Kein Umgang gegen Willen des Kindes

Ein funk­tio­nie­ren­des Um­gangs­mo­dell, das dem kon­stant ge­äu­ßer­ten Wil­len der Kin­der ent­spricht, ist nicht ab­zu­än­dern. Dies haben die Obergerichte mehrfach entschieden , z.B. das  Ober­lan­des­ge­richt Frank­furt am Main. Ein den Kin­dern „auf­ge­dräng­ter“ Um­gang könne als Be­las­tung emp­fun­den wer­den und deren Ver­hält­nis zum um­gangs­be­rech­tig­ten El­tern­teil ne­ga­tiv be­ein­flus­sen.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert den Fall, die Beteiligten sind in Scheidung lebende Eltern zweier gemeinsamer Kinder. Nach bisheriger Praxis übt der Kindsvater den Umgang in den ungeraden Wochen von samstags 10.00 Uhr bis zum folgenden Dienstagmorgen und in den geraden Wochen von Sonntag 17.00 Uhr bis zum folgenden Dienstagmorgen aus. Im Rahmen des Umgangsverfahrens vor dem Amtsgericht stellte sich der Vater ein wöchentliches Wechselmodel vor. Die angehörten Kinder sprachen sich für die Beibehaltung der gegenwärtigen Praxis aus. Die Kinder äußerten ausdrücklich den Wunsch, dass Ruhe einkehren solle. Das AG beschloss daraufhin die Umgangsregelung entsprechend der bislang praktizierten Übung.

Der Anwalt für Umgang  erklärt, das OLG Frankfurt a. M., gibt  dem stabilen und autonom gebildeten Kindeswillen kommt im Umgangsverfahren eine hohe Bedeutung . Er sei Ausdruck der empfundenen Personenverbindung sowie ein Akt der Selbstbestimmung. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass der Wille der Kinder hier nicht die wirklichen Bindungsverhältnisse wiedergebe. Es ist für  das Kindeswohl außerordentlich problematisch, wenn ihnen nun eine von ihren geäußerten Vorstellungen abweichende Umgangsregelung `gerichtlich verordnet` werden würde“.

Der elterliche Gleichberechtigungswunsch ist irrelevant.

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Unterhaltsklage im Wechselmodell

Der BGH hat aktuell am 10. April 2024 entschieden, dass im Wechselmodells von nicht miteinander verheirateten Elternteilen beide  berechtigt sind, den Unterhaltsanspruch des jeweiligen anderen Elternteils gerichtlich geltend zu machen. Die Bestellung eines Ergänzungspflegers oder eine Entscheidung nach § 1628 BGB bedarf es hierfür nicht.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert,  für Ehegatte bedarf es des Ergänzungspflegers. Soweit aber die Eckpunkte des Bundesministerium der Justiz zur Modernisierung des Unterhaltsrechtes „ ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien“ vom 24.8.2023 in geltendes Recht umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass die selbständige Klagebefugnis im Wechsel Modell auch für  verheirate Eltern anwendbar ist.

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Das Erbe in der kinderlosen Ehe

Der kinderlose Erblasser muss, wenn er sein Vermögen werthaltig und steuergünstig weiter geben will erbrechtliche und steuerliche Aspekte beachten.

Die kinderlosen Ehegatten wollen sich in aller Regel gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Es stellt sich die Frage, ob man diese Erbeinsetzung zu beider Lebzeiten vielleicht noch einmal etwas ändern will, zB im Fall der Insolvenz oder der Pflegebedürfigkeit.

Gemäß der gesetzlichen Erbfolge gehört zu den Erben des kinderlosen Erblassers der überlebende Ehegatte die Eltern des Erblassers und deren Kinder, die Geschwister. Um zu vermeiden, dass der überlebende Ehegatte einen Teil des Nachlasses an die möglicherweise unbekannten Verwandten, zB. Cousins (Abkömmlinge der Urgroßeltern) abtreten muss, empfiehlt es sich insbesondere in einer kinderlosen Ehe, ein Testament zu errichten.

Kinderiose Ehegatten, die sich wechselseitig zu Erben einsetzen, müssen auch immer das Pflichtteilsrecht ihrer Elter im Auge behalten, § 2303 Abs. 2 BGB. Wir empfehlen den

Abschluss eines Piichtteilsverzichtsvertrages mit den eigenen Eltern.

Meistens möchten unsere kinderlosen Mandanten Nichten oder Neffen als Schlusserben benennen. Hier ist die Steuerlast zu beachten. Der Freibetrag beträgt derzeit noch € 20.000,00 bei einem Eingangssteuersatz von 15% Erbschaftssteuer. Fachanwältin für Erbrecht, Frau Marion Peper empfiehlt zur Steuervermeidung Vermächtnisse zu gestalten.

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Ehewohnung bei Trennung – Wer darf in der Ehewohnung bleiben?

Grundsätzlich hat jeder Ehegatte einen Anspruch auf Mitbesitz an der Ehewohnung, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder der Gestaltung des Mietverhältnisses.

Ist ein Ehegatte freiwillig aus der Ehewohnung ausgezogen , kann er nicht zurückkehren, wenn  seit dem freiwilligen Auszug mehr als sechs Monate vergangen, gem. § 1361b Abs. 4 .

Können sich die Eheleute nicht darüber einigen, wer bei einer Trennung in der Ehewohnung verbleibt, kann ein gerichtlicher Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Benutzung zur Vermeidung unbilliger Härten gestellt werden.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, was damit gemeint ist. Wenn ein Ehepartner den anderen nach der Trennung bedroht und zudem gewaltsam in die bis dato gemeinsame Ehewohnung einbricht, muss er damit rechnen, dass die Wohnung zur Verhinderung einer „unbilligen Härte“ dem Ex-Partner zugesprochen wird (OLG Oldenburg, Beschluss vom 31.01.2017, 4 UFH 1/17; Weitere Gründe für die Zuweisung der Ehewohnung können sein:

  • schwerer körperlicher Misshandlung von Familienmitgliedern, insbesondere von Kindern
  • ständiges Randalieren, schwere Störung des Familienlebens ,unbeherrschtes Verhalten
  • Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum, Störungen der Nachtruhe
  • Ängstigungen weil Ehegatten, der die Familie terrorisiert, ernsthafte Bedrohungen
  • Aufnahme eines neuen Partners in die Ehewohnung

Der Anwalt für Scheidung erklärt, nach § 1361b Abs. 2 BGB kann in Ergänzung der Regelung zum Gewaltschutzgesetz die Zuweisung der Ehewohnung in den Fällen vorsätzlich und widerrechtlich verübter Gewalt gegen Körper, Gesundheit oder Freiheit des Ehepartners verlangt werden.

Das Recht auf Wohnungszuweisung endet nach einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung. Der BGH begründet dies mit  Beschluss v. 10.03.2021, XII ZB 243/20: Ansonsten wäre der Ehegatte, der Alleineigentümer der Wohnung ist, nach Ablauf der Jahresfrist rechtlos gestellt. Wird der die Wohnung nutzende geschiedene Ehegatte  innerhalb dieser Frist nicht tätig, dann kann er auf Herausgabe der im Eigentum des anderen stehenden Wohnung  in Anspruch genommen werden.

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Anspruch für Pflege der Eltern im Erbfall

Der Fachanwalt für Erbrecht beschäftigt sich mit der Frage, wie bei der Ermittlung des Erbteils von mehreren Kindern die Pflegeleistungen zu berücksichtigen sind, die ein Kind für den verstorbenen Elternteil erbracht hat.

Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Urteil vom 22.11.2016, Az. 3 U 25/16 entschieden.

Grundsätzlich kann ein Kind, das seinen Elternteil über längere Zeit gepflegt hat, nach § 2057a BGB von seinen Geschwistern einen Ausgleich, d.h. einen höheren Erbanteil verlangen. Die Ausgleichungspflicht gilt auch für die Berechnung des Pflichtteils von Abkömmlingen, reduziert also auch den Pflichtteilsanspruch eines enterbten Kindes gegenüber dem zum Erben eingesetzten Kind, das den Elternteil gepflegt hat.

Der Fachanwalt für Erbrecht  erläutert, auszugleichen sind aber nur besondere Unterstützungsleistungen, die zeitlich deutlich über das hinausgehen, was in einem normalen Eltern-Kind-Verhältnis üblich ist. Durch die Pflegeleistung muss das Vermögen des Erblassers erhalten worden oder vermehrt worden sein. Dies ist der Fall, wenn das Pflegegeld auf dem Konto des Erblassers verblieb. Da der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff  nach Pflegegraden deutlich weiter ist, als der alte, kann dies auch zu einer umfangreicheren Berücksichtigung von Pflegeleistungen bei der Ausgleichung führen.

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Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gem § 1615l BGB

Die nichteheliche Mutter  ist bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu einer Erwerbstätigkeit nicht verpflichtet. Sie hat einen Anspruch auf Unterhalt in Höhe ihres bisherigen  Erwerbseinkommens. Sonstige Einkünfte der Mutter, z.B. Wohnvorteil oder  Einnahmen aus Vermietung werden ihr  nicht hinzugerechnet,   BGH v. 15.05.2019, XII ZB 357/18.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, der Berechnung des Betreuungsunterhalts ist das nachhaltig erzielte und dauerhaft gesicherte und um beruflich bedingte Aufwendungen bereinigte Einkommen der Mutter zugrunde zu legen, OLG Köln FamRZ 2017, 1309. Typischerweise wird nach einer Dauer der Erwerbstätigkeit von zwei Jahren von einem dauerhaften Einkommen ausgegangen, OLG Hamm v. 24.02.2023, II-7 UF 68/22.

Wenn für den Zeitpunkt der Geburt des gemeinsamen Kindes kein höherer Unterhaltsbedarf , d.h. höheres Einkommen , festgestellt werden kann, ist vom Mindestbedarf – für  § 1615l BGB beträgt  2024 € 1.200 – auszugehen,  OLG Koblenz v. 11.01.2021, 7 UF 462/20.

Der Mindestbedarf 2024 € 1.200 muss angesetzt werden

  • bei einer Studentin , OLG Saarbrücken NJW 2014, 559,
  • Berufsausbildung , Oberlandesgericht Hamm 03.11.2010, Az.: 8 UF 138/10.
  • Mutter erwerbslos, OLG Hamm v. 24.02.2023, II-7 UF 68/22,

Der Anwalt für Unterhaltsrecht erklärt, der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen  für  § 1615l BGB  beträgt wie beim Ehegattenunterhalt € 1.600 beim Erwerbstätigen und  € 1.475 beim Erwerbslosen.

Ist der Unterhaltspflichtige mit gutem Einkommen, z.B. Arzt,  vorübergehend arbeitslos, kann es ihm zumutbar sein, den Unterhalt gem.§ 1615 l Abs. 2 BGB aus dem Stamm seines Vermögens zu bestreiten. Oberlandesgericht Hamm Beschl. v. 03.11.2010, Az.: 8 UF 138/10.

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Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs nach Rechtskraft der Scheidung

Immer wieder entscheiden sich Mandanten, nach Durchführung der Ehescheidung an der Entscheidung über den Rentenausgleich nicht festhalten zu wollen. Eine  Rückgängigmachung der gerichtlichen Ehescheidung zum Versorgungsausgleich ist für private Renten möglich.

Der Anwalt für Familienrecht erklärt, wie sich der Regelung des § 7 Abs. 1 VersAusglG entnehmen lässt, sind die Möglichkeiten der Ehegatten, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen, nicht auf die Zeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung beschränkt. Vielmehr ist der Regelung des § 7 Abs. 1 VersAusglG zu entnehmen, dass es für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich vor Rechtskraft der Entscheidung hierüber als besondere Wirksamkeitsvoraussetzung der notariellen Beurkundung bedarf.

Die geschiedenen Ehegatten können folglich nach Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich im erstinstanzlichen Verfahren zulässigerweise Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen.

Die Rechtslage  beim internen oder externen Ausgleich von betrieblichen oder berufsständischen Altersversorgungen erkennt somit einen nachträglichen Wechsel an . Hier wird eine Rückgängigmachung durch Vereinbarung für möglich gehalten, sofern der jeweilige Versorgungsträger zustimmt.

Der Fachanwalt für Familienrecht betont , die in Rechtskraft erwachsene Entscheidung des Gerichts über die interne Teilung von gesetzlichen Rentenanwartschaften sowie über den Ausgleich von Beamtenversorgungen können aber nicht mehr durch eine nachträgliche Vereinbarung rückgängig gemacht werden, vgl. BGH NJW 2002, 3463.

Hier bieten sich als Lösung vertragliche Gestaltungen an. Es können  Rentenzahlungen erstattet werden. Der Fachanwalt für Familienrecht schlägt  eine Verpflichtung zum Abschluss einer Lebensversicherung oder zur Nachentrichtung von Beiträgen zugunsten des geschiedenen Ehegatten vor.

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Beerdigungskosten muss Sozialamt tragen

Das Bundesozialgericht hat mit Urteil vom 12.03.2023 entschieden, dass das Sozialamt auch dann die Bestattungskosten zu übernehmen hat, wenn ein Erbe vorhanden ist. Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde:

Der Erblasser lebte von seiner Ehefrau getrennt und hinterließ  mehrere Kinder. Bis auf einen Sohn schlugen alle die Erbschaft aus. Die Witwe und der Sohn bezogen Grundsicherung. Die Witwe veranlasste die Beerdigung und beantragte die Erstattung der Kosten beim Sozialamt.

Das Sozialgericht hat die Kostenübernahme abgelehnt. Das Bundessozialgericht hat die Pflicht zur Erstattung der Bestattungskosten bestätigt.

Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, grundsätzlich ist der Erbe verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen. Hier war die Witwe gem § 74 SGB XII Verpflichtete hinsichtlich der Bestattungskosten. Diese Pflicht kann sich aus der Erbenstellung gem § 1968 BGB,   einer Unterhaltspflicht oder landesrechtlichen Bestimmungen ergeben. Nach der der Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsordnung oblag der Witwe die Bestattungspflicht vor den Kindern.

In  Sachsen trifft die Bestattungspflicht die Kinder und das älteste Kind zuerst. Soweit der diejenige der die Bestattung bezahlt hat,  hierzu als Erbe oder nach landesrechtlichen Regelungen verpflichtet ist, hat das Sozialamt diese Kosten zu erstatten. Bezieht der diejenige der die Kosten der Beerdigung bezahlt hat Leistungen für den Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII liegt die Unzumutbarkeit der Kostentragung regelmäßig aus diesem Grunde bereits vor.

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Erlass von Grundsteuer bei fehlendem Rohertrag für Grundstücke

Der Anwalt für  Grundstücksrecht erklärt, ein Grundsteuererlass kommt in Betracht, wenn die Erträge des Grundstückes um 20 vom Hundert des normalen Rohertrags des Steuergegenstands gemindert sind. Der Antrag auf Grundsteuerminderung sollte immer gestellt werden, wenn die Erträge des Grundstückes z.B. wegen fehlender Sanierung und hierdurch resultierender Mietkürzungen oder wegen fehlender Bebaubarkeit z.B. mangels Baugenehmigung fehlen oder reduziert sind.

Der Anwalt für  Grundstücksrecht verweist hierzu auf  § 34 Grundsteuergesetz (GrStG), der den Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken regelt.

Die  Grundsteuerminderung ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung,, z.B. BVerwG  Urt. v. 14.5.2014  nur möglich, wenn die Ertragsminderung durch einen

Leerstand des Objekts bedingt, den der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat . Hierzu ist erforderlich, dass er sich nachhaltig um eine Vermietung der Räumlichkeiten zu einem

marktgerechten Mietzins bemüht hat (, entschied das BVerwG mit Urteil vom 6. September 1984.Ob der Steuerpflichtige nachhaltige Vermietungsbemühungen

unternommen hat, ist jeweils unter den gegebenen Umständen zu prüfen, wobei es auf die Verhältnisse des Erlasszeitraumes ankommt (§ 34 Abs. 1 Satz 2 GrStG). Im Einzelnen können etwa der Objektcharakter, der Objektwert, das jeweilige Marktsegment sowie die Marktsituation vor Ort berücksichtigt werden urteilete das BVerwG mit Beschluss vom 22. Januar 2014 .

Die  KANZLEI NUSSMANN berät Sie zu Ihren  Fragen zu Ihrem Grundstück leicht verständlich und kompetent- bundesweit!

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Achtung Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers

Der Anwalt für Verkehrsrecht weist darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Auffassung zur  Fahrtenbuchauflage verschärft hat.

Im konkreten Fall hatte das Unternehmen im Bußgeldverfahren die Angaben zum Fahrzeugführer gegenüber der Bußgeldstelle erst einen Tag vor Ablauf der dreimonatigen Verfolgungsfrist veranlasst.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 07.05.2024, dass die Feststellung eines Fahrzeugführers   für die Behörde auch dann im Sinne des § 31 a I 1 StVZO unmöglich war , wenn der Fahrzeughalter sich zur Frage, wer das Fahrzeug geführt hat, so spät geäußert hat, dass die Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Ahndung der Zuwiderhandlung vor Eintritt der Verjährung nicht mehr in zumutbarer Weise ergreifen konnte .

Der Anwalt für Verkehrsrecht rät: Die späte Angabe des Fahrzeugführers ist  in Bußgeldverfahren ein zulässiges Mittel, um Bußgeldentscheidungen zu vermeiden. Mit der späten Angabe des Fahrzeugführers muss aber im Detail belegt und nachgewiesen werden, weshalb dieser umfangreiche Zeitaufwand für die Ermittlung des Fahrzeugführers erforderlich war.

Der Bußgeld Anwalt  der KANZLEI NUSSMANN berät Sie zu Ihren verkehrsrechtlichen  Fragen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Bußgeldkatalog im Detail– bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

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