Wer erbt bei verheirateten, kinderlosen Ehepaaren?

Im Erbfall erbt der Ehepartner nicht automatisch alles! Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, ohne Testament der Ehegatten oder wenn im Testament – wie sehr oft- nur der Schlusserbe nach dem Tod  beider Ehegatten benannt ist-   tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Wie sieht eine solche Erbfolge aus und welche Auswirkungen hat sie auf Ihre Vermögensverteilung?

Bei kinderlosen Ehepaaren erben die Verwandten der zweiten Ordnung oder dritten Ordnung mit. Kinder Erben  der ersten Ordnung sind nicht vorhanden. (§ 1931 I BGB).

Die Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge- die Geschwister- . Die  Erben dritter Ordnung sind  die Großeltern des Erblassers . Der Anwalt für Erbrecht weißt darauf hin, die  Erben einer vorangehenden Ordnung schließen immer die darauffolgende Ordnung von der Erbfolge grundsätzlich aus.

Sind die Eltern des Erblassers bereits verstorben, erben als gesetzliche Erben an deren Stelle die Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder  neben dem Ehepartner – unabhängig davon, wie eng das Verhältnis zu Lebzeiten war. Eine häufig ungewollte Situation, die mit einem Testament vermieden werden sollte.

Sind weder Verwandte der ersten Ordnung – Kinder -oder der zweiten Ordnung – Eltern und Geschwister-  noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft gem § 1931 Abs. 2 BGB.

Bei Ehepaaren, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und keinen Ehevertrag haben, erbt der überlebende Ehegatte zusätzlich ¼ somit gesamt drei Viertel des Nachlasses neben den Eltern oder Geschwister bzw. die Großeltern des verstorbenen Ehegatten.

Zusätzlich zu seinem gesetzlichen Erbteil erhält der überlebende Ehegatte den sogenannten Voraus. Das ist der  Haushalt  und Hausrat.

Der Fachanwalt für Familienrecht weißt darauf hin, wer als Paar egal wie lange ohne Trauschein zusammenlebt, erbt vom anderen nichts.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Nachlassauseinandersetzung  und zu Ihren Rechten als Erbe  im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.




Vorsicht, Steuerfalle Familienheim

Der Fachanwalt für Erbrecht, der Kanzlei Nussmann weist auf eine grobe Steuerfalle hin. Weit bekannt ist die Steuervergünstigung beim Vererben des Familienheimes. Der Erbe wird für dieses Familienheim von der Erbschaftssteuer befreit, wenn er zehn Jahre ab dem Erbfall im Familienheim wohnt.

Der Anwalt für Erbrecht erläutert einen einfachen Fall. Eheleute setzten sich als Erben ein. Ein wesentlicher Bestandteil des Nachlasses ist das Familienheim. Der überlebende Ehegatte wohnt im Familienheim und erhält die Steuerbefreiung.

Nun will der überlebende Ehegatte das Vermögen regeln, um den Anfall von hoher Erbschaftssteuer für das Kind zu vermeiden. Er überträgt das Familienheim auf das Kind und behält sich den Nießbrauch vor.

Der Bundesfinanzhof entscheidet, hierdurch entfällt der Erbschaftssteuer Freibetrag . Das Erbe des Familienheimes ist voll zu versteuern.

Der Bundesfinanzhof fordert für die Steuerbefreiung des Familienheimes nicht nur die zehnjährige Nutzung durch den Erben, sondern auch, dass der Erbe zehn Jahre Eigentümer des Familienheimes  bleibt.

Vermeiden Sie Steuerfallen und besprechen Sie die Vermögensnachfolge mit dem Fachanwalt für Erbrecht der Kanzlei Nussmann . Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

gez. M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Zertifizierte Mediatorin

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.




Die E-Rechnung kommt zum 01.01.2025 – was müssen mittelständische Unternehmer beachten?

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstum Chancen vom 27.3.2024 sind die Regelungen zur Ausstellung von E-Rechnungen nach Paragraph 14 Umsatzsteuergesetz ab dem 01.01.2025 neu gefasst worden.

Unternehmen sind im B2B Geschäft, die dies umfasst Rechtsgeschäfte zwischen zwei Beteiligten Unternehmen, verpflichtet E-Rechnung zu legen. Sie sind des Weiteren verpflichtet, von ihren Vertragspartner E-Rechnungen zu erhalten.

Die E-Rechnung wird in einem strukturierten, elektronischen Format (X Rechnung) erstellt. Eine PDF-Rechnung ist keine E Rechnung.

Ein Unternehmer ist ab dem 1.1.2025 grundsätzlich verpflichtet, an seinen Vertragspartner, der ebenfalls Unternehmer ist, Rechnung als E- Rechnung zu legen und zu empfangen. Es gibt keinen Anspruch auf Ausstellung einer sonstigen Rechnung.

Von der E-Rechnungspflicht sind Kleinbetragsrechnungen ausgenommen, deren Gesamtbetrag 250 € brutto nicht übersteigt.

Der Anwalt für Steuerrecht weist darauf hin, wenn eine Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung besteht und stattdessen nur eine sonstige – zum Beispiel PDF-Rechnung – ausgestellt wird, ist ein Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung nicht möglich. Einfach ausgedrückt. Bezahlen Sie eine PDF Rechnung Ihres Unternehmens Vertragspartners ab dem 1.1.2025 ist der Einbehalt der hierauf ausgewiesenen Umsatzsteuer rechtswidrig.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Pflichten als Unternehmer insbesondere bei der Erstellung von E-Rechnungen im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.




Für den Verkauf von Nachlassgegenständen reicht eine Mehrheitsentscheidung der Erben

Immer wieder streiten Erben , ob und wie ein Nachlassgegenstand (z.B. wertvolle Uhren und Schmuck, Münzen) verkauft werden kann. Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert. Auch eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand kann eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung sein. Hierfür gilt das Mehrheitsprinzip der §§ 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 745 Abs. 1 BGB.

Hierzu hat der BGH 2014 entschieden, dass  eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand, die sich als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung darstellt, mit Stimmenmehrheit beschlossen und von der Erbenmehrheit wirksam vorgenommen werden kann.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Nachlassauseinandersetzung  und zu Ihren Rechten als Erbe  im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.




Miterbe kann Wohnung weiter unentgeltlich nutzen

Immer wieder streiten Erben , ob ein Miterbe wie bisher mietfrei wohnen darf im ererbten Haus. Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert. Wird ein Gebäude unentgeltlich ohne zeitliche Befristung zu Wohnzwecken überlassen, so ist der Leihvertrag nicht vor Erreichen des Zwecks der Leihe kündbar. Das Landgericht Göttingen hat hierzu am  20.03.1992 entschieden. die Zweckerreichung kann ein lebenslanges unentgeltliches Wohnen voraussetzen. Erblasser und Erbe haben keinen Termin für die Rückgabe des Gebäudes vereinbart.

Der Miterbe kann seinen  Herausgabeanspruch auch nicht auf § 604 Abs. 2 BGB stutzen, denn den sich aus dem Zweck der Leihe ergebenden Gebrauch hat der Beklagte noch nicht beendet, weil er das Gebäude weiterhin zum Wohnen benötigt. Die  Parteien haben  mit der Leihe einen Zweck vereinbart haben, der eine dauerhafte Überlassung des Gebäudes vorsieht.

Ihr Testament sollte in keinem Fall den Erben oder möglichen Vermächtnisnehmern Streitpotenzial dazu geben , Ihren Willen auszulegen. Ihr  Testament muss Ihren Willen klar und ohne Widerspruch zum Ausdruck bringen.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Testamentsgestaltung und zu Ihren Rechten als Erbe  im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.




Erblasser verstirbt im Ausland und hat sein Vermögen in Deutschland. Wie kommen Sie an Ihr Erbe?

Immer häufiger sind die Fälle, dass Erblasser im Ausland leben oder  in Pflegeheimen untergebracht sind und dort versterben aber ihr Vermögen in Deutschland haben. Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, wie Sie als Erbe Ihre Rechte durchsetzen können.

Das Oberlandesgerichts Karlsruhe hat hierzu aktuell den „gewöhnlichen Aufenthalt“ des Erblassers überraschend neu definiert. Folgender  Fall lag zugrunde, der demenzkranke Erblasser, der zunächst in deutschen Pflegeheimen lebte, wurde gegen seinen Willen in ein kostengünstigeres Pflegeheim in Polen verlegt und verstarb dort. Das Amtsgericht verweigerte den beantragten Erbschein mit der Begründung, der Verstorbene habe seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Polen gehabt – und damit gelte polnisches Erbrecht.

Im Mittelpunkt, so das Oberlandesgerichts Karlsruhe,  steht der „Bleibewille“ des Erblassers. Neben dem objektiven Aufenthaltsort sind auch subjektive Faktoren , der Wille des Erblassers  zu berücksichtigen. Ein Verbleib im Ausland kann nicht als „gewöhnlicher Aufenthalt“ beurteilt werden, wenn der Erblasser gegen seinen Willen im Ausland weilt.

Diese Entscheidung – so der Anwalt für Erbrecht – eröffnet allen Erben, für die ein Erbe nach deutschem Erbrecht bedeutend wirtschaftlich günstiger ist,  eine Grundlage  für die Beantragung des  Erbscheines.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Pflichten und Rechten im Erbfall,   beim Berliner Testament, zum   Erbvertrag , zum Vermächtnis und zum Pflichtteil im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.

HOTLINE Anwalt für Erbe im Ausland * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE Fachanwalt Erbrecht   * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen
Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp
.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.




Vermeiden Sie die Anordnung der Betreuung im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit

Wir werden immer wieder mit der fehlerhaften Rechtsansicht konfrontiert, dass nahe Familienangehörige oder der Ehegatte sich gegenseitig vertreten können, wenn Sie geschäftsunfähig sind. Das stimmt nicht! Alle volljährigen Kinder und Ehegatten können nur dann Familienangehörige vertreten, wenn sie vorher mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht legitimiert worden sind. Die Vorsorgevollmacht bietet eine einfache Lösung. Sie sorgt für Klarheit und Sicherheit. Die KANZLEI NUSSMANN unterstützt Sie dabei, eine Vorsorgevollmacht als Instrument der Fairness und Vorsorge zu gestalten, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht vermeidet man die kostenpflichtige Bestellung eines Betreuers und die staatliche Einmischung in die Privatsphäre. Der Vollmachtgeber bestimmt selbst den Umfang seiner Vertretung. Außerdem wählt er selbst seine(n) Bevollmächtigte(n) aus. Auch bestimmt der Vollmachtgeber, in welchen Fällen und in welchem zeitlichen Rahmen die Vorsorgevollmacht gelten soll. So kann man in der Vorsorgevollmacht z.B.  verfügen, dass die Vollmacht schon vor Eintritt der eigenen Hilfsbedürftigkeit zum Tragen kommt, oder dass sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus Geltung haben soll.

Die Vollmacht muss viele Eventualitäten beachten. Sie soll eine Regelung enthalten, was passiert, wenn Ihr Bevollmächtigter mit Ihnen verunfallt. Sie sollte regeln, ob Ihr Bevollmächtigter über sein Handeln Rechenschaft legen muss und wem. Die Fachanwältin für Erbrecht der KANZLEI NUSSMANN rät, mit einer Vorsorgevollmacht konkret die eigenen Wünsche für den Fall der Handlungsunfähigkeit festzulegen.

Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die Betreuungsverfügung. Die Betreuungsverfügung ist dann zu gestalten, wenn Sie keine Vertrauensperson haben. Sollte dieser Fall für Sie relevant sein, wird die KANZLEI NUSSMANN alle umfangreichen Möglichkeiten, die sich hier für Sie bieten mit Ihnen abstimmen.

Eine Vorsorgevollmacht wird oft verwechselt mit einer Patientenverfügung. Die Anwältin für Erbrecht der KANZLEI NUSSMANN erläutert die Patientenverfügung. Diese beinhaltet die zukünftigen medizinischen und pflegerischen Behandlungen. Die Patientenverfügung muss nach den Anforderungen des Bundesgerichtshofes so konkret wie möglich sein. Eine Patientenverfügung sollte man dann gestalten, wenn ein größerer medizinischer Eingriff bevorsteht.

Fazit: Eine Vorsorgevollmacht sollte gut durchdacht sein

Eine Vorsorgevollmacht mag auf den ersten Blick einfach und klar wirken, doch die damit verbundenen Risiken sind nicht zu unterschätzen. Eine vorausschauende Planung, die die Bindungswirkung und Rechenschaft berücksichtigt, ist unerlässlich. Die KANZLEI NUSSMANN unterstützt Sie dabei, eine individuelle und maßgeschneiderte Vorsorgevollmacht zu finden, die Ihre Interessen und die Ihrer Erben bestmöglich schützt.

Kontaktieren Sie die KANZLEI NUSSMANN noch heute, um sich umfassend beraten zu lassen. Unsere erfahrene Fachanwältin im Erbrecht berät sie zur Absicherung für den Fall der Geschäftsunfähigkeit, ob eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Generalvollmacht oder Betreuungsverfügung den von Ihnen gewünschten Inhalt hat und die gesetzlichen Anforderung erfüllt.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung.  

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.




Ehevertrag: Ein solider Grundstein für eine starke und vertrauensvolle Partnerschaft

Eine Ehe basiert auf Liebe, Vertrauen und gemeinsamen Zielen. Doch neben den romantischen Vorstellungen einer Partnerschaft bringt die Ehe auch rechtliche und finanzielle Verbindungen mit sich. Ein Ehevertrag kann in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen – und zwar nicht, um Misstrauen zu säen, sondern um Klarheit zu schaffen und die Partnerschaft zu stärken. Für den Eintritt in eine Gesellschaft wird von den anderen Gesellschaftern regelmäßig eine Beschränkung des Zugewinn gefordert. Z.B auch Banken stellen einen Ehevertrag regelmäßig als Bedingung für eine Immobilienfinanzierung.  

Die KANZLEI NUSSMANN unterstützt Sie dabei, einen Ehevertrag als Instrument der Fairness und Vorsorge zu gestalten, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Ehevertrag: Ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein

Für viele Paare ist der Gedanke an einen Ehevertrag zunächst ungewohnt. Doch weit entfernt davon, einen Keil zwischen die Partner zu treiben, kann ein Ehevertrag vielmehr ein Ausdruck gegenseitigen Respekts und Verantwortungsbewusstseins sein. Ein gut durchdachter Ehevertrag ermöglicht es Ihnen, finanzielle Aspekte von Beginn an transparent zu regeln und sorgt dafür, dass im Falle unerwarteter Ereignisse, wie etwa einer Scheidung, keine unnötigen Konflikte entstehen.

Die KANZLEI NUSSMANN legt großen Wert darauf, dass der Ehevertrag fair gestaltet wird und auf die spezifischen Lebensumstände der Partner eingeht. Unser Ziel ist es, für Sie eine Lösung zu erarbeiten, die beiden Seiten gerecht wird und langfristige Sicherheit bietet.

Was kann ein Ehevertrag regeln?

Ein Ehevertrag ermöglicht es Ihnen, klare Vereinbarungen über Vermögensfragen, Unterhalt für die Ehegatten oder nach Düsseldorfer Tabelle für die Kinder, Nutzung der Ehewohnung, Wechselmodell und Erbansprüche zu treffen. Insbesondere bei Ehepaaren, bei denen ein Partner ein eigenes Unternehmen führt oder ein höheres Einkommen erzielt, kann ein Ehevertrag helfen, die finanziellen Interessen beider Partner zu wahren. Dabei geht es nicht darum, jemanden zu benachteiligen, sondern faire Regelungen zu schaffen.

Beispielsweise können Sie im Ehevertrag festlegen, ob die gesetzliche Zugewinngemeinschaft bestehen bleiben soll oder ob eine Gütertrennung oder modifizierte Gütergemeinschaft die bessere Wahl ist. Mit einer individuellen Regelung werde Sie im Falle einer Scheidung  komplizierte Auseinandersetzungen über den Zugewinn,  Streit, teure Sachverständigengutachten und Prozesskosten vermeiden. Der Fachanwalt für Familienrecht der  KANZLEI NUSSMANN hilft Ihnen dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.

Nachehelicher Unterhalt: Gemeinsam fair gestalten

Ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie in einem Ehevertrag regeln können, ist der nacheheliche Unterhalt. Hier geht es darum, schon frühzeitig festzulegen, wie im Falle einer Scheidung der Unterhalt gestaltet wird. Das kann sowohl den finanziellen Bedürfnissen des Partners als auch der gemeinsamen Lebensplanung Rechnung tragen. Ein Ehevertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, diese Fragen individuell und fair zu gestalten, anstatt sie später im Rahmen eines Scheidungsverfahrens regeln zu müssen.

Absicherung im Erbfall

Neben Vermögens- und Unterhaltsfragen kann ein Ehevertrag auch Erbansprüche regeln. Das ist besonders dann wichtig, wenn größere Vermögenswerte oder Immobilien vorhanden sind, die im Erbfall nicht zersplittert werden sollen. Durch eine vorausschauende Regelung können Sie dafür sorgen, dass Ihr Ehepartner und Ihre Familie auch im Falle Ihres Todes gut abgesichert sind und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen. Die Fachanwältin für Erbrecht  der KANZLEI NUSSMANN stehen Ihnen hier mit ihrer Expertise zur Seite.

Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensvotum – sondern eine Vorsorge

Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass ein Ehevertrag als Ausdruck von Misstrauen angesehen wird. Dabei geht es vielmehr darum, die Partnerschaft durch klare Vereinbarungen zu stärken. In vielen Fällen wird der Ehevertrag als ein Instrument der finanziellen und rechtlichen Absicherung gesehen, das dazu beiträgt, zukünftige Konflikte zu vermeiden. Ein Ehevertrag schützt beide Partner und stellt sicher, dass im Falle einer Trennung oder eines anderen unerwarteten Ereignisses gerechte Lösungen bereits festgelegt sind.

Ein Ehevertrag, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist

Jede Ehe ist einzigartig, und das sollte sich auch in Ihrem Ehevertrag widerspiegeln. Die KANZLEI NUSSMANN arbeitet mit Ihnen zusammen, um einen individuellen Vertrag zu erstellen, der genau auf Ihre Situation und Ihre gemeinsamen Pläne abgestimmt ist. Unser Fokus liegt dabei immer darauf, faire und sinnvolle Regelungen zu finden, die beiden Partnern gerecht werden und den langfristigen Erhalt der Partnerschaft fördern.

Lassen Sie sich von der KANZLEI NUSSMANN beraten

Ein Ehevertrag ist ein sinnvolles Instrument, um die Weichen für eine sichere und stabile Zukunft zu stellen. Die KANZLEI NUSSMANN bietet Ihnen eine umfassende Beratung und unterstützt Sie dabei, einen maßgeschneiderten Vertrag zu erstellen, der Ihre Bedürfnisse und Lebensziele in den Mittelpunkt stellt. Wir beraten Sie individuell und einfühlsam, sodass Sie und Ihr Partner sicher und voller Vertrauen in die gemeinsame Zukunft blicken können.

Kontaktieren Sie die KANZLEI NUSSMANN noch heute, um mehr über die Möglichkeiten eines Ehevertrags zu erfahren. Unsere erfahrene Fachanwältin  für Familienrecht und zertifizierte Mediatorin steht Ihnen zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen eine faire und tragfähige Lösung zu erarbeiten.

 Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.




Verteilungstestament – wer ist Erbe bei der Zuwendung von Einzelgegenständen?

Einen der größten Konfliktherde im Erbrecht stellt ein so genanntes Verteilungstestament dar, wenn  Erblasser in ihrem Testament keine Erben benennen, sondern nur einzelne Gegenstände an Einzelpersonen zuwenden. Ob damit eine Erbeinsetzung, eine Erbeinsetzung nach Quoten oder die Geltung der gesetzlichen Erbfolge mit Anordnung von Vermächtnissen und/oder Teilungsanordnungen usw. gemeint ist, ist Auslegungsfrage.

  • 2087 II BGB sieht vor, dass der Bedachte, dem nur einzelne

Gegenstände zugewendet sind, im Zweifel nicht Erbe, sondern nur Vermächtnisnehmer sein soll (BayObLG, BeckRS 1990, 30887932).

Nach der Rechtsprechung soll nur ein Alleinerbe bestimmt sein , wenn der Wert des zugewendeten Einzelgegenstands den Wert des Restnachlasses „ganz erheblich“ übertrifft, wozu das Wertverhältnis zwischen dem zugewendeten Einzelobjekt und dem restlichen Gesamtnachlass zu bilden ist; in diesen Fällen wird ein „Gesamtverfügungswille“ des Erblassers erkennbar.

Erreicht der Wert des Einzelgegenstands die 80 %-Grenze im Verhältnis zum Gesamtnachlasswert, nimmt die Rechtsprechung in der Regel eine Alleinerbeinsetzung an (BGH, ZEV 2000, 195: 84 %; BayObLG, NJW-RR 2000, 888; OLG Celle, BeckRS 2002, 30273735: 83 %).

Ihr Testament sollte in keinem Fall den Erben oder möglichen Vermächtnisnehmern Streitpotenzial dazu geben , Ihren Willen auszulegen. Ihr  Testament muss Ihren Willen klar und ohne Widerspruch zum Ausdruck bringen.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Testamentsgestaltung im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen
Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp
.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.




Ein korrekter Ehevertrag: Die Grundlage für eine stabile Ehe und den Schutz Ihres Vermögens

Bei der Eheschließung stehen meist Liebe und Vertrauen im Vordergrund. Doch neben den romantischen Vorstellungen einer gemeinsamen Zukunft spielen auch finanzielle und rechtliche Fragen eine entscheidende Rolle. Z.B. Unternehmer müssen den Schutz vor Pfändung des Unternehmen wegen Ansprüchen aus der Ehe oft der Bank und immer den Mitgesellschaftern nachweisen. Die KANZLEI NUSSMANN legt großen Wert darauf, unsere Mandanten in diesen wichtigen Belangen zu unterstützen. Ein Ehevertrag ist ein essenzielles Instrument, um mögliche Konflikte im Falle einer Trennung zu vermeiden und klare Regelungen für Vermögen und Unterhalt zu schaffen. Die KANZLEI NUSSMANN bietet Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung, damit Ihr Ehevertrag Ihre Wünsche und Ziele bestmöglich widerspiegelt.

Ehevertrag: Schutz vor finanziellen Unklarheiten

Viele Paare wissen nicht, dass mit der Eheschließung automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft begründet wird. Dies bedeutet, dass die Ehepartner gleichermaßen am Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe beteiligt sind. Sollten Sie dies nicht wünschen, bietet ein Ehevertrag die Möglichkeit, von der Zugewinngemeinschaft abzuweichen und stattdessen eine Gütertrennung oder eine modifizierte Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Die KANZLEI NUSSMANN berät Sie umfassend darüber, welche Regelung für Ihre individuelle Situation am sinnvollsten ist. Besonders für Unternehmer, Gesellschafter und Eigentümer von Grundstücken kann ein Ehevertrag von entscheidender Bedeutung sein.

Ein Ehevertrag kann zudem den Versorgungsausgleich regeln, also die Teilung und den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Ehepartner können den Versorgungsausgleich entweder ganz oder teilweise ausschließen – etwa einzelne Renten wie eine Betriebsrente. Auch hier berät Sie die KANZLEI NUSSMANN, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen und finanziellen Ansprüche gewahrt bleiben.

Unterhaltsregelungen im Ehevertrag

Im Falle einer Scheidung spielt der nacheheliche Unterhalt oft eine große Rolle. Mit einem Ehevertrag können Sie schon frühzeitig festlegen, wie diese Unterhaltsansprüche geregelt werden. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann grundsätzlich vollständig ausgeschlossen oder zeitlich und in der Höhe beschränkt werden, solange dies nicht sittenwidrig ist. Das Team der KANZLEI NUSSMANN wird gemeinsam mit Ihnen den besten Weg finden, um sowohl Ihre als auch die Ansprüche Ihres Partners fair zu gestalten.

Erbansprüche und der Ehevertrag

Eine Ehe begründet auch Erbansprüche des Ehegatten, selbst im Falle einer Scheidung bleiben oft Pflichtteilsansprüche bestehen. Ein Ehevertrag ermöglicht es, diese Ansprüche gezielt zu regeln oder sogar ganz auszuschließen. Dies ist besonders dann relevant, wenn größere Vermögenswerte oder ein Unternehmen vorhanden sind, die im Erbfall nicht zersplittert werden sollen. Die Fachanwältin für Familienrecht der KANZLEI NUSSMANN sorgt dafür, dass Ihr Ehevertrag nicht nur Ihre finanziellen Interessen schützt, sondern auch eventuelle steuerliche Vorteile berücksichtigt.

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und Wechselmodell im Ehevertrag 

Ein Ehevertrag kann weit mehr als nur Gütertrennung und Rentenansprüche regeln. Sie können ebenfalls Festlegungen über den Kindesunterhalt, die Verteilung des Hausrats oder die Rückgabe von Schenkungen treffen. Da auf den zukünftigen Kindesunterhalt nach den gesetzlichen Vorschriften nicht verzichtet werden darf, ist hier besondere Vorsicht geboten. Die KANZLEI NUSSMANN hilft Ihnen dabei, solche sensiblen Themen rechtssicher und im Sinne des Kindeswohls zu gestalten.

Unsere Empfehlung: Vorsorge durch einen individuellen Ehevertrag

Gerade Unternehmer, Arbeitnehmer mit höherem Einkommen oder Eigentümer von Immobilien sollten über einen Ehevertrag nachdenken. Mit einem maßgeschneiderten Ehevertrag stellen Sie sicher, dass Sie im Falle einer Trennung nicht plötzlich vor unerwarteten finanziellen Problemen stehen. Die KANZLEI NUSSMANN hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Mandanten bestmöglich zu unterstützen und einen Ehevertrag zu gestalten, der sowohl Ihre rechtlichen als auch wirtschaftlichen Interessen schützt.

Lassen Sie sich von der KANZLEI NUSSMANN beraten

Ein Ehevertrag mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit der richtigen Beratung ist es möglich, alle Eventualitäten zu berücksichtigen und den Vertrag auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Bei der KANZLEI NUSSMANN stehen Ihre Lebensziele und Ihre wirtschaftliche Absicherung im Mittelpunkt. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen eine Lösung, die Ihnen langfristig Sicherheit bietet.

Kontaktieren Sie die KANZLEI NUSSMANN noch heute, um eine umfassende Beratung zu erhalten. Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht und zertifizierte Mediation ist für Sie da, um sicherzustellen, dass Ihre Ehe rechtlich auf einer soliden Basis steht. Vereinbaren Sie einen Termin oder nutzen Sie unsere telefonische Beratung, um erste Fragen zu klären.

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.