Trennung ohne Scheidung – wägen Sie die Nachteile gegen Ihre Vorteile sorgfältig ab

Viele Ehepaare schieben eine Scheidung lange vor sich her. Manchmal entscheiden sich, besonders ältere Ehepartner, deren Ehe nach Jahrzehnten gescheitert ist, dazu, überhaupt keine Scheidung durchzuführen. Macht dies wirtschaftlich und steuerlich Sinn?

1. Nachehelicher Ehegattenunterhalt bei langer Trennung

Eine lange Trennung hat wichtige negative Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt. Je länger die Ehezeit war, umso länger wird  nachehelicher Unterhalt geschuldet. Die Trennungszeit zählt zur Ehedauer. Bei einer langen  Ehezeit kann man den Vorteil  einer zeitlichen Befristung des nachehelichen Unterhalts verlieren.

2. Mitversicherung in der Krankenkasse bleibt während der Trennung bestehen

Wenn einer der Ehepartner nicht selbst arbeitet, ist er meist in der sogenannten Familienversicherung in der Krankenkasse des anderen Ehegatten mitversichert. Daran ändert auch eine lange Trennung der Eheleute nichts. Die Familienversicherung in der Krankenkasse endet erst nach Rechtskraft der Scheidung.

3.Rententeilung endet erst mit Ehescheidung

Mit der Scheidung wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, betriebliche Rente, private Rentenversicherungen) unter den Ehegatten geteilt  werden

Auch alle  Rentenanwartschaften die während einer langen  Trennungszeit anfallen, müssen mit dem anderen Ehegatten geteilt werden, so entscheidet der BGH.

4.Trennungsunterhalt während der Trennung

Die Voraussetzungen Trennungsunterhalt zu erhalten, sind wesentlich einfacher, als die Voraussetzungen nachehelichen Unterhalt zu bekommen. Nur der nach eheliche Unterhalt kann in Dauer und Höhe begrenzt werden.

Es ist nicht möglich, für die Zukunft auf diesen Anspruch wirksam zu verzichten. Vereinbaren die Ehegatten untereinander, dass sie keinen Trennungsunterhalt geltend machen, ist diese Vereinbarung für die Zukunft rechtlich nicht wirksam. Auch schriftlich oder notariell ist dieser Verzicht nicht möglich. Wenn einer der Ehegatten dann trotzdem Trennungsunterhalt fordert, ist dies zulässig.

5.Erbrecht des Ehegatten während der Trennung

Die Trennung hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten. Der Ehegatte ist gesetzlich zu ½ erbberechtigt, wenn keine andere testamentarische Regelung vorliegt. In jedem Fall behält er seinen Anspruch auf den Pflichtteil als Ehegatte. Dieses Erbrecht erlischt erst, wenn der Scheidungsantrag von dem Verstorbenen eingereicht wurde , dem anderen Ehegatten zugestellt wurde und die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen.

weitere Folgen einer langen Trennung sind z.B.:

  1. Ehedauer für die Berechnung des Zugewinnausgleich endet nicht mit Trennung
  2. Vermögenszuwachs in der Trennungszeit ist trotzdem auszugleichen
  3. Steuerlast während der Trennung

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Vor- und Nachteile Ihrer Trennung im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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gez. M. Peper
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Die Bedeutung eines Fachanwalts für Familienrecht in Leipzig: Warum Sie seiner Expertise vertrauen können

Familienrechtliche Angelegenheiten sind oft mit tiefen Emotionen und komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Wenn Beziehungen auseinanderbrechen oder das Wohl von Kindern auf dem Spiel steht, ist es von entscheidender Bedeutung, einen kompetenten Partner an Ihrer Seite zu haben. In Leipzig, einer Stadt, die für ihre kulturelle Vielfalt und dynamische Bevölkerung bekannt ist, gibt es viele Situationen, in denen ein Fachanwalt für Familienrecht unentbehrlich wird. Dieser Artikel erklärt, warum die Expertise eines Fachanwalts in solch sensiblen Angelegenheiten so wertvoll ist und wie Sie von einer professionellen Rechtsberatung profitieren können.

Familienrecht – Ein Bereich voller Herausforderungen

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Themen, die alle einen direkten Einfluss auf das Leben der Betroffenen haben. Ob es um Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltsfragen oder die Aufteilung von Vermögen geht – in all diesen Fällen stehen nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und emotionale Aspekte im Vordergrund. Die Beteiligten befinden sich häufig in einer Ausnahmesituation, in der Unsicherheiten und Ängste dominieren.

Hier setzt die Bedeutung eines Fachanwalts für Familienrecht in Leipzig an. Ein solcher Anwalt bringt nicht nur fundiertes juristisches Wissen mit, sondern auch das nötige Fingerspitzengefühl, um Sie durch diese schwierigen Zeiten zu begleiten. Die beste Unterstützung haben Sie, wenn der Fachanwalt für Familienrecht die weitere hohe Qualifikation eines zertifizierten Mediators hat. Der zertifizierte Mediator versteht, dass es in diesen Angelegenheiten um mehr geht als nur um Paragraphen – es geht um Menschen und deren Zukunft.

Warum ein Fachanwalt und Mediator?

In komplexen familiären Konflikten reicht es oft nicht aus, nur die grundsätzlichen rechtlichen Bestimmungen zu kennen. Die Gesetze im Familienrecht sind vielschichtig und werden ständig weiterentwickelt, um den sich verändernden gesellschaftlichen Strukturen gerecht zu werden. Ein Fachanwalt für Familienrecht hat eine spezielle Ausbildung und umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet, die es ihm ermöglicht, auch in schwierigen Situationen den Überblick zu behalten und die bestmöglichen Lösungen für seine Mandanten zu finden. Ein Mediator hat zahlreiche wichtige Verfahren erlernt, zwischen zerstrittenen Parteien sensibel aber effektiv zu vermitteln.

Nehmen wir das Beispiel einer Scheidung. Eine Scheidung ist nicht nur die rechtliche Trennung zweier Menschen, sondern oft auch die Aufteilung eines gemeinsamen Lebens – von Vermögen über Schulden bis hin zu Sorgerechten für Kinder. Ein erfahrener Fachanwalt und Mediator wird die Interessen seines Mandanten nicht nur vor Gericht vertreten, sondern bereits im Vorfeld Strategien entwickeln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, die alle Beteiligten möglichst wenig belastet. In Leipzig, wo das gesellschaftliche Leben bunt und vielschichtig ist, können solche Lösungen besonders wichtig sein, um den sozialen Frieden zu wahren und langfristige Konflikte zu vermeiden.

Die Bedeutung von Expertise in Sorgerechtsfragen

Sorgerechtsstreitigkeiten sind eine der schwierigsten und emotional aufgeladensten Angelegenheiten im Familienrecht. Wenn Eltern um das Recht kämpfen, über das Wohl ihrer Kinder zu entscheiden, sind die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen weitreichend. Hier ist es besonders wichtig, einen Fachanwalt an seiner Seite zu haben, der die gesetzlichen Grundlagen kennt und auch einen Mediator, der die psychologischen Aspekte solcher Auseinandersetzungen versteht.

Ein Fachanwalt für Familienrecht in Leipzig wird in der Lage sein, Sie durch die komplexen Verfahren zu führen, die mit Sorgerechtsstreitigkeiten verbunden sind. Er wird nicht nur sicherstellen, dass Ihre Rechte als Elternteil gewahrt bleiben, sondern auch das Wohl des Kindes immer im Blick behalten. Dabei geht es oft darum, ein sensibles Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen des Kindes und den Rechten der Eltern herzustellen – eine Aufgabe, die viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen erfordert.

Maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Probleme

Jeder Fall im Familienrecht ist einzigartig, und genau das macht die Arbeit eines Fachanwalts so anspruchsvoll. Es gibt keine Standardlösung, die auf alle Situationen passt. Vielmehr ist es die Aufgabe des Anwalts, sich tief in die individuelle Situation seines Mandanten einzuarbeiten und eine Strategie zu entwickeln, die den persönlichen Umständen gerecht wird. Umso effektiver ist es für Sie, wenn der Fachanwalt für Familienrecht eine umfangreiche Ausbildung und Erfahrung als Mediator hat. Er kann Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Umgangsregelungen, gesetzliche Auskunftssansprüche verständlich und einfühlsam zwischen Parteien vermitteln.

In Leipzig, einer Stadt, in der Tradition und Moderne oft aufeinanderprallen, können die Herausforderungen besonders vielfältig sein. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist in der Lage, diese Herausforderungen zu meistern, indem er maßgeschneiderte Lösungen anbietet, die sowohl rechtlich fundiert als auch menschlich nachvollziehbar sind. Ob es um die Regelung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Umgangsregelungen Besuchsrechten, die Berechnung von Unterhaltsansprüchen nach Düsseldorfer Tabelle oder die Aufteilung von Vermögenswerten geht – Ihr Anwalt wird stets bestrebt sein, eine Lösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht und gleichzeitig den rechtlichen Rahmenbedingungen standhält.

Fazit: Vertrauen Sie auf die KANZLEI NUSSMANN in Leipzig

Wenn Sie in einer familiären Angelegenheit rechtliche Unterstützung benötigen, ist es wichtig, auf die Expertise eines Fachanwalts für Familienrecht zu setzen. In umfassenden   Familienstreiten ist es sinnvoll, den erfahrenen zertifizierten Mediator vermitteln zu lassen. Die KANZLEI NUSSMANN in Leipzig steht Ihnen mit umfassendem Fachwissen und einem tiefen Verständnis für die sensiblen Themen des Familienrechts zur Seite. Wir wissen, wie wichtig es ist, in schwierigen Zeiten einen starken Partner an seiner Seite zu haben, der als Fachanwalt juristisch kompetent und als Mediator menschlich einfühlsam ist.

Zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an, um Ihre Situation zu besprechen und die nächsten Schritte zu planen. Gemeinsam finden wir in einer Beratung eine Lösung, die sowohl rechtlich als auch persönlich überzeugt. Vertrauen Sie auf die KANZLEI NUSSMANN – wir sind Ihr verlässlicher Partner im Familienrecht in Leipzig.




Kein Umgang gegen Willen des Kindes

Ein funk­tio­nie­ren­des Um­gangs­mo­dell, das dem kon­stant ge­äu­ßer­ten Wil­len der Kin­der ent­spricht, ist nicht ab­zu­än­dern. Dies haben die Obergerichte mehrfach entschieden , z.B. das  Ober­lan­des­ge­richt Frank­furt am Main. Ein den Kin­dern „auf­ge­dräng­ter“ Um­gang könne als Be­las­tung emp­fun­den wer­den und deren Ver­hält­nis zum um­gangs­be­rech­tig­ten El­tern­teil ne­ga­tiv be­ein­flus­sen.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert den Fall, die Beteiligten sind in Scheidung lebende Eltern zweier gemeinsamer Kinder. Nach bisheriger Praxis übt der Kindsvater den Umgang in den ungeraden Wochen von samstags 10.00 Uhr bis zum folgenden Dienstagmorgen und in den geraden Wochen von Sonntag 17.00 Uhr bis zum folgenden Dienstagmorgen aus. Im Rahmen des Umgangsverfahrens vor dem Amtsgericht stellte sich der Vater ein wöchentliches Wechselmodel vor. Die angehörten Kinder sprachen sich für die Beibehaltung der gegenwärtigen Praxis aus. Die Kinder äußerten ausdrücklich den Wunsch, dass Ruhe einkehren solle. Das AG beschloss daraufhin die Umgangsregelung entsprechend der bislang praktizierten Übung.

Der Anwalt für Umgang  erklärt, das OLG Frankfurt a. M., gibt  dem stabilen und autonom gebildeten Kindeswillen kommt im Umgangsverfahren eine hohe Bedeutung . Er sei Ausdruck der empfundenen Personenverbindung sowie ein Akt der Selbstbestimmung. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass der Wille der Kinder hier nicht die wirklichen Bindungsverhältnisse wiedergebe. Es ist für  das Kindeswohl außerordentlich problematisch, wenn ihnen nun eine von ihren geäußerten Vorstellungen abweichende Umgangsregelung `gerichtlich verordnet` werden würde“.

Der elterliche Gleichberechtigungswunsch ist irrelevant.

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Unterhaltsklage im Wechselmodell

Der BGH hat aktuell am 10. April 2024 entschieden, dass im Wechselmodells von nicht miteinander verheirateten Elternteilen beide  berechtigt sind, den Unterhaltsanspruch des jeweiligen anderen Elternteils gerichtlich geltend zu machen. Die Bestellung eines Ergänzungspflegers oder eine Entscheidung nach § 1628 BGB bedarf es hierfür nicht.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert,  für Ehegatte bedarf es des Ergänzungspflegers. Soweit aber die Eckpunkte des Bundesministerium der Justiz zur Modernisierung des Unterhaltsrechtes „ ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien“ vom 24.8.2023 in geltendes Recht umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass die selbständige Klagebefugnis im Wechsel Modell auch für  verheirate Eltern anwendbar ist.

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Ehewohnung bei Trennung – Wer darf in der Ehewohnung bleiben?

Grundsätzlich hat jeder Ehegatte einen Anspruch auf Mitbesitz an der Ehewohnung, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder der Gestaltung des Mietverhältnisses.

Ist ein Ehegatte freiwillig aus der Ehewohnung ausgezogen , kann er nicht zurückkehren, wenn  seit dem freiwilligen Auszug mehr als sechs Monate vergangen, gem. § 1361b Abs. 4 .

Können sich die Eheleute nicht darüber einigen, wer bei einer Trennung in der Ehewohnung verbleibt, kann ein gerichtlicher Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Benutzung zur Vermeidung unbilliger Härten gestellt werden.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, was damit gemeint ist. Wenn ein Ehepartner den anderen nach der Trennung bedroht und zudem gewaltsam in die bis dato gemeinsame Ehewohnung einbricht, muss er damit rechnen, dass die Wohnung zur Verhinderung einer „unbilligen Härte“ dem Ex-Partner zugesprochen wird (OLG Oldenburg, Beschluss vom 31.01.2017, 4 UFH 1/17; Weitere Gründe für die Zuweisung der Ehewohnung können sein:

  • schwerer körperlicher Misshandlung von Familienmitgliedern, insbesondere von Kindern
  • ständiges Randalieren, schwere Störung des Familienlebens ,unbeherrschtes Verhalten
  • Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum, Störungen der Nachtruhe
  • Ängstigungen weil Ehegatten, der die Familie terrorisiert, ernsthafte Bedrohungen
  • Aufnahme eines neuen Partners in die Ehewohnung

Der Anwalt für Scheidung erklärt, nach § 1361b Abs. 2 BGB kann in Ergänzung der Regelung zum Gewaltschutzgesetz die Zuweisung der Ehewohnung in den Fällen vorsätzlich und widerrechtlich verübter Gewalt gegen Körper, Gesundheit oder Freiheit des Ehepartners verlangt werden.

Das Recht auf Wohnungszuweisung endet nach einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung. Der BGH begründet dies mit  Beschluss v. 10.03.2021, XII ZB 243/20: Ansonsten wäre der Ehegatte, der Alleineigentümer der Wohnung ist, nach Ablauf der Jahresfrist rechtlos gestellt. Wird der die Wohnung nutzende geschiedene Ehegatte  innerhalb dieser Frist nicht tätig, dann kann er auf Herausgabe der im Eigentum des anderen stehenden Wohnung  in Anspruch genommen werden.

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Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gem § 1615l BGB

Die nichteheliche Mutter  ist bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu einer Erwerbstätigkeit nicht verpflichtet. Sie hat einen Anspruch auf Unterhalt in Höhe ihres bisherigen  Erwerbseinkommens. Sonstige Einkünfte der Mutter, z.B. Wohnvorteil oder  Einnahmen aus Vermietung werden ihr  nicht hinzugerechnet,   BGH v. 15.05.2019, XII ZB 357/18.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, der Berechnung des Betreuungsunterhalts ist das nachhaltig erzielte und dauerhaft gesicherte und um beruflich bedingte Aufwendungen bereinigte Einkommen der Mutter zugrunde zu legen, OLG Köln FamRZ 2017, 1309. Typischerweise wird nach einer Dauer der Erwerbstätigkeit von zwei Jahren von einem dauerhaften Einkommen ausgegangen, OLG Hamm v. 24.02.2023, II-7 UF 68/22.

Wenn für den Zeitpunkt der Geburt des gemeinsamen Kindes kein höherer Unterhaltsbedarf , d.h. höheres Einkommen , festgestellt werden kann, ist vom Mindestbedarf – für  § 1615l BGB beträgt  2024 € 1.200 – auszugehen,  OLG Koblenz v. 11.01.2021, 7 UF 462/20.

Der Mindestbedarf 2024 € 1.200 muss angesetzt werden

  • bei einer Studentin , OLG Saarbrücken NJW 2014, 559,
  • Berufsausbildung , Oberlandesgericht Hamm 03.11.2010, Az.: 8 UF 138/10.
  • Mutter erwerbslos, OLG Hamm v. 24.02.2023, II-7 UF 68/22,

Der Anwalt für Unterhaltsrecht erklärt, der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen  für  § 1615l BGB  beträgt wie beim Ehegattenunterhalt € 1.600 beim Erwerbstätigen und  € 1.475 beim Erwerbslosen.

Ist der Unterhaltspflichtige mit gutem Einkommen, z.B. Arzt,  vorübergehend arbeitslos, kann es ihm zumutbar sein, den Unterhalt gem.§ 1615 l Abs. 2 BGB aus dem Stamm seines Vermögens zu bestreiten. Oberlandesgericht Hamm Beschl. v. 03.11.2010, Az.: 8 UF 138/10.

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Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs nach Rechtskraft der Scheidung

Immer wieder entscheiden sich Mandanten, nach Durchführung der Ehescheidung an der Entscheidung über den Rentenausgleich nicht festhalten zu wollen. Eine  Rückgängigmachung der gerichtlichen Ehescheidung zum Versorgungsausgleich ist für private Renten möglich.

Der Anwalt für Familienrecht erklärt, wie sich der Regelung des § 7 Abs. 1 VersAusglG entnehmen lässt, sind die Möglichkeiten der Ehegatten, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen, nicht auf die Zeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung beschränkt. Vielmehr ist der Regelung des § 7 Abs. 1 VersAusglG zu entnehmen, dass es für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich vor Rechtskraft der Entscheidung hierüber als besondere Wirksamkeitsvoraussetzung der notariellen Beurkundung bedarf.

Die geschiedenen Ehegatten können folglich nach Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich im erstinstanzlichen Verfahren zulässigerweise Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen.

Die Rechtslage  beim internen oder externen Ausgleich von betrieblichen oder berufsständischen Altersversorgungen erkennt somit einen nachträglichen Wechsel an . Hier wird eine Rückgängigmachung durch Vereinbarung für möglich gehalten, sofern der jeweilige Versorgungsträger zustimmt.

Der Fachanwalt für Familienrecht betont , die in Rechtskraft erwachsene Entscheidung des Gerichts über die interne Teilung von gesetzlichen Rentenanwartschaften sowie über den Ausgleich von Beamtenversorgungen können aber nicht mehr durch eine nachträgliche Vereinbarung rückgängig gemacht werden, vgl. BGH NJW 2002, 3463.

Hier bieten sich als Lösung vertragliche Gestaltungen an. Es können  Rentenzahlungen erstattet werden. Der Fachanwalt für Familienrecht schlägt  eine Verpflichtung zum Abschluss einer Lebensversicherung oder zur Nachentrichtung von Beiträgen zugunsten des geschiedenen Ehegatten vor.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren familienrechtlichen Fragen, zur Gestaltung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, Namensvereinbarung, Umgangsvereinbarung, Vereinbarung zum Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Detail zu beraten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

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Wann schulden Kinder den Eltern Unterhalt? Wann müssen Kinder für die Eltern an den Sozialträger zahlen

Nach § 1601 BGB sind Kinder verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu gewähren, falls diese bedürftig sind. Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, nach dem  Angehörigen-Entlastungsgesetz  muss  Elternunterhalt erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 EUR des Kindes gezahlt werden. Auch der Anspruch nach § 1601 BGB, § 94 I SGB XII geht nur noch auf den Sozialhilfeträger über, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen 100.000 EUR brutto übersteigt.

In der Rechtsprechung war streitig, welcher Selbstbehalt dem Kind zu belassen ist,  soweit dessen  Einkommen höher als 100.000 EUR ist. Hierzu hat das OLG München mit Beschluss vom 6.3.2024 – 2 UF 1201/23 entschieden.

Unter Berücksichtigung eines Einkommens in Höhe von 100.000 EUR erscheint es , so das OLG München , angemessen, einen Selbstbehalt in Höhe von 5.500 EUR anzunehmen. Dies entspricht bei einem Bruttoeinkommen von jährlich 100.000 EUR dem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 5.500 EUR. Dafür spricht insbesondere Art. 3 GG, da bei Ansetzen eines niedrigeren Selbstbehalts Geschwister mit einem minimal niedrigeren Einkommen ungerecht privilegiert wären. Weiter verweist das OLG auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 2019, 3570) aus dem Jahr 2019, so ist im Rahmen des Ehegattenunterhalts ein Einkommen bis zum Doppelten des Höchstsatzes der Düsseldorfer Tabelle vollständig für den Lebensbedarf der Familie zu verwenden. Daraus wird geschlossen, dass ein Nettoeinkommen in Höhe von 5.500 EUR vollständig für den Lebensunterhalt verbraucht wird.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert , dass eine zusätzliche Altersvorsorge bis zu 25 % vom Einkommen abgezogen werden kann, soweit Vorsorgeaufwendungen vorliegen.

Das OLG hat die Rechtsbeschwerde zugelassen, da durch den BGH seit Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes nicht geklärt wurde, in welcher Höhe der Selbstbehalt anzusetzen ist.

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Vaterschaftsanerkennung zur Erschleichung des Aufenthaltstitel.

Die Bundesregierung ist seit 2008 mehr oder weniger erfolglos bemüht, Vaterschaftsanerkennung zur Erschleichung eines Aufenthaltstiteln von ausländischem Mitbürger zu unterbinden. Das 2008 eingerichtete Recht der Anfechtung durch die Ausländerbehörde wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Nun mehr gibt es einen neuen Versuch, die Erschleichung von Aufenthaltstitel zu vermeiden. Hierzu soll bei Aufenthaltsrechtlichen Gefälle zwischen angeblichem Kindesvater und der Kindesmutter die Zustimmung der Ausländerbehörde als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich sein.  Hierzu wurde in § 85 Aufenthaltsgesetz, ein Katalog von Tatbeständen für aufenthaltsrechtliches Gefälle aufgenommen.

Es bleibt zu prüfen, ob durch diese geplanten gesetzlichen Neuerungen nunmehr die Erschleichung von Aufenthaltstitel durch Vaterschaftsanerkennung reduziert werden kann.

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Mehrbedarf und Sonderbedarf

Der Fachanwalt für Familienrecht möchten Sie auf die Unterschiede  für Mehrbedarf und Sonderbedarf hinweisen. Im Kindesunterhalt deckt der nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlende Betrag üblicherweise den gesamten Elementarbedarf ab.

Der tatsächliche Bedarf kann aber bei ungewöhnlichen Fällen auch höher liegen. Unterschieden wird zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf

Mehrbedarf liegt vor,  so der Anwalt für Scheidung ,wenn ein besonderer Bedarf vorliegt, der regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg anfällt und der das Übliche dermaßen übersteigt, dass die typischen Durchschnittsbeträge der Düsseldorfer Tabelle dies nicht berücksichtigen.

Der Anwalt Familienrecht führt aus , Mehrbedarfspositionen können beispielsweise die langfristige Nachhilfe, eine orthopädische Zahnspange, Studiengebühren, die Konfirmation sein.

Der Rechtsanwalt Familienrecht  erklärt, Sonderbedarf ist hingegen gemäß der Legaldefinition in § 1613 II Nr.1 BGB ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Der Anwalt Scheidung erklärt weiter , der Bedarf muss  ein überraschender, nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbarer und der Höhe nach nicht abzuschätzender Bedarf sein.

Der Fachanwalt Familienrecht erläutert Fälle von Sonderbedarf sind Ausgaben für Nachhilfeunterricht, wenn dieser nur vorübergehend wegen Schulschwierigkeiten erforderlich ist.

In jedem Fall , so der Scheidungsanwalt unter Verweis auf  OLG Hamm 1994, OLG Hamburg  1991, müsse der Verpflichtete so rechtzeitig wie möglich über den drohenden Bedarf informiert werden, damit er sich finanziell hierauf einstellen kann.

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