Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer auf Rekordhoch – warum jetzt eine steueroptimierte Testamentsgestaltung entscheidend ist

Erbschaftssteuer auf Rekordhoch – warum Familien jetzt handeln müssen, um Vermögen zu schützen

Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2024 alarmierende Zahlen vorgelegt. Die Finanzämter setzten 13,3 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer fest und verzeichneten damit den höchsten Wert seit Einführung der heutigen Erbschaftsteuerregelungen. Gegenüber 2023 entspricht dies einem Anstieg um 12,3 Prozent. Besonders deutlich zeigt sich der Trend bei den Schenkungen, die um nahezu 18 Prozent gestiegen sind. Auch die Erbschaften verzeichnen einen deutlichen Zuwachs, was zeigt, dass immer mehr Vermögensübertragungen steuerpflichtig werden. Die steuerlichen Belastungen steigen, weil Vermögenswerte – insbesondere Immobilien – seit Jahren erheblich an Wert gewinnen, während die gesetzlichen Freibeträge unverändert geblieben sind.

Wir erleben täglich in der Beratungspraxis, wie Familien von dieser Entwicklung überrascht werden. Die gesetzlich vorgesehenen Freibeträge reichen in vielen Fällen nicht mehr aus, um Immobilien, Geldvermögen und Unternehmensanteile steuerfrei zu übertragen. Allein der stetige Preisanstieg am Immobilienmarkt führt dazu, dass selbst Menschen mit durchschnittlichem Vermögen steuerpflichtig werden. Damit wird deutlich, dass die aktuelle Steuerbelastung nicht nur wohlhabende Familien betrifft, sondern zunehmend breite Bevölkerungsschichten.

Warum die Erbschaftssteuer so stark steigt

Der Hauptgrund für die hohe Steuerlast liegt in den Immobilienpreisen, die in den letzten Jahren vielerorts Rekordwerte erreicht haben. Selbst ein Einfamilienhaus in einer mittleren Großstadt überschreitet schnell die Freibeträge, sodass ein erheblicher Teil steuerpflichtig wird. Auch Betriebsvermögen und Kapitalvermögen sorgen für steigende Steuerbeträge, wenn die Nachfolge nicht sorgfältig vorbereitet wurde. Dabei genügt es nicht, ein rechtlich wirksames Testament aufzusetzen. Viele Testamente regeln zwar die Erbfolge, berücksichtigen aber steuerliche Auswirkungen nicht oder nur unzureichend. Dadurch entstehen häufig vermeidbare Steuerlasten, die das Familienvermögen erheblich schmälern.

Wir sehen in der Praxis regelmäßig, dass fehlende oder zu spät begonnene Nachlassplanung dazu führt, dass Freibeträge ungenutzt bleiben und Vermögenswerte ohne strategische Vorbereitung übertragen werden. Ohne ein steuerlich angepasstes Testament verschenken Familien jedes Jahr hohe Summen an den Staat. Die Steuerlast trifft oft genau diejenigen, die eigentlich geschützt werden sollen, etwa Ehepartner oder Kinder, die eine Immobilie erhalten, aber die Steuer nicht aus liquiden Mitteln tragen können.

Wie sich die Erbschaftssteuer effektiv senken lässt

Der Schlüssel zu einer spürbaren Reduzierung der Steuer liegt in einer rechtzeitigen und strategischen Nachlassplanung. Wir nutzen alle rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um Freibeträge auszuschöpfen und Vermögen so zu strukturieren, dass eine möglichst geringe Steuerbelastung entsteht. In vielen Fällen bietet sich eine Kombination aus testamentarischen Regelungen und lebzeitigen Übertragungen an. Eine durchdachte Gestaltung kann nicht nur erhebliche Steuerersparnisse bewirken, sondern auch spätere Auseinandersetzungen innerhalb der Familie vermeiden.

Eine weitverbreitete Lösung ist das Berliner Testament, das jedoch steuerlich nachteilig sein kann, wenn es unverändert beibehalten wird. Durch gezielte Ergänzungen, etwa Pflichtteils- und Steuerklauseln, lässt sich die Belastung für die nächste Generation erheblich reduzieren. Ebenso spielen lebzeitige Schenkungen eine bedeutende Rolle, weil dadurch die Freibeträge wiederholt genutzt werden können. Auch Nießbrauchsgestaltungen bei Immobilien führen in vielen Fällen zu einer deutlichen Steuerreduzierung, da der steuerpflichtige Wert eines übertragenen Grundstücks erheblich sinkt, wenn ein Nießbrauch vorbehalten wird. Bei Betriebsvermögen kommen spezielle Verschonungsregelungen hinzu, die nur genutzt werden können, wenn die Übertragung rechtzeitig und mit fachlicher Begleitung erfolgt.

Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftssteuer – ausführlich beantwortet

Viele Familien möchten wissen, wie sie die Erbschaftssteuer vermeiden oder zumindest reduzieren können. Wir entwickeln individuell zugeschnittene Konzepte, die sowohl rechtlich als auch steuerlich sinnvoll sind. Eine sorgfältige Analyse des Vermögens, der familiären Struktur und der langfristigen Ziele bildet dabei die Grundlage. Sobald Vermögenswerte die gesetzlichen Freibeträge überschreiten, besteht Handlungsbedarf. Genau deshalb lohnt sich ein steuerlich optimiertes Testament immer dann, wenn Immobilien oder sonstige Vermögensgegenstände vorhanden sind, die zusammen ein erhebliches Gesamtvermögen ergeben.

Schenkungen zu Lebzeiten werden häufig unterschätzt, obwohl sie eines der wirkungsvollsten Mittel zur Steuergestaltung darstellen. Da die Freibeträge im Zehn-Jahres-Turnus erneut zur Verfügung stehen, können bereits zu Lebzeiten größere Vermögen steuerfrei auf mehrere Beteiligte verteilt werden. Dies entlastet nicht nur den späteren Nachlass, sondern schafft auch Klarheit und Ordnung.

Fazit: Steuerhochs sorgt für dringenden Handlungsbedarf

Das Rekordniveau bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zeigt, dass Familien heute mehr denn je gefordert sind, die eigene Nachlassplanung nicht aufzuschieben. Wer rechtzeitig handelt, kann die Steuerlast erheblich reduzieren und sicherstellen, dass Vermögen nicht unnötig verloren geht. Wir begleiten Sie dabei, Ihre persönliche Situation zu analysieren, steuerliche Risiken aufzudecken und eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln, die Ihr Familienvermögen langfristig schützt.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Vorsorge zu treffen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Wir unterstützen Sie dabei, Klarheit zu gewinnen und rechtzeitig die Weichen für eine steuerlich effiziente und rechtssichere Nachfolge zu stellen.

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gez. M. Peper
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Erben verboten? Warum Deutschlands Jugend über die Abschaffung des Erbrechts diskutiert – und was wirklich dahintersteck

Die Diskussion um das Erbrecht nimmt Fahrt auf: Immer mehr junge Menschen fordern lautstark, dass Erbschaften begrenzt oder sogar ganz verboten werden sollen. Ist das das Ende der Vermögensweitergabe in der Familie? Wir erklären die juristische Realität – und zeigen, wie Sie jetzt richtig vorsorgen.

Wird das Erbrecht bald abgeschafft?

In den sozialen Netzwerken, Talkshows und Leitmedien wird aktuell ein Vorschlag diskutiert, der für viele unvorstellbar ist: die Einschränkung oder Abschaffung des Erbrechts. Hintergrund ist die zunehmende Debatte um soziale Gerechtigkeit und die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland.

Junge Aktivisten argumentieren: Erbschaften verfestigen Ungleichheit. Stattdessen fordern sie eine radikale Reform – von der 100-Prozent-Erbschaftssteuer bis hin zur vollständigen Umverteilung vererbten Vermögens.

Doch was ist dran? Und was bedeutet das für Familien, Eigentümer und Unternehmer?

Was das Grundgesetz zum Erbrecht sagt – und was das für Sie bedeutet

Das Erbrecht ist in Artikel 14 Grundgesetz ausdrücklich geschützt: „Das Erbrecht wird gewährleistet.“ Damit ist klar – ein völliges Verbot wäre mit der Verfassung derzeit unvereinbar.

Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im Detail, wer was erbt – ob nach gesetzlicher Erbfolge oder durch Testament. Wer seinen Nachlass nicht selbst regelt, überlässt die Entscheidung dem Gesetz. Eine Einschränkung des Erbrechts wäre daher nicht nur politisch, sondern auch juristisch ein tiefer Einschnitt in bestehende Grundrechte.

Was Familien jetzt tun sollten – rechtssichere Nachlassplanung ist wichtiger denn je

Ob Reformen kommen oder nicht: Der öffentliche Druck wächst. Denkbar sind künftig höhere Erbschaftssteuern oder Einschränkungen für große Vermögen. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann jedoch auch unter neuen Bedingungen Handlungsspielräume sichern – zum Beispiel durch:

  • maßgeschneiderte Testamente
  • frühzeitige Schenkungen
  • Pflichtteilsregelungen
  • Ehe- und Erbverträge

Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie umfassend – individuell, diskret und vorausschauend.

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Pflichtteil gestrichen – geht das bald per Gesetz leichter?

Pflichtteilsrecht im Wandel und die Bedeutung einer verlässlichen Nachfolgeplanung

Wir erleben derzeit eine intensive Diskussion über mögliche Reformen des Pflichtteilsrechts. Diese Debatte wird durch aktuelle Medienberichte befeuert, in denen prominente Fälle von Enterbungen aufgegriffen werden. Traditionell bildet das Pflichtteilsrecht einen festen Bestandteil des deutschen Erbrechts und sichert bestimmten Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass. Gerade in einer Zeit, in der auch arbeitsrechtliche Themen wie Kündigung erhalten, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Arbeitgeberkündigung, Aufhebungsvertrag und Kündigungsfrist das gesellschaftliche Bewusstsein prägen, steigt zugleich das Bedürfnis nach juristischer Sicherheit im familiären Vermögensschutz. Wir erläutern die geltende Rechtslage und zeigen, wie rechtssichere Vorsorge heute möglich ist.

Enterbung nach tradierter Rechtslage und die Grenzen des Pflichtteils

Rein rechtlich bleibt es möglich, Kinder oder andere gesetzliche Erben durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge auszuschließen. Doch selbst im Fall einer Enterbung entsteht nach wie vor ein gesetzlicher Mindestschutz, der sich aus § 2303 Absatz 1 Satz 1 BGB ergibt: „Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen.“ Dieser Anspruch besteht als reiner Geldanspruch und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Deshalb führt eine Enterbung traditionell nicht dazu, dass pflichtteilsberechtigte Angehörige vollständig leer ausgehen. Das zwingende Pflichtteilsrecht schränkt die Testierfreiheit bewusst ein, um familiäre Grundbindungen zu schützen, wie sie das deutsche Erbrecht seit jeher kennt.

Pflichtteilsverzicht als Instrument der langfristigen Vermögenssicherung

Wer sicherstellen möchte, dass bestimmte Angehörige weder erben noch Pflichtteilsansprüche geltend machen können, muss einen Pflichtteilsverzicht herbeiführen. Dieser unterliegt strengen Formvorgaben. § 2348 BGB bestimmt hierzu: „Der Vertrag, durch den der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteil verzichtet, bedarf der notariellen Beurkundung.“ Ein solcher Verzicht wird regelmäßig gegen eine Abfindung vereinbart, die späteren Konflikten vorbeugt. Wer dieses Instrument nicht rechtzeitig einsetzt, riskiert erhebliche Pflichtteilslasten, Vermögensverschiebungen im Nachlass und familieninterne Streitigkeiten, die ähnlich belastend sein können wie arbeitsrechtliche Konflikte nach einer Arbeitgeberkündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Wir empfehlen daher eine geordnete Nachlassgestaltung, die Wertbeständigkeit und Rechtssicherheit der künftigen Generationen gewährleistet.

Notwendigkeit einer rechtssicheren Nachfolgegestaltung

In der traditionellen Erbrechtsberatung zeigt sich deutlich, dass eine klare und fachkundige Nachfolgeplanung den besten Schutz vor späteren Auseinandersetzungen bietet. Ein rechtssicheres Testament oder ein Erbvertrag schaffen Verbindlichkeit und verhindern auslegungsbedingte Unklarheiten. Werden Pflichtteilsansprüche bewusst gesteuert oder durch Pflichtteilsverzichtsverträge reduziert, erhöht dies die Planungssicherheit erheblich. Nach wie vor gilt es zu berücksichtigen, dass jede Enterbung und jeder Pflichtteilsverzicht nur wirksam ist, wenn die gesetzlichen Formen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen beachtet werden. Wer hier unsauber arbeitet, riskiert spätere Anfechtungen und kostspielige Erbauseinandersetzungen.

Unsere Empfehlung für eine sichere Vermögensnachfolge

Wir raten dazu, frühzeitig eine durchdachte Nachlassplanung zu beginnen. Solange das Pflichtteilsrecht nicht reformiert wurde, bleibt das etablierte System der Pflichtteilsansprüche maßgeblich. Eine vorausschauende Gestaltung schützt Ihr Vermögen nachhaltig und bewahrt Ihr Lebenswerk über Generationen. Wie bei arbeitsrechtlichen Situationen rund um Kündigung erhalten, Kündigungsfrist, Kündigungsschutzklage oder Abfindung gilt auch im Erbrecht, dass rechtzeitige juristische Beratung spätere Konflikte vermeidet.

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„Die Immobilie soll in der Familie bleiben!“ – Warum dieser Wunsch oft zum Rosenkrieg führt

Aktuelles Thema: Streit ums Haus nach dem Erbfall – wer darf bleiben, wer muss gehen?

Das Eigenheim ist für viele Familien nicht nur ein Vermögenswert, sondern auch emotionales Zentrum und Zankapfel zugleich. In den Medien häufen sich derzeit Berichte über Erbstreitigkeiten rund um Immobilien. Besonders kritisch: Erbengemeinschaften.

Was viele nicht wissen: Miterben können die Nutzung des Hauses oder sogar den Verkauf erzwingen. Wir erklären, worauf Sie achten sollten – und wie Sie rechtzeitig Streit vermeiden können.

Die Erbengemeinschaft – rechtlich bindend, emotional explosiv

Stirbt ein Elternteil ohne klare testamentarische Regelung, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Das bedeutet: Mehrere Personen erben gemeinsam – und müssen auch gemeinsam entscheiden. Bei einer Immobilie führt das regelmäßig zu Problemen:

  • Wer darf im Haus wohnen?
  • Muss die Immobilie verkauft werden?
  • Was, wenn sich ein Miterbe querstellt?

Die Folge: Auseinandersetzungen, gerichtliche Teilungsversteigerungen, familiäre Zerwürfnisse.

Der häufigste Fehler: kein Testament oder nur ein kurzes handschriftliches

Ein juristisch geprüftes Testament mit klarer Immobilienregelung hätte in vielen Fällen schlimme Konflikte verhindert. Besonders bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren oder mehreren Kindern ist die Gefahr groß, dass es nach dem Erbfall zum Streit kommt.

Als Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht wissen wir: Rechtzeitige Gestaltung ist der Schlüssel zur Wahrung des Familienfriedens.

Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Fachanwalt – täglich bis 22:00 Uhr

Sie haben Fragen zur Absicherung Ihrer Immobilie, zur Erbengemeinschaft oder zu Pflichtteilsrechten? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung – diskret, verständlich und rechtlich fundiert.

Täglich bis 22 Uhr telefonisch erreichbar – sprechen Sie mit einem unserer erfahrenen Anwälte.

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Mehr Nachlass für pflegende Erben – Ihr rechtlicher Vorteil bei der Pflege von Angehörigen

Pflege zahlt sich aus! Wussten Sie, dass ein pflegender Miterbe einen besonderen Anspruch auf den Nachlass haben kann? Dieses Recht sorgt dafür, dass Ihre Pflegeleistungen nicht unbeachtet bleiben und Sie einen fairen Ausgleich erhalten.

Ihr Vorteil als pflegender Erbe: Vergütung aus dem Nachlass
Wenn Sie einen Erblasser über einen längeren Zeitraum gepflegt haben, steht Ihnen eine zusätzliche Vergütung aus dem Nachlass zu. Das bedeutet:

  • Pflegeleistung wird honoriert: Sie erhalten neben Ihrem regulären Erbanteil eine finanzielle Vergütung für die erbrachte Pflege.
  • Vorab-Auszahlung: Ihr Anspruch wird vor der Aufteilung des Nachlasses an die Miterben beglichen.

Auch unentgeltliche Pflege wird belohnt
Selbst wenn Sie die Pflege unentgeltlich erbracht haben, steht Ihnen eine finanzielle Anerkennung zu. Die Höhe dieser Vergütung kann durch das Gericht geschätzt werden. So wird sichergestellt, dass Ihre Leistungen angemessen berücksichtigt werden.

Warum ist dieser Anspruch wichtig?
In vielen Familien leisten einzelne Angehörige mehr als andere, wenn es um die Betreuung und Pflege geht. Ohne diesen Anspruch würden pflegende Erben oft leer ausgehen, während andere Erben gleichermaßen vom Nachlass profitieren. Dieses Recht schafft Gerechtigkeit und honoriert Ihren Einsatz.

Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen
Haben Sie einen Angehörigen gepflegt und möchten wissen, ob Ihnen ein höherer Anteil am Nachlass zusteht? Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Ihr Einsatz verdient Anerkennung – wir helfen Ihnen, Ihren rechtlichen Anspruch auf faire Weise geltend zu machen!

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Erbe haftet für den Unterhalt – Was Sie wissen müssen, um Ihre Rechte zu sichern

Wussten Sie, dass Erben unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhalt eines geschiedenen Ehepartners des Verstorbenen aufkommen müssen? Diese gesetzlich verankerte Pflicht kann zu finanziellen Belastungen führen – doch sie ist klar begrenzt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine solche Unterhaltspflicht besteht, wie sie geregelt ist und wie Sie sich und Ihre Erben rechtzeitig absichern können.

Was regelt § 1586b BGB? – Unterhalt als Nachlassverbindlichkeit

Nach § 1586b BGB geht eine bestehende Unterhaltspflicht des Verstorbenen als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über. Das bedeutet: Der geschiedene Ehepartner kann unter Umständen auch nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen noch Zahlungen vom Nachlass verlangen. Wichtig: Diese Haftung ist gesetzlich beschränkt, insbesondere auf:

  • Maximal den fiktiven Pflichtteilsanspruch, den der Ex-Partner erhalten hätte, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre

  • Ohne Berücksichtigung ehelicher Güterstände, wie Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich

Geschieden oder verheiratet? Das macht den Unterschied

Die Höhe der potenziellen Unterhaltspflicht hängt stark davon ab, ob die Ehe geschieden war oder noch bestand:

  • Bei geschiedenen Ehepartnern: Der Unterhalt richtet sich nach dem fiktiven Pflichtteil, der bei aufrechter Ehe gegolten hätte

  • Bei bestehender Ehe: Der reale Pflichtteil ist relevant – es sei denn, vertraglich wurde ein Pflichtteilsverzicht vereinbart

Tipp: Ein Ehevertrag mit klarer Regelung kann entscheidend sein, um Streitigkeiten oder Unterhaltsansprüche nach dem Todesfall zu verhindern.

Ehevertrag & Pflichtteilsverzicht: Klare Regelungen schützen

Ein sauber formulierter Ehevertrag bietet eine wertvolle Absicherung. Besonders wichtig sind:

  • Verzichtserklärungen auf den Pflichtteil, die eindeutig und rechtssicher vereinbart wurden

  • Regelungen zu nachehelichem Unterhalt, insbesondere bei langer Ehedauer oder finanzieller Abhängigkeit eines Ehepartners

  • Einmalzahlungen oder Abfindungen, um künftige Ansprüche auszuschließen

Wie können Sie Ihre Erben absichern?

Wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihre Erben durch Unterhaltsansprüche belastet werden, empfiehlt sich eine vorausschauende Nachlass- und Vertragsgestaltung. Möglichkeiten sind:

  • Abfindungsregelungen im Rahmen der Scheidung

  • Pflichtteilsverzichte durch notariellen Vertrag

  • Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigung, um Verpflichtungen zu erfüllen, ohne das Erbe zu belasten

Beratung vom Fachanwalt – für Ihre Sicherheit und die Ihrer Erben

Unsere Kanzlei berät Sie kompetent zu allen Fragen rund um Unterhaltsansprüche im Erbfall, Eheverträge und Nachlassplanung. Wir helfen Ihnen, Risiken zu erkennen und rechtssichere Lösungen zu finden.

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Immobilien clever übertragen: Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge

Immobilien gehören zu den wertvollsten Vermögenspositionen in einem Nachlass, leider auch zu den häufigsten Streitpunkten in Erbfällen. Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, möchte meist sicherstellen, dass die Immobilie im Familienbesitz bleibt und nicht durch Steuern oder Auseinandersetzungen verloren geht. Genau hier bietet die vorweggenommene Erbfolge attraktive Möglichkeiten: Durch eine geplante Übertragung zu Lebzeiten können Sie Steuern sparen, Streit vermeiden und dennoch Ihre eigene Absicherung bewahren.

Als erfahrene Anwältin für Erbrecht in der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie Immobilien klug, rechtssicher und familiengerecht übertragen.

Warum Immobilienübertragungen besonders sensibel sind
Im Gegensatz zu Geld oder Wertpapieren sind Immobilien nicht beliebig teilbar. Deshalb entstehen in Erbfällen häufig Konflikte:

  • Ein Erbe möchte verkaufen, der andere im Haus wohnen bleiben.

  • Der Verkehrswert wird unterschiedlich eingeschätzt.

  • Die Immobilie ist mit Schulden belastet oder sanierungsbedürftig.

  • Das Objekt muss plötzlich unter Zeitdruck verkauft werden, z. B. zur Begleichung von Pflichtteilsansprüchen oder Erbschaftssteuer.

Wer diese Probleme umgehen will, sollte frühzeitig planen und eine strukturierte Immobilienübertragung zu Lebzeiten in Betracht ziehen.

Die Vorteile der Immobilienübertragung zu Lebzeiten
1. Nutzung der Schenkungsfreibeträge

Jeder Beschenkte hat alle zehn Jahre Anspruch auf hohe steuerliche Freibeträge:

  • 400.000 € für Kinder

  • 200.000 € für Enkel

  • 500.000 € für Ehepartner

Durch frühzeitige und gestaffelte Übertragungen lassen sich Immobilienwerte steuerfrei weitergeben – selbst bei hohem Vermögenswert.

2. Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Statt dass sich die Erben später streiten, wer die Immobilie bekommt oder wie der Verkauf geregelt wird, schaffen Sie klare Verhältnisse: Wer das Haus erhält, wann und unter welchen Bedingungen.

3. Absicherung durch Nießbrauch oder Wohnrecht
Auch wenn Sie die Immobilie übertragen, müssen Sie nicht ausziehen oder auf Einnahmen verzichten. Durch Eintrag eines Nießbrauchsrechts bleiben Sie berechtigt, die Immobilie zu nutzen oder zu vermieten. Alternativ kann ein lebenslanges Wohnrecht gesichert werden.

4. Vermeidung von Teilungsversteigerungen
Wenn mehrere Erben gemeinsam eine Immobilie erben und keine Einigung erzielen, droht oft die Teilungsversteigerung, was mit finanziellen Verlusten und familiärem Bruch einhergeht. Durch die Übertragung zu Lebzeiten können Sie dieses Szenario ausschließen.

Typische Gestaltungsformen
Übertragung mit Nießbrauchvorbehalt
Sie übertragen die Immobilie auf ein Kind und behalten sich den Nießbrauch vor. So bleibt die Immobilie steuerlich beim Kind, die Erträge (z. B. Mieteinnahmen) fließen aber weiterhin Ihnen zu.

Übertragung mit Rückforderungsrecht
Vertraglich kann geregelt werden, dass die Immobilie im Falle von z. B. Pflegebedürftigkeit, Tod des Kindes oder Scheidung zurückübertragen wird. Dies ist eine wichtige Absicherung für den Schenkenden.

Teilschenkung mit Ausgleichsverpflichtung
Ein Kind erhält eine Immobilie, andere Kinder erhalten Geld oder später einen wertmäßigen Ausgleich im Rahmen des Erbes.

Fallstricke bei der Immobilienübertragung vermeiden

  • Falsche Bewertung: Ein zu niedriger Wert führt zu steuerlichen Nachteilen im Pflichtteilsrecht, ein zu hoher Wert kann unnötig Schenkungssteuer auslösen.

  • Fehlende Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen: Enterbte Angehörige können Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen, auch bei Schenkungen der letzten zehn Jahre.

  • Nicht gesicherte Rückabwicklung: Ohne vertraglich geregeltes Rückforderungsrecht sind Sie im Krisenfall auf Kulanz angewiesen.

  • Sozialrechtliche Folgen: Eine Übertragung kann im Pflegefall zu einem Rückgriff durch das Sozialamt führen (Stichwort: 10-Jahres-Frist).

Wir helfen Ihnen, diese Risiken realistisch einzuschätzen und vertraglich sauber abzusichern.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Je früher, desto besser, aber immer individuell durchdacht. Wichtige Fragen sind:

  • Ist Ihre eigene Altersvorsorge gesichert?

  • Gibt es mehrere Kinder? Wenn ja: Wie gerecht soll verteilt werden?

  • Welche steuerlichen Freibeträge können wann genutzt werden?

  • Möchten Sie Einfluss auf Nutzung oder Verkauf der Immobilie behalten?

In der Kanzlei NUSSMANN erarbeiten wir gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrer Lebenssituation passt – sowohl menschlich als auch rechtlich.

Wie wir Sie bei der Immobilienübertragung unterstützen
Als Anwältin für Erbrecht in Leipzig begleiten wir Sie bei jedem Schritt: von der Idee bis zur notariellen Umsetzung.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Juristische Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge mit Immobilien

  • Steuerliche Optimierung der Übertragung

  • Gestaltung von Nießbrauch-, Wohn- und Rückforderungsrechten

  • Abstimmung mit Notar und Grundbuchamt

  • Schutz vor Pflichtteilsergänzungs- und Rückforderungsansprüchen

Fazit: Wer früh überträgt, sichert und entlastet seine Erben
Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten ist eine wertvolle Gestaltungsmöglichkeit. Sie bietet steuerliche Vorteile, sorgt für Klarheit unter den Angehörigen und bewahrt den Familienfrieden. Entscheidend ist jedoch eine rechtssichere, individuelle Gestaltung und genau dabei stehen wir Ihnen in der Kanzlei NUSSMANN zur Seite.

Wir sind täglich bis 22 Uhr telefonisch erreichbar und bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft Ihrer Immobilie verantwortungsvoll und rechtssicher.

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Pflichtteilsrecht: So kämpfen Sie erfolgreich um Ihren Anspruch – Der BGH setzt neue Maßstäbe

Pflichtteilsberechtigte haben ein Recht darauf, nicht benachteiligt zu werden. Doch was passiert, wenn der Wert eines Nachlassgrundstücks angezweifelt wird? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem wegweisenden Urteil vom 29.September.2021 (Az.: IV ZR 328/20) die Rechte von Pflichtteilsberechtigten gestärkt und klargestellt: Eine Wertermittlung des tatsächlichen Grundstückswertes ist unerlässlich, auch wenn das Grundstück nach dem Erbfall bereits verkauft wurde.

Pflichtteilsberechtigte: Ihr Anspruch auf Gerechtigkeit
Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf ihren Pflichtteil – in Geld. Die Berechnungsgrundlage ist der Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Doch was, wenn ein Nachlassgrundstück zu einem scheinbar geringen Preis verkauft wurde? Laut BGH haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, eine unabhängige Wertermittlung zu verlangen, um Manipulationen durch unterbewertete Veräußerungen vorzubeugen.

Warum der Verkaufspreis nicht immer fair ist
Erben argumentieren oft, der tatsächliche Verkaufspreis eines Grundstücks sei als Bewertungsgrundlage ausreichend. Doch was, wenn ein Erbe das Grundstück gezielt unter Wert verkauft – etwa an Freunde oder Verwandte? Genau hier setzt der BGH an: Ein niedrig angesetzter Verkaufspreis darf nicht dazu führen, dass Pflichtteilsberechtigte weniger erhalten, als ihnen rechtlich zusteht.

Der Fall: Tochter setzt sich erfolgreich gegen Unterbewertung zur Wehr
In einem prägenden Fall forderte die Tochter eines Erblassers, ein Grundstück neu bewerten zu lassen, das für 65.000 Euro verkauft worden war – obwohl frühere Gutachten Werte von bis zu 245.000 Euro auswiesen. Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Anspruch zunächst abgelehnt, doch der BGH widersprach: Pflichtteilsberechtigte haben ein schutzwürdiges Interesse an einer unabhängigen Bewertung, um ihren Pflichtteil korrekt berechnen zu können.

So stärkt der BGH Ihre Rechte
Der BGH stellte klar:

  • Recht auf Wertermittlung: Pflichtteilsberechtigte können eine unabhängige Bewertung des Grundstückswertes verlangen, auch wenn bereits ein Verkauf stattgefunden hat.
  • Schutz vor Manipulation: Schnelle oder unterbewertete Veräußerungen dürfen nicht die Berechnungsgrundlage des Pflichtteils verfälschen.
  • Gerechtigkeit im Erbrecht: Das Urteil sorgt für eine faire Verteilung des Nachlasses.

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Wie Sie die Erbschaftssteuer legal reduzieren: Tipps und Strategien

Niemand zahlt gern Steuern, schon gar nicht auf ein Erbe, das oft emotional belastet ist und meist keine einfache Vermögensübernahme darstellt. Doch die gute Nachricht ist: Die Erbschaftssteuer lässt sich legal und mit der richtigen Strategie deutlich reduzieren. Als Anwältin für Erbrecht in der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig unterstützen wir Sie dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Ihr Erbe bestmöglich abzusichern – und das ganz ohne rechtliche Risiken.

In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen Sie die Erbschaftssteuer minimieren können und worauf Sie dabei achten sollten.

Warum frühzeitige Planung entscheidend ist
Die meisten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind nur vor dem Erbfall realisierbar. Wer sich rechtzeitig mit der Nachlassplanung beschäftigt, kann erhebliche Steuerersparnisse erzielen und Streit unter Erben vermeiden.

Typische Fehler entstehen oft aus Unwissenheit oder zu spätem Handeln, insbesondere bei größeren Vermögen oder Immobilienbesitz. Dabei muss niemand mit der Steuerlast allein dastehen: Eine durchdachte Strategie, professionell begleitet, bringt oft erhebliche Vorteile.

1. Freibeträge gezielt nutzen und mehrfach ausschöpfen
Ein zentrales Element der Steuerersparnis sind die Freibeträge. Jeder Erbe hat einen Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag. Diese sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad:

  • Ehepartner: 500.000 €

  • Kinder: 400.000 €

  • Enkel: 200.000 €

  • Alle übrigen Erben: 20.000 €

Tipp: Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Das bedeutet: Wer frühzeitig beginnt, kann durch gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten mehrere Freibeträge nutzen – und so große Vermögenswerte steuerfrei übertragen.

2. Die Schenkung zu Lebzeiten – Steuervorteile clever einsetzen
Schenkungen sind nicht nur Ausdruck von Vertrauen, sondern auch ein bewährtes Mittel zur Steuerersparnis. Sie funktionieren wie eine „Erbschaft vor dem Tod“ – mit dem Vorteil, dass Freibeträge mehrfach genutzt werden können und der Schenkende die Kontrolle behalten kann, z. B. durch:

  • Nießbrauchvorbehalt: Die Immobilie wird übertragen, aber der Schenker behält das Recht, sie selbst zu nutzen oder Mieteinnahmen zu erhalten.

  • Rückforderungsrechte: Der Schenkende kann sich vertraglich absichern – z. B. für den Fall, dass der Beschenkte vorverstorben ist oder sich grob undankbar verhält.

Achtung: Schenkungen können sich bei der späteren Erbschaft auf Pflichtteilsansprüche auswirken. Hier ist juristische Beratung unerlässlich.

3. Immobilien clever übertragen
Immobilien machen oft den größten Teil eines Erbes aus – und bergen besonderes Potenzial zur Steueroptimierung:

  • Selbstgenutzte Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an Ehepartner oder Kinder übertragen werden.

  • Bei vermieteten Immobilien kann unter bestimmten Bedingungen ein Wertabschlag von bis zu 10 % geltend gemacht werden.

  • Durch vorweggenommene Erbfolge können Immobilien sukzessive übertragen und Freibeträge optimal genutzt werden.

Passend dazu: „Immobilien clever übertragen: Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge“

4. Unternehmensnachfolge mit Steuerersparnis
Wenn ein Unternehmen vererbt wird, gelten besondere steuerliche Regelungen. Bei richtiger Gestaltung kann das Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei übergehen – unter der Bedingung, dass der Betrieb fortgeführt und Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Diese Möglichkeit setzt jedoch eine detaillierte und frühzeitige Planung voraus – ich unterstütze Sie dabei, passende Modelle zu entwickeln und Ihre Nachfolge steuerlich optimal zu gestalten.

5. Strategische Verteilung innerhalb der Familie
In vielen Fällen ist es sinnvoll, das Erbe nicht an eine einzelne Person, sondern gestaffelt auf mehrere Familienmitglieder zu übertragen. So können die Freibeträge mehrerer Personen ausgeschöpft werden. Beispiele:

  • Anstatt einer großen Summe an ein Kind zu vererben, wird ein Teil auch an die Enkel verschenkt.

  • Auch Schwiegerkinder, Geschwister oder andere Angehörige können eingebunden werden – rechtlich sauber und steuerlich durchdacht.

Steuerliche Fallstricke vermeiden
Wer Steuern sparen will, muss gleichzeitig rechtssicher handeln. Typische Probleme entstehen, wenn:

  • Freibeträge falsch oder gar nicht berücksichtigt werden

  • Immobilien zu niedrig oder zu hoch bewertet werden

  • Schenkungen falsch dokumentiert oder nicht notariell beurkundet werden

  • Schenkungen und Erbschaften zeitlich zu nah beieinanderliegen und zusammenveranlagt werden

Ich helfe Ihnen, diese Risiken zu vermeiden und Ihre Gestaltungsfreiheit optimal zu nutzen.

Wie ich Sie in der Kanzlei NUSSMANN unterstützen kann
In der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig begleite ich Sie mit fundiertem Fachwissen bei der steueroptimierten Gestaltung Ihres Nachlasses. Ob Einzelberatung, Gestaltung von Schenkungsverträgen oder Abstimmung mit dem Steuerberater – ich stehe Ihnen zuverlässig zur Seite.

Meine Leistungen im Überblick:

  • Analyse Ihrer steuerlichen Ausgangslage

  • Entwicklung maßgeschneiderter Strategien zur Steueroptimierung

  • Gestaltung und rechtliche Prüfung von Schenkungen

  • Beratung zur Immobilienübertragung und Unternehmensnachfolge

  • Begleitung bei Testamentsgestaltung und Erbverträgen

Fazit: Erbschaftssteuer lässt sich legal reduzieren – mit kluger Planung
Wer die Erbschaftssteuer senken will, braucht keine Tricks, sondern fundiertes Wissen, klare Ziele und professionelle Unterstützung. Als Ihre Anwältin in Leipzig helfen wir Ihnen, das Beste aus Ihrer Erbschaft zu machen: für Sie, Ihre Familie und Ihre Zukunft.

Wir sind täglich bis 22 Uhr telefonisch erreichbar und bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere und steueroptimierte Strategie für Ihr Erbe.




Erbschaftssteuer verstehen: Wann und wie viel müssen Sie zahlen?

Der Tod eines Angehörigen bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern stellt Erben auch vor juristische und steuerliche Herausforderungen. Eine der zentralen Fragen dabei lautet: Muss ich Erbschaftssteuer zahlen – und wenn ja, wie viel? Vielen ist nicht bewusst, dass auch private Vermögensübertragungen steuerpflichtig sein können. Als erfahrene Anwältin der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig erklären wir Ihnen in diesem Beitrag, wann die Erbschaftssteuer fällig wird, wie sie berechnet wird und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die dann anfällt, wenn Vermögen von einer verstorbenen Person auf eine andere Person übergeht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Bargeld, Immobilien, Schmuck, Firmenanteile oder andere Vermögenswerte handelt – der Staat besteuert grundsätzlich jede Vermögensübertragung im Erbfall.

Anders als viele denken, wird nicht der gesamte Nachlass als solcher besteuert, sondern der Anteil, den jede erbende Person individuell erhält. Für jede Erbin oder jeden Erben wird also eine eigene Steuerlast ermittelt.

Wann fällt Erbschaftssteuer an?

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tod des Erblassers. Sobald Sie durch ein Testament, einen Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge zum Erben werden, tritt die Steuerpflicht in Kraft. Als Erbe sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt den Erwerb des Vermögens anzuzeigen. In der Regel geschieht dies über eine sogenannte Erbschaftsteuererklärung.

Achtung: Auch Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat, können zur Steuerlast hinzugerechnet werden – ein häufig unterschätzter Punkt!

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von zwei zentralen Faktoren ab:

  1. Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person

  2. Wert des geerbten Vermögens

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen:

Steuerklasse

Empfänger

Freibetrag

I

Ehepartner, Kinder, Enkel

500.000 € (Ehepartner), 400.000 € (Kinder), 200.000 € (Enkel)

II

Geschwister, Neffen, Schwiegerkinder

20.000 €

III

Alle übrigen Personen

20.000 €

Beispiel: Erben Sie als Kind ein Haus im Wert von 450.000 Euro, bleiben Sie mit dem Freibetrag von 400.000 Euro bei einem zu versteuernden Betrag von 50.000 Euro. Auf diesen Betrag fällt je nach Steuerklasse ein gestaffelter Steuersatz an (zwischen 7 % und 50 %).

Welche Werte müssen versteuert werden?

Zu den steuerpflichtigen Vermögenswerten gehören unter anderem:

  • Bargeld und Bankguthaben

  • Immobilien

  • Unternehmensanteile

  • Wertpapiere

  • Fahrzeuge

  • Hausrat und Kunstgegenstände (wenn deren Gesamtwert bestimmte Grenzen überschreitet)

Nicht alles ist automatisch steuerpflichtig. Beispielsweise bleibt der Hausrat bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei. Dies ist abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Auch bestimmte Versorgungsfreibeträge können angerechnet werden.

Häufige Fehler und ihre Folgen

Viele Erben tappen in steuerliche Fallen, die sich mit rechtzeitiger Beratung leicht vermeiden ließen:

  • Falsche oder verspätete Meldung beim Finanzamt: Die Mitteilungspflicht wird oft unterschätzt. Wer hier zu spät reagiert, riskiert steuerliche Nachteile oder sogar Bußgelder.

  • Fehlende Bewertung von Immobilien oder Betriebsvermögen: Der falsche Ansatz von Werten führt zu fehlerhaften Steuerbescheiden

  • Nicht genutzte Freibeträge: Oft könnten Freibeträge optimal ausgeschöpft werden – z. B. durch vorweggenommene Erbfolge oder gezielte Schenkungen – werden aber nicht genutzt.

Wie wir Sie bei Fragen zur Erbschaftssteuer unterstützen können

In der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Erbschaftssteuer. Gemeinsam analysieren wir Ihre persönliche Situation, prüfen Ihre Steuerpflicht und erarbeiten eine Strategie, um Ihre Steuerlast im Rahmen des Gesetzes zu minimieren.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung von Steuerpflichten und Freibeträgen

  • Unterstützung bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung

  • Begleitung bei der Bewertung von Immobilien und Vermögenswerten

  • Kommunikation mit dem Finanzamt und rechtssichere Fristenüberwachung

  • Strategieberatung zur optimalen Nachlassgestaltung

Fazit: Erbschaftssteuer rechtzeitig verstehen – Nachteile vermeiden

Die Erbschaftssteuer betrifft viele Erben – oft früher und in größerem Umfang als erwartet. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig zu informieren und beraten zu lassen. Als Ihre Ansprechpartnerin in Leipzig helfen wir Ihnen, Klarheit über Ihre steuerliche Situation zu gewinnen und rechtssichere Entscheidungen zu treffen.

Unsere Kontaktmöglichkeiten:

  • HOTLINE WURZEN: 03425 / 90020
  • HOTLINE LEIPZIG: 0341 / 9838980
  • MAIL: sekretariat@kanzlei-nussmann.de

Täglich bis 22:00 Uhr und auch am Wochenende.

Ihr Vertrauen ist unsere Motivation!

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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