Widerruf der Vorsorgevollmacht

Der Fachanwalt für Erbrecht erklärt die Möglichkeiten eines Widerrufs der Vorsorgevollmacht.

Der Vollmachtgeber kann die von ihm erteilte Vollmacht jederzeit widerrufen. Voraussetzung ist, dass er geschäftsfähig ist.

Besteht die Vollmacht über den Tod hinaus, ist jeder Erbe  zum Widerruf der Vollmacht berechtigt, vergleiche Burandt BGB, 4. Auflage 2022, Paragraph 168 Rn. 19 fortfolgende.

Testamentsvollstrecker ist  zum Widerruf der transmortalen Vollmacht  berechtigt, vergleiche Papenmeier Erbrecht 2015, Seite 14.

Problematisch sind die Fälle, in denen zum Beispiel der Ehegatte als Bevollmächtigter eingesetzt wurde und nachrangig die Kinder. Wenn dann das Vertrauen zu einem Kind erschüttert wird und der Vollmachtgeber mangels Geschäftsfähigkeit diese Vollmacht nicht mehr widerrufen kann, ist fraglich, ob der Ehegatte hierzu berechtigt ist. Folgender Fall: Der Vollmachtgeber hat mehrere Bevollmächtigte, den Ehegatten und die Kinder  eingesetzt. Er hat keine Regelung zu ihrer Rangfolge und ihren Rechten getroffen. Der überlebende Ehegatte  möchten die den anderen erteilten Vollmachten widerrufen. Das OLG Karlsruhe hat hierzu entschieden, dass eine Vorsorgevollmacht durch einzelne Bevollmächtigte im Regel Fall nicht widerrufen werden kann, falls der Vollmachtgeber hierzu nichts geregelt hat.

Der Fachanwalt für Erbrecht empfiehlt,  in eine Vorsorgevollmacht  zwingend eine Regelung aufzunehmen ist, welcher der Bevollmächtigten welche Vollmachten widerrufen darf oder nicht . Prüfen  Sie Ihre Vorsorgevollmacht dahingehend , ob eine solch wichtige  Widerrufsregelung enthalten ist.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Vorsorgevollmacht , Generalvollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
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Erbrecht in Leipzig: Wie ein Anwalt Sie bei der Nachlassregelung unterstützen kann

Die Nachlassregelung ist ein Thema, das viele Menschen gern aufschieben. Doch gerade in Leipzig, einer Stadt mit einer reichen Geschichte und vielfältigen Bevölkerung, ist es umso wichtiger, dieses Thema rechtzeitig und gründlich anzugehen. Ob Sie Vermögenswerte zu vererben haben, Streitigkeiten innerhalb der Familie vermeiden möchten oder einfach nur sicherstellen wollen, dass Ihr letzter Wille respektiert wird – die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht in Leipzig ist dabei unerlässlich.

Warum ist eine frühzeitige Nachlassplanung so wichtig?

Viele Menschen glauben, dass die Nachlassplanung nur für ältere Menschen relevant ist. Doch das Leben ist unvorhersehbar, und es ist niemals zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, was mit dem eigenen Vermögen im Falle des Todes geschehen soll. Z.B. in Patchwork Familien wollen unsere Mandanten vermeiden, dass ein Kind durch die gesetzlichen Regelungen mehr erhält als die anderen. Für Erblasser ohne eigene Kinder vermeiden wir durch kluge Testamentsgestaltung den Anfall einer hohen Steuerlast des Erben.  Mandanten mit Haustieren möchten die Pflege des Tieres nach ihrem Tod sicherstellen. Die rechtzeitige Regelung Ihres Nachlasses kann Ihre Familie und Erben vor unerwarteten Konflikten und finanziellen Belastungen bewahren. Ein Anwalt für Erbrecht in Leipzig kann Sie dabei unterstützen, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Erbe nach Ihren Wünschen verteilt wird.

Ein Fachanwalt für Erbrecht in Leipzig kennt die lokalen Gesetze und Bestimmungen genau und kann Sie nicht nur bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments, sondern auch bei der Aufsetzung eines Erbvertrags kompetent beraten. Ein Testament ist das klassische Instrument, um den Nachlass zu regeln. Hierbei legt der Erblasser fest, wer sein Vermögen erben soll. Ein Erbvertrag hingegen kann zwischen dem Erblasser und einer anderen Person geschlossen werden, um verbindliche Regelungen zu treffen. Dieser Vertrag kann besonders sinnvoll sein, wenn bereits zu Lebzeiten dauerhafte Vereinbarungen getroffen werden sollen.

Die Rolle des Anwalts bei der Nachlassregelung

Ein Anwalt für Erbrecht übernimmt eine zentrale Rolle in der Nachlassregelung. Zunächst hilft er Ihnen, Ihre Vermögensverhältnisse zu klären und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zu entwickeln, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Dabei geht es nicht nur darum, festzulegen, wer was erben soll, sondern auch um steuerliche Optimierung und die Vermeidung potenzieller Streitigkeiten unter den Erben.

Ein guter Anwalt wird sich die Zeit nehmen, Ihre familiäre Situation und die spezifischen Besonderheiten Ihres Vermögens zu verstehen. In Leipzig, wo Immobilien oft einen großen Teil des Erbes ausmachen, ist es beispielsweise wichtig, den Immobilienwert richtig einzuschätzen und die Möglichkeiten der Vererbung oder Übertragung zu prüfen. Der Anwalt kann hier beratend tätig werden, damit die Erben nicht unerwartet vor hohen Steuerforderungen stehen oder die Immobilie unter Wert veräußern müssen.

Der Fachanwalt für Erbrecht berät Sie frühzeitig für einen Übergang Ihres Unternehmens und ihrer Einzelfirma in die nächste Generation. Er erläutert Ihnen die Möglichkeiten, Steuern zu verringern und deren Anforderungen. Er stimmt mit Ihnen die testamentarische Gestaltung der Unternehmensübertragung und insbesondere den hierfür erforderlichen Gesellschaftsvertrag ab.

Darüber hinaus hilft ein Anwalt Ihnen, Ihr Testament so zu formulieren, dass es eindeutig und unmissverständlich ist. Viele Menschen wissen nicht, dass ein unklar formuliertes Testament oft zu langwierigen Erbstreitigkeiten führen kann. Diese können nicht nur den Familienfrieden belasten, sondern auch erhebliche Kosten verursachen. Der Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig sorgt dafür, dass Ihr Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihre Wünsche exakt widerspiegelt.

Schutz vor Pflichtteilsansprüchen

In Deutschland haben nahe Angehörige – wie Eltern, Kinder und Ehepartner – einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Dieser Anspruch kann nicht einfach durch ein Testament umgangen werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, Möglichkeiten zu finden, um diesen Pflichtteil so zu gestalten, dass Ihre Erben und Sie selbst zufrieden sind. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, durch Schenkungen zu Lebzeiten das Erbe zu minimieren oder Regelungen zu treffen, die den Pflichtteil reduzieren, ohne die gesetzlichen Vorgaben zu verletzen.

Unterstützung im Erbfall

Sollten Sie selbst Erbe sein, kann ein Anwalt Sie auch nach dem Tod des Erblassers umfassend unterstützen. Die rechtlichen Fragen, die sich im Erbfall ergeben, sind oft komplex und betreffen nicht nur die Verteilung des Vermögens, sondern auch die Abwicklung von Verbindlichkeiten, die Bewertung von Erbgegenständen und die Auseinandersetzung mit anderen Erben.

Viele Erben wissen nicht, dass Sie Vermächtnisansprüche wegen der Ihnen gegenüber geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen kürzen können. Deshalb werden oft Vermächtnisse viel zu hoch erfüllt.

Egal ob Sie Erben sind oder nicht, Sie haben als Pflichtteilsberechtigter für die vom Erblasser getätigten Geschenke innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Ein zertifizierter Mediator in Leipzig übernimmt die Kommunikation mit allen Beteiligten und hilft, den Nachlass so schnell und reibungslos wie möglich abzuwickeln. Dabei geht es nicht nur um die Durchsetzung Ihrer Erbansprüche, sondern auch darum, Konflikte zu vermeiden und für alle Parteien eine faire Lösung zu finden.

Fazit: Ihr vertrauensvoller Partner für Erbrecht in Leipzig

Die Nachlassregelung ist ein sensibler Prozess, der viel Fachwissen und Erfahrung erfordert. Bei der KANZLEI NUSSMANN in Leipzig können Sie sicher sein, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird und Ihre Familie bestmöglich geschützt ist. Ob bei der Erstellung eines Testaments, der Beratung zu Erbverträgen oder der Unterstützung im Erbfall – unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Vereinbaren Sie noch heute eine kostenfreie Ersteinschätzung oder lassen Sie sich umfassend beraten. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre persönliche Situation und sichern Sie und Ihre Erben gegen mögliche rechtliche und finanzielle Fallstricke ab. Vertrauen Sie auf die Expertise der KANZLEI NUSSMANN – wir sind Ihr kompetenter Partner für Erbrecht in Leipzig.

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Testamentgestaltung in Leipzig: So sorgen Sie rechtzeitig vor

Das Thema Testamentgestaltung ist eines, das viele Menschen gerne auf die lange Bank schieben. Dabei ist es besonders in einer Stadt wie Leipzig, wo die Vermögenswerte oft vielschichtig sind, von großer Bedeutung, frühzeitig vorzusorgen. Ein Testament ist nicht nur ein Dokument, das Ihren letzten Willen festhält, sondern auch ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird und Ihre Familie in einem schwierigen Moment abgesichert ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Leipzig ein rechtssicheres Testament erstellen und welche Vorteile ein Erbvertrag bieten kann.

Warum ein Testament so wichtig ist

Viele Menschen denken, dass ein Testament erst im hohen Alter relevant wird. Doch die Wahrheit ist, dass das Leben unvorhersehbar ist, und es ist nie zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, was mit dem eigenen Vermögen im Todesfall geschehen soll. Ein Testament sorgt dafür, dass Ihr Vermögen genau so verteilt wird, wie Sie es sich vorstellen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht und zu unerwünschten Konsequenzen führen kann. In Patchworkfamilien erben die Kinder bei gesetzlicher Erbfolge oft nicht in gleichem Umfang. Kinderlose Erblasser werden bei gesetzlicher Erbfolge regelmäßig von unbekannten Abkömmlingen ihrer Großeltern beerbt. Die gesetzliche Erbfolge schützt nicht ihre geliebten Haustiere.

In Leipzig, wo Immobilien, Kunstsammlungen oder andere wertvolle Besitztümer oft einen großen Teil des Vermögens ausmachen, kann ein fehlendes Testament zu komplizierten Erbauseinandersetzungen und erheblichen steuerlichen Nachteilen führen. Ein klar formuliertes und rechtssicheres Testament oder ein Berliner Testament verhindert solche Probleme und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Erbe in guten Händen ist.

Die Vorteile eines Erbvertrags

Neben dem klassischen Testament, dem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten oder ein Berliner Testament gibt es noch eine weitere Möglichkeit, den Nachlass zu regeln: den Erbvertrag. Ein Erbvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das zwischen Ihnen und einer oder mehreren anderen Personen geschlossen wird. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig widerrufen werden, was ihn besonders geeignet macht, wenn Sie verbindliche Regelungen treffen möchten.

Der Erbvertrag bietet in Leipzig besondere Vorteile, insbesondere in Fällen, in denen bereits zu Lebzeiten klare Vereinbarungen getroffen werden sollen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn es darum geht, komplexe Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile zu vererben. Ein erfahrener Anwalt in Leipzig kann Ihnen helfen, die Vorteile eines Erbvertrags zu verstehen und ihn in Ihre Nachlassplanung zu integrieren.

Wie ein Anwalt in Leipzig Sie bei der Testamentgestaltung unterstützen kann

Die Erstellung eines Testaments ist keine einfache Aufgabe und sollte sorgfältig geplant werden. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht in Leipzig kann Ihnen dabei helfen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und ein Testament zu erstellen, das Ihren Wünschen entspricht und rechtlich unangreifbar ist.

Ein Rechtsanwalt wird zunächst Ihre gesamte Vermögenssituation analysieren und Ihre persönlichen Wünsche besprechen. Dabei geht es nicht nur um die Verteilung des Vermögens, sondern auch um die Berücksichtigung von Pflichtteilen, die rechtlichen Möglichkeiten zur Minimierung von Erbschaftssteuern und den Schutz von minderjährigen Erben.

Der Fachanwalt für Erbrecht wird Ihnen wichtige erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wie Vermächtnis, Supervermächtnis, Auflage, Vorerbschaft, Testamentsvollstreckung erläutern und auswerten, welche Regelungen für ihren Erbfall die besten sind.

In Leipzig, wo die Immobilienpreise stark variieren können, ist es wichtig, den Wert von Immobilien korrekt zu erfassen und die Auswirkungen auf die Erben zu berücksichtigen. Ein Anwalt wird Sie auch darauf hinweisen, welche Formulierungen in Ihrem Testament besonders wichtig sind, um spätere Missverständnisse oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Schutz vor Erbstreitigkeiten

Ein gut formuliertes Testament ist der beste Schutz vor Erbstreitigkeiten. Leider kommt es häufig vor, dass nach dem Tod eines geliebten Menschen Streitigkeiten um das Erbe ausbrechen. Dies kann nicht nur den Familienfrieden zerstören, sondern auch zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren führen.

Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig wird sicherstellen, dass Ihr Testament alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und so klar formuliert ist, dass Missverständnisse ausgeschlossen sind. Er kann Sie auch darüber beraten, wie Sie durch zusätzliche Maßnahmen, wie etwa Schenkungen zu Lebzeiten oder Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen, das Risiko von Erbstreitigkeiten weiter minimieren können.

Die Bedeutung der regelmäßigen Überprüfung

Ein Testament ist kein statisches Dokument. Im Laufe des Lebens können sich Ihre familiären oder finanziellen Verhältnisse ändern und es ist wichtig, dass Ihr Testament regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Ein Anwalt in Leipzig kann Sie bei diesen Änderungen unterstützen und sicherstellen, dass Ihr Testament immer aktuell ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Auch wenn Sie bereits ein Testament haben, kann es sinnvoll sein, dies von einem Fachanwalt für Erbrecht in Leipzig überprüfen zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass es weiterhin Ihre Wünsche widerspiegelt und rechtlich bindend bleibt.

Fazit: Vertrauen Sie der KANZLEI NUSSMANN in Leipzig bei der Testamentsgestaltung

Die Gestaltung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird und Ihre Familie geschützt ist. Die KANZLEI NUSSMANN in Leipzig steht Ihnen mit ihrer umfassenden Expertise zur Seite und hilft Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu erstellen, das Ihren Wünschen entspricht.

Wir laden Sie ein, eine kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen oder gemeinsam mit uns die beste Strategie für Ihre individuelle Situation konkret zu entwickeln. 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – die erfahrenen Rechtsanwälte der KANZLEI NUSSMANN sind Ihre vertrauensvollen Partner in allen Fragen rund um die Testamentsgestaltung in Leipzig.

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Grundstück auf die nächste Generation übertragen aber alle Rechte am Grundstück behalten – Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt

Um  finanziellen Überraschun­gen bei der Steuerlast  zu vermeiden, bietet es sich an, z.B. dem Kind bereits zu Lebzeiten  Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt zu übertragen.  Hierdurch kann der alle zehn Jahre bestehende Steuerfreibetrag  Des Kindesausgenutzt werden.

Übertragen  die Eltern dem Kind die Immobilien  unter Nießbrauchvor­behalt, wird das Kind Eigentümer der Immobilie. Das kann einkommensteuerlich attraktiv sein, insbesondere, wenn noch Verluste aus der Vermietung erzielt werden und die Eltern mit ihren selbst­ständigen Einkünften einem hohen Einkommen­steuersatz unterliegen. Auch nach Beendigung der Tätigkeit ist diese Gestaltung zur Versorgung im Alter sinnvoll.

Der Nießbrauch räumt dem Nießbraucher diverse Rechte ein. Für gewöhnlich ist dies das Recht in der Immobilie zu wohnen und sämtliche “Früchte aus der Immobilie zu ziehen”, sprich, diese zu vermieten. Ähnlich wie bei regulären Mietobjekten ist der Bewohner bzw. Vermieter dazu verpflichtet, das Haus oder die Wohnung in einem gewissen Umfang instand zu halten. Darüber hinaus sind die Mieteinnahmen, sofern der Nießbraucher sich für eine Vermietung entscheidet, wie bei anderen Mietobjekten natürlich vom Nießbraucher zu versteuern.

Durch den Nießbrauch vermindert sich der Wert der Grundstücksübertragung und damit die Schenkungsteuer. Wird eine Immobilie schenkweise unter Nießbrauchvorbehalt übertragen, wird für die Berechnung der Schenkung­steuer vom Wert der Immobilie der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs abgezogen und nur die Differenz der Schenkungsteuer unterworfen, das heißt der Freibetrag wird auf einen geringeren Wert der Schenkung angerechnet.

Der Wert des Nießbrauchs hängt, wenn es sich um ein lebenslängliches Nießbrauchrecht handelt, vom Alter der nießbrauchberechtigten Person und von deren Geschlecht ab. Ein lebenslängliches Nießbrauchrecht entfällt mit dem Tod der nießbrauch­berechtigten Person, ohne dass dann Erbschaftsteuer dafür anfällt. Möglich ist, das Nießbrauchrecht erst mit dem Tod des zuletzt versterbenden Eltern­teils entfallen zu lassen.

Dadurch könnte erreicht werden, dass die Mieteinnahmen bis zum Tod des zweiten Elternteils dem überlebenden Elternteil zufließen und damit die Ver­sorgung sichergestellt ist.

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Steuerbefreiung für geerbtes Familienheim, auch wenn dieses weniger als zehn Jahre durch den Erben bewohnt wird

Für das Erbe des Familienheims gibt es gemäß § 13 I, 4b ErbStG eine Steuerbefreiung, wenn der Erbe das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall zu Wohnzwecken nutzt . Wie  der BFH( Bundesfinanzhof) am 01.12.2021 entschied,  gilt diese Steuerbefreiung auch, wenn die Nutzung vorzeitig beendet wird.

Entschieden wurde darüber, ob eine Steuerbefreiung bezüglich eines Familienheims gemäß § 13 I, 4b ErbStG rückwirkend aufgehoben werden sollte, wenn der Erwerber das Familienheim vor Ablauf  von 10 Jahren nach dem Erbfall nicht mehr zu Wohnzwecken nutzt. Laut BFH ist Vorschrift der Steuerbefreiung eng auszulegen. Folglich stellt sich die Frage, ob bei der Klägerin zwingende Gründe vorliegen, weshalb sie das Familienheim nicht mehr bewohnen konnte. Die Klägerin leidet an einer nach dem Tod ihres Ehemannes erstarkten Depression, weswegen sie in ärztlicher Behandlung ist. Für das FG ( Finanzgericht) Münster ist dies für eine Ausnahme für die Steuerbefreiung  unzureichend.

Diese Auffassung teilt der Senat des BFH nicht. Die Vorschrift des § 13 I, 4b, 5 ErbStG beziehe sich ausschließlich auf das erworbene Familienheim. Die Auslegung des FG Münster verfehlt laut BFH den Zweck der Begünstigung,  den familiären Raum und das Familiengebrauchsvermögen zu schützen.

Ein zwingender Grund  für eine Fortgeltung der Steuervergünstigung trotz Beendigung der Nutzung des Familienheimes vor Ablauf von zehn Jahren seit dem Erbfallliegt laut BFH vor, wenn dem Erwerber nicht mehr zuzumuten ist, das Familienheim weiter selbst zu nutzen. Eine Gesundheitsschädigung wie die Depression der Klägerin, kann nach umfassender Betrachtung und ärztlicher Einschätzung als zwingender Grund angesehen werden.  Der Anwalt für  Erbrecht und Steuerrecht rät, vor einem Auszug aus dem ererbten Familienheim sollte man umfangreiche Beweise sichern und Argumente prüfen um eine rückwirkende Aufhebung der Steuerbefreiung gegenwirken zu können.

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Der Kontobevollmächtigte ist den Erben gegenüber nicht zur Rechenschaft verpflichtet

Regelmäßig erteilen nahe Familienangehörige einander Kontoführungsvollmacht. Fraglich ist dann, ob die Erben umfassende Auskunft und Rechenschaft vom Bevollmächtigten und Herausgabe von Erlösen verlangen können.

Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, im Auftragsrecht ist anerkannt, dass der Beauftragte die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages zu beweisen hat. Dieser Grundsatz der Beweislastverteilung ist aber nicht ausnahmslos. Für den Anspruch auf Rechnungslegung (§ 666 BGB) hat die Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass ein nachträgliches Abrechnungsverlangen gegen Treu und Glauben verstoßen könne, wenn es jahrelang nicht erhoben wurde.

In einem solchen Fall muss zunächst der Auftraggeber bzw. Berechtigte Tatsachen nachweisen, die geeignet sind, Zweifel an der Zuverlässigkeit des Auftragnehmers und seiner Geschäftsführung zu erwecken . Besteht begründeter Verdacht, dass dieses Vertrauen nicht am Platze war, verlangen es Treu und Glauben, dem Auftraggeber oder seinen Erben  den gesetzlichen Anspruch auf Rechnungslegung trotz des langen Zuwartens auch für die Vergangenheit wieder zuzusprechen.

Der Fachanwalt für Erbrecht betont, ob diese Grundsätze auch auf den Herausgabeanspruch nach § 667 BGB übertragen werden können, hat der Bundesgerichtshof bislang offen gelassen (BGH WM 1987, 79, 80). Des Weiteren ist zu bedenken, dass Übernahme der finanziellen und auch behördlichen  Angelegenheiten meist  unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig erfolgt und aufgrund der engen Verwandtschaft ein ebenso tiefes Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorliegt.

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Das Erbe in der kinderlosen Ehe

Der kinderlose Erblasser muss, wenn er sein Vermögen werthaltig und steuergünstig weiter geben will erbrechtliche und steuerliche Aspekte beachten.

Die kinderlosen Ehegatten wollen sich in aller Regel gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Es stellt sich die Frage, ob man diese Erbeinsetzung zu beider Lebzeiten vielleicht noch einmal etwas ändern will, zB im Fall der Insolvenz oder der Pflegebedürfigkeit.

Gemäß der gesetzlichen Erbfolge gehört zu den Erben des kinderlosen Erblassers der überlebende Ehegatte die Eltern des Erblassers und deren Kinder, die Geschwister. Um zu vermeiden, dass der überlebende Ehegatte einen Teil des Nachlasses an die möglicherweise unbekannten Verwandten, zB. Cousins (Abkömmlinge der Urgroßeltern) abtreten muss, empfiehlt es sich insbesondere in einer kinderlosen Ehe, ein Testament zu errichten.

Kinderiose Ehegatten, die sich wechselseitig zu Erben einsetzen, müssen auch immer das Pflichtteilsrecht ihrer Elter im Auge behalten, § 2303 Abs. 2 BGB. Wir empfehlen den

Abschluss eines Piichtteilsverzichtsvertrages mit den eigenen Eltern.

Meistens möchten unsere kinderlosen Mandanten Nichten oder Neffen als Schlusserben benennen. Hier ist die Steuerlast zu beachten. Der Freibetrag beträgt derzeit noch € 20.000,00 bei einem Eingangssteuersatz von 15% Erbschaftssteuer. Fachanwältin für Erbrecht, Frau Marion Peper empfiehlt zur Steuervermeidung Vermächtnisse zu gestalten.

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Anspruch für Pflege der Eltern im Erbfall

Der Fachanwalt für Erbrecht beschäftigt sich mit der Frage, wie bei der Ermittlung des Erbteils von mehreren Kindern die Pflegeleistungen zu berücksichtigen sind, die ein Kind für den verstorbenen Elternteil erbracht hat.

Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Urteil vom 22.11.2016, Az. 3 U 25/16 entschieden.

Grundsätzlich kann ein Kind, das seinen Elternteil über längere Zeit gepflegt hat, nach § 2057a BGB von seinen Geschwistern einen Ausgleich, d.h. einen höheren Erbanteil verlangen. Die Ausgleichungspflicht gilt auch für die Berechnung des Pflichtteils von Abkömmlingen, reduziert also auch den Pflichtteilsanspruch eines enterbten Kindes gegenüber dem zum Erben eingesetzten Kind, das den Elternteil gepflegt hat.

Der Fachanwalt für Erbrecht  erläutert, auszugleichen sind aber nur besondere Unterstützungsleistungen, die zeitlich deutlich über das hinausgehen, was in einem normalen Eltern-Kind-Verhältnis üblich ist. Durch die Pflegeleistung muss das Vermögen des Erblassers erhalten worden oder vermehrt worden sein. Dies ist der Fall, wenn das Pflegegeld auf dem Konto des Erblassers verblieb. Da der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff  nach Pflegegraden deutlich weiter ist, als der alte, kann dies auch zu einer umfangreicheren Berücksichtigung von Pflegeleistungen bei der Ausgleichung führen.

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Beerdigungskosten muss Sozialamt tragen

Das Bundesozialgericht hat mit Urteil vom 12.03.2023 entschieden, dass das Sozialamt auch dann die Bestattungskosten zu übernehmen hat, wenn ein Erbe vorhanden ist. Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde:

Der Erblasser lebte von seiner Ehefrau getrennt und hinterließ  mehrere Kinder. Bis auf einen Sohn schlugen alle die Erbschaft aus. Die Witwe und der Sohn bezogen Grundsicherung. Die Witwe veranlasste die Beerdigung und beantragte die Erstattung der Kosten beim Sozialamt.

Das Sozialgericht hat die Kostenübernahme abgelehnt. Das Bundessozialgericht hat die Pflicht zur Erstattung der Bestattungskosten bestätigt.

Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, grundsätzlich ist der Erbe verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen. Hier war die Witwe gem § 74 SGB XII Verpflichtete hinsichtlich der Bestattungskosten. Diese Pflicht kann sich aus der Erbenstellung gem § 1968 BGB,   einer Unterhaltspflicht oder landesrechtlichen Bestimmungen ergeben. Nach der der Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsordnung oblag der Witwe die Bestattungspflicht vor den Kindern.

In  Sachsen trifft die Bestattungspflicht die Kinder und das älteste Kind zuerst. Soweit der diejenige der die Bestattung bezahlt hat,  hierzu als Erbe oder nach landesrechtlichen Regelungen verpflichtet ist, hat das Sozialamt diese Kosten zu erstatten. Bezieht der diejenige der die Kosten der Beerdigung bezahlt hat Leistungen für den Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII liegt die Unzumutbarkeit der Kostentragung regelmäßig aus diesem Grunde bereits vor.

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Das Gericht darf für einen Erbscheinantrag keine übermäßigen Beweismittel fordern

Immer wieder hören wir von Mandanten, dass Nachlassgerichte für einen Erbschein unzählige Geburts- und Eheurkunden fordern.

Der BGH hat hierzu 2023 aktuell entschieden „ Ein Erbscheinsantrag ist nicht deshalb unzulässig, weil ein Antragsteller vom Gesetz eigentlich geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt.

Im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht hat das Gericht die Beteiligten zur Mitwirkung zu veranlassen und entweder auf eine Ergänzung des tatsächlichen Vorbringens hinzuwirken oder Hinderungsgründe hierfür vorzutragen.

Das Gericht hat für die Frage der Zulässigkeit des Erbscheinsantrags festzustellen, ob den Antragsteller ein Verschulden an der bisher unterbliebenen Angabe von Beweismitteln für die Existenz oder Nichtexistenz einer weiteren Erbin trifft. Der Antragsteller ist dabei nicht zur Einschaltung eines Erbenermittlers oder Privatdetektivs verpflichtet, weil die Beschaffung weiterer Informationen nur verlangt werden kann, wenn dies mit – auch finanziell -vertretbarem Aufwand möglich ist. „

 Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: In der Sterbefallanzeige des Ortsgerichts, deren Inhalt auf den Angaben der Beteiligten zu 2 beruht, sind als Kinder des Erblassers die Beteiligte zu 3 und „eine uneheliche Tochter L., weiteres nicht bekannt, wohnt in GB“ angegeben. Die Beteiligte zu 1 hat die Erteilung eines Erbscheins mit dem Inhalt beantragt, dass die Beteiligten zu 2 und 3 Erben zu je 1/2 seien. Das Nachlassgericht hat darauf hingewiesen, dass auch die nichteheliche Tochter Erbin geworden sein könnte, und um Mitteilung gebeten, ob den Verfahrensbeteiligten hinsichtlich dieser Tochter Erkenntnisse vorlägen, die von den Angaben in der Sterbefallanzeige abwichen. Die Beteiligte zu 1 hat daraufhin hilfsweise einen Erbschein beantragt, wonach der Erblasser zu 1/2 von der Beteiligten zu 2 und zu je 1/4 von der Beteiligten zu 3 und „L. “, Nachname und Adresse unbekannt, beerbt worden sei. Das Nachlassgericht hat den Erbscheinsantrag zurückgewiesen. Der BGH hat das Nachlassgericht zur Ermittlung verpflichtet, da der antragstellenden Nachlassgläubigerin insoweit kein Schuldvorwurf gemacht werden kann.

Der Fachanwalt für Erbrecht kann den Erlass einer öffentlichen Aufforderung nach § 352d FamFG in Betracht zu ziehen. Dies ist das letzte Mittel, wenn die Beibringung der an sich erforderlichen urkundlichen Nachweise dem Antragsteller unmöglich ist oder unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereiten würde (KG BeckRS 2011, 374).

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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