Erbrecht 2025: Was Erben jetzt wissen sollten – digitale Nachlassplanung trifft steuersensible Gestaltung

Das Erbrecht entwickelt sich weiter: Wir beleuchten zwei aktuelle Trends – die digitalen Nachlassbelange und steuerliche Freibeträge beim Immobilienerbe – klar, verständlich und praxisnah.

 

  1. Digitale Nachlassplanung wird wichtiger
    Immer mehr Erblasser hinterlassen digitale Spuren – ob Social‑Media-Accounts, Online-Abos oder Cloud‑Speicher. Auch wenn rechtlich noch nicht alles abschließend geregelt ist, sollten Erblasser heute klar festlegen, wer welche digitalen Zugänge nach ihrem Tod verwalten darf. Eine solche Regelung schafft Sicherheit – und entlastet die Erben in häufig komplexen Alltagssituationen. Wir helfen Ihnen, digitale Nachlassverfügungen sauber in Testamente oder Erbverträge einzubinden und damit technische Unsicherheiten zu vermeiden.

 

  1. Immobilien steuerlich clever vererben
    Gerade geerbte Immobilien haben oft einen hohen emotionalen Wert – und steuerliche Bedeutung. Für Erben spielt die korrekte Bewertung und Nutzung geltender Freibeträge eine entscheidende Rolle: Ehepartner können beispielsweise Immobilien bis zu 500.000 € steuerfrei übernehmen, Kinder bis zu 400.000 €, ergänzt durch mögliche Versorgungsfreibeträge. Das Finanzamt orientiert sich am Verkehrswert, der – besonders bei Renovierungsbedarf oder schlechter Lage – oft über dem realistisch erzielbaren Verkaufspreis liegt. Genaues Wertermitteln kann sich daher lohnen – und steuerliche Entlastung bringen.

 

Fazit auf den Punkt gebracht:

Mit einem Blick auf digitale Nachlassgestaltung und steuerliche Immobilienoptimierung bieten wir Ihnen einen praktischen Leitfaden für heutige Erbfragen – verständlich, aktuell und in Ihrem Interesse gestaltet.

 

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
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Digitales Erbe & steigende Immobilienwerte – was Erben jetzt unbedingt beachten sollten“

Das Erbrecht ist in Bewegung: Immer wichtiger werden Fragen zum digitalen Nachlass und zu den steuerlichen Folgen von Immobilienerbschaften. Wir erklären verständlich, worauf Sie achten müssen – und wie Sie mit kluger Nachlassplanung Streit und Steuern vermeiden.

  1. Das digitale Erbe: Mehr als nur ein Facebook-Konto
    Wir erleben in der Beratung, dass digitale Werte stetig zunehmen: Online-Banking, Social-Media-Accounts, Cloud-Speicher, Kryptowährungen oder Streaming-Abos. Ohne klare Regelungen stehen Angehörige oft vor verschlossenen Türen – technisch wie rechtlich. Deshalb raten wir, den digitalen Nachlass frühzeitig zu ordnen: Wer darf Passwörter verwalten? Was soll mit Profilen passieren? Solche Fragen lassen sich im Testament oder in einer gesonderten Verfügung eindeutig beantworten – und ersparen Angehörigen Unsicherheiten.

 

  1. Immobilien im Nachlass: Chancen und Risiken
    Gerade Immobilien sind für viele Familien der wertvollste Bestandteil des Erbes – und zugleich der größte Streitpunkt. Da die Immobilienpreise vielerorts steigen, erreicht der steuerpflichtige Wert schnell die Freibetragsgrenzen. Ehegatten haben zwar einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, doch darüber hinaus droht schnell eine Steuerbelastung. Durch rechtzeitige Nachlassplanung – etwa Schenkungen zu Lebzeiten, Nießbrauchsrechte oder gezielte Testamentsgestaltungen – lassen sich Belastungen deutlich reduzieren.

 

  1. Familienfrieden sichern – Pflichtteile beachten
    Auch das Pflichtteilsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Kinder oder Ehepartner, die enterbt werden, haben weiterhin Anspruch auf ihren Pflichtteil. Besonders bei Immobilienerbschaften führt dies oft zu Liquiditätsproblemen, wenn Erben hohe Auszahlungen leisten müssen. Mit einer durchdachten Testamentsgestaltung lassen sich diese Konflikte vorbeugen – und der Familienfrieden sichern.

 

Fazit:

Das Erbrecht ist geprägt von neuen Herausforderungen: digitale Nachlassfragen, steigende Immobilienwerte und wachsende Pflichtteilsansprüche. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann nicht nur Streit vermeiden, sondern auch steuerliche Vorteile sichern.

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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer auf Rekordhoch – warum jetzt eine steueroptimierte Testamentsgestaltung entscheidend ist

Das Statistische Bundesamt meldet für 2024 einen neuen Rekord: Die Finanzämter setzten 13,3 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer fest – ein Plus von 12,3 % gegenüber 2023.

Erbschaften: 8,5 Milliarden Euro (+ 9,5 %)

Schenkungen: 4,8 Milliarden Euro (+ 17,8 %)

Damit ist klar: Die Steuerlast für Erben und Beschenkte steigt rasant.

Warum ist die Erbschaftssteuer so hoch?

Immobilienpreise auf Rekordniveau

Freibeträge (500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder) reichen oft nicht aus

Viele Testamente sind rechtlich wirksam, aber steuerlich schlecht gestaltet

Ohne frühzeitige Nachlassplanung verschenken Familien jedes Jahr Milliarden an den Fiskus.

So senken Sie die Erbschaftssteuer

Eine steueroptimierte Testamentsgestaltung ist der Schlüssel.

Typische Lösungen:

Berliner Testament mit steuerlichen Anpassungen

Schenkungen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)

Ausnutzen von Freibeträgen durch mehrere Übertragungen

Nießbrauch- und Wohnrechtsgestaltungen bei Immobilien

Regelungen für Betriebsvermögen zur Nutzung von Steuervergünstigungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Erbschaftssteuer

  1. Wie kann ich die Erbschaftssteuer vermeiden oder reduzieren?

Durch eine gezielte Nachlassplanung mit Testament oder Schenkungen können Freibeträge optimal genutzt und Steuerlasten minimiert werden. Wir entwickeln mit Ihnen eine individuelle Strategie.

  1. Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?

Ehepartner: 500.000 €

Kinder: 400.000 €

Enkel: 200.000 €

Geschwister, Nichten/Neffen: 20.000 €
Alles, was darüber liegt, ist steuerpflichtig.

  1. Wann lohnt sich ein steueroptimiertes Testament?

Immer dann, wenn Immobilien- oder Geldvermögen über den Freibeträgen liegt. Schon bei einem Einfamilienhaus in Ballungsräumen besteht schnell Handlungsbedarf.

  1. Kann ich auch durch Schenkungen Steuern sparen?

Ja – durch Schenkungen zu Lebzeiten können die Freibeträge alle 10 Jahre neu genutzt werden. So lassen sich große Vermögen steuerfrei übertragen.

Fazit: Jetzt handeln, um Erbschaftssteuer zu sparen

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland ist auf einem Rekordhoch. Wer rechtzeitig plant, kann die Steuerlast erheblich senken und das Familienvermögen sichern.

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Belohnende Schenkung und Pflichtteil – droht eine Kürzung?

Viele Erbstreitigkeiten drehen sich um die Fragen:

1.Wird eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteil des Beschenkten angerechnet oder nicht?

2.Hat der Pflichtteilsberechtigte gegen den Beschenkten einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung für das Geschenk des Erblassers.

Gerade sogenannte belohnende Schenkungen (remuneratorische Schenkungen) sorgen für Unsicherheit – und können den Pflichtteilsanspruch erheblich beeinflussen.

Schenkung im Erbrecht – nicht jede Zuwendung ist gleich

Im Erbrecht unterscheidet das Gesetz streng: Echte Schenkungen verringern den Nachlasswert und können den Pflichtteil des Beschenkten kürzen. Doch bei einer belohnenden Schenkung wird es kompliziert. Diese besondere Form der Zuwendung soll eine bereits erbrachte Leistung würdigen – etwa Pflege oder langjährige Unterstützung.

Die spannende Frage lautet also: Wird die Belohnung als Schenkung gewertet – oder bleibt der Pflichtteil unberührt?

Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, wann eine Schenkung den Pflichtteil nicht schmälert.

Eine belohnende Schenkung wird nicht auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch angerechnet, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung steht.

Typische Fälle sind:

  • der Beschenkte hat erhebliche persönliche Opfer gebracht,
  • die Leistung war für den Erblasser von außergewöhnlicher Bedeutung,
  • eine Belohnung erscheint nach allgemeinem Empfinden „sittlich geboten“.

Die Kanzlei für Erbrecht gibt ein Praxisbeispiel: Pflege des Erblassers.

Besonders häufig geht es um Pflegeleistungen: Gibt jemand seine berufliche Tätigkeit auf, um den Erblasser über Jahre hinweg zu versorgen, und nimmt dadurch eigene finanzielle Nachteile in Kauf, kann eine Zuwendung als angemessene Anerkennung gelten. In diesem Fall schmälert sie den Pflichtteil nicht.

Anders sieht es aus, wenn die Belohnung außer Verhältnis zu der erbrachten Leistung steht – dann kann der Pflichtteilsberechtigte trotz der Leistung  einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.

Ob eine Zuwendung tatsächlich eine „echte“ Schenkung ist, entscheidet sich immer im Einzelfall. Für Pflichtteilsberechtigte kann das bares Geld wert sein – denn die richtige Einordnung beeinflusst die Höhe des Anspruchs gegen den Erben.

Die  Fachanwältin für Erbrecht prüft wir genau, ob eine belohnende Schenkung den Pflichtteil schmälert oder nicht. So sichern wir Ihre Rechte im Erbstreit .

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Erhält der Pflichtteilberechtigte einen Ausgleich für belohnende Schenkungen des Erblasser?

Im Erbrecht spielt die Schenkung des Erblassers eine große Rolle – insbesondere dann, wenn es um den Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche geht. Doch nicht jede Zuwendung zählt als „echte“ Schenkung. Eine sogenannte remuneratorische Schenkung (belohnende Schenkung) kann unter bestimmten Umständen als Schenkung eingeordnet werden – mit erheblichen Folgen für die Berechnung des Pflichtteils.

Wann schmälert eine Schenkung den Pflichtteil nicht.

Eine remuneratorische Schenkung gilt nur dann nicht als Schenkung und wird damit nicht auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch angerechnet, wenn die Belohnung in einem angemessenen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen steht. Das ist typischerweise der Fall, wenn:

  • der Beschenkte erhebliche persönliche Opfer erbringen musste,
  • die erbrachte Leistung für den Erblasser von besonderer Bedeutung war,
  • oder das Unterlassen einer Belohnung als sittlich anstößig empfunden würde.

Beispiel aus der Praxis

Ein klassisches Beispiel ist die Pflege: Gibt jemand seine eigene Berufstätigkeit auf, um den Erblasser über Jahre hinweg zu betreuen, und gerät dadurch selbst in finanzielle Schwierigkeiten, kann eine Zuwendung als angemessene Anerkennung gelten – und wäre in diesem Fall nicht pflichtteilsergänzungspflichtig.

Warum ist  der rechtliche Rat vom Fachanwalt für Erbrecht  entscheidend.

Die Einordnung von Schenkungen im Pflichtteilsrecht ist komplex und hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Für Pflichtteilsberechtigte kann es entscheidend sein, ob eine Zuwendung als Schenkung wird – denn davon hängt die Höhe des eigenen Anspruchs gegen den Erben ab.

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Scheidung und Erbe: Geht mein Nachlass an den Ex? – Was Sie jetzt wissen müssen!

Trennung, aber nicht geschieden? Wer gerade mitten im Rosenkrieg steckt, denkt selten ans Erbe – doch genau das kann gefährlich werden. Denn: Solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, bleibt der Ex-Partner grundsätzlich erbberechtigt. Und genau das sorgt derzeit für viele Diskussionen in der Öffentlichkeit, besonders bei Promi-Trennungen mit Millionenvermögen.

Was viele nicht wissen – der Ehegatte bleibt Erbe!

Auch wenn der Kontakt abgebrochen ist, auch wenn Sie längst neue Wege gehen: Stirbt ein Ehepartner während des laufenden Scheidungsverfahrens, ohne dass die Scheidung rechtskräftig ist, bleibt der andere Ehegatte gesetzlicher Erbe – mit allen Ansprüchen! Das gilt sogar dann, wenn der Verstorbene bereits ein Testament gemacht hat, in dem der Ehegatte nicht bedacht wurde.

So sichern Sie Ihr Vermögen noch heute

Wir raten: Rechtzeitig vorsorgen! Mit einem klar formulierten Testament oder Erbvertrag können Sie verhindern, dass Ihr Vermögen in die falschen Hände gerät. Auch die Geltendmachung des § 1933 BGB, also der Ausschluss des Ehegattenerbrechts wegen Scheiterns der Ehe, erfordert rechtzeitige juristische Schritte.

Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie umfassend – individuell, diskret und vorausschauend.

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Pflichtteil trotz Familienkrach – erbt das entfremdete Kind?“

Enterbt, aber nicht machtlos? – Wann Kinder trotz Streit ihren Pflichtteil bekommen

Kein Kontakt mehr zum Sohn – und trotzdem soll er vom Erbe profitieren?
Immer mehr Eltern fragen sich: Kann ich mein Kind enterben, wenn es sich seit Jahren nicht meldet? Die Antwort überrascht viele – und sorgt derzeit auch in den Medien für erhitzte Diskussionen über Pflichtteil, Familienbande und Erbverzicht.

Blut ist dicker als der letzte Wille – oder doch nicht?

Grundsätzlich gilt: Kinder haben einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht werden. Und das selbst dann, wenn seit Jahren Funkstille herrscht oder das Verhältnis zerrüttet ist. Der Pflichtteil ist ein Mindestanspruch – und lässt sich nur in ganz engen Ausnahmefällen entziehen, etwa bei schweren Verfehlungen gegen den Erblasser.

Emotionaler Kontaktabbruch oder familiäre Enttäuschung reichen dafür nicht aus.

Unsere Empfehlung: Testament rechtssicher gestalten – Streit vermeiden

Wer klare Verhältnisse schaffen will, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Denn mit einer präzisen Testamentsgestaltung, einem Erbvertrag oder – in seltenen Fällen – einer Pflichtteilsentziehung kann man juristisch vorsorgen. Aber ohne anwaltliche Hilfe drohen Formfehler und jahrelanger Streit.

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Erben verboten? Warum Deutschlands Jugend über die Abschaffung des Erbrechts diskutiert – und was wirklich dahintersteck

Die Diskussion um das Erbrecht nimmt Fahrt auf: Immer mehr junge Menschen fordern lautstark, dass Erbschaften begrenzt oder sogar ganz verboten werden sollen. Ist das das Ende der Vermögensweitergabe in der Familie? Wir erklären die juristische Realität – und zeigen, wie Sie jetzt richtig vorsorgen.

Wird das Erbrecht bald abgeschafft?

In den sozialen Netzwerken, Talkshows und Leitmedien wird aktuell ein Vorschlag diskutiert, der für viele unvorstellbar ist: die Einschränkung oder Abschaffung des Erbrechts. Hintergrund ist die zunehmende Debatte um soziale Gerechtigkeit und die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland.

Junge Aktivisten argumentieren: Erbschaften verfestigen Ungleichheit. Stattdessen fordern sie eine radikale Reform – von der 100-Prozent-Erbschaftssteuer bis hin zur vollständigen Umverteilung vererbten Vermögens.

Doch was ist dran? Und was bedeutet das für Familien, Eigentümer und Unternehmer?

Was das Grundgesetz zum Erbrecht sagt – und was das für Sie bedeutet

Das Erbrecht ist in Artikel 14 Grundgesetz ausdrücklich geschützt: „Das Erbrecht wird gewährleistet.“ Damit ist klar – ein völliges Verbot wäre mit der Verfassung derzeit unvereinbar.

Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im Detail, wer was erbt – ob nach gesetzlicher Erbfolge oder durch Testament. Wer seinen Nachlass nicht selbst regelt, überlässt die Entscheidung dem Gesetz. Eine Einschränkung des Erbrechts wäre daher nicht nur politisch, sondern auch juristisch ein tiefer Einschnitt in bestehende Grundrechte.

Was Familien jetzt tun sollten – rechtssichere Nachlassplanung ist wichtiger denn je

Ob Reformen kommen oder nicht: Der öffentliche Druck wächst. Denkbar sind künftig höhere Erbschaftssteuern oder Einschränkungen für große Vermögen. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann jedoch auch unter neuen Bedingungen Handlungsspielräume sichern – zum Beispiel durch:

  • maßgeschneiderte Testamente
  • frühzeitige Schenkungen
  • Pflichtteilsregelungen
  • Ehe- und Erbverträge

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Pflichtteil gestrichen – geht das bald per Gesetz leichter?

Pflichtteilsverzicht und Enterbung: Was die aktuelle Diskussion für Familien bedeutet und wie Sie Ihr Erbe absichern

Kinder enterben: Ist das erlaubt – und wie geht es rechtssicher?

Die Frage, ob man Kinder enterben darf, beschäftigt derzeit viele Menschen in Deutschland. Auslöser ist die intensive Diskussion über eine Reform des Pflichtteilsrechts, die in den Medien für Aufsehen sorgt. Immer mehr Stimmen fordern, dass es künftig einfacher werden soll, ungeliebte Angehörige von der Erbfolge auszuschließen. Der Fall eines bekannten Unternehmers, der öffentlich über die Enterbung seiner Kinder sprach, hat die Debatte zusätzlich befeuert.

Pflichtteilsrecht: Das müssen Sie wissen

Viele sind überrascht, dass selbst eine Enterbung nicht automatisch bedeutet, dass Kinder oder Ehepartner leer ausgehen. Nach deutschem Erbrecht gilt:

  • Kinder, Ehepartner und in bestimmten Fällen auch Eltern haben Anspruch auf einen Pflichtteil – selbst wenn sie enterbt wurden.

  • Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch auf einen Geldwert, der sich aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils berechnet.

Pflichtteilsverzicht: Vermögenssicherung durch rechtzeitige Planung

Ein wirksamer Pflichtteilsverzicht ist möglich, jedoch nur mit notarieller Beurkundung und in der Regel gegen eine Abfindung. Wer diesen Schritt nicht frühzeitig einleitet, riskiert:

  • Hohe Ausgleichszahlungen an enterbte Angehörige

  • Konflikte und langwierige Erbstreitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen

Unser Tipp als Fachanwälte für Erbrecht

Nutzen Sie die Chance, solange das Pflichtteilsrecht noch nicht reformiert wurde. Handeln Sie jetzt:
✔ Erstellen Sie ein rechtssicheres Testament
✔ Prüfen Sie die Möglichkeit eines Pflichtteilsverzichtsvertrags
✔ Schützen Sie Ihr Vermögen und sorgen Sie für eine konfliktfreie Nachfolge

Eine rechtzeitige und fachkundige Nachfolgeplanung sichert Ihre Werte und bewahrt Ihr Lebenswerk – über Generationen hinweg.

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„Die Immobilie soll in der Familie bleiben!“ – Warum dieser Wunsch oft zum Rosenkrieg führt

Aktuelles Thema: Streit ums Haus nach dem Erbfall – wer darf bleiben, wer muss gehen?

Das Eigenheim ist für viele Familien nicht nur ein Vermögenswert, sondern auch emotionales Zentrum und Zankapfel zugleich. In den Medien häufen sich derzeit Berichte über Erbstreitigkeiten rund um Immobilien. Besonders kritisch: Erbengemeinschaften.

Was viele nicht wissen: Miterben können die Nutzung des Hauses oder sogar den Verkauf erzwingen. Wir erklären, worauf Sie achten sollten – und wie Sie rechtzeitig Streit vermeiden können.

Die Erbengemeinschaft – rechtlich bindend, emotional explosiv

Stirbt ein Elternteil ohne klare testamentarische Regelung, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Das bedeutet: Mehrere Personen erben gemeinsam – und müssen auch gemeinsam entscheiden. Bei einer Immobilie führt das regelmäßig zu Problemen:

  • Wer darf im Haus wohnen?
  • Muss die Immobilie verkauft werden?
  • Was, wenn sich ein Miterbe querstellt?

Die Folge: Auseinandersetzungen, gerichtliche Teilungsversteigerungen, familiäre Zerwürfnisse.

Der häufigste Fehler: kein Testament oder nur ein kurzes handschriftliches

Ein juristisch geprüftes Testament mit klarer Immobilienregelung hätte in vielen Fällen schlimme Konflikte verhindert. Besonders bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren oder mehreren Kindern ist die Gefahr groß, dass es nach dem Erbfall zum Streit kommt.

Als Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht wissen wir: Rechtzeitige Gestaltung ist der Schlüssel zur Wahrung des Familienfriedens.

Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Fachanwalt – täglich bis 22:00 Uhr

Sie haben Fragen zur Absicherung Ihrer Immobilie, zur Erbengemeinschaft oder zu Pflichtteilsrechten? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung – diskret, verständlich und rechtlich fundiert.

Täglich bis 22 Uhr telefonisch erreichbar – sprechen Sie mit einem unserer erfahrenen Anwälte.

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