Wann schulden Kinder den Eltern Unterhalt? Wann müssen Kinder für die Eltern an den Sozialträger zahlen
Viele Angehörige stellen sich die Frage: Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen, wenn diese pflegebedürftig werden oder Sozialhilfe erhalten? Die Antwort liefert § 1601 BGB in Verbindung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz und der aktuellen Rechtsprechung.
Als Fachanwältin für Familienrecht erläutere ich Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Kinder für den Unterhalt der Eltern aufkommen müssen – und wann der Sozialhilfeträger Ersatz fordern darf.
Grundsatz: Unterhaltspflicht der Kinder nach § 1601 BGB
Kinder sind laut § 1601 BGB grundsätzlich verpflichtet, ihren bedürftigen Eltern Unterhalt zu gewähren. Bedürftigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn das Einkommen und Vermögen der Eltern zur Finanzierung von Pflegeheimkosten oder alltäglichen Ausgaben nicht ausreicht.
Die 100.000-Euro-Grenze: Wann greift das Angehörigen-Entlastungsgesetz?
Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes im Jahr 2020 gilt:
Erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro kann der Sozialhilfeträger Elternunterhalt von den Kindern verlangen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Das heißt konkret:
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Liegt das Einkommen darunter, besteht keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Sozialamt.
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Erst bei Überschreiten der Grenze kann ein Regress durch die Behörde erfolgen.
Wie viel bleibt dem unterhaltspflichtigen Kind? Der Selbstbehalt
Was gilt, wenn das Einkommen des Kindes über 100.000 Euro liegt?
Hierzu hat das OLG München mit Beschluss vom 6. März 2024 (Az.: 2 UF 1201/23) eine wegweisende Entscheidung getroffen:
▶️ Ein Selbstbehalt von 5.500 Euro monatlich (netto) ist angemessen.
Das entspricht exakt dem Jahresbrutto von 100.000 Euro – und schützt das Einkommen bis zu dieser Grenze vollständig.
Das Gericht stützt sich dabei auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) und verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ehegattenunterhalt (NJW 2019, 3570). Daraus folgt:
Ein Einkommen in dieser Höhe wird in der Regel vollständig für den eigenen Lebensbedarf verwendet – und steht daher nicht für Unterhaltszwecke zur Verfügung.
Altersvorsorge: Abziehbar bis zu 25 %
Zusätzlich können – so der Fachanwalt für Familienrecht – Vorsorgeaufwendungen bis zu 25 % des Einkommens berücksichtigt werden. Das betrifft etwa Beiträge zu privater Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Riester-Renten. Diese mindern das unterhaltsrelevante Einkommen.
Aktueller Stand der Rechtsprechung
Das OLG München hat die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen, da die genaue Höhe des Selbstbehalts seit Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde. Eine grundsätzliche BGH-Entscheidung steht somit noch aus.
Wir beraten Sie kompetent zum Thema Elternunterhalt
Die Frage, ob und in welchem Umfang Sie Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von vielen Faktoren ab – Einkommen, familiäre Situation, Vorsorgeaufwendungen, Regressforderungen durch das Sozialamt.
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M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Mediatorin
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
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