Scheidung 2026: Diese 9 Fehler machen Trennungen teuer – und viele merken es erst, wenn es zu spät ist

Scheidungen sind heute nicht nur ein emotionaler Ausnahmezustand – sie sind häufig auch ein finanzielles Risiko. Was viele unterschätzen: Nicht das „Ob“, sondern das „Wie“ entscheidet darüber, ob eine Trennung fair, geordnet und bezahlbar bleibt – oder ob sie zum jahrelangen Streit mit hohen Kosten wird.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und beraten täglich Mandanten in Trennungssituationen. In diesem aktuellen Artikel erklären wir einfach verständlich, worauf es bei einer Scheidung wirklich ankommt, welche Voraussetzungen das Gesetz verlangt – und warum viele Paare immer wieder in dieselben rechtlichen Fallen laufen.

Warum „Scheidung“ gerade jetzt wieder überall Thema ist

Das Thema Scheidung ist in den Medien und im Alltag präsent: steigende Lebenshaltungskosten, Wohnraummangel, Streit um Immobilien und Betreuung der Kinder – all das verschärft Trennungen. Gerade wenn Kinder, Haus, Unterhalt oder gemeinsame Kredite im Spiel sind, wird aus einer Trennung schnell ein juristischer „Dauerkrieg“.

Und das ist genau der Punkt: Wer früh anwaltlich strukturiert, spart später oft Monate oder Jahre Streit.

Scheidung: Was muss nach dem Gesetz vorliegen?

Eine Scheidung gibt es in Deutschland nicht „einfach so“. Sie ist nur möglich, wenn die Ehe als gescheitert gilt.

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.

Gescheitert bedeutet: Die Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und es ist nicht zu erwarten, dass sie wiederhergestellt wird.

In der Praxis zeigt sich das vor allem durch das Trennungsjahr. Der Klassiker:

Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide Ehegatten die Scheidung oder stimmt der Antragsgegner zu, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Trennungsjahr: Der größte Irrtum –
„Wir wohnen noch zusammen, also geht das nicht“

Viele glauben: Trennungsjahr geht nur mit zwei Wohnungen. Das stimmt nicht.

Auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung kann man getrennt leben – entscheidend ist die Trennung „von Tisch und Bett“. Also keine gemeinsame Haushaltsführung, keine gemeinsame Versorgung, keine Paarbeziehung. Wer das sauber dokumentiert, kann auch ohne Umzug das Trennungsjahr starten.

Die Top-Streitpunkte bei Scheidung – und wie sie rechtlich zu lösen sind

Sobald es ernst wird, drehen sich nahezu alle Verfahren um dieselben Themen: Unterhalt, Kinder, Wohnung/Haus, Vermögen. Genau hier passieren die teuersten Fehler.

Unterhalt nach Trennung: Wer zahlt was – und ab wann?

Unterhalt ist juristisch zweigeteilt: Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und nachehelicher Unterhalt (nach der Scheidung).

Trennungsunterhalt ergibt sich aus dem Gesetz:

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen.

Der entscheidende Punkt: Unterhalt ist nicht automatisch „für immer“. Nach der Scheidung gilt Eigenverantwortung:

Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Gerade hier passieren die meisten Fehlannahmen – viele rechnen mit dauerhaftem Unterhalt, obwohl das Gesetz eher die Selbstständigkeit verlangt.

Scheidung mit Kindern:
Die Frage „Wo leben die Kinder?“ entscheidet fast alles

Bei Kindern eskaliert es oft nicht wegen Geld, sondern wegen Alltag: Betreuung, Schule, Ferien, neue Partner.

Rechtlich gilt als Leitlinie:

Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.

Und:

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Wer versucht, Umgang zu blockieren, baut oft den größten Konfliktmotor auf – und verschlechtert die eigene Position.

Haus & Immobilie bei Scheidung: Der teuerste Streitpunkt

Der Klassiker: gemeinsames Haus, gemeinsamer Kredit. Einer will bleiben, der andere will verkaufen. Dann wird es schnell existenziell.

Hier ist wichtig: Das Haus ist nicht „automatisch“ Eigentum desjenigen, der mehr bezahlt hat. Entscheidend ist Grundbuch, Darlehen, Zugewinnausgleich und Nutzungsregelung.

Außerdem kommt oft die Frage, wer in der Ehewohnung bleiben darf:

Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Gerade bei Kindern kann das sehr relevant sein.

Zugewinnausgleich: Das große Missverständnis „Alles wird geteilt“

Viele glauben: Bei Scheidung wird alles halbiert. So pauschal stimmt das nicht.

In der Zugewinngemeinschaft wird nicht „das Vermögen“ geteilt, sondern der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen.

Das Gesetz sagt:

Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so wird der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehezeit erzielt haben, ausgeglichen.

Das bedeutet: Anfangsvermögen, Erbschaften und Schenkungen können eine völlig andere Lage schaffen, als viele erwarten.

Die 3 gefährlichsten Fehler bei Scheidung (die wir ständig sehen)

Erstens: Man zieht aus der Wohnung aus, ohne Regelung – und verliert Einfluss auf Haus, Kinderalltag und Finanzen.
Zweitens: Man unterschreibt Vereinbarungen „zur Beruhigung“, ohne anwaltliche Prüfung.
Drittens: Man mischt die Kinder in den Konflikt hinein – und eskaliert damit alles juristisch.

Unser Rat: Scheidung muss nicht „hässlich“ werden – wenn man sie klug strukturiert

Scheidung ist ein Ende – aber es muss kein Zerstören sein. Traditionell betrachtet ist es immer am besten, Ordnung zu schaffen: klare Regelungen, schriftliche Absprachen, faire Lösungen. Wer früh Struktur schafft, schützt sich selbst und vor allem die Kinder.

Kostenfreie Ersteinschätzung – telefonisch täglich bis 22:00 Uhr

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und unterstützen bei Trennung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn sowie Immobilienstreit.

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Scheidung ohne Chaos: Die 5 Entscheidungen in den ersten 30 Tagen, die später Tausende Euro sparen

Eine Scheidung beginnt selten mit einem Gerichtstermin. Sie beginnt mit einem Satz am Küchentisch. Und genau in den ersten Tagen und Wochen nach der Trennung werden die Weichen gestellt – finanziell, emotional und rechtlich. Wer hier falsch handelt, zahlt später oft doppelt: mit Geld, Zeit und Nerven.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und erleben es täglich: Nicht die Scheidung selbst ist das Problem, sondern die unbedachten Schritte davor. In diesem Artikel erklären wir juristisch sauber, aber leicht verständlich, worauf es bei der Scheidung wirklich ankommt – und welche Entscheidungen jetzt am wichtigsten sind.

Warum das Thema Scheidung 2026 explosiver wird als früher

Trennungen sind heute oft komplizierter als früher: gemeinsame Immobilien, teure Kredite, Betreuungskonzepte, Homeoffice, Patchwork-Familien. Früher trennte man sich oft „klassisch“ – einer ging, die Kinder blieben, das Haus wurde verkauft. Heute hängt an jeder Trennung ein Geflecht aus Finanzen, Rollenverteilung und Verantwortung.

Genau deshalb suchen viele Menschen aktuell nach Begriffen wie Scheidung Ablauf, Trennungsjahr, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Scheidung mit Haus – weil sie spüren: Eine falsche Entscheidung kann langfristig alles verschieben.

1) Trennung richtig starten: Ohne Trennungsjahr keine Scheidung

Viele wollen „sofort scheiden“. Das geht grundsätzlich nur sehr selten. Normalerweise braucht es das Trennungsjahr.

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.

Wann gilt die Ehe als gescheitert? Typischerweise nach einem Jahr Trennung:

„Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide Ehegatten die Scheidung oder stimmt der Antragsgegner zu, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Wichtig: Trennung geht nicht nur mit zwei Wohnungen. Auch in derselben Wohnung kann das Trennungsjahr beginnen – entscheidend ist die Trennung der Lebensbereiche, also keine gemeinsame Haushaltsführung und keine „Ehe nach außen“.

2) Der häufigste Fehler: Ausziehen, ohne das Recht zu sichern

Viele ziehen „aus Vernunft“ aus. Juristisch kann das aber zum Eigentor werden – gerade bei gemeinsamer Immobilie oder wenn Kinder da sind.

Bei der Ehewohnung gilt:

Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt …

Wer vorschnell auszieht, gibt oft stillschweigend Positionen auf: Nutzung der Wohnung, Einfluss auf den Kinderalltag, Zugriff auf Unterlagen, Belege und Finanzinformationen. Das bedeutet nicht, dass man nicht ausziehen darf – aber wir sollten es rechtlich geordnet machen.

3) Unterhalt: Der Moment, ab dem Geld fließt (oder nicht)

Unterhalt ist einer der größten Streitpunkte bei Scheidung. Und die wichtigste Frage lautet nicht: „Steht mir Unterhalt zu?“ – sondern: Ab wann und in welcher Form?

Trennungsunterhalt ist gesetzlich geregelt:

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den … angemessenen Unterhalt verlangen.

Viele übersehen: Unterhalt wird oft nicht „automatisch“ bezahlt. Man muss ihn klar geltend machen, Zahlen darlegen und sauber dokumentieren.

Nach der Scheidung gilt ein Grundsatz, den viele erst spät verstehen:

Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Das heißt: Nachehelicher Unterhalt ist möglich – aber nicht grenzenlos. Wer falsche Erwartungen hat, trifft falsche Entscheidungen in Verhandlungen.

4) Scheidung mit Kindern: Wer jetzt klug handelt, verhindert den Rosenkrieg

Wenn Kinder betroffen sind, sind wir rechtlich nicht mehr nur bei „Eltern gegen Eltern“. Dann steht immer das Kindeswohl im Vordergrund.

Das Gesetz sagt eindeutig:

Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.

Und:

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Darum gilt: Wer Umgang blockiert, eskaliert. Wer früh klare, praktikable Umgangsregeln schafft, beruhigt das Verfahren. Und wer die Kinder aus dem Konflikt heraushält, schützt nicht nur die Familie – sondern auch die eigene rechtliche Position.

5) Zugewinnausgleich: Die „versteckte Rechnung“ bei jeder Scheidung

Viele glauben: „Wir teilen alles durch zwei.“ Das ist falsch – und führt oft zu bösen Überraschungen.

Im gesetzlichen Güterstand wird nicht einfach alles geteilt, sondern der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen.

Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so wird der Zugewinn … ausgeglichen.

Das bedeutet: Es kommt auf Anfangsvermögen, Endvermögen und Stichtage an. Wer hier Dokumente zu spät sichert oder Vermögenswerte nicht sauber erfasst, verliert schnell den Überblick – und damit Verhandlungsmacht.

Der wichtigste Satz bei Scheidung: „Wer zuerst Ordnung schafft, gewinnt Zeit und Frieden“

Scheidung bedeutet nicht automatisch Streit. Aber Scheidung ohne Struktur endet fast immer im Chaos. Wenn wir es klassisch solide machen wollen, dann gilt: Erst Klarheit, dann Verhandlung, dann Gericht – nicht umgekehrt.

Kostenfreie Ersteinschätzung: Wir sind täglich bis 22:00 Uhr erreichbar

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht. Wenn Sie gerade vor Trennung oder Scheidung stehen und wissen möchten, wie Ihre Lage bei Unterhalt, Kindern, Haus, Zugewinn oder Trennungsjahr rechtlich aussieht, helfen wir schnell weiter.

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Scheidung 2026: Was niemand sagt – und was viele erst merken, wenn das Konto leer ist

Scheidung klingt für viele nach Gericht, Anwalt, Rosenkrieg. In Wahrheit beginnt die teuerste Phase viel früher: in den Wochen nach der Trennung, wenn aus spontanen Entscheidungen dauerhafte Nachteile werden. Wer jetzt falsch reagiert, verliert nicht nur Geld, sondern oft auch Kontrolle über Wohnung, Kinderalltag und Vermögen.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht. Wir erklären in diesem Artikel juristisch fundiert, aber einfach verständlich, welche Regeln bei Trennung und Scheidung gelten – und wie wir typische Fehler vermeiden, die Verfahren unnötig teuer und lang machen.

Der „Scheidungs-Schock“:
Warum Trennung fast immer zuerst finanziell eskaliert

Die meisten Paare trennen sich emotional – und rechnen erst später. Dann kommt die Realität: doppelte Miete, laufende Kredite, neue Haushalte, Kinderbetreuung, Unterhaltsforderungen. Genau deshalb ist „Scheidung“ eines der meistgesuchten Themen, weil Betroffene plötzlich Antworten brauchen zu:

Scheidung Ablauf, Trennungsjahr, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Scheidung mit Haus, Ehewohnung.

Und hier ist die wichtigste Wahrheit: Wer früh Struktur schafft, verhindert die Eskalation.

Scheidung – was verlangt das Gesetz überhaupt?

Ohne Scheitern keine Scheidung.

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.

In der Praxis läuft das fast immer über das Trennungsjahr:

Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide Ehegatten die Scheidung oder stimmt der Antragsgegner zu, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Heißt: Ohne Trennung kein Trennungsjahr, ohne Trennungsjahr keine Scheidung (Ausnahmen sind selten).

Trennung in einer Wohnung – geht das überhaupt?

Ja. Und diese Frage ist 2026 aktueller denn je, weil Wohnraum teuer ist und viele nicht sofort ausziehen können.

Entscheidend ist nicht die Adresse, sondern die tatsächliche Trennung: kein gemeinsamer Haushalt, keine gemeinsamen Einkäufe, keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten als Paar. Man kann also getrennt leben, selbst wenn man sich noch begegnet.

Die heimliche Hauptfrage jeder Scheidung:
Wer darf in der Wohnung bleiben?

Viele streiten nicht um Liebe – sondern um die Ehewohnung.

Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

In der Praxis ist das besonders relevant, wenn Kinder da sind oder ein Partner psychisch oder körperlich belastet ist. Wer vorschnell auszieht, verliert oft Einfluss – nicht rechtlich zwingend, aber faktisch.

Unterhalt nach Trennung:
Der häufigste Grund, warum Verfahren eskalieren

Sobald getrennt wird, stellt sich Unterhaltsfragen. Und häufig eskaliert es, weil Erwartungen und Gesetz nicht zusammenpassen.

Trennungsunterhalt:

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den … angemessenen Unterhalt verlangen.

Nach der Scheidung gilt Eigenverantwortung:

Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Das heißt: Trennung = häufig Unterhaltsphase. Scheidung = Unterhalt nur noch unter engen Voraussetzungen.

Scheidung mit Kindern: Der größte Fehler ist der Kampf ums Kind

Viele meinen, sie müssten „gewinnen“. Das ist der schnellste Weg in ein langes Verfahren.

Das Gesetz ist sehr klar:

Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Wenn Umgang verweigert oder blockiert wird, wird der Konflikt juristisch – und dann entscheidet nicht mehr die Familie, sondern das Gericht. Wir sehen immer wieder: Wer früh deeskaliert und klare Umgangslösungen findet, spart Monate Streit und schützt die Kinder.

Der „Scheidungsbluff“: Warum Vermögen nicht einfach halbiert wird

„Wir teilen alles 50/50“ – das ist einer der größten Mythen.

Im gesetzlichen Güterstand wird nicht pauschal geteilt, sondern der Zugewinn ausgeglichen:

Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so wird der Zugewinn … ausgeglichen.

Der Zugewinn ist der Vermögenszuwachs während der Ehe. Stichtage, Anfangsvermögen, Endvermögen, Erbschaften und Schenkungen spielen eine entscheidende Rolle. Wer das unterschätzt, verhandelt im Blindflug.

Das Top-Problem 2026: Scheidung mit Haus und Kredit

Wenn Immobilie und Kredit betroffen sind, ist Scheidung selten nur „Papier“. Es geht um Existenz: Wer zahlt weiter? Wer bleibt? Wer übernimmt Darlehen? Wird verkauft? Was ist mit Wertsteigerungen?

Gerade hier ist anwaltliche Struktur entscheidend, weil ohne klare Regelung oft beide verlieren: Einer bleibt im Haus, aber ohne Sicherheit – der andere zahlt weiter, ohne Nutzen.

Der beste Zeitpunkt für Beratung ist nicht der Gerichtstermin

Der beste Zeitpunkt ist vor der Eskalation. Sobald Forderungen im Raum stehen, Emotionen hochkochen und Kinder in den Konflikt geraten, wird jede Lösung schwerer.

Wenn wir es traditionell vernünftig lösen wollen, dann gilt: Erst Ordnung in Finanzen, Umgang, Wohnung, Vermögen – dann Scheidung.

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Wer behält Haus, Kinder & Vermögen? Was Familien jetzt wirklich wissen müssen

Scheidung ist längst kein Randthema mehr, sondern eines der großen gesellschaftlichen Themen, über die aktuell in den Medien viel gesprochen wird. Wir erleben in unserer täglichen Praxis, dass Scheidungen heute nicht nur emotional belastend sind, sondern rechtlich komplexer denn je. Immobilien, Kredite, Renten, digitale Vermögenswerte, Unternehmen, Patchwork-Familien, Unterhalt – all das führt zu Unsicherheit, Streit und oftmals zu finanziellen Risiken. Während früher die Scheidung fast automatisch „ihren Weg ging“, verlangen die heutigen Lebensmodelle eine klare, juristisch fundierte und vorausschauende Regelung. Genau darüber sprechen Medien, Experten – und vor allem betroffene Familien.

Warum die Vermögensaufteilung jetzt im Mittelpunkt steht

Viele Ehepaare fragen uns: „Wer bekommt das Haus? Muss ich meinen Partner auszahlen? Was passiert mit unserem gemeinsamen Kredit?“ Die Antwort ist selten einfach und hängt davon ab, ob Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder ein Ehevertrag besteht. Wer rechtzeitig die richtigen Schritte einleitet, schützt sein Vermögen und vermeidet teure Streitigkeiten. Traditionell galt schon immer: Wer seine wirtschaftliche Zukunft sichern möchte, regelt rechtzeitig seine rechtlichen Verhältnisse. Das gilt heute mehr denn je – denn ein Hausverlust, hohe Ausgleichszahlungen oder überraschende Unterhaltsforderungen können das gesamte Leben verändern.

Kinder, Sorgerecht & Unterhalt – Sicherheit für die Familie

Ein weiterer Schwerpunkt, der aktuell stark diskutiert wird, betrifft Kinder in der Scheidung. Wer bleibt bei wem? Wie regeln wir Umgang? Wie hoch ist Kindesunterhalt? Hier erleben wir täglich, dass fehlende Klarheit zu Belastung für Kinder und Eltern führt. Unser Rechtssystem schützt die Kinder, fordert aber zugleich Verantwortung von beiden Elternteilen. Wer früh juristischen Rat einholt, schafft klare Verhältnisse, vermeidet unnötige Konflikte und sorgt dafür, dass Kinder Stabilität behalten.

Unterhalt – neue Lebensrealität, klare Regeln

In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten, veränderten Rollenbildern und modernen Familienmodellen ist Unterhalt ein Thema, das Familien verunsichert. Viele fragen sich: „Muss ich zahlen? Wie lange? Wie viel?“ Die richtige Einordnung ist entscheidend, denn falsche Annahmen oder unüberlegte Vereinbarungen können langfristige finanzielle Folgen haben. Wir empfehlen, Unterhaltsfragen nicht dem Zufall zu überlassen, sondern rechtlich sauber klären zu lassen – so, wie es schon immer sinnvoll war, wenn es um die eigene Existenz ging.

Warum jetzt handeln – und nicht erst im Streitfall

Wir erleben täglich, dass frühzeitige Beratung Streit vermeidet, Vermögen schützt und Familien stabilisiert. Wer sich rechtzeitig informiert, entscheidet nicht aus Emotion, sondern auf Grundlage gesicherter rechtlicher Rahmenbedingungen. Eine Scheidung ist ein bedeutender Schritt – aber sie muss kein Chaos bedeuten, wenn sie juristisch richtig begleitet wird.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und verfügen über langjährige Erfahrung in Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Fragen rund um Kinder und Sorgerecht. Wir beraten verständlich, persönlich und rechtssicher – mit dem Anspruch, Familien in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu schützen.

Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung und sind täglich bis 22:00 Uhr telefonisch erreichbar. Wenn Sie vor einer Scheidung stehen, bereits mitten im Verfahren sind oder rechtzeitig Klarheit schaffen möchten, sprechen Sie uns an – wir nehmen uns Zeit, hören zu und sorgen für Sicherheit.

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Wenn die Ehe zerbricht und das gemeinsame Haus zur größten Gefahr wird

Stellen wir uns eine Situation vor. Ein Ehepaar, 15 Jahre verheiratet, zwei Kinder, ein Haus im gemeinsamen Eigentum, beide berufstätig. Nach Jahren stiller Konflikte folgt die Trennung. Er zieht aus, sie bleibt mit den Kindern im Haus. Viele glauben, damit sei die Sache geregelt. Doch genau hier beginnt die rechtliche Realität, die derzeit in den Medien intensiv diskutiert wird – denn Haus, Kredite, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Renten stehen plötzlich im Raum. Und wie so oft gilt: Wer jetzt falsch reagiert, riskiert seine finanzielle Zukunft.

Das scheinbar perfekte Familienglück – und was danach passiert

In unserem Beispiel läuft zunächst alles ruhig. Man will „fair“ sein, „ohne Streit“, weil man sich ja einmal geliebt hat und die Kinder schützen möchte. Die Ehefrau zahlt weiter Kreditraten, kümmert sich um die Kinder, er übernimmt „erst einmal“ nichts. Beide denken, sie klären das später. Doch die Bank interessiert Fairness nicht. Dort zählt nur, wer im Kreditvertrag steht – und das sind beide. Während emotional die Trennung schon vollzogen ist, bleiben wirtschaftlich beide eng miteinander verbunden. Das ist genau die Situation, in der viele Menschen plötzlich aufwachen und feststellen, dass sie jahrelang in eine finanzielle Falle laufen.

Unterhalt, Vermögen, Schulden – plötzlich geht es um alles

Juristisch stellt sich die Frage: Wer zahlt welches Darlehen? Ist der Kredit Teil der ehelichen Verantwortung oder bereits alleinige Belastung eines Ehegatten? Was passiert mit dem Zugewinnausgleich, wenn einer weiter Vermögen aufbaut und der andere die Immobilie hält? Und: Wer darf überhaupt im Haus bleiben? Dasselbe gilt für Unterhalt. Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und später möglicherweise nachehelicher Unterhalt – das alles beeinflusst das finanzielle Gleichgewicht nachhaltig. In unserem Beispiel droht der Ehefrau irgendwann die Überlastung, weil sie Haus, Kinder und Kosten alleine trägt. Gleichzeitig droht dem Ehemann der finanzielle Ruin, weil die Bank sich bei Zahlungsausfällen selbstverständlich an ihn halten kann.

Kinder, Alltag, Verantwortung – und die Frage nach der richtigen Lösung

Besonders emotional wird es immer bei den Kindern. Wer betreut? Wie wird der Umgang organisiert? Welche Schule? Welche Entscheidungen dürfen beide Eltern treffen? Traditionell bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, doch die tatsächlichen Alltagsentscheidungen sind oft hoch konfliktträchtig. In unserem Beispiel ist es genau diese Mischung aus Emotion, Verantwortung, Angst um die Kinder und wirtschaftlichem Druck, die Menschen überfordert. Genau deshalb ist frühzeitige rechtliche Ordnung so wichtig.

Unsere Erfahrung: Wer rechtzeitig gestaltet, schützt sich und seine Familie

In Fällen wie diesem ordnen wir zunächst die Rechtslage, sichern wirtschaftliche Interessen, klären Unterhalt, Vermögen, Schulden, Haus, Versorgungsausgleich und die Zukunft der Kinder. So verhindern wir, dass aus einer Trennung eine lebenslange finanzielle Belastung wird. Seit jeher zeigt die Praxis: Gute Rechtsberatung ersetzt Streit durch Struktur und Sicherheit.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht und begleiten Sie sicher durch Trennung und Scheidung. Wir beraten verständlich, traditionell gründlich und rechtlich präzise. Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung und sind täglich bis 22:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder rechtzeitig vorsorgen möchten, sprechen Sie uns an. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Klarheit zu schaffen – damit aus der Scheidung keine Lebenskatastrophe wird.

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„Scheidung 2026: Trennung, Geld, Kinder – was jetzt wirklich zählt“

Warum die aktuelle Diskussion über Scheidung jeden betreffen kann – und warum klare rechtliche Entscheidungen wichtiger sind als jemals zuvor

In den Medien wird gerade intensiv über Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung gesprochen. Viele Menschen glauben, Scheidung bedeute „man trennt sich und der Rest regelt sich irgendwie“. Aus unserer anwaltlichen Praxis wissen wir, dass das Gegenteil der Fall ist. Scheidung ist ein hochkomplexes Rechtsverfahren mit tiefgreifenden finanziellen, familiären und emotionalen Folgen. Das Gesetz setzt klare Voraussetzungen, folgt einem traditionellen Ordnungsprinzip und schützt insbesondere die wirtschaftliche Stabilität der Familie. Wer hier uninformiert handelt, riskiert schwerwiegende Nachteile.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen – verständlich erklärt

Eine Scheidung setzt grundsätzlich das Trennungsjahr voraus. Der Gesetzgeber ordnet in § 1565 Abs. 1 BGB an:
„Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Sie ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.“

Das Trennungsjahr ist Ausdruck eines traditionellen Eheverständnisses: Der Gesetzgeber will die Ehe schützen und verlangt deshalb eine klare und stabile Trennung. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Härtefallscheidung ohne Trennungsjahr in Betracht, etwa bei schwersten unzumutbaren Umständen.

Unterhalt – finanzielle Verantwortung hört mit der Trennung nicht auf

Viele Mandanten sind überrascht, dass wirtschaftliche Verantwortung nach einer Trennung weiterbesteht. Der Gesetzgeber stellt klar: Ehegatten sind auch während der Trennung füreinander verantwortlich. § 1361 Abs. 1 BGB bestimmt:
„Ein getrennt lebender Ehegatte kann von dem anderen Ehegatten den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen.“

Auch nach der Scheidung kann Unterhalt relevant bleiben. Dabei geht es insbesondere um Betreuungsunterhalt für Kinder, Krankheit, Altersunterhalt oder ehebedingte Nachteile. Diese Fragen werden medial stark diskutiert, rechtlich bleiben sie jedoch streng strukturiert.

Kinder stehen im Mittelpunkt
– Recht, Verantwortung und Zukunftssicherheit

Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt sind die emotional sensibelsten Themen. Das Gesetz stellt das Kindeswohl an oberste Stelle. § 1626 Abs. 2 BGB sagt dazu:
„Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln.“

Auch beim Kindesunterhalt gibt es klare gesetzliche Leitlinien. Grundsätzlich gilt, dass beide Elternteile finanziell für ihr Kind verantwortlich bleiben. Streit entsteht häufig dann, wenn Erwartungen, Emotionen und rechtliche Realität auseinanderfallen. Hier braucht es Erfahrung, Klarheit und Verlässlichkeit.

Vermögen, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
– oft unterschätzt, aber entscheidend

Neben Emotionen entscheidet Scheidung vor allem über Vermögen und Zukunftssicherung. Beim Zugewinnausgleich gilt der gesetzliche Güterstand, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Ziel ist eine faire Beteiligung am in der Ehe erworbenen Vermögen. Dazu kommt der Versorgungsausgleich, der die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften teilt. Diese Regelungen sind Ausdruck einer traditionellen Schutzfunktion: Wirtschaftliche Gemeinsamkeit endet nicht abrupt, sondern wird rechtlich geordnet aufgeteilt.

Warum jetzt professionelle Beratung entscheidend ist

Wir erleben täglich, dass viele Betroffene zu spät handeln, falsche Annahmen treffen oder emotionale Entscheidungen treffen, die später teuer werden. Scheidung bedeutet: Rechte sichern, Pflichten kennen, Zukunft gestalten. Genau dabei unterstützen wir als Fachanwälte für Familienrecht unsere Mandanten – juristisch präzise, menschlich sensibel und mit großem Erfahrungshintergrund. Wir erklären verständlich, bewerten rechtlich fundiert und sorgen dafür, dass Sie Klarheit gewinnen.

Unsere Empfehlung: Frühzeitig informieren – Streit und Kosten vermeiden

Wer frühzeitig Beratung sucht, vermeidet Konflikte, unnötige Prozesse und finanzielle Risiken. Wir arbeiten strukturiert, traditionell klar und rechtlich zuverlässig. Wir begleiten Sie durch Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung – rechtssicher und vorausschauend.

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Kindergeldbezugsberechtigter beim paritätischen Wechselmodell

Juristische Einordnung und Rechtsprechung

In Fällen, in denen ein Kind im sogenannten paritätischen Wechselmodell betreut wird und die Eltern sich nicht einigen können, wer das Kindergeld beziehen soll, kommt dem Familiengericht eine maßgebliche Rolle zu. Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das Kindergeld grundsätzlich an denjenigen auszuzahlen, in dessen Haushalt das Kind lebt. Problematisch wird dies, wenn das Kind im Wechselmodell etwa zur Hälfte bei jedem Elternteil betreut wird und keine Einigung der Eltern vorliegt, wer den Kindergeldbezug wahrnimmt.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG). § 61 Abs. 1 und Abs. 2 EStG definieren den Anspruch auf Kindergeld und die Berechtigten. § 64 Abs. 1 und Abs. 2 EStG regelt das Verfahren zur Bestimmung des Berechtigten, wenn mehrere Personen Anspruch auf das Kindergeld haben und keine Einigung besteht. Dabei sieht das Gesetz keine materiellen Kriterien vor, nach denen die Entscheidung zu treffen ist; vielmehr dient § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG ausschließlich dazu, der Familienkasse eine eindeutige Bezugsberechtigung zuzuordnen, wenn die Eltern keinvernehmlich festgelegt haben, wer es beziehen soll. § 1612b BGB stellt klar, dass das Kindergeld dem Kindesunterhalt dient und zur Deckung des Barbedarfs zu verwenden ist, wobei dies im Wechselmodell besondere Auswirkungen haben kann, weil beide Eltern dem Kindeswohl dienen und gleichzeitig unterhaltspflichtig sind.

Voraussetzungen der Gerichtlichen Bestimmung

Sobald das Kind im paritätischen Wechselmodell bei beiden Elternteilen jeweils annähernd gleich betreut wird und die Eltern nicht einvernehmlich bestimmt haben, wer den Kindergeldbezug übernimmt (§ 64 Abs. 2 S. 3 EStG), ist das Familiengericht anzurufen. Aufgabe des Familiengerichts ist es, denjenigen Elternteil als Kindergeldbezugsberechtigten zu bestimmen, der eher die Gewähr dafür bietet, dass das Kindergeld dem Wohl des Kindes entsprechend verwendet wird. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich:

Zunächst ist das Kindeswohl als entscheidender Maßstab zu betrachten. Beide Elternteile müssen darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass sie in der Lage sind, das Kindergeld im Interesse des Kindes einzusetzen. Führt dies nicht zu einer eindeutigen Überlegenheit eines Elternteils, greift der Grundsatz der Bezugskontinuität: Derjenige Elternteil, der das Kindergeld bislang bezogen hat, wird regelmäßig weiterhin als Bezugsberechtigter bestimmt, um stetige finanzielle Verhältnisse im Interesse des Kindes aufrechtzuerhalten. Andere Gesichtspunkte wie etwa, welcher Elternteil welche Leistungen für das Kind erbracht hat oder wer welche Kosten getragen hat, sind für die Bestimmung der Lebensmittelpunkt-Berechtigung im Verfahren nach § 64 EStG regelmäßig ohne Bedeutung.

Rechtsprechung

Das Kammergericht Berlin hat die obenstehenden rechtlichen Grundsätze bestätigt und angewandt. In diesem Fall betreute ein getrennt lebendes Ehepaar seine gemeinsame Tochter zunächst nicht vollständig paritätisch, so dass die Mutter in den Jahren 2021 bis 2023 überwiegend Betreuung leistete. In dieser Phase stellte das Gericht klar, dass der Elternteil mit dem überwiegenden Betreuungsanteil auch als Kindergeldbezieher in Betracht kommt. Ab September 2023 lebte das Kind tatsächlich hälftig bei beiden Elternteilen im Wechselmodell. Hier griff der Grundsatz der Bezugskontinuität: Da die Mutter das Kindergeld seit der Geburt der Tochter bezogen hatte, bestätigte das Kammergericht ihre Bezugsberechtigung auch für den Zeitraum des paritätischen Wechselmodells. Das Gericht verwies ausdrücklich darauf, dass etwaige finanzielle Streitigkeiten oder innerfamiliäre Abrechnungsfragen – zum Beispiel im Zusammenhang mit Kreditzahlungen – im Rahmen eines anderen Verfahrens zu behandeln seien; sie seien für die Bestimmung der Kindergeldbezugsberechtigung nicht maßgeblich. Damit setzte das Kammergericht Berlin den gesetzlichen und familiengerichtlichen Maßstab in der Praxis um. Das Gericht stellte fest, dass das Familiengericht den Bezugsberechtigten nach Kindeswohl und bei Gleichstand nach Bezugskontinuität zu bestimmen hat.

Zusammenfassung des Beschlusses in zwei Sätzen: Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass im paritätischen Wechselmodell derjenige Elternteil Kindergeldbezieher bleibt, der den größeren Betreuungsanteil hatte oder – bei Gleichwertigkeit beider Eltern in der Betreuung – aufgrund der bisherigen Bezugspraxis die Kontinuität wahrt. Finanzielle Streitigkeiten zwischen den Eltern über interne Leistungen oder Kosten spielen für diese Entscheidung keine Rolle.

Praktische Rechtsfolge und Bedeutung

Für die Praxis bedeutet dies: Können sich Eltern im paritätischen Wechselmodell nicht über den Kindergeldbezug einigen und ist das Verfahren nach § 64 Abs. 2 S. 3 EStG eröffnet, wird das Familiengericht denjenigen Elternteil als Kindergeldbezieher bestimmen, der durch sein Verhalten besser gewährleistet, dass das Kindergeld dem Kindeswohl dient. Bei gleichem Betreuungsanteil ist regelmäßig der bisherige Bezugsberechtigte zu bestätigen. Diese Rechtsprechung unterstützt eine stabile und vorhersehbare finanzielle Situation für das Kind, während innerfamiliäre Ausgleichsansprüche gesondert im Rahmen des Unterhaltsrechts zu klären bleiben.

Wir sind für Sie erreichbar: Bei Fragen zur familiengerichtlichen Bestimmung von Kindergeldbezugsberechtigten im Wechselmodell oder zur rechtlichen Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen im Unterhaltsrecht beraten wir Sie gerne umfassend. Telefonisch stehen wir Ihnen täglich bis 22 Uhr zur kostenfreien Ersteinschätzung zur Verfügung.

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Pflichtteil trotz Familienkrach – erbt das entfremdete Kind?“

Viele Eltern erleben in der heutigen Zeit, dass der Kontakt zu einem erwachsenen Kind über Jahre hinweg abbricht, sich das Verhältnis zunehmend verhärtet und selbst grundlegende familiäre Bande kaum noch bestehen. Die Frage, ob ein solcher Kontaktabbruch den Pflichtteilsanspruch mindern oder sogar ausschließen kann, beschäftigt zunehmend auch die öffentliche Diskussion. Juristisch bleibt jedoch zu betonen, dass das Pflichtteilsrecht tief in der deutschen Rechtsordnung verwurzelt ist und bewusst einen starken Schutz bietet. Der Gesetzgeber sah immer vor, dass Kinder als engste Angehörige selbst dann einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, wenn sie im Testament übergangen werden. Nach § 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt ausdrücklich, dass einem Abkömmling, der durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, der Pflichtteil zusteht, der in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils besteht. Dieses Recht knüpft nicht an die Qualität der familiären Beziehung an, sondern an die Abstammung.

Wer also ein Kind testamentarisch enterbt, bewirkt zunächst lediglich dessen Ausschluss aus der Erbfolge; der Pflichtteilsanspruch bleibt davon unberührt. Dieser Anspruch kann nur dann entzogen werden, wenn ein gesetzlich geregelter Grund vorliegt. § 2333 Abs. 1 BGB nennt die hierfür erforderlichen Tatbestände und macht deutlich, wie eng der Gesetzgeber diese Ausnahmen gefasst hat. Eine Pflichtteilsentziehung setzt schwere Verfehlungen voraus, etwa wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben trachtet, es körperlich misshandelt, sich eines schweren Vermögensdelikts schuldig macht oder die gesetzliche Unterhaltspflicht böswillig verletzt. Der bloße Abbruch des Kontakts, persönliche Distanz, Kränkungen oder ein langjähriger familiärer Zerwürfnis reichen dafür nicht aus. Selbst erhebliche Enttäuschungen oder moralische Verletzungen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.

In der Praxis führt diese Rechtslage häufig zu Überraschungen. Viele Eltern glauben, ein Testament reiche aus, um ein entfremdetes Kind vollständig vom Nachlass auszuschließen. Tatsächlich entsteht jedoch eine Vermögensposition, die unmittelbar mit dem Erbfall entsteht und die der enterbte Abkömmling durch Auskunfts- und Zahlungsansprüche gegen die Erben durchsetzen kann. Nach § 2314 BGB kann ein Pflichtteilsberechtigter sogar ein detailliertes Nachlassverzeichnis verlangen und notfalls die Erstellung durch einen Notar erzwingen. Das bedeutet, dass selbst ein Kind, zu dem keinerlei Kontakt mehr besteht, umfassende Einblicke in die Vermögensverhältnisse des Erblassers erhält und seinen Anspruch rechtlich geltend machen kann.

Vor diesem Hintergrund ist eine sorgfältige Nachlassplanung unerlässlich, wenn Konflikte bestehen oder Wert darauf gelegt wird, bestimmte Vermögensstrukturen zu schützen. Eine juristisch präzise Gestaltung des Testaments, ergänzt durch lebzeitige Übertragungen, Nießbrauchsrechte oder Pflichtteilsreduktionsstrategien, kann helfen, Streit zu reduzieren und zugleich sicherzustellen, dass der Nachlass nicht entgegen dem letzten Willen verteilt wird. In seltenen Fällen kommt auch eine Pflichtteilsentziehung in Betracht, doch diese muss nach § 2336 BGB im Testament klar und nachvollziehbar begründet werden, damit sie einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Fehlende oder unzureichende Begründungen führen schnell zur Unwirksamkeit, sodass der Pflichtteil trotz gegenteiliger Absicht bestehen bleibt.

Wir empfehlen daher, frühzeitig Ordnung in die erbrechtliche Gestaltung zu bringen. Wer Wert auf klare Vermögensverhältnisse legt, sollte sich umfassend beraten lassen und die individuelle familiäre Situation, die rechtlichen Grenzen sowie mögliche Alternativen genau prüfen. So lässt sich vermeiden, dass ein entfremdetes Kind kraft Gesetzes Ansprüche erhält, die dem Willen des Erblassers widersprechen. Wir begleiten Sie mit der nötigen Diskretion und Erfahrung, um rechtssichere Lösungen zu entwickeln, die auch in emotional belasteten Familiensituationen Bestand haben und den Nachlass zuverlässig schützen.

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Unterhaltspflicht für volljährige Kinder – auch wenn sie nicht ausziehen wollen?

Viele Eltern geraten heute in die Situation, dass ihre volljährigen Kinder trotz Schulabschluss weiterhin zu Hause leben, Ausbildungsgänge wechseln, Studienrichtungen ausprobieren oder Phasen der Orientierung in Anspruch nehmen, ohne dass klare Fortschritte erkennbar sind. Gleichzeitig steigen Lebenshaltungs-, Miet- und Energiekosten spürbar, sodass die Frage, ob und wie lange Unterhalt tatsächlich geschuldet ist, nicht nur aus juristischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht an Bedeutung gewinnt. Das Gesetz knüpft den Anspruch erwachsener Kinder nicht an deren Alter, sondern an deren Ausbildungsweg. Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet, und für volljährige Kinder konkretisiert § 1610 Abs. 2 BGB diese Pflicht, indem dort festgelegt wird, dass der Unterhalt denjenigen Lebensbedarf umfasst, der zur Ausbildung eines Kindes erforderlich ist. Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, dass ein junger Erwachsener eine ernsthaft betriebene, zielgerichtete und in angemessener Zeit abgeschlossene Berufsausbildung erhalten kann.

Voraussetzung ist jedoch stets, dass das Kind seine Ausbildung mit Fleiß und erkennbarer Zielstrebigkeit verfolgt. Verlängerungen, Studiengangswechsel oder Wartezeiten können gerechtfertigt sein, wenn sie nachvollziehbar begründet werden können, etwa bei besonderen Belastungen, fehlenden Studienplätzen oder gesundheitlichen Hindernissen. Nicht gedeckt sind hingegen längere Phasen der Untätigkeit, bloße Orientierung ohne ernsthafte Bemühungen oder der Abbruch mehrerer Ausbildungen ohne überzeugende Gründe. Ein volljähriges Kind ist verpflichtet, die Ausbildung so zu gestalten, dass sie in realistischem zeitlichen Rahmen abgeschlossen werden kann. Nimmt es diese Pflicht nicht ernst, kann der Unterhaltsanspruch entfallen. Zugleich schuldet ein erwachsenes Kind umfassende Mitwirkung: Es muss seine Ausbildungsfortschritte belegen, Immatrikulations- und Leistungsnachweise vorlegen und seine Bewerbungs- und Ausbildungsbemühungen dokumentieren. Kommt es dieser Pflicht nicht nach, können Eltern eine Reduzierung oder Einstellung der Zahlungen rechtlich durchsetzen.

Eltern haben zudem ein Recht auf Klarheit über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Kindes. Nach § 1605 BGB ist jeder Unterhaltsberechtigte zur Auskunft verpflichtet. Das bedeutet, dass ein volljähriges Kind seine Einkünfte, BAföG-Leistungen, Ausbildungsvergütungen oder Nebenjobs offenlegen muss. Verschweigt es Einkünfte oder weigert sich, Auskunft zu geben, kann der Unterhaltsanspruch bereits aus diesem Grund entfallen. Zu beachten ist auch, dass bei volljährigen Kindern grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen barunterhaltspflichtig sind; Betreuungsunterhalt entfällt, sodass auch der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, finanziell herangezogen wird.

In der Praxis erleben wir häufig, dass Eltern über Jahre hinweg zahlen, ohne ihre Rechte zu kennen oder die erforderlichen Nachweise einzufordern. Viele scheuen die Auseinandersetzung oder glauben, sie seien rechtlich verpflichtet, jede Form der beruflichen Neuorientierung zu finanzieren. Tatsächlich ist das Unterhaltsrecht jedoch klar strukturiert: Eine ersthafte Ausbildung wird unterstützt, ein missbräuchliches Ausnutzen der Elternpflicht jedoch nicht. Gerade bei Studienabbrüchen, mehrfachen Wechseln, ausbleibenden Leistungsnachweisen oder bloßen Interessenexperimenten ist eine genaue Prüfung geboten. Wir helfen Ihnen dabei, die Situation rechtlich einzuordnen, den tatsächlichen Ausbildungsstand zu bewerten und gegebenenfalls klare Grenzen zu setzen.

Wer frühzeitig reagiert, verhindert, dass sich Fehlentwicklungen verfestigen oder Unterhaltsansprüche über Jahre zu Unrecht weiterlaufen. Wir beraten Sie umfassend dazu, ob Ihr Kind tatsächlich unterhaltsberechtigt ist, wie Sie Auskünfte rechtssicher einfordern und wie eine Kürzung oder Einstellung der Unterhaltszahlungen juristisch sauber umgesetzt werden kann. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine ruhige, gut vorbereitete Vorgehensweise häufig zu klaren Lösungen führt, ohne dass es zu vermeidbaren familiären Konflikten kommt. Wir begleiten Sie zuverlässig, diskret und mit der rechtlichen Sorgfalt, die sich in vielen Jahrzehnten bewährt hat.

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Scheidung und Erbe: Geht mein Nachlass an den Ex? – Was Sie jetzt wissen müssen

Warum das Thema Erbrecht bereits während der Trennung höchste Bedeutung hat

In Zeiten einer angespannten Trennungssituation richtet sich die Aufmerksamkeit oft auf Unterhalt, Vermögen, die Wohnung und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Häufig übersehen wird jedoch die erbrechtliche Dimension, die gerade während eines laufenden Scheidungsverfahrens erhebliche Risiken birgt. Es gehört zu den klassischen, immer wieder bestätigten Grundsätzen unseres Erbrechts, dass das gesetzliche Ehegattenerbrecht erst mit der rechtskräftigen Scheidung erlischt. Solange die Ehe lediglich getrennt gelebt oder die Scheidung lediglich beantragt ist, bleibt der Ehegatte erbberechtigt. Dies führt regelmäßig zu überraschenden und mitunter dramatischen Folgen, insbesondere, wenn der Erblasser in der Trennungsphase verstirbt und sein Vermögen dadurch in die Hände des getrenntlebenden Ehegatten fällt.

Der Gesetzesbefund: Ehegatten bleiben bis zur Rechtskraft der Scheidung gesetzliche Erben

Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ergibt sich aus § 1931 Absatz 1 BGB, der bestimmt: „Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel als gesetzlicher Erbe berufen.“ Dieses Erbrecht bleibt unberührt, solange die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist. Die bloße Trennung ändert daran nichts. Selbst ein seit Jahren getrenntlebender Ehegatte behält daher seinen gesetzlichen Erbanspruch, solange kein endgültiger Auflösungsakt der Ehe erfolgt ist.

Die einzige gesetzliche Ausnahme enthält § 1933 BGB, der ausdrücklich regelt: „Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist ausgeschlossen, wenn im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.“ Diese Vorschrift greift jedoch nur dann ein, wenn die Voraussetzungen der Scheidung tatsächlich vorlagen und ein Scheidungsantrag gestellt oder die Zustimmung erklärt worden war. Die Erfahrung zeigt, dass diese Hürde in der Praxis häufig zu spät oder nicht vollständig erfüllt wird, weil es an der rechtzeitigen Antragstellung oder an der gerichtlichen Dokumentation des Scheiterns fehlt. Erst wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, entfällt das gesetzliche Ehegattenerbrecht kraft Gesetzes.

Warum auch ein Testament den Ehegatten nicht immer ausschließt

Viele Mandanten nehmen an, dass ein Testament, das den Ehegatten nicht mehr berücksichtigt, automatisch wirksam ist und das Erbrecht des getrenntlebenden Partners beseitigt. Wir müssen jedoch immer wieder klarstellen, dass ein solches Testament lediglich die Erbenstellung beeinflusst, jedoch nicht die Pflichtteilsrechte beseitigt. Der Ehegatte bleibt nämlich nach § 2303 Absatz 1 Satz 2 BGB pflichtteilsberechtigt, solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist und § 1933 BGB nicht eingreift. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und richtet sich als reiner Geldanspruch unmittelbar gegen die Erben.

Dies bedeutet in der Praxis, dass der getrenntlebende Ehegatte selbst dann erhebliche Beträge verlangen kann, wenn er im Testament ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Ohne rechtzeitige erbrechtliche Gestaltung lässt sich dies kaum verhindern. Wir beobachten häufig, dass der Pflichtteil des Ex-Partners eine erhebliche Belastung des Nachlasses darstellt und zudem in Konfliktsituationen zu erheblichen Auseinandersetzungen unter den Hinterbliebenen führt.

Was geschieht im offenen Scheidungsverfahren? – Rechtslage zwischen Antrag und Rechtskraft

Wenn sich die Eheleute im Scheidungsverfahren befinden, führt dies noch nicht zum Entfall des Ehegattenerbrechts. Erst die Rechtskraft der Scheidung beendet das gesetzliche Erbrecht vollständig. Bis dahin gilt der getrenntlebende Ehegatte unverändert als Erbe. Der Gesetzgeber wollte damit die Ehe bis zum formellen Abschluss schützen und hat daher eine klare Zäsur vorgesehen: Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, bleibt das Erbrecht bestehen. Das gilt selbst dann, wenn die Ehe seit Jahren zerrüttet ist, keine gemeinsame Lebensführung mehr besteht oder schwerwiegende Konflikte herrschen.

Der entscheidende Punkt liegt deshalb darin, ob § 1933 BGB eingreift. Diese Vorschrift verlangt, dass die Ehe objektiv geschieden werden könnte und der Erblasser den Scheidungsantrag gestellt oder der Scheidung zugestimmt hat. Wir stellen immer wieder fest, dass diese Fallkonstellation nur dann zuverlässig dokumentiert ist, wenn der Scheidungsantrag bereits beim Familiengericht eingegangen ist oder die Zustimmung des Ehegatten schriftlich erklärt wurde. Ohne eine klare Antragstellung bleibt der überlebende Ehegatte weiterhin erbberechtigt. Viele Betroffene vertrauen darauf, dass „Getrenntleben“ die erbrechtliche Bindung auflöst. Tatsächlich aber bleibt die Ehe rechtlich bestehen – und mit ihr das gesetzliche Erbrecht.

Die Bedeutung der güterrechtlichen Stellung – zusätzliche Ansprüche des Ehegatten

Neben dem Erbrecht selbst spielt während der Trennung auch der Güterstand eine wesentliche Rolle. Lebt das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft, hat der überlebende Ehegatte im Erbfall zusätzlich Anspruch auf den pauschalen Zugewinnausgleichserhöhungsbetrag nach § 1371 Absatz 1 BGB, sofern die Ehe nicht rechtskräftig geschieden war. Diese Norm bestimmt: „Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet, so erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel.“ Damit erhalten Ehegatten nicht nur ihr gesetzliches Erbrecht, sondern zugleich einen erbrechtlichen Vorteil aus dem Güterstand, der sich zu ihren Gunsten erheblich auswirken kann. In vielen Fällen führt dies dazu, dass der getrenntlebende Ehepartner insgesamt einen erheblichen Teil des Nachlasses erhält.

Gerade in Trennungsphasen kann dies zu Ergebnissen führen, die dem wirklichen Willen des Erblassers diametral widersprechen. Die Erfahrung zeigt, dass diese Rechtsfolgen vielen Betroffenen nicht bewusst sind und dass sie erst nach einem Todesfall sichtbar werden, wenn es für eine Gestaltung zu spät ist.

Wie Sie Ihr Vermögen rechtzeitig schützen – klassische Strategien und bewährte Vorsorge

Wir raten unseren Mandanten seit jeher, die erbrechtliche Gestaltung nicht auf die Zeit nach der Scheidung zu verschieben, sondern bereits am Beginn oder während der Trennungsphase aktiv zu werden. Ein klar formuliertes Testament, das den getrenntlebenden Ehegatten enterbt, schafft erste Sicherheit. Allerdings ersetzt dies nicht die Notwendigkeit, sich mit § 1933 BGB auseinanderzusetzen, da Pflichtteilsrechte nur entfallen, wenn die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Deshalb gehört es zu einer vorausschauenden Nachlassplanung, den Scheidungsantrag frühzeitig zu stellen, Beweise für das Scheitern der Ehe zu sichern und die verfahrensrechtliche Dokumentation sicherzustellen.

Wir empfehlen zugleich, im Testament präzise zu regeln, wer als Erbe eingesetzt wird, wie der Nachlass verwaltet werden soll und welche Personen anstelle des Ehegatten bedacht werden. Auch ergänzende Anordnungen, wie Testamentsvollstreckung oder Vor- und Nacherbschaften, können sinnvoll sein, um den Einfluss des getrenntlebenden Partners vollständig auszuschließen.

Fazit: Erbrecht und Scheidung gehören untrennbar zusammen – handeln Sie rechtzeitig

Die Verbindung von Scheidungsrecht und Erbrecht führt häufig zu Ergebnissen, die ohne rechtliche Beratung kaum vorhersehbar sind. Wer während einer Trennungsphase nichts regelt, riskiert, dass der getrenntlebende Ehegatte trotz zerrütteter Beziehung erhebliche Teile des Vermögens erhält. Nach klassischem Verständnis ist die vorausschauende Gestaltung des Nachlasses ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Vorsorge und schützt sowohl Angehörige als auch das Vermögen selbst.

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