Ehevertrag: Ein solider Grundstein für eine starke und vertrauensvolle Partnerschaft

Eine Ehe basiert auf Liebe, Vertrauen und gemeinsamen Zielen. Doch neben den romantischen Vorstellungen einer Partnerschaft bringt die Ehe auch rechtliche und finanzielle Verbindungen mit sich. Ein Ehevertrag kann in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen – und zwar nicht, um Misstrauen zu säen, sondern um Klarheit zu schaffen und die Partnerschaft zu stärken. Für den Eintritt in eine Gesellschaft wird von den anderen Gesellschaftern regelmäßig eine Beschränkung des Zugewinn gefordert. Z.B auch Banken stellen einen Ehevertrag regelmäßig als Bedingung für eine Immobilienfinanzierung.  

Die KANZLEI NUSSMANN unterstützt Sie dabei, einen Ehevertrag als Instrument der Fairness und Vorsorge zu gestalten, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Ehevertrag: Ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein

Für viele Paare ist der Gedanke an einen Ehevertrag zunächst ungewohnt. Doch weit entfernt davon, einen Keil zwischen die Partner zu treiben, kann ein Ehevertrag vielmehr ein Ausdruck gegenseitigen Respekts und Verantwortungsbewusstseins sein. Ein gut durchdachter Ehevertrag ermöglicht es Ihnen, finanzielle Aspekte von Beginn an transparent zu regeln und sorgt dafür, dass im Falle unerwarteter Ereignisse, wie etwa einer Scheidung, keine unnötigen Konflikte entstehen.

Die KANZLEI NUSSMANN legt großen Wert darauf, dass der Ehevertrag fair gestaltet wird und auf die spezifischen Lebensumstände der Partner eingeht. Unser Ziel ist es, für Sie eine Lösung zu erarbeiten, die beiden Seiten gerecht wird und langfristige Sicherheit bietet.

Was kann ein Ehevertrag regeln?

Ein Ehevertrag ermöglicht es Ihnen, klare Vereinbarungen über Vermögensfragen, Unterhalt für die Ehegatten oder nach Düsseldorfer Tabelle für die Kinder, Nutzung der Ehewohnung, Wechselmodell und Erbansprüche zu treffen. Insbesondere bei Ehepaaren, bei denen ein Partner ein eigenes Unternehmen führt oder ein höheres Einkommen erzielt, kann ein Ehevertrag helfen, die finanziellen Interessen beider Partner zu wahren. Dabei geht es nicht darum, jemanden zu benachteiligen, sondern faire Regelungen zu schaffen.

Beispielsweise können Sie im Ehevertrag festlegen, ob die gesetzliche Zugewinngemeinschaft bestehen bleiben soll oder ob eine Gütertrennung oder modifizierte Gütergemeinschaft die bessere Wahl ist. Mit einer individuellen Regelung werde Sie im Falle einer Scheidung  komplizierte Auseinandersetzungen über den Zugewinn,  Streit, teure Sachverständigengutachten und Prozesskosten vermeiden. Der Fachanwalt für Familienrecht der  KANZLEI NUSSMANN hilft Ihnen dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.

Nachehelicher Unterhalt: Gemeinsam fair gestalten

Ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie in einem Ehevertrag regeln können, ist der nacheheliche Unterhalt. Hier geht es darum, schon frühzeitig festzulegen, wie im Falle einer Scheidung der Unterhalt gestaltet wird. Das kann sowohl den finanziellen Bedürfnissen des Partners als auch der gemeinsamen Lebensplanung Rechnung tragen. Ein Ehevertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, diese Fragen individuell und fair zu gestalten, anstatt sie später im Rahmen eines Scheidungsverfahrens regeln zu müssen.

Absicherung im Erbfall

Neben Vermögens- und Unterhaltsfragen kann ein Ehevertrag auch Erbansprüche regeln. Das ist besonders dann wichtig, wenn größere Vermögenswerte oder Immobilien vorhanden sind, die im Erbfall nicht zersplittert werden sollen. Durch eine vorausschauende Regelung können Sie dafür sorgen, dass Ihr Ehepartner und Ihre Familie auch im Falle Ihres Todes gut abgesichert sind und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen. Die Fachanwältin für Erbrecht  der KANZLEI NUSSMANN stehen Ihnen hier mit ihrer Expertise zur Seite.

Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensvotum – sondern eine Vorsorge

Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass ein Ehevertrag als Ausdruck von Misstrauen angesehen wird. Dabei geht es vielmehr darum, die Partnerschaft durch klare Vereinbarungen zu stärken. In vielen Fällen wird der Ehevertrag als ein Instrument der finanziellen und rechtlichen Absicherung gesehen, das dazu beiträgt, zukünftige Konflikte zu vermeiden. Ein Ehevertrag schützt beide Partner und stellt sicher, dass im Falle einer Trennung oder eines anderen unerwarteten Ereignisses gerechte Lösungen bereits festgelegt sind.

Ein Ehevertrag, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist

Jede Ehe ist einzigartig, und das sollte sich auch in Ihrem Ehevertrag widerspiegeln. Die KANZLEI NUSSMANN arbeitet mit Ihnen zusammen, um einen individuellen Vertrag zu erstellen, der genau auf Ihre Situation und Ihre gemeinsamen Pläne abgestimmt ist. Unser Fokus liegt dabei immer darauf, faire und sinnvolle Regelungen zu finden, die beiden Partnern gerecht werden und den langfristigen Erhalt der Partnerschaft fördern.

Lassen Sie sich von der KANZLEI NUSSMANN beraten

Ein Ehevertrag ist ein sinnvolles Instrument, um die Weichen für eine sichere und stabile Zukunft zu stellen. Die KANZLEI NUSSMANN bietet Ihnen eine umfassende Beratung und unterstützt Sie dabei, einen maßgeschneiderten Vertrag zu erstellen, der Ihre Bedürfnisse und Lebensziele in den Mittelpunkt stellt. Wir beraten Sie individuell und einfühlsam, sodass Sie und Ihr Partner sicher und voller Vertrauen in die gemeinsame Zukunft blicken können.

Kontaktieren Sie die KANZLEI NUSSMANN noch heute, um mehr über die Möglichkeiten eines Ehevertrags zu erfahren. Unsere erfahrene Fachanwältin  für Familienrecht und zertifizierte Mediatorin steht Ihnen zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen eine faire und tragfähige Lösung zu erarbeiten.

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Verteilungstestament – wer ist Erbe bei der Zuwendung von Einzelgegenständen?

Einen der größten Konfliktherde im Erbrecht stellt ein so genanntes Verteilungstestament dar, wenn  Erblasser in ihrem Testament keine Erben benennen, sondern nur einzelne Gegenstände an Einzelpersonen zuwenden. Ob damit eine Erbeinsetzung, eine Erbeinsetzung nach Quoten oder die Geltung der gesetzlichen Erbfolge mit Anordnung von Vermächtnissen und/oder Teilungsanordnungen usw. gemeint ist, ist Auslegungsfrage.

  • 2087 II BGB sieht vor, dass der Bedachte, dem nur einzelne

Gegenstände zugewendet sind, im Zweifel nicht Erbe, sondern nur Vermächtnisnehmer sein soll (BayObLG, BeckRS 1990, 30887932).

Nach der Rechtsprechung soll nur ein Alleinerbe bestimmt sein , wenn der Wert des zugewendeten Einzelgegenstands den Wert des Restnachlasses „ganz erheblich“ übertrifft, wozu das Wertverhältnis zwischen dem zugewendeten Einzelobjekt und dem restlichen Gesamtnachlass zu bilden ist; in diesen Fällen wird ein „Gesamtverfügungswille“ des Erblassers erkennbar.

Erreicht der Wert des Einzelgegenstands die 80 %-Grenze im Verhältnis zum Gesamtnachlasswert, nimmt die Rechtsprechung in der Regel eine Alleinerbeinsetzung an (BGH, ZEV 2000, 195: 84 %; BayObLG, NJW-RR 2000, 888; OLG Celle, BeckRS 2002, 30273735: 83 %).

Ihr Testament sollte in keinem Fall den Erben oder möglichen Vermächtnisnehmern Streitpotenzial dazu geben , Ihren Willen auszulegen. Ihr  Testament muss Ihren Willen klar und ohne Widerspruch zum Ausdruck bringen.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Testamentsgestaltung im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
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Ein korrekter Ehevertrag: Die Grundlage für eine stabile Ehe und den Schutz Ihres Vermögens

Bei der Eheschließung stehen meist Liebe und Vertrauen im Vordergrund. Doch neben den romantischen Vorstellungen einer gemeinsamen Zukunft spielen auch finanzielle und rechtliche Fragen eine entscheidende Rolle. Z.B. Unternehmer müssen den Schutz vor Pfändung des Unternehmen wegen Ansprüchen aus der Ehe oft der Bank und immer den Mitgesellschaftern nachweisen. Die KANZLEI NUSSMANN legt großen Wert darauf, unsere Mandanten in diesen wichtigen Belangen zu unterstützen. Ein Ehevertrag ist ein essenzielles Instrument, um mögliche Konflikte im Falle einer Trennung zu vermeiden und klare Regelungen für Vermögen und Unterhalt zu schaffen. Die KANZLEI NUSSMANN bietet Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung, damit Ihr Ehevertrag Ihre Wünsche und Ziele bestmöglich widerspiegelt.

Ehevertrag: Schutz vor finanziellen Unklarheiten

Viele Paare wissen nicht, dass mit der Eheschließung automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft begründet wird. Dies bedeutet, dass die Ehepartner gleichermaßen am Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe beteiligt sind. Sollten Sie dies nicht wünschen, bietet ein Ehevertrag die Möglichkeit, von der Zugewinngemeinschaft abzuweichen und stattdessen eine Gütertrennung oder eine modifizierte Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Die KANZLEI NUSSMANN berät Sie umfassend darüber, welche Regelung für Ihre individuelle Situation am sinnvollsten ist. Besonders für Unternehmer, Gesellschafter und Eigentümer von Grundstücken kann ein Ehevertrag von entscheidender Bedeutung sein.

Ein Ehevertrag kann zudem den Versorgungsausgleich regeln, also die Teilung und den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Ehepartner können den Versorgungsausgleich entweder ganz oder teilweise ausschließen – etwa einzelne Renten wie eine Betriebsrente. Auch hier berät Sie die KANZLEI NUSSMANN, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen und finanziellen Ansprüche gewahrt bleiben.

Unterhaltsregelungen im Ehevertrag

Im Falle einer Scheidung spielt der nacheheliche Unterhalt oft eine große Rolle. Mit einem Ehevertrag können Sie schon frühzeitig festlegen, wie diese Unterhaltsansprüche geregelt werden. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann grundsätzlich vollständig ausgeschlossen oder zeitlich und in der Höhe beschränkt werden, solange dies nicht sittenwidrig ist. Das Team der KANZLEI NUSSMANN wird gemeinsam mit Ihnen den besten Weg finden, um sowohl Ihre als auch die Ansprüche Ihres Partners fair zu gestalten.

Erbansprüche und der Ehevertrag

Eine Ehe begründet auch Erbansprüche des Ehegatten, selbst im Falle einer Scheidung bleiben oft Pflichtteilsansprüche bestehen. Ein Ehevertrag ermöglicht es, diese Ansprüche gezielt zu regeln oder sogar ganz auszuschließen. Dies ist besonders dann relevant, wenn größere Vermögenswerte oder ein Unternehmen vorhanden sind, die im Erbfall nicht zersplittert werden sollen. Die Fachanwältin für Familienrecht der KANZLEI NUSSMANN sorgt dafür, dass Ihr Ehevertrag nicht nur Ihre finanziellen Interessen schützt, sondern auch eventuelle steuerliche Vorteile berücksichtigt.

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und Wechselmodell im Ehevertrag 

Ein Ehevertrag kann weit mehr als nur Gütertrennung und Rentenansprüche regeln. Sie können ebenfalls Festlegungen über den Kindesunterhalt, die Verteilung des Hausrats oder die Rückgabe von Schenkungen treffen. Da auf den zukünftigen Kindesunterhalt nach den gesetzlichen Vorschriften nicht verzichtet werden darf, ist hier besondere Vorsicht geboten. Die KANZLEI NUSSMANN hilft Ihnen dabei, solche sensiblen Themen rechtssicher und im Sinne des Kindeswohls zu gestalten.

Unsere Empfehlung: Vorsorge durch einen individuellen Ehevertrag

Gerade Unternehmer, Arbeitnehmer mit höherem Einkommen oder Eigentümer von Immobilien sollten über einen Ehevertrag nachdenken. Mit einem maßgeschneiderten Ehevertrag stellen Sie sicher, dass Sie im Falle einer Trennung nicht plötzlich vor unerwarteten finanziellen Problemen stehen. Die KANZLEI NUSSMANN hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Mandanten bestmöglich zu unterstützen und einen Ehevertrag zu gestalten, der sowohl Ihre rechtlichen als auch wirtschaftlichen Interessen schützt.

Lassen Sie sich von der KANZLEI NUSSMANN beraten

Ein Ehevertrag mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit der richtigen Beratung ist es möglich, alle Eventualitäten zu berücksichtigen und den Vertrag auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Bei der KANZLEI NUSSMANN stehen Ihre Lebensziele und Ihre wirtschaftliche Absicherung im Mittelpunkt. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen eine Lösung, die Ihnen langfristig Sicherheit bietet.

Kontaktieren Sie die KANZLEI NUSSMANN noch heute, um eine umfassende Beratung zu erhalten. Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht und zertifizierte Mediation ist für Sie da, um sicherzustellen, dass Ihre Ehe rechtlich auf einer soliden Basis steht. Vereinbaren Sie einen Termin oder nutzen Sie unsere telefonische Beratung, um erste Fragen zu klären.

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Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung: Ihre Ansprüche sichern

Viele Erben sind sich ihrer Rechte nicht bewusst, insbesondere wenn sie durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Gesetzgeber hat jedoch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten Pflichtteil verankert, der enterbten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass garantiert. Doch damit nicht genug – auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch gewährt enterbten Erben in bestimmten Fällen einen Ausgleich für frühere Schenkungen des Verstorbenen. In der KANZLEI NUSSMANN sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und durchsetzen können.

Der Pflichtteilsanspruch gemäß § 2303 BGB

Der Pflichtteilsanspruch sichert enterbten Angehörigen wie den Abkömmlingen (Kinder, Enkel, Urenkel), den Eltern des Erblassers und dem Ehegatten einen Anteil am Nachlass in Geldform. Es handelt sich dabei nicht um eine direkte Teilhabe am Nachlass, wie beispielsweise bei der Übertragung von Immobilien oder anderen Vermögenswerten, sondern um einen reinen Geldanspruch. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Beispielfall: Ein Ehepaar hat zwei Kinder und es stirbt ein Ehepartner, dann erbt der zweite Ehepartner 50% und beide Kinder je 25% oder ¼. Wird ein Kind enterbt, steht ihm die Hälfte seines Erbanteils, also ⅛, zu. Beläuft sich der Nachlasswert auf 80.000 €, dann beträgt der Pflichtteilsanspruch 10.000 €.

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Es ist wichtig, den Pflichtteil rechtzeitig geltend zu machen, da dieser Anspruch der Verjährung unterliegt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Erblasser verstorben ist und der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von der Enterbung durch Testament oder Erbvertrag erhalten hat. Die KANZLEI NUSSMANN unterstützt Sie bei der rechtzeitigen Geltendmachung Ihrer Ansprüche und stellt sicher, dass Ihnen nichts entgeht.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB

Neben dem Pflichtteilsanspruch gibt es auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser greift dann, wenn der Erblasser vor seinem Tod Schenkungen vorgenommen hat, die den Nachlass geschmälert haben. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, an solchen Schenkungen beteiligt zu werden, auch wenn sie nicht enterbt wurden. Ziel des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist es, den Erben davor zu schützen, dass der Nachlass durch Schenkungen zu Lebzeiten stark verringert wird.

Beispiel: Hat der Erblasser sein gesamtes Vermögen vor seinem Tod verschenkt, so erhält ein Pflichtteilsberechtigter trotzdem einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Höhe der Hälfte seines Erbanspruchs, berechnet auf den Wert der Schenkung.

Berechnung und Abschmelzungsmodell

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch wird auf Basis des Wertes der Schenkung berechnet. Dabei wird der Wert der Schenkung fiktiv dem Nachlass hinzugerechnet, um den Pflichtteil zu berechnen. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass dieser Anspruch im Laufe der Jahre abschmilzt. Für Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, entfällt der Pflichtteilsergänzungsanspruch vollständig. Bei Schenkungen an Ehepartner oder bei eingeräumten Nutzungsrechten (z.B. Nießbrauch) bleibt der Anspruch jedoch bestehen, auch wenn die Schenkung länger als zehn Jahre zurückliegt.

Lebensversicherungen und Pflichtteilsergänzung

Auch Lebensversicherungen können den Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen, wenn der Erblasser einen Bezugsberechtigten für die Versicherungssumme festgelegt hat. In diesem Fall zählt die Versicherungssumme als Schenkung auf den Todesfall und wird nicht Teil des Nachlasses. Dennoch haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, an dieser Schenkung teilzuhaben.

Auskunftsrechte

Um festzustellen, was der Erblasser verschenkt hat, haben Sie umfassende Auskunftsansprüche gegen den Erben. Daneben können Sie ein notarielles Nachlassverzeichnis einfordern und den Erben seine Auskunft eidesstattlich versichern lassen. Die KANZLEI NUSSMANN unterstützt Sie, den Nachlass und Schenkungen des Erblassers zu ermitteln.

Die Rolle des Beschenkten

Interessant ist auch, dass der Beschenkte, wenn der Nachlass nicht ausreicht, für den Pflichtteilsergänzungsanspruch herangezogen werden kann. Der Erbe ist primär verpflichtet, den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu erfüllen. Reicht der Nachlass jedoch nicht aus, kann sich der Pflichtteilsberechtigte an den Beschenkten wenden und die Herausgabe des Geschenks verlangen. Alternativ kann der Beschenkte die Herausgabe durch eine Geldzahlung abwenden, wie es in § 2329 BGB geregelt ist.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche – Die KANZLEI NUSSMANN steht Ihnen zur Seite

Der Pflichtteil und der Pflichtteilsergänzungsanspruch sind wichtige Mittel, um sicherzustellen, dass nahe Angehörige auch im Falle einer Enterbung oder großer Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers nicht leer ausgehen. Die KANZLEI NUSSMANN bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall und hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Kontaktieren Sie die KANZLEI NUSSMANN noch heute, um Ihre Ansprüche zu klären. Wir sind telefonisch täglich bis 22 Uhr und auch am Wochenende für Sie erreichbar, um Ihnen mit unserer Expertise im Erbrecht zur Seite zu stehen.

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Vorsicht beim Berliner Testament: Chancen und Risiken – Was Sie wissen sollten

Das Berliner Testament ist eine der am häufigsten gewählten Testamentsformen bei Eheleuten. Es bietet eine scheinbar einfache Lösung: Beide Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, während die Kinder oder andere Erben erst nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners erben. Dies sorgt auf den ersten Blick für Klarheit und Sicherheit. Doch das Berliner Testament hat auch einige wesentliche Nachteile, die nicht unterschätzt werden sollten. Die KANZLEI NUSSMANN möchte Sie über diese möglichen Fallstricke informieren, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Nachteil 1: Pflichtteilsansprüche der Kinder

Beim Berliner Testament werden die Kinder im ersten Erbfall von der Erbfolge ausgeschlossen. Zwar erben sie nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners, doch sie haben das Recht, ihren Pflichtteil bereits nach dem Tod des ersten Elternteils einzufordern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und stellt eine Geldforderung dar.

Besonders problematisch wird dies, wenn das Vermögen überwiegend in Immobilien oder anderen nicht leicht liquidierbaren Vermögenswerten steckt. In solchen Fällen kann der überlebende Ehepartner vor der Herausforderung stehen, den Pflichtteil auszahlen zu müssen, ohne ausreichend liquide Mittel zu haben. Die KANZLEI NUSSMANN empfiehlt daher, über mögliche Lösungen wie ein Vermächtnis nachzudenken, das den Kindern einen Anreiz bietet, ihren Pflichtteil nicht sofort geltend zu machen.

Nachteil 2: Bindungswirkung des Berliner Testaments

Eine oft übersehene Konsequenz des Berliner Testaments ist die sogenannte Bindungswirkung. Das bedeutet, dass der überlebende Ehepartner nach dem Tod des Erstverstorbenen nicht mehr frei über das Erbe bestimmen kann. Die Vermögensverteilung ist nach dem ersten Erbfall festgelegt, auch wenn sich die familiären oder finanziellen Verhältnisse der Schlusserben ändern sollten. Dies kann in Fällen sein, in denen ein Kind insolvent oder sozial bedürftig wird oder andere finanzielle und persönliche Schwierigkeiten auftreten.

Die KANZLEI NUSSMANN rät dazu, Flexibilitätsklauseln in das Testament aufzunehmen, um den überlebenden Ehepartner in bestimmten Fällen von der Bindungswirkung zu befreien. So kann vermieden werden, dass das Erbe in falsche Hände gerät, etwa in die des Insolvenzverwalters.

Nachteil 3: Wiederverheiratung des überlebenden Ehepartners

Ein weiterer kritischer Punkt beim Berliner Testament betrifft die Wiederverheiratung. In vielen Fällen erlischt die Bindungswirkung des Testaments, sobald der überlebende Ehepartner wieder heiratet. Dies bedeutet, dass er nun ein neues Testament aufsetzen kann, in dem die ursprünglich vorgesehenen Erben, oft die gemeinsamen Kinder, benachteiligt oder sogar ausgeschlossen werden. Dies ist besonders dann problematisch, wenn der neue Ehepartner bevorzugt wird.

Um dies zu verhindern, empfiehlt die KANZLEI NUSSMANN, das Berliner Testament um eine Klausel zu erweitern, die den überlebenden Ehepartner auch bei Wiederverheiratung an das ursprüngliche Testament bindet. So bleibt sichergestellt, dass der Nachlass wie ursprünglich geplant an die gemeinsamen Erben übergeht.

Nachteil 4: Steuerliche Nachteile

Das Berliner Testament kann erhebliche steuerliche Nachteile mit sich bringen. Da die Kinder im ersten Erbfall komplett enterbt werden, bleibt der ihnen zustehende Erbschaftssteuerfreibetrag ungenutzt. Stattdessen erben die Kinder im zweiten Erbfall das Vermögen beider Eltern und müssen das Erbe des Erstverstorbenen nochmals versteuern. Dies führt dazu, dass das Vermögen im ungünstigsten Fall doppelt besteuert wird.

Eine durchdachte steuerliche Planung ist hier unerlässlich. Die KANZLEI NUSSMANN empfiehlt Lösungen wie lebzeitige Schenkungen oder spezielle Vermächtnisse, um die Steuerlast für die Erben zu minimieren und den Freibetrag der Kinder schon im ersten Erbfall zu nutzen.

Nachteil 5: Verfall der Pflichtteilsergänzungsansprüche

Ein letzter Nachteil des Berliner Testaments betrifft Schenkungen, die der erstversterbende Ehepartner zu Lebzeiten gemacht hat. Nach der gesetzlichen Regelung können Erben Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen, wenn der Erblasser wesentliche Teile seines Vermögens verschenkt hat. Der überlebende Ehepartner kann jedoch mit dem Berliner Testament oft keine Schenkungen rückgängig machen oder den Kindern den Zugriff auf diese Werte ermöglichen. Besonders wenn die Schenkungen den Nachlass erheblich geschmälert haben, kann dies für die Erben nachteilig sein.

Die KANZLEI NUSSMANN hilft Ihnen dabei, solche Fallstricke zu vermeiden, indem sie sicherstellt, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch im Testament ausreichend berücksichtigt wird.

Fazit: Ein Berliner Testament will gut durchdacht sein

Das Berliner Testament mag auf den ersten Blick einfach und klar wirken, doch die damit verbundenen Risiken sind nicht zu unterschätzen. Eine vorausschauende Planung, die mögliche steuerliche Nachteile, Pflichtteilsansprüche und die Bindungswirkung berücksichtigt, ist unerlässlich. Die KANZLEI NUSSMANN unterstützt Sie dabei, eine individuelle und maßgeschneiderte Nachlassregelung zu finden, die Ihre Interessen und die Ihrer Erben bestmöglich schützt.

Kontaktieren Sie die KANZLEI NUSSMANN noch heute, um sich umfassend beraten zu lassen. Unsere erfahrene Fachanwältin im Erbrecht steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen dabei, alle Vor- und Nachteile eines Berliner Testaments abzuwägen.

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Handlungsbedarf bei der Erbschaftssteuer – Rechtzeitig agieren und steuerliche Belastungen minimieren

Im Zuge der bevorstehenden Bundestagswahl 2025 ist absehbar, dass Änderungen bei der Erbschaftssteuer in Kraft treten werden. Vor allem unter einer möglichen Koalition von SPD, Grünen und Union ist eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften sehr wahrscheinlich. Umso wichtiger ist es, bereits jetzt zu handeln und Ihre Nachfolge für Immobilien und Unternehmen steuerlich optimal zu gestalten.

Wir nehmen die zu erwartenden Änderungen im Erbrecht zum Anlass Sie zu informieren. Hier ist ein Überblick über die Positionen der wichtigsten Parteien zur Erbschaftssteuer im Jahr 2024:

SPD Befürwortet eine Erhöhung der Steuer auf große Erbschaften, vor allem bei Unternehmensvermögen. Auch hohe Immobilienerbschaften sollen stärker belastet werden.

Union (CDU/CSU) Die Union spricht sich gegen eine Erhöhung der Erbschaftssteuer aus und fordert im Gegenteil eine Erhöhung der Freibeträge, insbesondere aufgrund gestiegener Immobilienwerte.

Grüne Sie setzen sich für eine stärkere Besteuerung von großen Erbschaften und Unternehmensvermögen ein, mit dem Ziel, mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen.

FDP Die FDP plädiert für eine deutliche Anhebung der Freibeträge, um insbesondere Erben von Immobilien und mittelständischen Betrieben zu entlasten.

AfD Fordert die vollständige Abschaffung der Erbschaftssteuer.

Linke Setzt sich für eine sehr viel stärkere Besteuerung großer Erbschaften ein, um eine Umverteilung zugunsten derjenigen zu erreichen, die nichts erben.

Hier sind einige Strategien, wie Sie mögliche Mehrbelastungen rechtzeitig abfedern können:

  1. Vorweggenommene Erbfolge: Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Sie die Freibeträge mehrfach ausnutzen und so die Steuerlast minimieren. Diese lassen sich alle zehn Jahre in Anspruch nehmen.
  2. Nutzung von Freibeträgen: Es ist ratsam, den bestehenden Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder sowie 500.000 Euro für Ehepartner effizient zu nutzen.
  3. Immobilienübertragung mit Wohnrecht: Übertragen Sie Immobilien zu Lebzeiten und sichern Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht. So können Sie die Steuerlast reduzieren und gleichzeitig weiterhin von der Immobilie profitieren.
  1. Betriebsvermögen richtig nutzen: Für Unternehmensbesitzer bieten sich je nach Reform weiterhin Abschläge und Verschonungen, insbesondere bei der Weiterführung des Unternehmens, an. Prüfen Sie, ob Ihre Nachfolgestrategie den neuen Anforderungen entspricht. Nutzen Sie jetzt bestehende Verschonungsregelungen.

Es ist entscheidend, frühzeitig zu handeln und Ihre Nachlassplanung den voraussichtlichen Änderungen anzupassen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

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Widerruf der Vorsorgevollmacht

Der Fachanwalt für Erbrecht erklärt die Möglichkeiten eines Widerrufs der Vorsorgevollmacht.

Der Vollmachtgeber kann die von ihm erteilte Vollmacht jederzeit widerrufen. Voraussetzung ist, dass er geschäftsfähig ist.

Besteht die Vollmacht über den Tod hinaus, ist jeder Erbe  zum Widerruf der Vollmacht berechtigt, vergleiche Burandt BGB, 4. Auflage 2022, Paragraph 168 Rn. 19 fortfolgende.

Testamentsvollstrecker ist  zum Widerruf der transmortalen Vollmacht  berechtigt, vergleiche Papenmeier Erbrecht 2015, Seite 14.

Problematisch sind die Fälle, in denen zum Beispiel der Ehegatte als Bevollmächtigter eingesetzt wurde und nachrangig die Kinder. Wenn dann das Vertrauen zu einem Kind erschüttert wird und der Vollmachtgeber mangels Geschäftsfähigkeit diese Vollmacht nicht mehr widerrufen kann, ist fraglich, ob der Ehegatte hierzu berechtigt ist. Folgender Fall: Der Vollmachtgeber hat mehrere Bevollmächtigte, den Ehegatten und die Kinder  eingesetzt. Er hat keine Regelung zu ihrer Rangfolge und ihren Rechten getroffen. Der überlebende Ehegatte  möchten die den anderen erteilten Vollmachten widerrufen. Das OLG Karlsruhe hat hierzu entschieden, dass eine Vorsorgevollmacht durch einzelne Bevollmächtigte im Regel Fall nicht widerrufen werden kann, falls der Vollmachtgeber hierzu nichts geregelt hat.

Der Fachanwalt für Erbrecht empfiehlt,  in eine Vorsorgevollmacht  zwingend eine Regelung aufzunehmen ist, welcher der Bevollmächtigten welche Vollmachten widerrufen darf oder nicht . Prüfen  Sie Ihre Vorsorgevollmacht dahingehend , ob eine solch wichtige  Widerrufsregelung enthalten ist.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Vorsorgevollmacht , Generalvollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Erbrecht in Leipzig: Wie ein Anwalt Sie bei der Nachlassregelung unterstützen kann

Die Nachlassregelung ist ein Thema, das viele Menschen gern aufschieben. Doch gerade in Leipzig, einer Stadt mit einer reichen Geschichte und vielfältigen Bevölkerung, ist es umso wichtiger, dieses Thema rechtzeitig und gründlich anzugehen. Ob Sie Vermögenswerte zu vererben haben, Streitigkeiten innerhalb der Familie vermeiden möchten oder einfach nur sicherstellen wollen, dass Ihr letzter Wille respektiert wird – die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht in Leipzig ist dabei unerlässlich.

Warum ist eine frühzeitige Nachlassplanung so wichtig?

Viele Menschen glauben, dass die Nachlassplanung nur für ältere Menschen relevant ist. Doch das Leben ist unvorhersehbar, und es ist niemals zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, was mit dem eigenen Vermögen im Falle des Todes geschehen soll. Z.B. in Patchwork Familien wollen unsere Mandanten vermeiden, dass ein Kind durch die gesetzlichen Regelungen mehr erhält als die anderen. Für Erblasser ohne eigene Kinder vermeiden wir durch kluge Testamentsgestaltung den Anfall einer hohen Steuerlast des Erben.  Mandanten mit Haustieren möchten die Pflege des Tieres nach ihrem Tod sicherstellen. Die rechtzeitige Regelung Ihres Nachlasses kann Ihre Familie und Erben vor unerwarteten Konflikten und finanziellen Belastungen bewahren. Ein Anwalt für Erbrecht in Leipzig kann Sie dabei unterstützen, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Erbe nach Ihren Wünschen verteilt wird.

Ein Fachanwalt für Erbrecht in Leipzig kennt die lokalen Gesetze und Bestimmungen genau und kann Sie nicht nur bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments, sondern auch bei der Aufsetzung eines Erbvertrags kompetent beraten. Ein Testament ist das klassische Instrument, um den Nachlass zu regeln. Hierbei legt der Erblasser fest, wer sein Vermögen erben soll. Ein Erbvertrag hingegen kann zwischen dem Erblasser und einer anderen Person geschlossen werden, um verbindliche Regelungen zu treffen. Dieser Vertrag kann besonders sinnvoll sein, wenn bereits zu Lebzeiten dauerhafte Vereinbarungen getroffen werden sollen.

Die Rolle des Anwalts bei der Nachlassregelung

Ein Anwalt für Erbrecht übernimmt eine zentrale Rolle in der Nachlassregelung. Zunächst hilft er Ihnen, Ihre Vermögensverhältnisse zu klären und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zu entwickeln, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Dabei geht es nicht nur darum, festzulegen, wer was erben soll, sondern auch um steuerliche Optimierung und die Vermeidung potenzieller Streitigkeiten unter den Erben.

Ein guter Anwalt wird sich die Zeit nehmen, Ihre familiäre Situation und die spezifischen Besonderheiten Ihres Vermögens zu verstehen. In Leipzig, wo Immobilien oft einen großen Teil des Erbes ausmachen, ist es beispielsweise wichtig, den Immobilienwert richtig einzuschätzen und die Möglichkeiten der Vererbung oder Übertragung zu prüfen. Der Anwalt kann hier beratend tätig werden, damit die Erben nicht unerwartet vor hohen Steuerforderungen stehen oder die Immobilie unter Wert veräußern müssen.

Der Fachanwalt für Erbrecht berät Sie frühzeitig für einen Übergang Ihres Unternehmens und ihrer Einzelfirma in die nächste Generation. Er erläutert Ihnen die Möglichkeiten, Steuern zu verringern und deren Anforderungen. Er stimmt mit Ihnen die testamentarische Gestaltung der Unternehmensübertragung und insbesondere den hierfür erforderlichen Gesellschaftsvertrag ab.

Darüber hinaus hilft ein Anwalt Ihnen, Ihr Testament so zu formulieren, dass es eindeutig und unmissverständlich ist. Viele Menschen wissen nicht, dass ein unklar formuliertes Testament oft zu langwierigen Erbstreitigkeiten führen kann. Diese können nicht nur den Familienfrieden belasten, sondern auch erhebliche Kosten verursachen. Der Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig sorgt dafür, dass Ihr Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihre Wünsche exakt widerspiegelt.

Schutz vor Pflichtteilsansprüchen

In Deutschland haben nahe Angehörige – wie Eltern, Kinder und Ehepartner – einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Dieser Anspruch kann nicht einfach durch ein Testament umgangen werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, Möglichkeiten zu finden, um diesen Pflichtteil so zu gestalten, dass Ihre Erben und Sie selbst zufrieden sind. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, durch Schenkungen zu Lebzeiten das Erbe zu minimieren oder Regelungen zu treffen, die den Pflichtteil reduzieren, ohne die gesetzlichen Vorgaben zu verletzen.

Unterstützung im Erbfall

Sollten Sie selbst Erbe sein, kann ein Anwalt Sie auch nach dem Tod des Erblassers umfassend unterstützen. Die rechtlichen Fragen, die sich im Erbfall ergeben, sind oft komplex und betreffen nicht nur die Verteilung des Vermögens, sondern auch die Abwicklung von Verbindlichkeiten, die Bewertung von Erbgegenständen und die Auseinandersetzung mit anderen Erben.

Viele Erben wissen nicht, dass Sie Vermächtnisansprüche wegen der Ihnen gegenüber geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen kürzen können. Deshalb werden oft Vermächtnisse viel zu hoch erfüllt.

Egal ob Sie Erben sind oder nicht, Sie haben als Pflichtteilsberechtigter für die vom Erblasser getätigten Geschenke innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Ein zertifizierter Mediator in Leipzig übernimmt die Kommunikation mit allen Beteiligten und hilft, den Nachlass so schnell und reibungslos wie möglich abzuwickeln. Dabei geht es nicht nur um die Durchsetzung Ihrer Erbansprüche, sondern auch darum, Konflikte zu vermeiden und für alle Parteien eine faire Lösung zu finden.

Fazit: Ihr vertrauensvoller Partner für Erbrecht in Leipzig

Die Nachlassregelung ist ein sensibler Prozess, der viel Fachwissen und Erfahrung erfordert. Bei der KANZLEI NUSSMANN in Leipzig können Sie sicher sein, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird und Ihre Familie bestmöglich geschützt ist. Ob bei der Erstellung eines Testaments, der Beratung zu Erbverträgen oder der Unterstützung im Erbfall – unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Vereinbaren Sie noch heute eine kostenfreie Ersteinschätzung oder lassen Sie sich umfassend beraten. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre persönliche Situation und sichern Sie und Ihre Erben gegen mögliche rechtliche und finanzielle Fallstricke ab. Vertrauen Sie auf die Expertise der KANZLEI NUSSMANN – wir sind Ihr kompetenter Partner für Erbrecht in Leipzig.

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Testamentgestaltung in Leipzig: So sorgen Sie rechtzeitig vor

Das Thema Testamentgestaltung ist eines, das viele Menschen gerne auf die lange Bank schieben. Dabei ist es besonders in einer Stadt wie Leipzig, wo die Vermögenswerte oft vielschichtig sind, von großer Bedeutung, frühzeitig vorzusorgen. Ein Testament ist nicht nur ein Dokument, das Ihren letzten Willen festhält, sondern auch ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird und Ihre Familie in einem schwierigen Moment abgesichert ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Leipzig ein rechtssicheres Testament erstellen und welche Vorteile ein Erbvertrag bieten kann.

Warum ein Testament so wichtig ist

Viele Menschen denken, dass ein Testament erst im hohen Alter relevant wird. Doch die Wahrheit ist, dass das Leben unvorhersehbar ist, und es ist nie zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, was mit dem eigenen Vermögen im Todesfall geschehen soll. Ein Testament sorgt dafür, dass Ihr Vermögen genau so verteilt wird, wie Sie es sich vorstellen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht und zu unerwünschten Konsequenzen führen kann. In Patchworkfamilien erben die Kinder bei gesetzlicher Erbfolge oft nicht in gleichem Umfang. Kinderlose Erblasser werden bei gesetzlicher Erbfolge regelmäßig von unbekannten Abkömmlingen ihrer Großeltern beerbt. Die gesetzliche Erbfolge schützt nicht ihre geliebten Haustiere.

In Leipzig, wo Immobilien, Kunstsammlungen oder andere wertvolle Besitztümer oft einen großen Teil des Vermögens ausmachen, kann ein fehlendes Testament zu komplizierten Erbauseinandersetzungen und erheblichen steuerlichen Nachteilen führen. Ein klar formuliertes und rechtssicheres Testament oder ein Berliner Testament verhindert solche Probleme und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Erbe in guten Händen ist.

Die Vorteile eines Erbvertrags

Neben dem klassischen Testament, dem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten oder ein Berliner Testament gibt es noch eine weitere Möglichkeit, den Nachlass zu regeln: den Erbvertrag. Ein Erbvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das zwischen Ihnen und einer oder mehreren anderen Personen geschlossen wird. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig widerrufen werden, was ihn besonders geeignet macht, wenn Sie verbindliche Regelungen treffen möchten.

Der Erbvertrag bietet in Leipzig besondere Vorteile, insbesondere in Fällen, in denen bereits zu Lebzeiten klare Vereinbarungen getroffen werden sollen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn es darum geht, komplexe Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile zu vererben. Ein erfahrener Anwalt in Leipzig kann Ihnen helfen, die Vorteile eines Erbvertrags zu verstehen und ihn in Ihre Nachlassplanung zu integrieren.

Wie ein Anwalt in Leipzig Sie bei der Testamentgestaltung unterstützen kann

Die Erstellung eines Testaments ist keine einfache Aufgabe und sollte sorgfältig geplant werden. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht in Leipzig kann Ihnen dabei helfen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und ein Testament zu erstellen, das Ihren Wünschen entspricht und rechtlich unangreifbar ist.

Ein Rechtsanwalt wird zunächst Ihre gesamte Vermögenssituation analysieren und Ihre persönlichen Wünsche besprechen. Dabei geht es nicht nur um die Verteilung des Vermögens, sondern auch um die Berücksichtigung von Pflichtteilen, die rechtlichen Möglichkeiten zur Minimierung von Erbschaftssteuern und den Schutz von minderjährigen Erben.

Der Fachanwalt für Erbrecht wird Ihnen wichtige erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wie Vermächtnis, Supervermächtnis, Auflage, Vorerbschaft, Testamentsvollstreckung erläutern und auswerten, welche Regelungen für ihren Erbfall die besten sind.

In Leipzig, wo die Immobilienpreise stark variieren können, ist es wichtig, den Wert von Immobilien korrekt zu erfassen und die Auswirkungen auf die Erben zu berücksichtigen. Ein Anwalt wird Sie auch darauf hinweisen, welche Formulierungen in Ihrem Testament besonders wichtig sind, um spätere Missverständnisse oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Schutz vor Erbstreitigkeiten

Ein gut formuliertes Testament ist der beste Schutz vor Erbstreitigkeiten. Leider kommt es häufig vor, dass nach dem Tod eines geliebten Menschen Streitigkeiten um das Erbe ausbrechen. Dies kann nicht nur den Familienfrieden zerstören, sondern auch zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren führen.

Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig wird sicherstellen, dass Ihr Testament alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und so klar formuliert ist, dass Missverständnisse ausgeschlossen sind. Er kann Sie auch darüber beraten, wie Sie durch zusätzliche Maßnahmen, wie etwa Schenkungen zu Lebzeiten oder Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen, das Risiko von Erbstreitigkeiten weiter minimieren können.

Die Bedeutung der regelmäßigen Überprüfung

Ein Testament ist kein statisches Dokument. Im Laufe des Lebens können sich Ihre familiären oder finanziellen Verhältnisse ändern und es ist wichtig, dass Ihr Testament regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Ein Anwalt in Leipzig kann Sie bei diesen Änderungen unterstützen und sicherstellen, dass Ihr Testament immer aktuell ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Auch wenn Sie bereits ein Testament haben, kann es sinnvoll sein, dies von einem Fachanwalt für Erbrecht in Leipzig überprüfen zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass es weiterhin Ihre Wünsche widerspiegelt und rechtlich bindend bleibt.

Fazit: Vertrauen Sie der KANZLEI NUSSMANN in Leipzig bei der Testamentsgestaltung

Die Gestaltung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird und Ihre Familie geschützt ist. Die KANZLEI NUSSMANN in Leipzig steht Ihnen mit ihrer umfassenden Expertise zur Seite und hilft Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu erstellen, das Ihren Wünschen entspricht.

Wir laden Sie ein, eine kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen oder gemeinsam mit uns die beste Strategie für Ihre individuelle Situation konkret zu entwickeln. 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – die erfahrenen Rechtsanwälte der KANZLEI NUSSMANN sind Ihre vertrauensvollen Partner in allen Fragen rund um die Testamentsgestaltung in Leipzig.

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Grundstück auf die nächste Generation übertragen aber alle Rechte am Grundstück behalten – Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt

Um  finanziellen Überraschun­gen bei der Steuerlast  zu vermeiden, bietet es sich an, z.B. dem Kind bereits zu Lebzeiten  Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt zu übertragen.  Hierdurch kann der alle zehn Jahre bestehende Steuerfreibetrag  Des Kindesausgenutzt werden.

Übertragen  die Eltern dem Kind die Immobilien  unter Nießbrauchvor­behalt, wird das Kind Eigentümer der Immobilie. Das kann einkommensteuerlich attraktiv sein, insbesondere, wenn noch Verluste aus der Vermietung erzielt werden und die Eltern mit ihren selbst­ständigen Einkünften einem hohen Einkommen­steuersatz unterliegen. Auch nach Beendigung der Tätigkeit ist diese Gestaltung zur Versorgung im Alter sinnvoll.

Der Nießbrauch räumt dem Nießbraucher diverse Rechte ein. Für gewöhnlich ist dies das Recht in der Immobilie zu wohnen und sämtliche “Früchte aus der Immobilie zu ziehen”, sprich, diese zu vermieten. Ähnlich wie bei regulären Mietobjekten ist der Bewohner bzw. Vermieter dazu verpflichtet, das Haus oder die Wohnung in einem gewissen Umfang instand zu halten. Darüber hinaus sind die Mieteinnahmen, sofern der Nießbraucher sich für eine Vermietung entscheidet, wie bei anderen Mietobjekten natürlich vom Nießbraucher zu versteuern.

Durch den Nießbrauch vermindert sich der Wert der Grundstücksübertragung und damit die Schenkungsteuer. Wird eine Immobilie schenkweise unter Nießbrauchvorbehalt übertragen, wird für die Berechnung der Schenkung­steuer vom Wert der Immobilie der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs abgezogen und nur die Differenz der Schenkungsteuer unterworfen, das heißt der Freibetrag wird auf einen geringeren Wert der Schenkung angerechnet.

Der Wert des Nießbrauchs hängt, wenn es sich um ein lebenslängliches Nießbrauchrecht handelt, vom Alter der nießbrauchberechtigten Person und von deren Geschlecht ab. Ein lebenslängliches Nießbrauchrecht entfällt mit dem Tod der nießbrauch­berechtigten Person, ohne dass dann Erbschaftsteuer dafür anfällt. Möglich ist, das Nießbrauchrecht erst mit dem Tod des zuletzt versterbenden Eltern­teils entfallen zu lassen.

Dadurch könnte erreicht werden, dass die Mieteinnahmen bis zum Tod des zweiten Elternteils dem überlebenden Elternteil zufließen und damit die Ver­sorgung sichergestellt ist.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer Grundstücks- und Vermögensübertragungen  im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr– bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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