Warum immer mehr Paare getrennte Wege gehen – und was Sie jetzt wissen müssen

Warum immer mehr Paare getrennte Wege gehen – und was Sie jetzt wissen müssen

Die steigenden Scheidungszahlen, die seit Monaten in der öffentlichen Berichterstattung dominieren, spiegeln nicht nur gesellschaftliche Entwicklungen wider, sondern werfen ganz konkrete rechtliche Fragen auf, die im Alltag vieler Familien hoch relevant sind. Hinter jeder Statistik stehen Menschen, die vor tiefgreifenden Veränderungen stehen und Sicherheit in einer Zeit suchen, in der vieles durcheinandergerät. Wir erleben in unserer täglichen Praxis, dass viele Paare nicht an juristischen Details scheitern, sondern daran, dass zentrale Fragen zu Vermögen, Unterhalt, Rente oder den Kindern ungelöst bleiben. Gerade deshalb ist es so wichtig, die bewährten Grundsätze des Familienrechts zu kennen und sie mit ruhiger Hand auf den Einzelfall anzuwenden.

Die gesetzlichen Voraussetzungen der Scheidung

Das deutsche Recht knüpft die Auflösung der Ehe traditionell an klare, seit Jahrzehnten bewährte Grundsätze. Im Mittelpunkt steht der Gedanke des Scheiterns der Lebensgemeinschaft. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich vor allem in den §§ 1564 ff. BGB. § 1564 BGB bestimmt, dass eine Ehe ausschließlich durch richterliche Entscheidung geschieden wird. § 1565 Abs. 1 BGB formuliert den zentralen Grundsatz: „Die Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist.“ Das Scheitern liegt nach § 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB dann vor, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Dieses Prinzip ist Ausdruck eines Schutzgedankens, der über Jahrzehnte hinweg das Familienrecht geprägt hat und der verhindern soll, dass Ehen vorschnell oder ohne gründliche Prüfung ihrer tatsächlichen Lage aufgelöst werden.

Der Gesetzgeber erleichtert die Feststellung des Scheiterns durch gesetzliche Vermutungen. Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und wollen beide geschieden werden oder stimmt ein Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen zu, so wird das Scheitern nach § 1566 Abs. 1 BGB vermutet. Bei einem dreijährigen Getrenntleben greift die Vermutung des § 1566 Abs. 2 BGB ohne Rücksicht auf die Zustimmung des anderen Ehegatten. Die Trennung setzt nach § 1567 Abs. 1 BGB voraus, dass die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist und mindestens ein Ehegatte sie erkennbar nicht wiederherstellen will. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei schweren Härten, erlaubt § 1565 Abs. 2 BGB eine Scheidung ohne Trennungsjahr. Diese Grundsätze haben sich seit Jahrzehnten bewährt und bilden auch heute eine verlässliche Grundlage für jedes Scheidungsverfahren.

Unterhalt vor und nach der Scheidung

Das Unterhaltsrecht ist einer der zentralen Streitpunkte, weil es die wirtschaftliche Existenz beider Parteien entscheidend beeinflusst. Die Ehe ist eine wirtschaftliche Verantwortungsgemeinschaft, und dieser Gedanke dauert auch nach der Trennung fort. Während der Trennungszeit bestimmt § 1361 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, der sicherstellen soll, dass der wirtschaftlich schwächere Ehegatte die Zeit bis zur Scheidung nicht ohne die bisherige Lebensgrundlage auskommen muss. Dieser Anspruch dient der Stabilität und soll dem Grundsatz Rechnung tragen, dass die gegenseitige Verantwortung nicht von einem Tag auf den anderen endet.

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. § 1569 BGB formuliert klar: „Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.“ Dennoch besteht der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn gesetzlich geregelte Gründe vorliegen. Die §§ 1570 bis 1576 BGB enthalten klassische Tatbestände wie Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Aufstockungsansprüche oder Ausbildungsunterhalt. Für die Berechnung bleibt § 1578 Abs. 1 BGB maßgeblich, der die ehelichen Lebensverhältnisse als Grundlage heranzieht. Seit vielen Jahren hat sich bewährt, dass Unterhalt zeitlich begrenzt oder der Höhe nach reduziert werden kann, wenn eine unbegrenzte Zahlung unbillig wäre. § 1578b Abs. 1 BGB schafft hierfür die gesetzliche Grundlage.

Für die Kinder bleibt es beim Grundsatz des § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet sind. Hier bestimmen Einkommen, Leistungsfähigkeit und die anerkannten Selbstbehalte die Höhe des Unterhalts. Die Düsseldorfer Tabelle, die seit Jahrzehnten Orientierung bietet, bleibt ein zentrales Instrument für eine gleichmäßige und nachvollziehbare Unterhaltsberechnung. Wer minderjährigen oder privilegiert volljährigen Kindern gegenüber verpflichtet ist, unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, die durch die Rechtsprechung weiter konkretisiert wurde. Wer sich nicht ausreichend um ein Einkommen bemüht, muss damit rechnen, dass fiktive Einkünfte berücksichtigt werden.

Vermögen, Zugewinn und finanzielle Ordnung

Auch die Vermögensauseinandersetzung folgt traditionsreichen Grundsätzen. Wer keinen Ehevertrag geschlossen hat, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. § 1363 Abs. 1 BGB stellt klar, dass jeder Ehegatte Eigentümer seines eigenen Vermögens bleibt. Beim Ende des Güterstands wird der Zugewinn verglichen, also die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen (§ 1373 BGB). Der ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält die Hälfte des Überschusses als schuldrechtlichen Anspruch (§ 1378 Abs. 1 BGB). Dies dient einer ausgeglichenen Vermögensentwicklung während der Ehe und schützt insbesondere denjenigen Ehegatten, der sich zugunsten der Familie stärker der Betreuung der Kinder oder des Haushalts gewidmet hat.

Vermögensverschiebungen kurz vor der Trennung, die den Zugewinn künstlich mindern sollen, werden durch § 1375 BGB ausgeglichen. Diese Vorschriften haben sich über Jahrzehnte bewährt und tragen dazu bei, dass das Vermögen einer Ehe gerecht geteilt wird, ohne dass frühere Leistungen eines Ehegatten unter den Tisch fallen.

Ehewohnung, Hausrat, Sorgerecht und Umgang

Kaum etwas ist emotional so belastend wie der Streit um die gemeinsame Wohnung. Für die Trennungszeit regelt § 1361b Abs. 1 BGB die Zuweisung der Ehewohnung zur Vermeidung unbilliger Härten. Nach der Scheidung erfolgt die Zuweisung nach § 1568a Abs. 1 BGB nach Billigkeitsgesichtspunkten. Der Hausrat wird ebenfalls nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt (§ 1568a Abs. 5 BGB). Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass nicht wirtschaftliche Übermacht, sondern gerechte Erwägungen den Ausschlag geben.

Die elterliche Sorge bleibt vom Scheitern der Ehe unberührt. § 1626 Abs. 1 BGB betont die gemeinsame Verantwortung der Eltern, die durch eine Scheidung nicht aufgehoben wird. § 1671 BGB eröffnet die Möglichkeit einer Übertragung der Alleinsorge oder von Teilbereichen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Der Umgang nach § 1684 Abs. 1 BGB bleibt ein Recht des Kindes und eine Pflicht der Eltern. Aus der Praxis wissen wir, dass tragfähige Umgangslösungen frühzeitig gefunden werden müssen, da sie eine stabile Grundlage für die künftige Entwicklung des Kindes schaffen.

Versorgungsausgleich – die stille Säule der Scheidung

Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren von Amts wegen durchgeführt und teilt die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche. § 1 Abs. 1 VersAusglG normiert den Grundsatz der hälftigen Teilung aller in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften. Diese Regelung berücksichtigt, dass Rentenansprüche häufig der größte Vermögenswert einer Ehe sind und dass sie oft nur von einem Ehegatten aufgebaut werden, während der andere erhebliche familiäre Leistungen erbringt.

Unser traditionell bewährtes Vorgehen

Wir beginnen jedes Scheidungsverfahren mit einer vollständigen Bestandsaufnahme. Hierzu gehören Einkommen, Vermögen, Schulden, Renten, Versicherungen, die Wohnsituation sowie die Situation der Kinder. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine geordnete Strategie, die sowohl die rechtlichen Möglichkeiten als auch die persönliche Lage berücksichtigt. Wir prüfen alle Unterhaltsansprüche, berechnen den Zugewinn, sichern Beweise und gestalten den Versorgungsausgleich. Für die Kinder suchen wir nach stabilen und konfliktarmen Lösungen, die in gerichtlicher Form festgeschrieben werden können, wenn dies notwendig ist.

Typische Fehler und wie wir sie verhindern

Viele Menschen unterschätzen, wie wichtig es ist, das Trennungsdatum eindeutig festzuhalten, Unterlagen vollständig vorzulegen und Vereinbarungen nicht informell zu treffen. Ohne klare Dokumentation entstehen schnell Nachteile, etwa bei der Berechnung des Unterhalts oder des Zugewinns. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, indem wir Belege sichern, Fristen einhalten und rechtlich saubere Schritte einleiten.


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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
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Erbrecht 2025: Was Erben jetzt wissen sollten – digitale Nachlassplanung trifft steuersensible Gestaltung

Erbrecht 2025: Was Erben jetzt wissen sollten – digitale Nachlassplanung trifft steuersensible Gestaltung

Das Erbrecht des Jahres 2025 steht mehr denn je im Spannungsfeld zwischen bewährten rechtlichen Grundprinzipien und den tiefgreifenden Veränderungen unserer digitalen und wirtschaftlichen Lebensrealität. Die Zahl der digitalen Vermögenswerte wächst stetig, während zugleich hohe Immobilienpreise steuerliche Herausforderungen erzeugen, die ohne frühzeitige Planung zu erheblichen Belastungen für Familien führen können. Wir beobachten seit Jahren, dass sich diese beiden Bereiche zunehmend überschneiden und heute zu den zentralen Bausteinen einer verantwortungsvollen Nachlassgestaltung gehören. Während das Gesetz in vielen Punkten klare Strukturen vorgibt, kommt es in der Praxis entscheidend darauf an, diese Strukturen intelligent zu nutzen und mit vorausschauender Planung zu verbinden. Diese Verbindung aus traditioneller Rechtsprechung und moderner Lebenswirklichkeit prägt das Erbrecht im Jahr 2025 und erfordert eine Nachlassplanung, die die Bedürfnisse der Familie ebenso berücksichtigt wie steuerliche Risiken und digitale Verpflichtungen.

Die digitale Nachlassplanung ist längst kein Randthema mehr, sondern ein fester Bestandteil jeder umfassenden Vorsorgestrategie. Immer mehr Menschen hinterlassen ein beachtliches digitales Vermögen, das von Social-Media-Profilen über E-Mail-Konten und Cloud-Speicher bis zu Kryptowährungen, Kundenkonten, Domains oder digitalen Verträgen reicht. Nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge, den § 1922 Abs. 1 BGB ausdrücklich normiert, gehören diese digitalen Werte vollständig zur Erbmasse. Das bedeutet, dass Erben rechtlich verpflichtet sind, nicht nur physisches Vermögen zu übernehmen, sondern auch digitale Rechte und Verpflichtungen fortzuführen oder ordnungsgemäß zu beenden. Die Rechtsprechung hat diesen Grundsatz bereits 2018 bestätigt. Der Bundesgerichtshof entschied im Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17 –, dass digitale Inhalte denselben erbrechtlichen Regeln unterliegen wie analoge Vermögenswerte. Zusammengefasst hält der BGH fest, dass der digitale Nachlass vollständig vererbbar ist und Plattformbetreiber den Erben Zugang gewähren müssen. Damit besteht Klarheit darüber, dass Social-Media-Konten, Online-Speicher und digitale Daten nicht dem Ermessen der Anbieter unterliegen, sondern Teil des Nachlasses sind. Weiterführende Informationen finden sich unter dejure.org – III ZR 183/17.

Für die Praxis bedeutet dies, dass fehlende Passwörter, unklare Vollmachten oder verstreute digitale Profile zu erheblichen Problemen für die Erben führen können. Viele Angehörige stehen nach einem Todesfall vor der schwierigen Aufgabe, digitale Verträge zu beenden, wiederkehrende Zahlungen zu stoppen oder den Zugriff auf wertvolle Daten zu sichern. Wir empfehlen daher, digitale Nachlassverfügungen zu einem festen Bestandteil von Testament oder Erbvertrag zu machen und diese mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Auf diese Weise bleibt der digitale Nachlass geordnet und transparent, und Angehörige werden vor langwierigen Auseinandersetzungen mit Plattformbetreibern geschützt. Eine rechtzeitig getroffene Verfügung stellt sicher, dass Konten geschlossen, Daten archiviert oder Vermögenswerte übertragen werden können, ohne dass familiärer oder finanzieller Schaden entsteht.

Neben den digitalen Herausforderungen gewinnt auch die steuerliche Optimierung des Vermögensübertrags immer mehr an Bedeutung. Besonders Immobilien stellen heute einen wesentlichen Teil vieler Nachlässe dar und zugleich eine erhebliche steuerliche Risikoposition. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz knüpft den steuerlichen Erwerb an den Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls, wie § 12 Abs. 3 ErbStG ausdrücklich bestimmt. In vielen Regionen liegen diese Werte mittlerweile deutlich über den steuerlichen Freibeträgen. Nach § 16 ErbStG stehen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ein Freibetrag von 500.000 Euro, Kindern ein Freibetrag von 400.000 Euro und Enkeln ein Freibetrag von 200.000 Euro zu. Zusätzlich schützt § 17 ErbStG Ehegatten und Kinder mit Versorgungsfreibeträgen, die je nach Alter gestaffelt sind. Dennoch reichen diese Beträge oft nicht aus, wenn Immobilien erheblich an Wert gewonnen haben.

Ein bedeutendes steuerliches Privileg stellt das sogenannte Familienheim dar, das nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG beim Erwerb durch den überlebenden Ehegatten oder die Kinder vollständig steuerfrei bleibt, sofern die Immobilie weiterhin selbst genutzt und innerhalb von zehn Jahren nicht veräußert oder vermietet wird. Dieses Privileg ist ein Ausdruck der traditionellen Wertschätzung des familiären Wohnraums, setzt jedoch zwingend voraus, dass der Erwerber die Voraussetzungen exakt erfüllt. Wird die Selbstnutzung auch nur kurzfristig unterbrochen oder wird die Immobilie aus wirtschaftlichen Gründen veräußert, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend, was zu erheblichen Steuernachforderungen führen kann. Aus diesem Grund achten wir bereits bei der Testamentsgestaltung darauf, dass das Familienheim rechtssicher zugewiesen und der steuerliche Vorteil nicht durch ungeplante Entwicklungen gefährdet wird.

In vielen Erbfällen entzündet sich der Streit an der Frage der Immobilienbewertung. Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert auf Grundlage gesetzlich vorgegebener Verfahren. Diese standardisierten Bewertungsmethoden führen jedoch häufig zu Ergebnissen, die mit dem tatsächlichen Marktwert nicht übereinstimmen, etwa wenn sich eine Immobilie in renovierungsbedürftigem Zustand befindet oder die Lage nur schwer vermarktbar ist. Der Bundesfinanzhof hat deshalb mit Urteil vom 16. September 2020 – II R 49/17 – klargestellt, dass der Steuerpflichtige Anspruch auf eine realitätsnahe Bewertung hat und ein sachverständiges Gutachten als Beweismittel zu berücksichtigen ist. In zwei Sätzen zusammengefasst lautet die Entscheidung, dass Überbewertungen nicht hingenommen werden müssen und ein steuerlich relevanter Verkehrswert durch ein Gutachten präzise nachzuweisen ist. Der Zugang zur Entscheidung findet sich unter dejure.org – II R 49/17.

Durch die Kombination von erbrechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltungsmitteln lässt sich das Familienvermögen langfristig schützen. Lebzeitige Schenkungen, Nießbrauchsgestaltungen, Vor- und Nacherbschaften oder Übergaben gegen Versorgungsleistungen ermöglichen es, die Freibeträge nach § 14 ErbStG mehrfach über Jahrzehnte hinweg auszuschöpfen. Ein klassisches Beispiel zeigt die Wirkung: Überträgt eine Mutter ihrem Sohn heute ein Haus im Wert des Freibetrags, kann sie nach zehn Jahren weitere Vermögenswerte übertragen, ohne dass hierfür Erbschaftsteuer anfällt. Auf diese Weise lässt sich die Vermögensnachfolge über Generationen hinweg steueroptimiert strukturieren.

Wir beraten umfassend zu der Frage, welche Instrumente im Einzelfall sinnvoll zusammenspielen. Die Kombination aus Testament, Erbvertrag, lebzeitiger Übertragung und güterrechtlicher Gestaltung schafft die notwendige Sicherheit, um sowohl den familiären als auch den steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig sorgt eine solche Planung dafür, dass Streit, Liquiditätsprobleme und unvorhergesehene Steuerbelastungen zuverlässig vermieden werden.

Das Fazit für das Erbrecht 2025 lautet daher: Wer digital vorsorgt, steuerlich durchdacht plant und seine Nachlassstruktur klar gestaltet, schützt seine Familie und erhält sein Lebenswerk. Wir unterstützen Sie dabei mit fachlicher Erfahrung, umfassender Analyse und individuellen Lösungen.


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Job weg – und jetzt? Ihre Rechte bei Kündigung & Abfindung 2025

Job weg – was jetzt wirklich zählt: Ihre Rechte bei Kündigung und Abfindung im Jahr 2025

Eine Kündigung trifft die meisten Arbeitnehmer völlig unerwartet und wirft das gesamte berufliche und private Gefüge innerhalb weniger Minuten über den Haufen. Fragen, die zuvor keine Rolle spielten, stehen plötzlich im Mittelpunkt: Ist die Kündigung wirksam? Kann ich mich dagegen wehren? Besteht eine Chance auf eine Abfindung? Welche Folgen hat der Verlust des Arbeitsplatzes für meine Familie und meine finanzielle Sicherheit? In einer solchen Situation kommt es darauf an, nicht nur emotional durchzuatmen, sondern vor allem rechtlich konsequent und strukturiert zu handeln. Das Arbeitsrecht bietet seit Jahrzehnten feste Leitlinien und Schutzmechanismen, die Arbeitnehmern eine klare Orientierung geben. Wer diese Strukturen kennt und die ersten Schritte besonnen setzt, verschafft sich eine deutlich bessere Ausgangsposition.

Der klassische Kündigungsschutz – warum das KSchG Ihr wichtigstes Schutzinstrument ist

Das Kündigungsschutzgesetz gehört seit langem zu den wichtigsten Schutzpfeilern des deutschen Arbeitsrechts. § 1 Abs. 1 KSchG verlangt, dass eine ordentliche Kündigung in Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmern und nach einer Wartezeit von sechs Monaten sozial gerechtfertigt sein muss. Dieser Schutz ist streng und umfasst nur drei zulässige Kündigungsgründe: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Unklare Vorwürfe, allgemeine Unzufriedenheit des Arbeitgebers oder pauschale Hinweise auf „schlechte Stimmung“ reichen rechtlich nicht aus. Treffen diese gesetzlichen Gründe auf Ihren Fall nicht zu oder sind sie im Einzelfall unverhältnismäßig, lässt sich die Kündigung erfolgreich vor dem Arbeitsgericht angreifen. § 23 KSchG legt zudem genau fest, in welchen Betrieben dieser erweiterte Schutz gilt.

Zusätzlich bestimmen die Kündigungsfristen des § 622 BGB, wie lange ein Arbeitsverhältnis nach Zugang der Kündigung fortbesteht. Diese Fristen verlängern sich mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit und vermitteln Arbeitnehmern eine gewisse Stabilität und Planungssicherheit. In der Prüfung einer Kündigung analysieren wir immer, ob die Fristen korrekt berechnet wurden und ob formale Anforderungen eingehalten sind – denn gerade hier ergeben sich häufig klare Angriffspunkte gegen eine Kündigung.

Die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG – die wichtigste Frist nach Erhalt der Kündigung

Wer eine Kündigung erhält, muss sehr schnell handeln. Der Gesetzgeber knüpft den Kündigungsschutz an eine strikte Frist: Nach § 4 KSchG ist eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam – auch dann, wenn sie materiell eindeutig rechtswidrig war. Genau deshalb prüfen wir in den ersten Tagen nach Erhalt der Kündigung, ob die Kündigung formell ordnungsgemäß ist, ob eine eigenhändige Unterschrift vorliegt, wann der Zugang tatsächlich erfolgt ist und ob der Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG ordnungsgemäß beteiligt wurde. Bereits formale Fehler können eine Kündigung unwirksam machen und bieten erhebliche Chancen in anschließenden Verhandlungen.

Abfindung, Aufhebungsvertrag und Vergleich – welche Möglichkeiten Sie realistisch haben

Viele Arbeitnehmer hoffen nach einer Kündigung auf eine Abfindung. Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nur in den seltenen Fällen des § 1a KSchG, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich bei einer betriebsbedingten Kündigung anbietet. In der Praxis entstehen Abfindungen überwiegend durch Verhandlungen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Der Arbeitgeber steht dann unter Prozessdruck, weil das Arbeitsgericht die Kündigung als unwirksam erklären kann oder eine Weiterbeschäftigung anordnet. In dieser Konstellation kommt es häufig zu Vergleichen, in denen Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Vergütung während der Freistellung und Zeugnisformulierung festgelegt werden. Die bekannte „Faustformel“ eines halben Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr ist nur eine grobe Orientierung. In vielen Branchen oder bei guter Beweislage können Abfindungen deutlich höher ausfallen.

Auch der Aufhebungsvertrag ist ein häufig genutztes Instrument, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Während er Planungssicherheit bietet, kann er jedoch Nachteile beim Arbeitslosengeld auslösen, insbesondere durch die Gefahr einer Sperrzeit. Deshalb achten wir darauf, Aufhebungsverträge so zu gestalten, dass Abfindung, Resturlaub, Boni, Überstunden, betriebliche Altersversorgung und Zeugnistext klar geregelt sind und spätere Nachteile möglichst ausgeschlossen werden.

Sonderkündigungsschutz – erweiterter Schutz in besonderen Lebenssituationen

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz bestehen für bestimmte Arbeitnehmergruppen besondere Schutzmechanismen. § 17 Mutterschutzgesetz schützt Schwangere und Mütter im Mutterschutz umfassend. Arbeitnehmer in Elternzeit sind durch § 18 BEEG besonders geschützt, sodass eine Kündigung nur mit behördlicher Zustimmung zulässig ist. Schwerbehinderte Menschen genießen durch § 168 SGB IX zusätzlichen Schutz, da vor jeder Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt werden muss. Betriebsratsmitglieder sind gemäß § 15 KSchG besonders abgesichert und können nur unter engen Voraussetzungen gekündigt werden. Auszubildende unterliegen nach der Probezeit den Regeln des § 22 BBiG, der ordentliche Kündigungen weitgehend ausschließt. Diese Normen führen oftmals dazu, dass Kündigungen schon aus formellen Gründen scheitern und eröffnen erhebliche Verhandlungsspielräume.

Unsere anwaltliche Begleitung – strukturiert, erfahren und traditionsbewusst

Wir analysieren jede Kündigung auf Grundlage bewährter juristischer Kriterien: Besteht ein Kündigungsgrund? Wurden Fristen eingehalten? Liegen formelle Fehler vor? Gibt es Ansatzpunkte für eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung? Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Arbeitgeber, sichern Beweise und bereiten eine schlagkräftige Kündigungsschutzklage vor. Im Gütetermin, der meist wenige Wochen nach Klageerhebung stattfindet, nutzen wir unsere Erfahrung, um eine für Sie vorteilhafte Lösung zu verhandeln. Kommt es nicht zu einer Einigung, vertreten wir Ihre Interessen konsequent im Hauptsacheverfahren.

Kündigung als Wendepunkt – und rechtlich abgesichert ein Neustart

Auch wenn eine Kündigung zunächst wie ein schwerer Einschnitt wirkt, kann sie der Beginn eines neuen beruflichen Abschnitts sein. Wer seine Rechte kennt, rechtzeitig handelt und seine Ansprüche konsequent verfolgt, geht häufig mit besseren Ergebnissen aus dem Verfahren, als zunächst erwartet. Eine angemessene Abfindung, ein sauberes Zeugnis, die Wahrung der Kündigungsfristen und eine klare Trennungslösung schaffen eine stabile Grundlage für einen erfolgreichen Neubeginn. Wir begleiten diesen Weg mit ruhiger Hand, juristischer Präzision und einem klaren Blick für die traditionellen Grundsätze des Arbeitsrechts.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, stehen wir Ihnen mit einer fundierten Ersteinschätzung zur Seite und überprüfen, welche Schritte sinnvoll sind und welche Erfolgsaussichten bestehen. So wird eine Kündigung nicht zum Kontrollverlust, sondern zu einem rechtlich geordneten Übergang in eine sichere und planbare berufliche Zukunft.

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Steuerrecht aktuell: So schützen Sie Ihr Erbe vor hohen Steuern

Steuerrecht aktuell: Wie wir Ihr Erbe zuverlässig vor hohen Steuerbelastungen schützen

Hohe Erbschaft- und Schenkungssteuern können ein Lebenswerk erheblich vermindern. Gerade in Zeiten stark steigender Immobilienwerte und wachsender Vermögensstrukturen zeigt sich, wie bedeutsam eine frühzeitige, solide und traditionsbewusste Nachlassplanung ist. Wir greifen auf die gefestigten Grundsätze des Erbschaftsteuerrechts zurück und erläutern, wie Sie mit einer klaren Strategie Freibeträge optimal nutzen, Vermögenswerte schützen und steuerliche Belastungen vermeiden. Unsere Erfahrung zeigt, dass frühzeitige Entscheidungen nicht nur Steuern sparen, sondern auch die familiäre Ordnung stärken und Streit verhindern.

Steuerliche Grundlagen im Überblick: Warum § 10 und § 16 ErbStG die entscheidenden Pfeiler bilden

Im Zentrum der steuerlichen Nachfolge steht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. § 10 ErbStG bestimmt, dass jeder Erwerb von Todes wegen und jede Schenkung grundsätzlich steuerpflichtig ist. Damit wird jeder Vermögenszufluss berücksichtigt, unabhängig davon, ob er durch Testament, Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge oder Schenkung zu Lebzeiten erfolgt. Gleichzeitig sieht das Gesetz in § 16 ErbStG traditionell bewährte Freibeträge vor, die je nach familiärer Beziehung zum Erblasser erheblich variieren. Diese Freibeträge bilden die Grundlage jeder steuerlich optimierten Nachlassgestaltung. Wird frühzeitig geplant, lassen sich große Teile des Familienvermögens steuerfrei auf die nächste Generation übertragen.

Lebzeitige Übertragungen nutzen: Wie der Zehnjahres-Turnus des § 14 ErbStG Ihr Familienvermögen schützt

Ein Grundsatz, der sich seit Jahrzehnten bewährt hat, lautet: Je früher Vermögen übertragen wird, desto geringer fällt die steuerliche Belastung später aus. § 14 ErbStG gewährt die Möglichkeit, die Freibeträge alle zehn Jahre erneut zu nutzen. Wer heute eine Schenkung vornimmt und nach Ablauf des Zehnjahreszeitraums eine weitere Übertragung plant, kann Vermögen schrittweise und steuerlich effizient auf die nächste Generation übertragen. Dieser Mechanismus wirkt wie ein langfristiger Schutzschirm, weil er hohe steuerliche Belastungen im Erbfall verhindert und Vermögenswerte in geordneter Struktur weitergibt.

Schenkung oder Erbe: Welche Gestaltung sich in Ihrer Situation bewährt hat

Die Frage, ob Vermögen erst im Erbfall oder bereits zu Lebzeiten übertragen werden soll, gehört zu den wichtigsten Entscheidungen der Nachfolgeplanung. Die Schenkung bietet den Vorteil, dass der steuerpflichtige Nachlass reduziert wird und Freibeträge mehrfach genutzt werden können. Gleichzeitig erlaubt das Erbrecht dem Schenker, sich über Instrumente wie Nießbrauch, Wohnrechte oder Rückfallklauseln wirtschaftlich abzusichern. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG erkennt diese Gestaltungen ausdrücklich an. Die erbrechtliche Übertragung im Todesfall schafft dagegen eine klare, einheitliche Struktur des Nachlasses. Wir prüfen sorgfältig, welche Gestaltung zur familiären Situation und den langfristigen Interessen am besten passt und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung.

Immobilien im Nachlass: Warum der Verkehrswert nach § 12 Abs. 3 ErbStG steuerlich entscheidend ist

Immobilien bilden den Kern vieler Nachlässe und sind zugleich die häufigste Ursache für hohe Steuerlasten. § 12 Abs. 3 ErbStG knüpft die Steuer an den Verkehrswert der Immobilie, was insbesondere in gefragten Regionen zu erheblichen Belastungen führen kann. Zwar schützen die Freibeträge des § 16 ErbStG bis zu bestimmten Grenzen, doch reichen diese vielfach nicht mehr aus. Von besonderer Bedeutung ist das Familienheimprivileg in § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, das bei Selbstnutzung durch den Ehegatten oder ein Kind eine vollständige Steuerbefreiung ermöglicht. Diese Befreiung ist jedoch strikt an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Wir achten daher bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen darauf, dass diese Voraussetzungen zuverlässig eingehalten werden und die Steuerbefreiung nicht rückwirkend verloren geht.

Typische Steuerfallen: Wenn fehlende Planung zum Verlust des Familienvermögens führt

In unserer täglichen Arbeit begegnen wir immer wieder Situationen, in denen unzureichende Planung zu erheblichen Steuerbelastungen und Konflikten führt. Werden beispielsweise mehrere Kinder Miterben einer wertvollen Immobilie und steht nicht ausreichend Liquidität zur Verfügung, können Pflichtteilsansprüche oder die Erbschaftsteuer dazu führen, dass die Immobilie verkauft werden muss. Dies widerspricht häufig dem Willen des Erblassers. Durch frühzeitige Gestaltung – etwa durch lebzeitige Übertragungen, Nießbrauchslösungen, klug abgestimmte Testamente oder die Kombination mehrerer erbrechtlicher Instrumente – lässt sich dieses Risiko zuverlässig vermeiden und das Familienvermögen langfristig sichern.

Steuerrecht im Erbrecht immer ganzheitlich denken: Warum frühzeitige Planung entscheidend ist

Das Steuerrecht steht im Erbrecht niemals für sich allein. Es greift tief in familienrechtliche Strukturen, Pflichtteilsrechte, güterrechtliche Fragen und testamentarische Gestaltungen ein. Eine isolierte Betrachtung führt fast immer zu Nachteilen. Wer frühzeitig gestaltet, schützt Vermögen, vermeidet Streit und sorgt für klare, rechtssichere Regelungen, die die Familie entlasten und den Nachlass geordnet übertragen. Wir begleiten Sie durch diesen gesamten Prozess – mit fundierter juristischer Erfahrung, traditioneller Klarheit und einem strukturierten Blick auf das große Ganze.

Steueroptimierte Nachlassplanung – rechtssicher, vorausschauend und traditionsbewusst

Eine steueroptimierte Nachfolgeplanung ist nicht nur eine Frage finanzieller Vernunft, sondern Ausdruck von Verantwortung gegenüber der nächsten Generation. Wir prüfen Vermögenswerte umfassend, entwickeln langfristige steuerliche Konzepte und gestalten eine Nachfolge, die rechtssicher, klar und zuverlässig ist. Dabei legen wir besonderen Wert auf bewährte Strukturen und sorgfältige Dokumentation, um Ihr Familienvermögen nachhaltig zu schützen und Ihre Wünsche präzise umzusetzen.

  

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Sorgenfreies Erbe – Grundsicherung bleibt!

Warum ein Erbe Ihre Sozialleistungen nicht automatisch gefährdet

Wir stellen in unserer Beratungspraxis immer wieder fest, dass Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, große Sorge haben, ein Erbe könne ihre gesamte Existenz gefährden. Viele Betroffene fürchten, dass die Leistungen sofort eingestellt werden, sobald Geld oder Vermögenswerte aus einer Erbschaft hinzukommen. Diese Angst ist verständlich, aber rechtlich unbegründet. Ein Erbe wird im Sozialrecht nicht als laufendes Einkommen gewertet, sondern als Vermögen. Dieser Unterschied ist entscheidend und nimmt vielen Menschen die Sorge, durch eine Erbschaft in Schwierigkeiten zu geraten.

Erbschaft und Sozialleistungen – die maßgebliche rechtliche Einordnung

Das Sozialrecht unterscheidet klar zwischen Einkommen, das laufend zufließt, und Vermögen, das bereits vorhanden oder einmalig erworben wird. Eine Erbschaft gilt als Vermögen. Das bedeutet, dass ein Erbe nicht sofort und automatisch zu einer Kürzung oder Einstellung von Leistungen führt. Erst wenn das gesamte verwertbare Vermögen die gesetzlichen Freibeträge übersteigt, prüft der Leistungsträger, ob und inwieweit Leistungen angepasst werden müssen. Es besteht also keinerlei Automatismus der Leistungsstreichung, sondern eine genaue juristische Bewertung der Situation.

Wir erleben immer wieder, dass Betroffene davon ausgehen, jeder noch so kleine Betrag aus einem Erbe gefährde ihre Ansprüche. Das entspricht nicht der Rechtslage. Neben den allgemeinen Vermögensfreibeträgen gibt es zusätzlich geschützte Vermögenspositionen, die trotz Erbschaft unangetastet bleiben. Auch Besonderheiten wie Schonvermögen, notwendige Anschaffungen, gesondert geschützte Rücklagen oder die Einordnung nicht sofort verwertbaren Vermögens spielen eine Rolle.

Freibeträge und persönliche Vermögensverhältnisse

Entscheidend für die sozialrechtliche Einordnung ist immer die konkrete individuelle Vermögenssituation. Wir prüfen zunächst, wie hoch das Erbe ist und welche Vermögenswerte bereits bestehen. Die gesetzlichen Freibeträge unterscheiden sich je nach Leistungsart, Alter und persönlicher Situation. Wichtig ist zudem die Frage, ob das Erbe überhaupt kurzfristig verwertbar ist oder ob es sich um Vermögen handelt, das erst nach längerer Zeit oder unter besonderen Umständen genutzt werden kann. Eine Erbschaft in Form einer Immobilie ist beispielsweise anders zu beurteilen als ein Geldbetrag.

Wir berücksichtigen außerdem, ob das Vermögen zur Absicherung bestimmter persönlicher Bedarfe dienen soll. Viele Menschen befürchten, sie müssten ein Erbe „aufbrauchen“, bevor sie wieder Anspruch auf Leistungen haben. Tatsächlich gibt es jedoch häufig Gestaltungsspielräume. Die Art des Vermögens, der Zeitpunkt des Erwerbs und die konkrete Funktion des Erbes im Alltag spielen eine wesentliche Rolle.

Jede Lebenslage ist rechtlich anders zu bewerten. Wer bereits nur über sehr geringe Rücklagen verfügt, wird durch ein Erbe oft gar nicht aus dem Leistungsbezug fallen, da die Freibeträge nicht überschritten werden. Auch bei höheren Erbschaften muss sorgfältig geprüft werden, ob möglicherweise ein geschützter Vermögenszweck vorliegt oder ob bestimmte Ausgaben aus dem Erbe zulässig sind, ohne dass dies den Leistungsanspruch berührt.

Warum eine frühzeitige Beratung entscheidend ist

Viele Unsicherheiten entstehen, weil Betroffene die Systematik des Sozialrechts nicht kennen oder aus Angst voreilige Entscheidungen treffen. Manche verzichten sogar freiwillig auf ein Erbe oder schlagen es aus, weil sie Nachteile befürchten. Häufig wäre dies jedoch nicht notwendig. Mit einer rechtzeitigen anwaltlichen Beratung lässt sich feststellen, ob das Erbe innerhalb der Freibeträge bleibt, ob es geschützt werden kann oder ob bestimmte Maßnahmen sinnvoll sind, um das Vermögen einzuordnen und die Sozialleistungen nicht zu gefährden.

Wir klären im Gespräch umfassend, wie das Erbe rechtlich wirkt, welche Pflichten gegenüber dem Leistungsträger bestehen und welche freien Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden können. Damit vermeiden unsere Mandanten unüberlegte Schritte und nutzen ihr Erbe so, wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist: nämlich zur Verbesserung der eigenen Lebenssituation, ohne unnötige Risiken.

Fazit: Ein Erbe führt nicht automatisch zum Wegfall Ihrer Leistungen

Ein Erbe bedeutet kein sofortiges Ende von Bürgergeld oder Grundsicherung. Die Einordnung als Vermögen schützt Betroffene vor einer automatischen Leistungskürzung. Erst wenn die persönlichen Vermögensfreibeträge überschritten sind, prüft der Leistungsträger eine mögliche Anpassung. Wer sich rechtzeitig informiert und seine individuelle Lage bewerten lässt, kann ein Erbe meist ohne Nachteile annehmen und sinnvoll nutzen. Wir empfehlen daher, nicht auf Gerüchte oder Halbwissen zu vertrauen, sondern die eigene Situation fachkundig prüfen zu lassen, damit das Erbe nicht zur Belastung, sondern zu einer tatsächlichen Bereicherung wird.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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Erbrecht aktuell: Wie sichere ich mein Vermögen richtig ab?

Testamentsstreitigkeiten nehmen zu – warum vorausschauende Nachlassgestaltung heute wichtiger ist denn je

Wir erleben in unserer täglichen anwaltlichen Arbeit, dass erbitterte Auseinandersetzungen um Testamente, Pflichtteilsansprüche und vermeintliche Benachteiligungen innerhalb der Familie deutlich zunehmen. Die öffentliche Diskussion spiegelt diese Entwicklung wider: Kinder verklagen ihre eigenen Geschwister, neue Ehepartner stehen in Konkurrenz zu Kindern aus früheren Beziehungen, und Familien geraten in jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen, weil der letzte Wille des Erblassers entweder gar nicht festgehalten oder inhaltlich fehlerhaft gestaltet wurde. Die Wurzel dieser Konflikte liegt fast immer darin, dass wichtige erbrechtliche Weichenstellungen unterblieben sind oder im Alleingang ohne fachkundige Beratung vorgenommen wurden.

Wir sehen täglich, wie entscheidend es ist, rechtzeitig eindeutige und rechtssichere Regelungen zu treffen. Das deutsche Erbrecht gibt uns dazu klare Instrumente an die Hand. Wer sie gezielt nutzt, schafft Klarheit und Frieden innerhalb der Familie und bewahrt sein Vermögen vor Streit, Zersplitterung und wirtschaftlicher Zerstörung.

Warum ein Testament oder Erbvertrag unverzichtbar ist

Nach § 1937 BGB hat jeder die Freiheit, durch Testament zu bestimmen, wer sein Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Fehlt eine solche Verfügung, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein, geregelt in den §§ 1924 ff. BGB. Diese gesetzliche Ordnung wirkt auf den ersten Blick klar und logisch, führt aber in der Praxis oftmals zu Ergebnissen, die weder dem tatsächlichen Willen des Erblassers entsprechen noch für die Hinterbliebenen tragbar sind.

Wir beobachten insbesondere, dass gesetzliche Erbquoten im Zusammenspiel mit Immobilien und Unternehmensvermögen zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Stirbt ein Elternteil ohne Testament, erben Ehepartner und Kinder gemeinsam und bilden zwangsweise eine Erbengemeinschaft. Diese ist auf Einstimmigkeit angewiesen, wodurch jede Entscheidung vom Willen aller Beteiligten abhängt. Das führt in der Praxis dazu, dass Immobilien verkauft, Betriebe zerschlagen oder Vermögenswerte aufgeteilt werden müssen, obwohl der verstorbene Ehepartner dies nie gewollt hätte. Die gesetzliche Erbfolge ist daher keineswegs automatisch gerecht, sondern häufig der Beginn langjähriger Konflikte.

Ein sorgfältig formuliertes Testament oder ein Erbvertrag ermöglicht es, den eigenen Willen eindeutig festzuhalten und klare Strukturen zu schaffen. Wir können darin bestimmen, wer Erbe werden soll, wer bewusst ausgeschlossen werden soll, welche Personen bestimmte Vermögenswerte als Vermächtnis erhalten und wie Pflichtteilsrechte zu berücksichtigen sind. Eine solche Gestaltung verhindert Missverständnisse, vermeidet Streit und sorgt dafür, dass das Lebenswerk geschützt bleibt.

Nachlassplanung als Akt der Fürsorge

Ein Testament ist nicht nur ein juristisches Dokument, sondern eine bewusste Entscheidung, den eigenen Angehörigen Sicherheit zu geben. Es nimmt ihnen in einer emotional belastenden Phase Entscheidungen ab und verhindert, dass Unklarheiten zu Konflikten führen. Wir beraten regelmäßig Menschen, die sicherstellen möchten, dass ihr Ehepartner in der gemeinsamen Immobilie bleiben kann, dass Kinder in stabilen Verhältnissen weiterleben oder dass das Vermögen in geordneter Form weitergegeben wird, ohne durch Pflichtteilsansprüche oder unnötige Steuerbelastungen geschmälert zu werden.

Wir beantworten die entscheidende Frage, welche Gestaltungsmittel im Einzelfall sinnvoll sind. Vor- und Nacherbschaften können eingesetzt werden, um mehrere Generationen zu schützen. Vermächtnisse ermöglichen es, einzelne Vermögenswerte gezielt zuzuweisen. Nießbrauchsrechte schaffen finanzielle Sicherheit für Angehörige ohne Eigentumsübertragung. Lebzeitige Schenkungen können sinnvoll sein, um den späteren Nachlass zu entlasten und gewisse steuerliche Vorteile zu nutzen. Unser Ziel ist stets eine Nachlassgestaltung, die nicht nur rechtlich korrekt ist, sondern auch zur Persönlichkeit, zur familiären Struktur und zu den wirtschaftlichen Vorstellungen des Erblassers passt.

Die Tücken der gesetzlichen Erbfolge und ihre praktischen Folgen

Die gesetzliche Erbfolge führt häufig zu Ergebnissen, die für Hinterbliebene schwer tragbar sind. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen der überlebende Ehepartner plötzlich mit seinen eigenen Kindern eine Erbengemeinschaft bildet, obwohl er glaubte, automatisch Alleinerbe zu sein. Diese Konstellationen können zu finanziellen Belastungen, Zwangsverkäufen und erheblichen familiären Spannungen führen. In unserem Beratungsalltag zeigt sich regelmäßig, dass die gesetzlichen Vorgaben durchaus gut gemeint sind, aber in modernen Familienverhältnissen nicht mehr passen. Ein sorgfältig durchdachtes Testament ist daher unverzichtbar, um solche Situationen zu vermeiden und den überlebenden Ehepartner vor ungewollten Einschränkungen zu schützen.

Die besondere Herausforderung von Patchwork-Familien

Gerade in Patchwork-Familien, in denen Kinder aus erster Ehe mit neuen Ehepartnern zusammentreffen, entstehen komplexe erbrechtliche Konstellationen. Ohne Testament erben alle gemeinsam, was in der Praxis kaum jemals zu reibungslosen Abläufen führt. Emotionale Spannungen verstärken sich, wenn Vermögenswerte geteilt oder Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen. Wir entwickeln in solchen Fällen maßgeschneiderte Lösungen, die allen Beteiligten gerecht werden. Durch Stufen-Testamente, gezielte Vermächtnisse oder vertragliche Vereinbarungen lassen sich klare Strukturen schaffen, damit keine Partei benachteiligt wird und der letzte Wille effektiv umgesetzt werden kann.

Testament und Erbvertrag – zwei Werkzeuge mit unterschiedlicher Bindungswirkung

Ein Testament kann eigenhändig errichtet werden, muss vollständig handschriftlich sein und mit Unterschrift und Datum versehen werden. Diese Form scheint einfach, birgt aber erhebliche Risiken. Wir sehen regelmäßig Dokumente, die durch unklare Worte, widersprüchliche Anordnungen oder fehlende Angaben ihre Wirksamkeit verlieren. Ein Erbvertrag hingegen wird notariell geschlossen und bietet eine besonders sichere Form der Vermögensnachfolge. Er eignet sich vor allem für Ehegatten und Partner, die verbindliche und dauerhafte Absprachen treffen möchten. Auch hier beraten wir umfassend, welche Gestaltungsform im jeweiligen Fall geeignet ist.

Pflichtteilsrechte – ein oft unterschätztes Risiko

Selbst ein sorgfältig formuliertes Testament schützt nicht vor Pflichtteilsansprüchen. Diese Rechte sind gesetzlich verankert und stehen nahen Angehörigen auch dann zu, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Wir erleben häufig, dass gerade Immobilienvermögen durch Pflichtteilsforderungen belastet wird und dadurch Liquiditätsprobleme entstehen. Eine umsichtige Nachlassplanung berücksichtigt diese Ansprüche frühzeitig und arbeitet mit rechtlichen Instrumenten, die die finanziellen Belastungen minimieren können.

Fazit

Wir sehen, dass die Zahl der Erbstreitigkeiten nicht zufällig steigt, sondern Ausdruck fehlender oder unzureichender Nachlassplanung ist. Wer sich rechtzeitig mit seinem Nachlass auseinandersetzt, schützt sein Vermögen, vermeidet Streit und bewahrt den Familienfrieden. Ein rechtssicheres Testament oder ein sorgsam gestalteter Erbvertrag ist die wirkungsvollste Möglichkeit, die eigene Lebensleistung zu sichern und die Angehörigen im Ernstfall zu entlasten.

Wenn Sie Klarheit schaffen möchten, begleiten wir Sie mit unserer Erfahrung und gestalten Ihre Nachlassregelungen so, dass sie rechtlich eindeutig, wirtschaftlich sinnvoll und familiär tragbar sind.


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GEZ-Urteil 2025: Rundfunkbeitrag bleibt – aber Bürger können sich jetzt besser wehren

Das neue GEZ-Urteil 2025 – warum der Rundfunkbeitrag bleibt und dennoch stärker kontrolliert wird

Wir beobachten derzeit ein erhebliches öffentliches Interesse am neuen Urteil zum Rundfunkbeitrag aus dem Jahr 2025. Das Gericht hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass der Rundfunkbeitrag als solcher weiterhin Bestand hat. Gleichzeitig hat es den Bürgerinnen und Bürgern jedoch ein erweitertes Prüfungsrecht zugesprochen. Diese Kombination sorgt für großes Echo im gesamten Bundesgebiet, weil sie die bisherige Rechtslage weiterentwickelt, ohne das System der Rundfunkfinanzierung grundsätzlich in Frage zu stellen.

Nach der neuen Rechtsprechung bleibt die Zahlungspflicht als solche bestehen. Der Beitrag ist nach wie vor eine allgemeine Vorhalteabgabe, die jeder Haushalt zu leisten hat. Zugleich wurde aber betont, dass Beitragszahler künftig eingehender prüfen dürfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt. Entscheidend ist, dass das Gericht festgelegt hat: Erst wenn der Rundfunk über einen längeren Zeitraum hinweg seinen Grundauftrag grob verfehlt, können rechtliche Einwände gegen den Beitrag in Betracht kommen. Diese Schwelle ist hoch, doch sie existiert erstmals in dieser Klarheit. Es genügt nicht, einzelne Programme zu kritisieren oder persönliche Unzufriedenheit zu äußern. Ausschlaggebend ist ein strukturelles, nachhaltiges Versagen des Rundfunks in Bezug auf Vielfalt, Unabhängigkeit und Ausgewogenheit seiner Berichterstattung.

Wir bewerten diese Entscheidung als wegweisend, weil sie den Bürgern einerseits weiterhin die Sicherheit gibt, dass das System der öffentlich-rechtlichen Medien grundsätzlich trägt, andererseits aber eine neue Form der Kontrolle ermöglicht. Der Rundfunk muss verstärkt belegen, dass er seinen Auftrag tatsächlich erfüllt, und kann sich nicht mehr allein auf den Bestand der gesetzlichen Beitragspflicht verlassen. Damit sendet das Urteil ein klares Signal: Die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags hängt maßgeblich von der kontinuierlichen Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ab.

Für viele Menschen stellt sich jetzt die Frage: „Muss ich weiterhin zahlen?“ Die Antwort lautet weiterhin Ja. Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich vorgeschrieben, und wer ihn ohne tragfähige Begründung verweigert, riskiert Mahnungen, Vollstreckungsmaßnahmen und zusätzliche Kosten. Allerdings hat das Urteil deutlich gemacht, dass Beitragszahler nicht blind vertrauen müssen. Es ist sinnvoll, Bescheide aufmerksam zu prüfen, Fristen einzuhalten und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen. Insbesondere dann, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheids bestehen oder wenn der Rundfunkbeitrag im Zusammenhang mit weiteren rechtlichen oder wirtschaftlichen Fragen relevant wird.

In unserer anwaltlichen Beratung berücksichtigen wir auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Rundfunkbeitrags, denn laufende Abgaben spielen in vielen Lebensbereichen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Bei der Berechnung von Unterhalt kann der Rundfunkbeitrag als regelmäßige Belastung Bedeutung haben. Im Zugewinnausgleich wirkt er sich auf die Ermittlung der verfügbaren Mittel aus. Selbst in der Nachlassgestaltung und bei der Ordnung eines Nachlasses ist zu prüfen, welche laufenden Verpflichtungen bestehen und wie sie rechtlich einzuordnen sind. Wir betrachten daher stets die gesamte finanzielle Situation und zeigen auf, wie regelmäßige Zahlungsverpflichtungen im Rahmen einer umfassenden Rechtsberatung zu berücksichtigen sind.

Wir empfehlen, den Rundfunkbeitrag weder leichtfertig zu ignorieren noch unbedacht zu akzeptieren. Wer rechtliche Bedenken hat, sollte diese sorgfältig prüfen lassen. Es ist wichtig zu klären, ob Bescheide korrekt ergangen sind, ob Fristen gewahrt wurden und ob individuelle Besonderheiten vorliegen, die eine besondere Betrachtung rechtfertigen. Ein gut begründeter Einwand kann durch das neue Urteil mehr Gewicht erhalten als in früheren Jahren, doch nur eine juristisch fundierte Vorgehensweise bietet die notwendige Sicherheit.

Mit diesem Urteil wurde keine Tür zur generellen Zahlungsverweigerung geöffnet, aber es wurde eine neue Linie gezogen: Bürger dürfen die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kritischer beobachten, und gut begründete Einwände können künftig sorgfältiger geprüft werden. Gleichzeitig bleibt der Rundfunkbeitrag ein bindendes gesetzliches Instrument, das nicht ohne stichhaltigen rechtlichen Grund verweigert werden darf.

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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer auf Rekordhoch – warum jetzt eine steueroptimierte Testamentsgestaltung entscheidend ist

Erbschaftssteuer auf Rekordhoch – warum Familien jetzt handeln müssen, um Vermögen zu schützen

Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2024 alarmierende Zahlen vorgelegt. Die Finanzämter setzten 13,3 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer fest und verzeichneten damit den höchsten Wert seit Einführung der heutigen Erbschaftsteuerregelungen. Gegenüber 2023 entspricht dies einem Anstieg um 12,3 Prozent. Besonders deutlich zeigt sich der Trend bei den Schenkungen, die um nahezu 18 Prozent gestiegen sind. Auch die Erbschaften verzeichnen einen deutlichen Zuwachs, was zeigt, dass immer mehr Vermögensübertragungen steuerpflichtig werden. Die steuerlichen Belastungen steigen, weil Vermögenswerte – insbesondere Immobilien – seit Jahren erheblich an Wert gewinnen, während die gesetzlichen Freibeträge unverändert geblieben sind.

Wir erleben täglich in der Beratungspraxis, wie Familien von dieser Entwicklung überrascht werden. Die gesetzlich vorgesehenen Freibeträge reichen in vielen Fällen nicht mehr aus, um Immobilien, Geldvermögen und Unternehmensanteile steuerfrei zu übertragen. Allein der stetige Preisanstieg am Immobilienmarkt führt dazu, dass selbst Menschen mit durchschnittlichem Vermögen steuerpflichtig werden. Damit wird deutlich, dass die aktuelle Steuerbelastung nicht nur wohlhabende Familien betrifft, sondern zunehmend breite Bevölkerungsschichten.

Warum die Erbschaftssteuer so stark steigt

Der Hauptgrund für die hohe Steuerlast liegt in den Immobilienpreisen, die in den letzten Jahren vielerorts Rekordwerte erreicht haben. Selbst ein Einfamilienhaus in einer mittleren Großstadt überschreitet schnell die Freibeträge, sodass ein erheblicher Teil steuerpflichtig wird. Auch Betriebsvermögen und Kapitalvermögen sorgen für steigende Steuerbeträge, wenn die Nachfolge nicht sorgfältig vorbereitet wurde. Dabei genügt es nicht, ein rechtlich wirksames Testament aufzusetzen. Viele Testamente regeln zwar die Erbfolge, berücksichtigen aber steuerliche Auswirkungen nicht oder nur unzureichend. Dadurch entstehen häufig vermeidbare Steuerlasten, die das Familienvermögen erheblich schmälern.

Wir sehen in der Praxis regelmäßig, dass fehlende oder zu spät begonnene Nachlassplanung dazu führt, dass Freibeträge ungenutzt bleiben und Vermögenswerte ohne strategische Vorbereitung übertragen werden. Ohne ein steuerlich angepasstes Testament verschenken Familien jedes Jahr hohe Summen an den Staat. Die Steuerlast trifft oft genau diejenigen, die eigentlich geschützt werden sollen, etwa Ehepartner oder Kinder, die eine Immobilie erhalten, aber die Steuer nicht aus liquiden Mitteln tragen können.

Wie sich die Erbschaftssteuer effektiv senken lässt

Der Schlüssel zu einer spürbaren Reduzierung der Steuer liegt in einer rechtzeitigen und strategischen Nachlassplanung. Wir nutzen alle rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um Freibeträge auszuschöpfen und Vermögen so zu strukturieren, dass eine möglichst geringe Steuerbelastung entsteht. In vielen Fällen bietet sich eine Kombination aus testamentarischen Regelungen und lebzeitigen Übertragungen an. Eine durchdachte Gestaltung kann nicht nur erhebliche Steuerersparnisse bewirken, sondern auch spätere Auseinandersetzungen innerhalb der Familie vermeiden.

Eine weitverbreitete Lösung ist das Berliner Testament, das jedoch steuerlich nachteilig sein kann, wenn es unverändert beibehalten wird. Durch gezielte Ergänzungen, etwa Pflichtteils- und Steuerklauseln, lässt sich die Belastung für die nächste Generation erheblich reduzieren. Ebenso spielen lebzeitige Schenkungen eine bedeutende Rolle, weil dadurch die Freibeträge wiederholt genutzt werden können. Auch Nießbrauchsgestaltungen bei Immobilien führen in vielen Fällen zu einer deutlichen Steuerreduzierung, da der steuerpflichtige Wert eines übertragenen Grundstücks erheblich sinkt, wenn ein Nießbrauch vorbehalten wird. Bei Betriebsvermögen kommen spezielle Verschonungsregelungen hinzu, die nur genutzt werden können, wenn die Übertragung rechtzeitig und mit fachlicher Begleitung erfolgt.

Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftssteuer – ausführlich beantwortet

Viele Familien möchten wissen, wie sie die Erbschaftssteuer vermeiden oder zumindest reduzieren können. Wir entwickeln individuell zugeschnittene Konzepte, die sowohl rechtlich als auch steuerlich sinnvoll sind. Eine sorgfältige Analyse des Vermögens, der familiären Struktur und der langfristigen Ziele bildet dabei die Grundlage. Sobald Vermögenswerte die gesetzlichen Freibeträge überschreiten, besteht Handlungsbedarf. Genau deshalb lohnt sich ein steuerlich optimiertes Testament immer dann, wenn Immobilien oder sonstige Vermögensgegenstände vorhanden sind, die zusammen ein erhebliches Gesamtvermögen ergeben.

Schenkungen zu Lebzeiten werden häufig unterschätzt, obwohl sie eines der wirkungsvollsten Mittel zur Steuergestaltung darstellen. Da die Freibeträge im Zehn-Jahres-Turnus erneut zur Verfügung stehen, können bereits zu Lebzeiten größere Vermögen steuerfrei auf mehrere Beteiligte verteilt werden. Dies entlastet nicht nur den späteren Nachlass, sondern schafft auch Klarheit und Ordnung.

Fazit: Steuerhochs sorgt für dringenden Handlungsbedarf

Das Rekordniveau bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zeigt, dass Familien heute mehr denn je gefordert sind, die eigene Nachlassplanung nicht aufzuschieben. Wer rechtzeitig handelt, kann die Steuerlast erheblich reduzieren und sicherstellen, dass Vermögen nicht unnötig verloren geht. Wir begleiten Sie dabei, Ihre persönliche Situation zu analysieren, steuerliche Risiken aufzudecken und eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln, die Ihr Familienvermögen langfristig schützt.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Vorsorge zu treffen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Wir unterstützen Sie dabei, Klarheit zu gewinnen und rechtzeitig die Weichen für eine steuerlich effiziente und rechtssichere Nachfolge zu stellen.

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gez. M. Peper
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Erben verboten? Warum Deutschlands Jugend über die Abschaffung des Erbrechts diskutiert – und was wirklich dahintersteck

Die Diskussion um das Erbrecht nimmt Fahrt auf: Immer mehr junge Menschen fordern lautstark, dass Erbschaften begrenzt oder sogar ganz verboten werden sollen. Ist das das Ende der Vermögensweitergabe in der Familie? Wir erklären die juristische Realität – und zeigen, wie Sie jetzt richtig vorsorgen.

Wird das Erbrecht bald abgeschafft?

In den sozialen Netzwerken, Talkshows und Leitmedien wird aktuell ein Vorschlag diskutiert, der für viele unvorstellbar ist: die Einschränkung oder Abschaffung des Erbrechts. Hintergrund ist die zunehmende Debatte um soziale Gerechtigkeit und die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland.

Junge Aktivisten argumentieren: Erbschaften verfestigen Ungleichheit. Stattdessen fordern sie eine radikale Reform – von der 100-Prozent-Erbschaftssteuer bis hin zur vollständigen Umverteilung vererbten Vermögens.

Doch was ist dran? Und was bedeutet das für Familien, Eigentümer und Unternehmer?

Was das Grundgesetz zum Erbrecht sagt – und was das für Sie bedeutet

Das Erbrecht ist in Artikel 14 Grundgesetz ausdrücklich geschützt: „Das Erbrecht wird gewährleistet.“ Damit ist klar – ein völliges Verbot wäre mit der Verfassung derzeit unvereinbar.

Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im Detail, wer was erbt – ob nach gesetzlicher Erbfolge oder durch Testament. Wer seinen Nachlass nicht selbst regelt, überlässt die Entscheidung dem Gesetz. Eine Einschränkung des Erbrechts wäre daher nicht nur politisch, sondern auch juristisch ein tiefer Einschnitt in bestehende Grundrechte.

Was Familien jetzt tun sollten – rechtssichere Nachlassplanung ist wichtiger denn je

Ob Reformen kommen oder nicht: Der öffentliche Druck wächst. Denkbar sind künftig höhere Erbschaftssteuern oder Einschränkungen für große Vermögen. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann jedoch auch unter neuen Bedingungen Handlungsspielräume sichern – zum Beispiel durch:

  • maßgeschneiderte Testamente
  • frühzeitige Schenkungen
  • Pflichtteilsregelungen
  • Ehe- und Erbverträge

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Achtung Abofalle: So wehren Sie sich gegen die Suchmaschinen Service GmbH!

Abofalle erkennen und rechtssicher abwehren

Wir stellen fest, dass immer mehr Mandanten wegen Forderungen der Suchmaschinen Service GmbH aus Kleve unsere Kanzlei kontaktieren. Die Schreiben dieses Unternehmens vermitteln häufig den Eindruck, es handele sich um einen wirksam geschlossenen Vertrag über einen Branchenverzeichniseintrag. In der tradierten Vertragsrechtsdogmatik gilt jedoch seit jeher, dass ein Vertrag nur dann wirksam ist, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen und der Erklärende den Rechtsbindungswillen eindeutig erkennen lässt. Wer eine Rechnung erhält, obwohl er keinen Vertrag schließen wollte, darf sich nicht durch Mahnungen oder Inkasso einschüchtern lassen. Wir erläutern die rechtliche Lage ausführlich und zeigen, wie wir Ihre Ansprüche durchsetzen.

Hintergründe der Masche der Suchmaschinen Service GmbH

Die Vorgehensweise der Suchmaschinen Service GmbH folgt einem klassischen Muster. Unter Hinweis auf bekannte Namen wie Google oder vermeintliche „Kooperationspartner“ entsteht der Eindruck, es handele sich um einen bereits bestehenden oder kostenfreien Service. In Wirklichkeit wird jedoch versucht, eine kostenpflichtige Vertragsbindung herbeizuführen, die auf einem Branchenverzeichniseintrag basiert, der kaum Sichtbarkeit hat und in der Praxis ohne wirtschaftlichen Nutzen bleibt. Nach traditionellem Verständnis des deutschen Schuldrechts ist ein solcher Vertragsabschluss nur wirksam, wenn die Willenserklärung des Betroffenen frei, bewusst und eindeutig abgegeben wurde. Häufig fehlt es an dieser Grundlage, da Betroffene nicht erkennen, dass überhaupt ein Vertrag zustande kommen soll.

Unwirksamer Vertragsschluss und rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten

Wir prüfen regelmäßig, ob ein wirksamer Vertrag im Sinne der §§ 145 ff. BGB zustande gekommen ist. Bereits am Grundtatbestand scheitern viele dieser Forderungen, weil keine klare Annahmeerklärung vorliegt oder die angebliche Zustimmung durch irreführende Gesprächsführung erschlichen wurde. § 123 Absatz 1 BGB bietet zudem die Möglichkeit der Anfechtung: „Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.“ In vielen Fällen lässt sich ein solcher Täuschungstatbestand nachweisen. Darüber hinaus sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Anbieter häufig überraschend oder intransparent und damit nach § 305c Absatz 1 BGB unwirksam: „Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Bestandteil des Vertrages.“ Diese Grundsätze schützen Betroffene seit Jahrzehnten zuverlässig vor missbräuchlichen Geschäftsmodellen.

Reaktion auf Mahnungen, Inkasso und SCHUFA-Drohungen

In der traditionellen Rechtsanwendung gilt der Grundsatz, dass ohne rechtskräftigen Titel weder vollstreckt noch ein SCHUFA-Eintrag veranlasst werden darf. Drohungen mit SCHUFA-Einträgen dienen daher oftmals lediglich der Druckerhöhung. Wir raten entschieden davon ab, sich hiervon beeinflussen zu lassen. Solange kein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde oder ein Vollstreckungsbescheid existiert, besteht keinerlei Pflicht zur Zahlung. Die Erfahrung zeigt, dass Anbieter solcher Branchenbuchmodelle gerichtliche Schritte scheuen, da ihre Vertragskonstruktionen vor Gericht regelmäßig scheitern würden.

Unsere Unterstützung für eine schnelle und sichere Klärung

Wir übernehmen die rechtliche Prüfung Ihrer Unterlagen, bewerten die Wirksamkeit des behaupteten Vertrags und formulieren eine klare, juristisch fundierte Zurückweisung der Forderung. In der überwiegenden Zahl der Fälle müssen Betroffene nicht zahlen und können sich vollständig gegen die Forderungen der Suchmaschinen Service GmbH durchsetzen. Wie auch bei arbeitsrechtlichen Konflikten rund um Kündigung erhalten, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Arbeitgeberkündigung, Aufhebungsvertrag oder Kündigungsfrist zeigt sich, dass eine rechtzeitige juristische Intervention Konflikte verhindert und die eigene Rechtsposition stärkt.

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