Das Erbe in der kinderlosen Ehe

Der kinderlose Erblasser muss, wenn er sein Vermögen werthaltig  und steuergünstig weiter geben will erbrechtliche und steuerliche Aspekte beachten.

Die kinderlosen Ehegatten wollen  sich in aller Regel gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Es stellt sich die Frage, ob man diese Erbeinsetzung zu beider Lebzeiten vielleicht noch einmal etwas ändern will, zB. im Fall der Insolvenz oder der Pflegebedürftigkeit.

Gemäß der gesetzlichen Erbfolge gehört zu den Erben des kinderlosen Erblassers der überlebende Ehegatte die Eltern des Erblassers und deren Kinder , die Geschwister. Um zu vermeiden, dass der überlebende Ehegatte einen Teil des Nachlasses an die möglicherweise unbekannten Verwandten, zB. Cousins (Abkömmlinge der Urgroßeltern) abtreten muss, empfiehlt es sich insbesondere in einer kinderlosen Ehe, ein Testament zu errichten.

Kinderlose Ehegatten, die sich  wechselseitig zu Erben einsetzen, müssen auch immer das Pflichtteilsrecht ihrer Eltern im Auge behalten, § 2303 Abs. 2 BGB. Wir empfehlen den Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages mit den eigenen Eltern.

Meistens möchten unsere kinderlosen Mandanten Nichten oder Neffen als Schlusserben benennen. Hier ist die Steuerlast zu beachten. Der Freibetrag beträgt derzeit noch  € 20.000,00 bei einem Eingangssteuersatz von 15% Erbschaftssteuer. Fachanwältin für Erbrecht, Frau Marion Peper empfiehlt  zur Steuervermeidung Vermächtnisse zu gestalten.

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gez. M. Peper
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Änderung des Arbeitszeugnisses – Streichung der Dankes- und Wunschformel

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Versäumnisurteil vom 06.06.2023 – 9 AZR 272/22 hierzu entschieden.

Weder § 109 I 3 GewO noch § 241 II BGB verpflichten den Arbeitgeber dazu, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu erteilen, das mit einer sogenannten Dankes- und Wunschformel endet.

Verlangt ein Arbeitnehmer zu Recht von dem Arbeitgeber, das ihm erteilte Zeugnis abzuändern, darf der Arbeitgeber dies nur dann zum Anlass nehmen, den Zeugnisinhalt zulasten des Arbeitnehmers zu ändern, wenn sachliche Gründe ein Abweichen als angemessen erscheinen lassen. Andernfalls verstößt er gegen das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot. Dies betrifft auch die sogenannte Dankes- und Wunschformel.

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Bei Kündigung hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmer keinen Beweiswert

Viele Arbeitgeber kennen das, der Arbeitnehmer kündigt oder wird gekündigt und erkrankt sofort für die gesamte Kündigungsfrist.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom  13. Dezember 2023, AZ  5 AZR 137/23 hierzu Arbeitgeberfreundlich entschieden .

Der Anwalt für Arbeitsrecht erläutert , ein Arbeitnehmer kann eine behauptete Arbeitsunfähigkeit mit Bescheinigungen eines Arztes nachweisen. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erschüttert, wenn „nach einer Gesamtbetrachtung Anlass zu ernsthaften Zweifeln- so Zitat BAG- “ bestehen. Bei  der Krankschreibung, die während einer laufenden Kündigungsfrist ausgestellt wird, ist es für die Glaubwürdigkeit nicht entscheidend, ob die Kündigung vom Arbeitnehmer  oder vom Unternehmen ausgeht.

Die Kanzlei für Arbeitsrecht Leipzig erklärt, das BAG sieht  einen Zusammenhang bei  „passgenauer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit“ zum Ende der  Kündigungsfrist. Dieser Zusammenhang besteht besonders dann, wenn  der Arbeitnehmer unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesundet und eine neue Beschäftigung aufgenommen hat. Der Anwalt für Arbeitsrecht erläutert , dann muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit beweisen, mit den Worten des BAG er hat die  „volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit“, wenn er hierfür Lohn  bekommen wolle gem. § 3 Abs. 1 EFZG.

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Der Betreuer kann Erbe des Betreuten werden.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 19.7.2023 entschieden, dass ein Berufsbetreuer Erbe des Betreuten sein kann. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Betreute einen Maschinen geschriebenen Lückentext handschriftlich ausgefüllt und dort den Namen seines Erben (den Namen des Betreuers) eingefügt und den Text unterschrieben.

Das OLG Nürnberg hält das Testament für formwirksam, da die Angabe des Erben handgeschrieben und unterschrieben ist. Der Berufsbetreuer, der einen Erbschein beantragte, kann auch Erbe werden. Der Verstoß gegen Paragraph 30 BtOG führt nach Auffassung des OLG Nürnberg nicht zur Nichtigkeit des Testamentes. Paragraph 30 BtOG besagt, dass Betreuer, dass ihnen vom Betreuten zu gewendete nicht annehmen können. Nimmt der Betreuer trotzdem das Erbe an, liegt lediglich ein Verstoß gegen die Berufspflichten  des Betreuers vor. Dies führt aber nicht zur Sittenwidrigkeit der testamentarischen Erbeinsetzung.

Der Betreuer, der als Erbe eingesetzt wurde und das Erbe annimmt  setzt sich jedoch der Gefahr aus, künftig wegen der Berufspflichtverletzung nicht mehr als Berufsbetreuer eingesetzt zu werden, Paragraph 27 BtOG.

 

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Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs nach Rechtskraft der Scheidung

Immer wieder entscheiden sich Mandanten, nach Durchführung der Ehescheidung an der Entscheidung über den Rentenausgleich nicht festhalten zu wollen. Eine  Rückgängigmachung der gerichtlichen Ehescheidung zum Versorgungsausgleich ist für private Renten möglich.

Der Anwalt für Familienrecht erklärt, wie sich der Regelung des § 7 Abs. 1 VersAusglG entnehmen lässt, sind die Möglichkeiten der Ehegatten, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen, nicht auf die Zeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung beschränkt. Vielmehr ist der Regelung des § 7 Abs. 1 VersAusglG zu entnehmen, dass es für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich vor Rechtskraft der Entscheidung hierüber als besondere Wirksamkeitsvoraussetzung der notariellen Beurkundung bedarf.

Die geschiedenen Ehegatten können folglich nach Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich im erstinstanzlichen Verfahren zulässigerweise Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen.

Die Rechtslage  beim internen oder externen Ausgleich von betrieblichen oder berufsständischen Altersversorgungen erkennt somit einen nachträglichen Wechsel an . Hier wird eine Rückgängigmachung durch Vereinbarung für möglich gehalten, sofern der jeweilige Versorgungsträger zustimmt.

Der Fachanwalt für Familienrecht betont , die in Rechtskraft erwachsene Entscheidung des Gerichts über die interne Teilung von gesetzlichen Rentenanwartschaften sowie über den Ausgleich von Beamtenversorgungen können aber nicht mehr durch eine nachträgliche Vereinbarung rückgängig gemacht werden, vgl. BGH NJW 2002, 3463.

Hier bieten sich als Lösung vertragliche Gestaltungen an. Es können  Rentenzahlungen erstattet werden. Der Fachanwalt für Familienrecht schlägt  eine Verpflichtung zum Abschluss einer Lebensversicherung oder zur Nachentrichtung von Beiträgen zugunsten des geschiedenen Ehegatten vor.

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Änderung der Unterhaltsleitlinien und der Düsseldorfer Tabelle seit dem 1. Januar 2024

Der Fachanwalt für Familienrecht weist auf den geänderten Kindesunterhalt hin. Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Dresden haben die ab 1. Januar 2024 geltende „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Die erhöhten Kindesunterhaltsbeträge beruhen auf der Mindestunterhaltsverordnung. Das hälftige Kindergeld ist abzuziehen.
Angepasst wurden auch die seit Jahren unveränderten Selbstbehalte. Hierbei handelt es sich, so der der Anwalt für Scheidung , um den Betrag, der dem Unterhaltsschuldner für seinen eigenen Bedarf regelmäßig verbleiben muss.
Der Anwalt Familienrecht führt aus , der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und diesen gleichgestellten volljährigen Kindern beträgt beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.450,00 €, beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.200,00 €. Hierin sind jeweils 520,00 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der angemessene Selbstbehalt , der insbesondere gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern gilt, liegt künftig in der Regel bei 1.750,00 € monatlich (incl. 650,00 € Wohnkostenpauschale).
Der monatliche Eigenbedarf , erläutert der Fachanwalt Familienrecht , des Unterhaltsschuldners gegenüber einem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten beträgt 1.600,00 €.
Der regelmäßige monatliche Gesamtbedarf eines studierenden Kindes mit eigenem Wohnsitz beträgt wie bisher 930,00 € (incl. 410,00 € Wohnkostenpauschale).

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Nutzung einer vom Fahrer nicht selbst aktivierten „Blitzer-App“ wird geahndet

Ein durch § 23 c Abs. 1 S. 3 StVO verbotenes Verwenden der Blitzer App zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmten Funktion eines technischen Geräts, liegt auch dann vor, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. Dies hat das OLG Karlsruhe mit  Beschluss v. 7.2.2023 entschieden.

Durch Urteil des AG Heidelberg wurde der Betroffene wegen vorsätzlichen Mit-Sich-Führens eines Betriebsbereiten technischen Geräts, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, zu der Geldbuße von 100 EUR verurteilt.

Das OLG wies die Beschwerde ab und entschied:“ Unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte  von §23 steht außer Zweifel, dass die Tathandlung des „Verwendens“ in § 23 Abs. 1 c S. 3 StVO kein eigenes aktives Tätigwerden des Fahrzeugführers im Umgang mit dem technischen Gerät bzw. der darin enthaltenen verbotenen Funktion voraussetzt, sondern vielmehr jedes Handeln genügt, mit dem dieser sich die verbotene Funktion zunutze macht.

Erfasst wird deshalb auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten Funktion (ebenso König aaO, § 23 StVO Rn. 36; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., § 23 StVO Rn. 22 h), wie sie sich aus den vorliegend getroffenen Feststellungen ergibt.

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Alle Erben schlagen aus, wer trägt die Beerdigungskosten in Sachsen?

Häufig streiten sich Hinterbliebene darüber, wer verantwortlich ist für die Beerdigungskosten. Wir erläutern die Rechtslage.

Zunächst sind die Erben gem. § 1968 BGB dafür verantwortlich die Beerdigungskosten zu tragen. Dies sind die testamentarischen und die gesetzlichen Erben.

Schlagen alle Erben aus, sind die Abkömmlinge , d.h. die Kinder des Verstorbenen im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen. Hierbei ist es egal, ob die Kinder jemals Kontakt zum verstorbenen Elternteil hatten. Dies hat z.B. AG Büdingen 15.5.14, 53 F 65/14 RI entschieden. Die Kinder haften zu gleichen Teilen. Voraussetzung für eine Haftung der Kinder ist, dass sie leistungsfähig sind.

Eine Unterhaltspflicht der Kinder besteht seit  dem 01.01.2020 nach dem Angehörigen-entlastungsgesetz nur dann, wenn ihr Einkommen jährlich über 100.000,00 € liegt, gem. § 94 Abs 1a S. 3 SGB XII.

Wenn die  Erben ausgeschlagen haben und  Kindern nicht vorhanden oder nicht leistungsfähig sind, dann haften die weiteren Verwandten  für die Kosten der Beerdigung nach dem Landesrecht Sachsen. Gem. § 10 Abs. 1 S. 1, S. 2 SächsBestG sind die Ehegatten untereinander, die Kinder, die Eltern, die Geschwister, der nicht eingetragene Partner, sonstige Sorgeberechtigte, Großeltern, die Enkelkinder und sonstige Verwandte in genau dieser Reihenfolge verantwortlich. Kommen mehrere Personen in Betracht, ist immer  nur die jeweils älteste Person verantwortlich gem. § 10 Abs. 1 S. 3 SächsBestG. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Verpflichteten etwas anderes vereinbart haben.

Dies wurde auch bereits vom Landessozialgericht  bestätigt. Das LSG entschied, dass eine jüngere Schwester nicht verantwortlich war, weil ihr Bruder älter ist (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.02.2012 – L 8 SO 24/11 B).

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Ausgleichsanspruch aus dem Erbe für Pflege des Erblassers

Ehegatten und Lebensgefährten, gegebenenfalls auch Dritte, haben einen Anspruch gegen den Nachlass für die von ihnen veranlasste Pflege des Erblassers. Der Rechtsanwalt für Erbrecht berät hierzu.

Bislang galt die gesetzliche Regelung, dass nur Abkömmlinge des Erblassers einen Anspruch auf Ausgleichszahlung haben. Das galt auch für das Berliner Testament. Allerdings gibt es mittlerweile Gerichtsurteile, die auch weitere Personen begünstigen. Der Erbrecht Anwalt hat den Ausgleichsanspruch aus dem Erbe für Pflege des Erblassers geprüft.

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 25.02.2023 entschieden, dass auch ein Ehegatte einen Anspruch auf Ausgleichszahlung hat, wenn er einen pflegebedürftigen Partner gepflegt hat.

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 17.03.2023 entschieden, dass auch ein erwachsener Lebenspartner einen Anspruch auf Ausgleichszahlung hat, wenn er einen pflegebedürftigen Partner gepflegt hat.

Der Anwalt Erbrecht ergänzt, es gibt auch Entscheidungen für weitere Personen, z. B. Enkel, Bruder. Dies kann man bereits im Testament oder Berliner Testament regeln.

In allen Urteilen haben die Gerichte einen Anspruch auf Ausgleich für Pflege aus dem Erbe anerkannt, so der Erbrecht Rechtsanwalt. Sie haben aber Voraussetzungen gefordert wie z.B. beachtliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen, Pflegedauer, Unentgeltlichkeit der Pflege, Pflege ohne Fremdhilfe.

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