Pflichtteil gestrichen – geht das bald per Gesetz leichter?

Pflichtteilsverzicht und Enterbung: Was die aktuelle Diskussion für Familien bedeutet und wie Sie Ihr Erbe absichern

Kinder enterben: Ist das erlaubt – und wie geht es rechtssicher?

Die Frage, ob man Kinder enterben darf, beschäftigt derzeit viele Menschen in Deutschland. Auslöser ist die intensive Diskussion über eine Reform des Pflichtteilsrechts, die in den Medien für Aufsehen sorgt. Immer mehr Stimmen fordern, dass es künftig einfacher werden soll, ungeliebte Angehörige von der Erbfolge auszuschließen. Der Fall eines bekannten Unternehmers, der öffentlich über die Enterbung seiner Kinder sprach, hat die Debatte zusätzlich befeuert.

Pflichtteilsrecht: Das müssen Sie wissen

Viele sind überrascht, dass selbst eine Enterbung nicht automatisch bedeutet, dass Kinder oder Ehepartner leer ausgehen. Nach deutschem Erbrecht gilt:

  • Kinder, Ehepartner und in bestimmten Fällen auch Eltern haben Anspruch auf einen Pflichtteil – selbst wenn sie enterbt wurden.

  • Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch auf einen Geldwert, der sich aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils berechnet.

Pflichtteilsverzicht: Vermögenssicherung durch rechtzeitige Planung

Ein wirksamer Pflichtteilsverzicht ist möglich, jedoch nur mit notarieller Beurkundung und in der Regel gegen eine Abfindung. Wer diesen Schritt nicht frühzeitig einleitet, riskiert:

  • Hohe Ausgleichszahlungen an enterbte Angehörige

  • Konflikte und langwierige Erbstreitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen

Unser Tipp als Fachanwälte für Erbrecht

Nutzen Sie die Chance, solange das Pflichtteilsrecht noch nicht reformiert wurde. Handeln Sie jetzt:
✔ Erstellen Sie ein rechtssicheres Testament
✔ Prüfen Sie die Möglichkeit eines Pflichtteilsverzichtsvertrags
✔ Schützen Sie Ihr Vermögen und sorgen Sie für eine konfliktfreie Nachfolge

Eine rechtzeitige und fachkundige Nachfolgeplanung sichert Ihre Werte und bewahrt Ihr Lebenswerk – über Generationen hinweg.

Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbe  ist unser Anliegen . Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
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„Die Immobilie soll in der Familie bleiben!“ – Warum dieser Wunsch oft zum Rosenkrieg führt

Aktuelles Thema: Streit ums Haus nach dem Erbfall – wer darf bleiben, wer muss gehen?

Das Eigenheim ist für viele Familien nicht nur ein Vermögenswert, sondern auch emotionales Zentrum und Zankapfel zugleich. In den Medien häufen sich derzeit Berichte über Erbstreitigkeiten rund um Immobilien. Besonders kritisch: Erbengemeinschaften.

Was viele nicht wissen: Miterben können die Nutzung des Hauses oder sogar den Verkauf erzwingen. Wir erklären, worauf Sie achten sollten – und wie Sie rechtzeitig Streit vermeiden können.

Die Erbengemeinschaft – rechtlich bindend, emotional explosiv

Stirbt ein Elternteil ohne klare testamentarische Regelung, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Das bedeutet: Mehrere Personen erben gemeinsam – und müssen auch gemeinsam entscheiden. Bei einer Immobilie führt das regelmäßig zu Problemen:

  • Wer darf im Haus wohnen?
  • Muss die Immobilie verkauft werden?
  • Was, wenn sich ein Miterbe querstellt?

Die Folge: Auseinandersetzungen, gerichtliche Teilungsversteigerungen, familiäre Zerwürfnisse.

Der häufigste Fehler: kein Testament oder nur ein kurzes handschriftliches

Ein juristisch geprüftes Testament mit klarer Immobilienregelung hätte in vielen Fällen schlimme Konflikte verhindert. Besonders bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren oder mehreren Kindern ist die Gefahr groß, dass es nach dem Erbfall zum Streit kommt.

Als Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht wissen wir: Rechtzeitige Gestaltung ist der Schlüssel zur Wahrung des Familienfriedens.

Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Fachanwalt – täglich bis 22:00 Uhr

Sie haben Fragen zur Absicherung Ihrer Immobilie, zur Erbengemeinschaft oder zu Pflichtteilsrechten? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung – diskret, verständlich und rechtlich fundiert.

Täglich bis 22 Uhr telefonisch erreichbar – sprechen Sie mit einem unserer erfahrenen Anwälte.

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Mehr Nachlass für pflegende Erben – Ihr rechtlicher Vorteil bei der Pflege von Angehörigen

Pflege zahlt sich aus! Wussten Sie, dass ein pflegender Miterbe einen besonderen Anspruch auf den Nachlass haben kann? Dieses Recht sorgt dafür, dass Ihre Pflegeleistungen nicht unbeachtet bleiben und Sie einen fairen Ausgleich erhalten.

Ihr Vorteil als pflegender Erbe: Vergütung aus dem Nachlass
Wenn Sie einen Erblasser über einen längeren Zeitraum gepflegt haben, steht Ihnen eine zusätzliche Vergütung aus dem Nachlass zu. Das bedeutet:

  • Pflegeleistung wird honoriert: Sie erhalten neben Ihrem regulären Erbanteil eine finanzielle Vergütung für die erbrachte Pflege.
  • Vorab-Auszahlung: Ihr Anspruch wird vor der Aufteilung des Nachlasses an die Miterben beglichen.

Auch unentgeltliche Pflege wird belohnt
Selbst wenn Sie die Pflege unentgeltlich erbracht haben, steht Ihnen eine finanzielle Anerkennung zu. Die Höhe dieser Vergütung kann durch das Gericht geschätzt werden. So wird sichergestellt, dass Ihre Leistungen angemessen berücksichtigt werden.

Warum ist dieser Anspruch wichtig?
In vielen Familien leisten einzelne Angehörige mehr als andere, wenn es um die Betreuung und Pflege geht. Ohne diesen Anspruch würden pflegende Erben oft leer ausgehen, während andere Erben gleichermaßen vom Nachlass profitieren. Dieses Recht schafft Gerechtigkeit und honoriert Ihren Einsatz.

Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen
Haben Sie einen Angehörigen gepflegt und möchten wissen, ob Ihnen ein höherer Anteil am Nachlass zusteht? Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Unsere Beratung ist individuell, rechtssicher und flexibel – auch abends bis 22 Uhr.

Ihr Einsatz verdient Anerkennung – wir helfen Ihnen, Ihren rechtlichen Anspruch auf faire Weise geltend zu machen!

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Erbe haftet für den Unterhalt – Was Sie wissen müssen, um Ihre Rechte zu sichern

Wussten Sie, dass Erben unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhalt eines geschiedenen Ehepartners des Verstorbenen aufkommen müssen? Diese gesetzlich verankerte Pflicht kann zu finanziellen Belastungen führen – doch sie ist klar begrenzt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine solche Unterhaltspflicht besteht, wie sie geregelt ist und wie Sie sich und Ihre Erben rechtzeitig absichern können.

Was regelt § 1586b BGB? – Unterhalt als Nachlassverbindlichkeit

Nach § 1586b BGB geht eine bestehende Unterhaltspflicht des Verstorbenen als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über. Das bedeutet: Der geschiedene Ehepartner kann unter Umständen auch nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen noch Zahlungen vom Nachlass verlangen. Wichtig: Diese Haftung ist gesetzlich beschränkt, insbesondere auf:

  • Maximal den fiktiven Pflichtteilsanspruch, den der Ex-Partner erhalten hätte, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre

  • Ohne Berücksichtigung ehelicher Güterstände, wie Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich

Geschieden oder verheiratet? Das macht den Unterschied

Die Höhe der potenziellen Unterhaltspflicht hängt stark davon ab, ob die Ehe geschieden war oder noch bestand:

  • Bei geschiedenen Ehepartnern: Der Unterhalt richtet sich nach dem fiktiven Pflichtteil, der bei aufrechter Ehe gegolten hätte

  • Bei bestehender Ehe: Der reale Pflichtteil ist relevant – es sei denn, vertraglich wurde ein Pflichtteilsverzicht vereinbart

Tipp: Ein Ehevertrag mit klarer Regelung kann entscheidend sein, um Streitigkeiten oder Unterhaltsansprüche nach dem Todesfall zu verhindern.

Ehevertrag & Pflichtteilsverzicht: Klare Regelungen schützen

Ein sauber formulierter Ehevertrag bietet eine wertvolle Absicherung. Besonders wichtig sind:

  • Verzichtserklärungen auf den Pflichtteil, die eindeutig und rechtssicher vereinbart wurden

  • Regelungen zu nachehelichem Unterhalt, insbesondere bei langer Ehedauer oder finanzieller Abhängigkeit eines Ehepartners

  • Einmalzahlungen oder Abfindungen, um künftige Ansprüche auszuschließen

Wie können Sie Ihre Erben absichern?

Wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihre Erben durch Unterhaltsansprüche belastet werden, empfiehlt sich eine vorausschauende Nachlass- und Vertragsgestaltung. Möglichkeiten sind:

  • Abfindungsregelungen im Rahmen der Scheidung

  • Pflichtteilsverzichte durch notariellen Vertrag

  • Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigung, um Verpflichtungen zu erfüllen, ohne das Erbe zu belasten

Beratung vom Fachanwalt – für Ihre Sicherheit und die Ihrer Erben

Unsere Kanzlei berät Sie kompetent zu allen Fragen rund um Unterhaltsansprüche im Erbfall, Eheverträge und Nachlassplanung. Wir helfen Ihnen, Risiken zu erkennen und rechtssichere Lösungen zu finden.

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Mit uns gestalten Sie Ihre Zukunft rechtssicher – und entlasten Ihre Familie.

gez. M. Peper
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Immobilien clever übertragen: Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge

Immobilien gehören zu den wertvollsten Vermögenspositionen in einem Nachlass, leider auch zu den häufigsten Streitpunkten in Erbfällen. Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, möchte meist sicherstellen, dass die Immobilie im Familienbesitz bleibt und nicht durch Steuern oder Auseinandersetzungen verloren geht. Genau hier bietet die vorweggenommene Erbfolge attraktive Möglichkeiten: Durch eine geplante Übertragung zu Lebzeiten können Sie Steuern sparen, Streit vermeiden und dennoch Ihre eigene Absicherung bewahren.

Als erfahrene Anwältin für Erbrecht in der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie Immobilien klug, rechtssicher und familiengerecht übertragen.

Warum Immobilienübertragungen besonders sensibel sind
Im Gegensatz zu Geld oder Wertpapieren sind Immobilien nicht beliebig teilbar. Deshalb entstehen in Erbfällen häufig Konflikte:

  • Ein Erbe möchte verkaufen, der andere im Haus wohnen bleiben.

  • Der Verkehrswert wird unterschiedlich eingeschätzt.

  • Die Immobilie ist mit Schulden belastet oder sanierungsbedürftig.

  • Das Objekt muss plötzlich unter Zeitdruck verkauft werden, z. B. zur Begleichung von Pflichtteilsansprüchen oder Erbschaftssteuer.

Wer diese Probleme umgehen will, sollte frühzeitig planen und eine strukturierte Immobilienübertragung zu Lebzeiten in Betracht ziehen.

Die Vorteile der Immobilienübertragung zu Lebzeiten
1. Nutzung der Schenkungsfreibeträge

Jeder Beschenkte hat alle zehn Jahre Anspruch auf hohe steuerliche Freibeträge:

  • 400.000 € für Kinder

  • 200.000 € für Enkel

  • 500.000 € für Ehepartner

Durch frühzeitige und gestaffelte Übertragungen lassen sich Immobilienwerte steuerfrei weitergeben – selbst bei hohem Vermögenswert.

2. Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Statt dass sich die Erben später streiten, wer die Immobilie bekommt oder wie der Verkauf geregelt wird, schaffen Sie klare Verhältnisse: Wer das Haus erhält, wann und unter welchen Bedingungen.

3. Absicherung durch Nießbrauch oder Wohnrecht
Auch wenn Sie die Immobilie übertragen, müssen Sie nicht ausziehen oder auf Einnahmen verzichten. Durch Eintrag eines Nießbrauchsrechts bleiben Sie berechtigt, die Immobilie zu nutzen oder zu vermieten. Alternativ kann ein lebenslanges Wohnrecht gesichert werden.

4. Vermeidung von Teilungsversteigerungen
Wenn mehrere Erben gemeinsam eine Immobilie erben und keine Einigung erzielen, droht oft die Teilungsversteigerung, was mit finanziellen Verlusten und familiärem Bruch einhergeht. Durch die Übertragung zu Lebzeiten können Sie dieses Szenario ausschließen.

Typische Gestaltungsformen
Übertragung mit Nießbrauchvorbehalt
Sie übertragen die Immobilie auf ein Kind und behalten sich den Nießbrauch vor. So bleibt die Immobilie steuerlich beim Kind, die Erträge (z. B. Mieteinnahmen) fließen aber weiterhin Ihnen zu.

Übertragung mit Rückforderungsrecht
Vertraglich kann geregelt werden, dass die Immobilie im Falle von z. B. Pflegebedürftigkeit, Tod des Kindes oder Scheidung zurückübertragen wird. Dies ist eine wichtige Absicherung für den Schenkenden.

Teilschenkung mit Ausgleichsverpflichtung
Ein Kind erhält eine Immobilie, andere Kinder erhalten Geld oder später einen wertmäßigen Ausgleich im Rahmen des Erbes.

Fallstricke bei der Immobilienübertragung vermeiden

  • Falsche Bewertung: Ein zu niedriger Wert führt zu steuerlichen Nachteilen im Pflichtteilsrecht, ein zu hoher Wert kann unnötig Schenkungssteuer auslösen.

  • Fehlende Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen: Enterbte Angehörige können Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen, auch bei Schenkungen der letzten zehn Jahre.

  • Nicht gesicherte Rückabwicklung: Ohne vertraglich geregeltes Rückforderungsrecht sind Sie im Krisenfall auf Kulanz angewiesen.

  • Sozialrechtliche Folgen: Eine Übertragung kann im Pflegefall zu einem Rückgriff durch das Sozialamt führen (Stichwort: 10-Jahres-Frist).

Wir helfen Ihnen, diese Risiken realistisch einzuschätzen und vertraglich sauber abzusichern.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Je früher, desto besser, aber immer individuell durchdacht. Wichtige Fragen sind:

  • Ist Ihre eigene Altersvorsorge gesichert?

  • Gibt es mehrere Kinder? Wenn ja: Wie gerecht soll verteilt werden?

  • Welche steuerlichen Freibeträge können wann genutzt werden?

  • Möchten Sie Einfluss auf Nutzung oder Verkauf der Immobilie behalten?

In der Kanzlei NUSSMANN erarbeiten wir gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrer Lebenssituation passt – sowohl menschlich als auch rechtlich.

Wie wir Sie bei der Immobilienübertragung unterstützen
Als Anwältin für Erbrecht in Leipzig begleiten wir Sie bei jedem Schritt: von der Idee bis zur notariellen Umsetzung.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Juristische Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge mit Immobilien

  • Steuerliche Optimierung der Übertragung

  • Gestaltung von Nießbrauch-, Wohn- und Rückforderungsrechten

  • Abstimmung mit Notar und Grundbuchamt

  • Schutz vor Pflichtteilsergänzungs- und Rückforderungsansprüchen

Fazit: Wer früh überträgt, sichert und entlastet seine Erben
Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten ist eine wertvolle Gestaltungsmöglichkeit. Sie bietet steuerliche Vorteile, sorgt für Klarheit unter den Angehörigen und bewahrt den Familienfrieden. Entscheidend ist jedoch eine rechtssichere, individuelle Gestaltung und genau dabei stehen wir Ihnen in der Kanzlei NUSSMANN zur Seite.

Wir sind täglich bis 22 Uhr telefonisch erreichbar und bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft Ihrer Immobilie verantwortungsvoll und rechtssicher.

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gez. M. Peper
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Pflichtteilsrecht: So kämpfen Sie erfolgreich um Ihren Anspruch – Der BGH setzt neue Maßstäbe

Pflichtteilsberechtigte haben ein Recht darauf, nicht benachteiligt zu werden. Doch was passiert, wenn der Wert eines Nachlassgrundstücks angezweifelt wird? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem wegweisenden Urteil vom 29.September.2021 (Az.: IV ZR 328/20) die Rechte von Pflichtteilsberechtigten gestärkt und klargestellt: Eine Wertermittlung des tatsächlichen Grundstückswertes ist unerlässlich, auch wenn das Grundstück nach dem Erbfall bereits verkauft wurde.

Pflichtteilsberechtigte: Ihr Anspruch auf Gerechtigkeit
Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf ihren Pflichtteil – in Geld. Die Berechnungsgrundlage ist der Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Doch was, wenn ein Nachlassgrundstück zu einem scheinbar geringen Preis verkauft wurde? Laut BGH haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, eine unabhängige Wertermittlung zu verlangen, um Manipulationen durch unterbewertete Veräußerungen vorzubeugen.

Warum der Verkaufspreis nicht immer fair ist
Erben argumentieren oft, der tatsächliche Verkaufspreis eines Grundstücks sei als Bewertungsgrundlage ausreichend. Doch was, wenn ein Erbe das Grundstück gezielt unter Wert verkauft – etwa an Freunde oder Verwandte? Genau hier setzt der BGH an: Ein niedrig angesetzter Verkaufspreis darf nicht dazu führen, dass Pflichtteilsberechtigte weniger erhalten, als ihnen rechtlich zusteht.

Der Fall: Tochter setzt sich erfolgreich gegen Unterbewertung zur Wehr
In einem prägenden Fall forderte die Tochter eines Erblassers, ein Grundstück neu bewerten zu lassen, das für 65.000 Euro verkauft worden war – obwohl frühere Gutachten Werte von bis zu 245.000 Euro auswiesen. Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Anspruch zunächst abgelehnt, doch der BGH widersprach: Pflichtteilsberechtigte haben ein schutzwürdiges Interesse an einer unabhängigen Bewertung, um ihren Pflichtteil korrekt berechnen zu können.

So stärkt der BGH Ihre Rechte
Der BGH stellte klar:

  • Recht auf Wertermittlung: Pflichtteilsberechtigte können eine unabhängige Bewertung des Grundstückswertes verlangen, auch wenn bereits ein Verkauf stattgefunden hat.
  • Schutz vor Manipulation: Schnelle oder unterbewertete Veräußerungen dürfen nicht die Berechnungsgrundlage des Pflichtteils verfälschen.
  • Gerechtigkeit im Erbrecht: Das Urteil sorgt für eine faire Verteilung des Nachlasses.

Lassen Sie sich beraten – Ihr Pflichtteil ist unser Anliegen
Sie haben Zweifel an der Bewertung eines Nachlassgrundstücks? Oder Sie vermuten, dass Ihr Pflichtteil gekürzt wurde? Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht kämpfen für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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Wie Sie die Erbschaftssteuer legal reduzieren: Tipps und Strategien

Niemand zahlt gern Steuern, schon gar nicht auf ein Erbe, das oft emotional belastet ist und meist keine einfache Vermögensübernahme darstellt. Doch die gute Nachricht ist: Die Erbschaftssteuer lässt sich legal und mit der richtigen Strategie deutlich reduzieren. Als Anwältin für Erbrecht in der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig unterstützen wir Sie dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Ihr Erbe bestmöglich abzusichern – und das ganz ohne rechtliche Risiken.

In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen Sie die Erbschaftssteuer minimieren können und worauf Sie dabei achten sollten.

Warum frühzeitige Planung entscheidend ist
Die meisten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind nur vor dem Erbfall realisierbar. Wer sich rechtzeitig mit der Nachlassplanung beschäftigt, kann erhebliche Steuerersparnisse erzielen und Streit unter Erben vermeiden.

Typische Fehler entstehen oft aus Unwissenheit oder zu spätem Handeln, insbesondere bei größeren Vermögen oder Immobilienbesitz. Dabei muss niemand mit der Steuerlast allein dastehen: Eine durchdachte Strategie, professionell begleitet, bringt oft erhebliche Vorteile.

1. Freibeträge gezielt nutzen und mehrfach ausschöpfen
Ein zentrales Element der Steuerersparnis sind die Freibeträge. Jeder Erbe hat einen Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag. Diese sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad:

  • Ehepartner: 500.000 €

  • Kinder: 400.000 €

  • Enkel: 200.000 €

  • Alle übrigen Erben: 20.000 €

Tipp: Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Das bedeutet: Wer frühzeitig beginnt, kann durch gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten mehrere Freibeträge nutzen – und so große Vermögenswerte steuerfrei übertragen.

2. Die Schenkung zu Lebzeiten – Steuervorteile clever einsetzen
Schenkungen sind nicht nur Ausdruck von Vertrauen, sondern auch ein bewährtes Mittel zur Steuerersparnis. Sie funktionieren wie eine „Erbschaft vor dem Tod“ – mit dem Vorteil, dass Freibeträge mehrfach genutzt werden können und der Schenkende die Kontrolle behalten kann, z. B. durch:

  • Nießbrauchvorbehalt: Die Immobilie wird übertragen, aber der Schenker behält das Recht, sie selbst zu nutzen oder Mieteinnahmen zu erhalten.

  • Rückforderungsrechte: Der Schenkende kann sich vertraglich absichern – z. B. für den Fall, dass der Beschenkte vorverstorben ist oder sich grob undankbar verhält.

Achtung: Schenkungen können sich bei der späteren Erbschaft auf Pflichtteilsansprüche auswirken. Hier ist juristische Beratung unerlässlich.

3. Immobilien clever übertragen
Immobilien machen oft den größten Teil eines Erbes aus – und bergen besonderes Potenzial zur Steueroptimierung:

  • Selbstgenutzte Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an Ehepartner oder Kinder übertragen werden.

  • Bei vermieteten Immobilien kann unter bestimmten Bedingungen ein Wertabschlag von bis zu 10 % geltend gemacht werden.

  • Durch vorweggenommene Erbfolge können Immobilien sukzessive übertragen und Freibeträge optimal genutzt werden.

Passend dazu: „Immobilien clever übertragen: Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge“

4. Unternehmensnachfolge mit Steuerersparnis
Wenn ein Unternehmen vererbt wird, gelten besondere steuerliche Regelungen. Bei richtiger Gestaltung kann das Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei übergehen – unter der Bedingung, dass der Betrieb fortgeführt und Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Diese Möglichkeit setzt jedoch eine detaillierte und frühzeitige Planung voraus – ich unterstütze Sie dabei, passende Modelle zu entwickeln und Ihre Nachfolge steuerlich optimal zu gestalten.

5. Strategische Verteilung innerhalb der Familie
In vielen Fällen ist es sinnvoll, das Erbe nicht an eine einzelne Person, sondern gestaffelt auf mehrere Familienmitglieder zu übertragen. So können die Freibeträge mehrerer Personen ausgeschöpft werden. Beispiele:

  • Anstatt einer großen Summe an ein Kind zu vererben, wird ein Teil auch an die Enkel verschenkt.

  • Auch Schwiegerkinder, Geschwister oder andere Angehörige können eingebunden werden – rechtlich sauber und steuerlich durchdacht.

Steuerliche Fallstricke vermeiden
Wer Steuern sparen will, muss gleichzeitig rechtssicher handeln. Typische Probleme entstehen, wenn:

  • Freibeträge falsch oder gar nicht berücksichtigt werden

  • Immobilien zu niedrig oder zu hoch bewertet werden

  • Schenkungen falsch dokumentiert oder nicht notariell beurkundet werden

  • Schenkungen und Erbschaften zeitlich zu nah beieinanderliegen und zusammenveranlagt werden

Ich helfe Ihnen, diese Risiken zu vermeiden und Ihre Gestaltungsfreiheit optimal zu nutzen.

Wie ich Sie in der Kanzlei NUSSMANN unterstützen kann
In der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig begleite ich Sie mit fundiertem Fachwissen bei der steueroptimierten Gestaltung Ihres Nachlasses. Ob Einzelberatung, Gestaltung von Schenkungsverträgen oder Abstimmung mit dem Steuerberater – ich stehe Ihnen zuverlässig zur Seite.

Meine Leistungen im Überblick:

  • Analyse Ihrer steuerlichen Ausgangslage

  • Entwicklung maßgeschneiderter Strategien zur Steueroptimierung

  • Gestaltung und rechtliche Prüfung von Schenkungen

  • Beratung zur Immobilienübertragung und Unternehmensnachfolge

  • Begleitung bei Testamentsgestaltung und Erbverträgen

Fazit: Erbschaftssteuer lässt sich legal reduzieren – mit kluger Planung
Wer die Erbschaftssteuer senken will, braucht keine Tricks, sondern fundiertes Wissen, klare Ziele und professionelle Unterstützung. Als Ihre Anwältin in Leipzig helfen wir Ihnen, das Beste aus Ihrer Erbschaft zu machen: für Sie, Ihre Familie und Ihre Zukunft.

Wir sind täglich bis 22 Uhr telefonisch erreichbar und bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere und steueroptimierte Strategie für Ihr Erbe.




Erbschaftssteuer verstehen: Wann und wie viel müssen Sie zahlen?

Der Tod eines Angehörigen bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern stellt Erben auch vor juristische und steuerliche Herausforderungen. Eine der zentralen Fragen dabei lautet: Muss ich Erbschaftssteuer zahlen – und wenn ja, wie viel? Vielen ist nicht bewusst, dass auch private Vermögensübertragungen steuerpflichtig sein können. Als erfahrene Anwältin der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig erklären wir Ihnen in diesem Beitrag, wann die Erbschaftssteuer fällig wird, wie sie berechnet wird und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die dann anfällt, wenn Vermögen von einer verstorbenen Person auf eine andere Person übergeht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Bargeld, Immobilien, Schmuck, Firmenanteile oder andere Vermögenswerte handelt – der Staat besteuert grundsätzlich jede Vermögensübertragung im Erbfall.

Anders als viele denken, wird nicht der gesamte Nachlass als solcher besteuert, sondern der Anteil, den jede erbende Person individuell erhält. Für jede Erbin oder jeden Erben wird also eine eigene Steuerlast ermittelt.

Wann fällt Erbschaftssteuer an?

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tod des Erblassers. Sobald Sie durch ein Testament, einen Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge zum Erben werden, tritt die Steuerpflicht in Kraft. Als Erbe sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt den Erwerb des Vermögens anzuzeigen. In der Regel geschieht dies über eine sogenannte Erbschaftsteuererklärung.

Achtung: Auch Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat, können zur Steuerlast hinzugerechnet werden – ein häufig unterschätzter Punkt!

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von zwei zentralen Faktoren ab:

  1. Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person

  2. Wert des geerbten Vermögens

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen:

Steuerklasse

Empfänger

Freibetrag

I

Ehepartner, Kinder, Enkel

500.000 € (Ehepartner), 400.000 € (Kinder), 200.000 € (Enkel)

II

Geschwister, Neffen, Schwiegerkinder

20.000 €

III

Alle übrigen Personen

20.000 €

Beispiel: Erben Sie als Kind ein Haus im Wert von 450.000 Euro, bleiben Sie mit dem Freibetrag von 400.000 Euro bei einem zu versteuernden Betrag von 50.000 Euro. Auf diesen Betrag fällt je nach Steuerklasse ein gestaffelter Steuersatz an (zwischen 7 % und 50 %).

Welche Werte müssen versteuert werden?

Zu den steuerpflichtigen Vermögenswerten gehören unter anderem:

  • Bargeld und Bankguthaben

  • Immobilien

  • Unternehmensanteile

  • Wertpapiere

  • Fahrzeuge

  • Hausrat und Kunstgegenstände (wenn deren Gesamtwert bestimmte Grenzen überschreitet)

Nicht alles ist automatisch steuerpflichtig. Beispielsweise bleibt der Hausrat bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei. Dies ist abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Auch bestimmte Versorgungsfreibeträge können angerechnet werden.

Häufige Fehler und ihre Folgen

Viele Erben tappen in steuerliche Fallen, die sich mit rechtzeitiger Beratung leicht vermeiden ließen:

  • Falsche oder verspätete Meldung beim Finanzamt: Die Mitteilungspflicht wird oft unterschätzt. Wer hier zu spät reagiert, riskiert steuerliche Nachteile oder sogar Bußgelder.

  • Fehlende Bewertung von Immobilien oder Betriebsvermögen: Der falsche Ansatz von Werten führt zu fehlerhaften Steuerbescheiden

  • Nicht genutzte Freibeträge: Oft könnten Freibeträge optimal ausgeschöpft werden – z. B. durch vorweggenommene Erbfolge oder gezielte Schenkungen – werden aber nicht genutzt.

Wie wir Sie bei Fragen zur Erbschaftssteuer unterstützen können

In der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Erbschaftssteuer. Gemeinsam analysieren wir Ihre persönliche Situation, prüfen Ihre Steuerpflicht und erarbeiten eine Strategie, um Ihre Steuerlast im Rahmen des Gesetzes zu minimieren.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung von Steuerpflichten und Freibeträgen

  • Unterstützung bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung

  • Begleitung bei der Bewertung von Immobilien und Vermögenswerten

  • Kommunikation mit dem Finanzamt und rechtssichere Fristenüberwachung

  • Strategieberatung zur optimalen Nachlassgestaltung

Fazit: Erbschaftssteuer rechtzeitig verstehen – Nachteile vermeiden

Die Erbschaftssteuer betrifft viele Erben – oft früher und in größerem Umfang als erwartet. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig zu informieren und beraten zu lassen. Als Ihre Ansprechpartnerin in Leipzig helfen wir Ihnen, Klarheit über Ihre steuerliche Situation zu gewinnen und rechtssichere Entscheidungen zu treffen.

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Sicherstellen der Vormundschaft für Ihre Kinder: So treffen Sie die besten Entscheidungen

Wer sorgt für Ihre minderjährigen Kinder, wenn Sie nicht mehr da sind? Diese Frage ist von zentraler Bedeutung für Eltern. Ohne eine klare Regelung im Testament entscheidet das Vormundschaftsgericht, wer die Verantwortung übernimmt – oft ohne Rücksicht auf Ihre persönlichen Vorstellungen.

Warum Sie die Vormundschaft selbst regeln sollten

Wenn Eltern keine Regelung treffen, bestimmt das Vormundschaftsgericht einen Vormund. Dabei wird zunächst das Jugendamt eingeschaltet, das geeignete Personen vorschlägt. Obwohl das Gericht oft im Verwandtenkreis sucht, besteht keine Garantie, dass Ihre Wunschperson ausgewählt wird. Auch kann das Gericht Verwandte ausschließen, wenn diese als ungeeignet angesehen werden.

Die beste Vorsorge? Nehmen Sie die Entscheidung selbst in die Hand, indem Sie einen Vormund in Ihrem Testament benennen.

Wie wähle ich den richtigen Vormund?

Die Wahl des Vormundes ist eine sehr persönliche Entscheidung. Sie können Familienmitglieder, Freunde, nichteheliche Partner oder auch die Großeltern bestimmen. Wichtig ist:

  • Der Vormund muss volljährig und geschäftsfähig sein.
  • Stimmen Sie sich mit Ihrem Partner ab und informieren Sie die ausgewählte Person.
  • Es ist sinnvoll, einen Ersatzvormund zu benennen, falls die primäre Wahl ausfällt.

Tipp: Verwenden Sie den Begriff „Vormund“ im Testament klar und eindeutig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Besondere Regeln und Optionen

Haben beide Eltern unterschiedliche Vormünder benannt, gilt die Bestimmung des zuletzt verstorbenen Elternteils. Sie können auch Personen ausschließen, die Sie nicht als Vormund wünschen.

Möchten Sie eine „befreite Vormundschaft“ einrichten? Das bedeutet, dass der Vormund z. B. mehr Freiheiten bei der Vermögensverwaltung erhält. Auch hier gilt: Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle. Das Vormundschaftsgericht kann eingreifen, wenn eine Gefährdung vorliegt.

Welche Aufgaben übernimmt der Vormund?

Ein Vormund sorgt für die Person und das Vermögen des Kindes. Dazu gehören:

  • Erziehung und Unterbringung: Der Vormund entscheidet über Wohnort, Schulwahl und ärztliche Behandlungen.
  • Vermögensschutz: Das Vermögen des Kindes wird getrennt vom eigenen gehalten und verzinslich angelegt.
  • Wohlergehen: Der Vormund stellt sicher, dass das Kind in einer liebevollen Umgebung aufwächst. Er kann sich dafür einsetzen, dass unliebsame Verwandte keine Verantwortung übernehmen.

Wie bereite ich mein Testament optimal vor?

  • Besprechen Sie Ihre Entscheidung mit der gewählten Person.
  • Berücksichtigen Sie die Interessen des Kindes.
  • Nutzen Sie professionelle Beratung, um Ihr Testament rechtssicher und klar zu formulieren.

Wir sind für Sie da

Als Experten im Familienrecht unterstützen wir Sie gerne dabei, die Vormundschaft für Ihre Kinder optimal zu regeln. Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Vereinbaren Sie einen Termin – auch kurzfristig, Sie erreichen unsere

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gez. M. Peper
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Verlust des steuerfrei Betrages bei Pflichtteils Strafklauseln

Ein kleiner Fehler im Testament kann schnell teuer werden. Gerade die sogenannte Pflichtteilsstrafklausel wird oft falsch gestaltet – mit erheblichen steuerlichen Nachteilen. Mit intelligenter Gestaltung verhindern Sie den Verlust wertvoller Steuerfreibeträge.

Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel und warum birgt sie steuerliche Risiken?

Viele Ehegatten entscheiden sich für ein gemeinsames Testament, häufig das Berliner Testament. Eine häufig genutzte Klausel ist dabei die Pflichtteilsstrafklausel. Ziel dieser Klausel: Kinder sollen motiviert werden, nach dem Tod des ersten Elternteils auf die Geltendmachung ihres Pflichtteils zu verzichten. Typische Formulierungen lauten:

„Verzichtet das Kind beim Tod des zuerst versterbenden Elternteils auf seinen Pflichtteil, erhält es beim Tod des letztversterbenden Elternteils ein Vermächtnis in Höhe seines damaligen Pflichtteils.“

Was zunächst familienfreundlich klingt, birgt jedoch ein erhebliches steuerliches Risiko.

Steuerfalle Pflichtteilsstrafklausel: Verlust des ersten Steuerfreibetrags

Gemäß § 6 Abs. 4 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) wird ein solches Vermächtnis steuerlich wie eine Nacherbschaft behandelt. Die Konsequenz ist gravierend:

  • Das Kind kann nur den Steuerfreibetrag (400.000 €) des zuletzt verstorbenen Elternteils nutzen.
  • Der Freibetrag des zuerst verstorbenen Elternteils geht vollständig verloren.

Die Finanzbehörden berücksichtigen nicht den theoretischen Pflichtteilsanspruch nach dem ersten Todesfall, sondern ausschließlich das tatsächliche Vermächtnis nach dem zweiten Todesfall.

Beispiel: Wie eine gut gemeinte Klausel teuer wird

Ein Praxisbeispiel verdeutlicht die Problematik:

  • Die Eltern bestimmen sich gegenseitig zu Alleinerben.
  • Das Kind verzichtet beim Tod der Mutter auf den Pflichtteil.
  • Beim Tod des Vaters erhält das Kind ein Vermächtnis in Höhe des ursprünglichen Pflichtteils.

Das Ergebnis: Nur der Steuerfreibetrag beim Tod des Vaters wird berücksichtigt. Die ursprünglich möglichen 800.000 € (zweimal 400.000 €) reduzieren sich auf einmal 400.000 €. Dies führt zu vermeidbaren Steuerzahlungen.

Intelligente Gestaltung des Testaments sichert beide Freibeträge

Als erfahrene Fachanwälte für Erbrecht empfehlen wir dringend, Pflichtteilsstrafklauseln steuerlich sorgfältig zu gestalten. Mit einer durchdachten testamentarischen Regelung können beide Steuerfreibeträge optimal genutzt werden. Dies vermeidet unnötige Erbschaftsteuern und bewahrt gleichzeitig den Familienfrieden.

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