Fahrzeugführer gegenüber der Bußgeldstelle erst einen Tag vor Ablauf der dreimonatigen Verfolgungsfrist veranlasst.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 07.05.2024, dass die Feststellung eines Fahrzeugführers   für die Behörde auch dann im Sinne des § 31 a I 1 StVZO unmöglich war , wenn der Fahrzeughalter sich zur Frage, wer das Fahrzeug geführt hat, so spät geäußert hat, dass die Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Ahndung der Zuwiderhandlung vor Eintritt der Verjährung nicht mehr in zumutbarer Weise ergreifen konnte .

Der Anwalt für Verkehrsrecht rät: Die späte Angabe des Fahrzeugführers ist  in Bußgeldverfahren ein zulässiges Mittel, um Bußgeldentscheidungen zu vermeiden. Mit der späten Angabe des Fahrzeugführers muss aber im Detail belegt und nachgewiesen werden, weshalb dieser umfangreiche Zeitaufwand für die Ermittlung des Fahrzeugführers erforderlich war.

Der Bußgeld Anwalt  der KANZLEI NUSSMANN berät Sie zu Ihren verkehrsrechtlichen  Fragen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Bußgeldkatalog im Detail– bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

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Wann schulden Kinder den Eltern Unterhalt? Wann müssen Kinder für die Eltern an den Sozialträger zahlen

Nach § 1601 BGB sind Kinder verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu gewähren, falls diese bedürftig sind. Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, nach dem  Angehörigen-Entlastungsgesetz  muss  Elternunterhalt erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 EUR des Kindes gezahlt werden. Auch der Anspruch nach § 1601 BGB, § 94 I SGB XII geht nur noch auf den Sozialhilfeträger über, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen 100.000 EUR brutto übersteigt.

In der Rechtsprechung war streitig, welcher Selbstbehalt dem Kind zu belassen ist,  soweit dessen  Einkommen höher als 100.000 EUR ist. Hierzu hat das OLG München mit Beschluss vom 6.3.2024 – 2 UF 1201/23 entschieden.

Unter Berücksichtigung eines Einkommens in Höhe von 100.000 EUR erscheint es , so das OLG München , angemessen, einen Selbstbehalt in Höhe von 5.500 EUR anzunehmen. Dies entspricht bei einem Bruttoeinkommen von jährlich 100.000 EUR dem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 5.500 EUR. Dafür spricht insbesondere Art. 3 GG, da bei Ansetzen eines niedrigeren Selbstbehalts Geschwister mit einem minimal niedrigeren Einkommen ungerecht privilegiert wären. Weiter verweist das OLG auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 2019, 3570) aus dem Jahr 2019, so ist im Rahmen des Ehegattenunterhalts ein Einkommen bis zum Doppelten des Höchstsatzes der Düsseldorfer Tabelle vollständig für den Lebensbedarf der Familie zu verwenden. Daraus wird geschlossen, dass ein Nettoeinkommen in Höhe von 5.500 EUR vollständig für den Lebensunterhalt verbraucht wird.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert , dass eine zusätzliche Altersvorsorge bis zu 25 % vom Einkommen abgezogen werden kann, soweit Vorsorgeaufwendungen vorliegen.

Das OLG hat die Rechtsbeschwerde zugelassen, da durch den BGH seit Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes nicht geklärt wurde, in welcher Höhe der Selbstbehalt anzusetzen ist.

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Bilderdiebstahl? Vorsicht bei Abmahnungen z.B. Copytrack-„Abmahnung“

Regelmäßig erhalten Mandanten auch unberechtigte Abmahnungen von Inkassounternehmen z.B  Copytrack GmbH wegen angeblich unberechtigter Nutzung von Bildern im Internet.

Eine solche Aufforderung haben auch Mandanten erhalten, die ausschließlich Fotos nutzen, die „zur freien und kostenlosen, auch zur gewerblichen Nutzung“ zur Verfügung gestellt werden.

Der Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht erläutert. Die Betroffenen  werden aufgefordert nachträglich einen Lizenzvertrag abschließen und Schadensersatz zahlen. Z.B. Copytrack  verdient prozentual am erzielten Lizenz  Erlös. Vor der Entscheidung über das Lizenzangebot ist der Lizenzpreis deshalb kritisch zu prüfen. Dieser ist nach den Erfahrungen des Anwalts für Wettbewerbsrecht regelmäßig deutlich überhöht.

Der Rechtsanwalt für Abmahnrecht betont, dass z.B. die Copytrack GmbH  häufig  denselben undefinierbaren  „Rechteinhaber“  z.B. aa+w als Mandant nennt. Fraglich und zu prüfen ist , obwohl die streitigen  Fotos überhaupt von dem angeblich vertretenen Unternehmen  stammt.

Haben Sie tatsächlich keine Lizenz für das genutzte Bild kann es sinnvoll sein, eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Hierdurch kann man sich gegebenenfalls Abmahnkosten eines noch nicht involvierten Anwaltes sparen.

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Vaterschaftsanerkennung zur Erschleichung des Aufenthaltstitel.

Die Bundesregierung ist seit 2008 mehr oder weniger erfolglos bemüht, Vaterschaftsanerkennung zur Erschleichung eines Aufenthaltstiteln von ausländischem Mitbürger zu unterbinden. Das 2008 eingerichtete Recht der Anfechtung durch die Ausländerbehörde wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Nun mehr gibt es einen neuen Versuch, die Erschleichung von Aufenthaltstitel zu vermeiden. Hierzu soll bei Aufenthaltsrechtlichen Gefälle zwischen angeblichem Kindesvater und der Kindesmutter die Zustimmung der Ausländerbehörde als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich sein.  Hierzu wurde in § 85 Aufenthaltsgesetz, ein Katalog von Tatbeständen für aufenthaltsrechtliches Gefälle aufgenommen.

Es bleibt zu prüfen, ob durch diese geplanten gesetzlichen Neuerungen nunmehr die Erschleichung von Aufenthaltstitel durch Vaterschaftsanerkennung reduziert werden kann.

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Standgebühren für ein vom privaten Parkplatz ( zB Rewe Markt ) abgeschleppten PKW müssen nicht immer gezahlt werden

Das OLG Dresden hatte entschieden, dass der Halter des abgeschleppten PKW  grundsätzlich keine Standgebühren zahlen muss. Der Anwalt für Verkehrsrecht erläutert , dies sieht der BGH anders und hat in seinem Urteil vom 17. November 2023 entschieden, dass zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs grundsätzlich auch die Kosten zählen, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des Fahrzeugs im Anschluss an den Abschleppvorgang entstehen.

Der Anwalt für Bußgeld  erklärt den Fall : Der Kläger ist der Halter und Eigentümer eines Pkw, den er an seine Schwester verliehen hatte. Diese stellte das Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück ab. Im Auftrag der  Parkplatzeigentümer wurde der PKW abgeschleppt. Auf das nach fünf Tagen geäußerte Herausgabeverlangen des Klägers reagierte die Beklagte nicht.

Der BGH entschied, dass zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs auch die Abstell Kosten zählen. Der Grundstücksbesitzer ist allerdings gehalten, den Halter des abgeschleppten Fahrzeugs unmittelbar im Anschluss über den Abschleppvorgang zu unterrichten.

Der Anwalt für Verkehrsrecht   betont, der Erstattungsanspruch für Abstellkosten   ist begrenzt, bis zu dem  Herausgabeverlangen des Halters. Nachfolgend anfallende Abstellkosten  dienen nicht mehr der Abwicklung des Abschleppvorgangs, sondern beruhen auf einer Herausgabeverweigerung  des PKW mit dem  damit bezweckten Druck, die Strafgebühr und die Abschleppkosten zu erstatten.

Mithin hat die Beklagte im vorliegenden Fall einen Anspruch auf Ersatz der bis zum Herausgabeverlangen nach 5 Tagen angefallene Standgebühren.

Der Anwalt für Verkehrsrecht warnt, auch nach dem Herausgabeverlangen kommt grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz von Abstellkosten nach § 304 BGB in Betracht,  wenn der das Fahrzeug herausverlangende Halter nicht bereit ist, im Gegenzug die für das Abschleppen und die bisherige Verwahrung angefallenen ortsüblichen Kosten zu zahlen.

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