Neues Namensrecht nach Scheidung seit 1. Mai 2025 – Was ändert sich für Sie?

Wir sind Ihre Ansprechpartner für familienrechtliche Fragen- Ihre Fachanwältin für Familienrecht – wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Zum 1. Mai 2025 ist in Deutschland eine tiefgreifende Reform des Namensrechts in Kraft getreten. Besonders für geschiedene Eheleute bringt das neue Gesetz mehr Gestaltungsspielraum, neue Rechte – aber auch neue Pflichten mit sich. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht erläutern wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und was Sie nach einer Scheidung jetzt beachten sollten.

Bisher konnte ein Ehegatte nach der Scheidung seinen Ehenamen auf Antrag beim Standesamt ablegen und entweder:

  • seinen Geburtsnamen (Ledignamen) wieder annehmen oder
  • einen früher geführten Namen (z. B. aus einer früheren Ehe) wieder annehmen.
  1. Neue Wahlmöglichkeiten nach der Scheidung (§ 1617c BGB n.F.)

Geschiedene Ehegatten können künftig nicht nur den Ehenamen ablegen, sondern diesen auch mit ihrem eigenen Namen zu einem Doppelnamen kombinieren. Dies gilt unabhängig davon, wer den Ehenamen angenommen hatte.

Wir erläutern ein Beispiel: Frau Müller hatte bei Eheschließung den Namen des Mannes „Schneider“ angenommen. Nach der Scheidung kann sie künftig heißen:

– Müller
– Schneider
– Müller-Schneider oder Schneider-Müller (neue Option!)

  1. Erweiterung des Namensänderungsrechts für gemeinsame Kinder (§ 1618 BGB n.F.)

Auch für Kinder geschiedener Eltern gilt nun: Bei berechtigtem Interesse kann der Nachname des Kindes geändert oder ergänzt werden – insbesondere dann, wenn sich der Name eines Elternteils nach der Scheidung ändert.

Das Familiengericht prüft dabei das Kindeswohl. Eine einseitige Entscheidung ist nicht möglich – bei Uneinigkeit der Eltern ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich.

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen rund um Ihre Namensführung mit der Scheidung. Wir prüfen, ob und wie Sie von der neuen Rechtslage profitieren können – sei es aus emotionalen, praktischen oder rechtlichen Gründen. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.

Nutzen Sie unser Angebot für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Gemeinsam besprechen wir Ihre Möglichkeiten und planen das richtige Vorgehen.

Kontaktieren Sie uns:

Mit uns haben Sie die Experten an Ihrer Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Scheidung und Namensänderung gesichert wird!

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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Kein Namenswechsel bei Adoptionen mehr erforderlich – Das gilt seit dem 1. Mai 2025

Wir sind Ihre Kanzlei für Familienrecht – mit kostenfreier Ersteinschätzung!

Zum 1. Mai 2025 ist das neue Namensrecht in Deutschland in Kraft getreten. Die Reform betrifft auch die Namensführung bei Adoptionen – sowohl bei Erwachsenen- als auch bei Minderjährigen Adoption. Die neuen Regelungen schaffen mehr Wahlfreiheit und berücksichtigen stärker die familiäre Identität. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht erläutern wir, was sich geändert hat, was jetzt möglich ist und was Sie bei einer Adoption beachten sollten.

1. Minderjährigen Adoption

Bei der Adoption eines minderjährigen Kindes können die Beteiligten künftig gemeinsam entscheiden gem § 1757 Abs. 1 S. 2 BGB n.F., ob das Kind:

  • den Namen der Adoptiveltern annimmt,
  • einen Doppelnamen führt oder
  • in begründeten Fällen seinen bisherigen Namen behält.

Diese Wahl muss beim Familiengericht oder im Rahmen der Adoptionsanerkennung erklärt werden. Maßgeblich ist stets das Kindeswohl.

 2.Volljährigen Adoption

Auch volljährige Adoptierte haben nun das Recht gem § 1757 Abs. 4 BGB n.F.)

  • ihren bisherigen Familiennamen beizubehalten,
  • den Namen des Adoptierenden anzunehmen oder
  • einen Adoptionsdoppelnamen zu wählen.

Damit trägt das neue Namensrecht der emotionalen und sozialen Bedeutung von Adoptionen auch im Erwachsenenalter Rechnung.

Die Namenswahl wird im Rahmen des Adoptionsverfahrens erklärt. Zuständig ist das Familiengericht (§ 1752 BGB). Für die Eintragung in das Personenstandsregister ist das Standesamt verantwortlich. Die Änderung des Namens wird im Geburtenregister und bei Volljährigen zusätzlich im Melderegister dokumentiert.

Namensentscheidungen im Zusammenhang mit einer Adoption haben oft lebenslange Wirkung – emotional wie rechtlich. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht stehen wir Ihnen bei der Namenswahl kompetent zur Seite. Wir erklären Ihnen verständlich:

Lassen Sie sich beraten – Ihre Adoption  ist unser Anliegen . Unsere erfahrenen Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpfen für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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gez. M. Peper
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Elternunterhalt 2025: Müssen Kinder jetzt wirklich für Pflegekosten zahlen?

BGH bestätigt: Bruttoeinkommen über 100.000 € verpflichtet zur Unterhaltszahlung – Was Sie jetzt wissen müssen!

Wer zahlt für die Pflege der Eltern? Diese Frage wird für viele Kinder in Deutschland immer drängender. Mit dem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2025 steht fest: Wer als Kind mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdient, muss grundsätzlich Elternunterhalt leisten. Und das oft schneller, als viele denken.

Was bedeutet das für Sie als gut verdienendes Kind?

Wenn Ihre Eltern pflegebedürftig sind und der Sozialhilfeträger einspringt, kann dieser von Ihnen Rückzahlung verlangen – sofern Ihr Einkommen über der Grenze von 100.000 € brutto jährlich liegt (§ 94 Abs. 1a Satz 1 SGB XII – sogenannter „Elternunterhalt für Besserverdienende“).
Doch Vorsicht: Ein pauschaler Selbstbehalt von 5.000 € monatlich ist nicht zulässig – auch wenn manche Gerichte dies zunächst angenommen hatten. Das hat der BGH nun klargestellt.

BGH stellt klar: Kein pauschaler Selbstbehalt von 5.000 €!

Der Selbstbehalt richtet sich nach dem „angemessenen Selbstbehalt“, nicht nach einem fiktiven Pauschalbetrag. Maßstab bleibt der sogenannte Mindestselbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle – dieser lag zuletzt bei rund 2.000 € pro Monat. Nur darüber hinausgehendes Einkommen wird überhaupt berücksichtigt – und auch davon dürfen bis zu 70 % unangetastet bleiben.

Das bedeutet: Ihre individuelle Lebenssituation zählt!
Der konkrete Selbstbehalt kann im Einzelfall variieren – je nach Wohnkosten, familiären Verpflichtungen, Vermögensverhältnissen und weiteren Faktoren.

Wichtig für Geschwister: Alle haften anteilig – nicht nur einer!

Ein häufiger Fehler: Der Sozialhilfeträger verklagt nur ein einzelnes Kind auf den gesamten Unterhalt. Dabei gilt klar: Alle unterhaltspflichtigen Kinder haften nur anteilig – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Sie müssen also nicht für Ihre Geschwister mitzahlen, wenn diese ebenfalls leistungsfähig sind.

Elternunterhalt berechnen – ein komplexes Thema mit vielen Fallstricken

Die Berechnung des Elternunterhalts ist juristisch anspruchsvoll. Einkommen, Vorsorgeaufwendungen, Kredite, unterhaltsberechtigte Kinder, Altersvorsorge – alles fließt in die Beurteilung ein. Jeder Abzug kann bares Geld sparen. Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Unterhaltspflicht juristisch prüfen, bevor Sie zahlen – es geht um Ihr Einkommen und Ihre Zukunft!

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Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu kennen und zu nutzen. Schnell. Kompetent. Persönlich. Wir sind für Sie da – auch kurzfristig. Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung und lassen Sie sich von erfahrenen Fachanwälten im Familienrecht beraten.

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Fremdgehen in der Ehe: Kann eine sofortige Scheidung beantragt werden?

Wenn aus einem Seitensprung ein Kind entsteht: Die sofortige Härtefallscheidung

Untreue in der Ehe ist oft ein Wendepunkt. Besonders brisant wird es, wenn aus einem Seitensprung ein Kind hervorgeht. Viele Betroffene fragen sich: Kann ich die Ehe sofort beenden? Die Antwort lautet:

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Wir erklären, wann eine Härtefallscheidung infrage kommt und welche Vorteile sie bietet.

Sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr: Was ist möglich?

Grundsätzlich erfordert eine Scheidung den Ablauf des sogenannten Trennungsjahres (§ 1565 BGB). Doch in Ausnahmefällen – den sogenannten Härtefällen (§ 1565 Abs. 2 BGB) – kann das Trennungsjahr umgangen werden. Ein solcher Härtefall liegt beispielsweise vor, wenn der Ehepartner fremdgegangen ist und aus diesem Seitensprung ein Kind entstanden ist.

Was bedeutet das konkret?

Wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellt, kann eine vorzeitige Scheidung beantragt werden. Dies betrifft Fälle wie:

  • Schwere Verletzungen des Vertrauens durch außereheliche Schwangerschaften
  • Gewalttätigkeit oder Misshandlungen durch den anderen Ehepartner
  • Schwere Beleidigungen oder Bedrohungen, die das Eheverhältnis unzumutbar machen

Die Entscheidung darüber liegt beim zuständigen Familiengericht. Die Beantragung einer Härtefallscheidung erfordert eine detaillierte Darlegung der unzumutbaren Umstände.

Die Vorteile einer Härtefallscheidung

Eine vorzeitige Scheidung kann sich in vielerlei Hinsicht positiv auswirken. Fachanwälte für Familienrecht erklären, warum:

  1. Frühere Beendigung der Ehezeit: Durch die Zustellung des Scheidungsantrags endet die sogenannte Ehezeit. Ab diesem Zeitpunkt müssen keine Rentenanwartschaften mehr ausgeglichen werden (§ 1587 BGB).
  2. Zugewinnausgleich wird früher festgelegt: Der Stichtag für den Zugewinnausgleich ist der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Eine frühere Scheidung kann somit vorteilhaft für die Vermögensaufteilung sein.

Lassen Sie sich von Experten unterstützen

Scheidungen sind oft emotional und juristisch komplex. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im Familienrecht zur Seite und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Beratung über die Antragstellung bis zur gerichtlichen Entscheidung.

Was wir für Sie tun:

  • Individuelle Beratung zu Ihren Rechten und Möglichkeiten
  • Prüfung, ob eine Härtefallscheidung infrage kommt
  • Professionelle Unterstützung bei der Regelung von Unterhalt, Vermögen und Sorge- sowie Umgangsrecht

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Sicherstellen der Vormundschaft für Ihre Kinder: So treffen Sie die besten Entscheidungen

Wer sorgt für Ihre minderjährigen Kinder, wenn Sie nicht mehr da sind? Diese Frage ist von zentraler Bedeutung für Eltern. Ohne eine klare Regelung im Testament entscheidet das Vormundschaftsgericht, wer die Verantwortung übernimmt – oft ohne Rücksicht auf Ihre persönlichen Vorstellungen.

Warum Sie die Vormundschaft selbst regeln sollten

Wenn Eltern keine Regelung treffen, bestimmt das Vormundschaftsgericht einen Vormund. Dabei wird zunächst das Jugendamt eingeschaltet, das geeignete Personen vorschlägt. Obwohl das Gericht oft im Verwandtenkreis sucht, besteht keine Garantie, dass Ihre Wunschperson ausgewählt wird. Auch kann das Gericht Verwandte ausschließen, wenn diese als ungeeignet angesehen werden.

Die beste Vorsorge? Nehmen Sie die Entscheidung selbst in die Hand, indem Sie einen Vormund in Ihrem Testament benennen.

Wie wähle ich den richtigen Vormund?

Die Wahl des Vormundes ist eine sehr persönliche Entscheidung. Sie können Familienmitglieder, Freunde, nichteheliche Partner oder auch die Großeltern bestimmen. Wichtig ist:

  • Der Vormund muss volljährig und geschäftsfähig sein.
  • Stimmen Sie sich mit Ihrem Partner ab und informieren Sie die ausgewählte Person.
  • Es ist sinnvoll, einen Ersatzvormund zu benennen, falls die primäre Wahl ausfällt.

Tipp: Verwenden Sie den Begriff „Vormund“ im Testament klar und eindeutig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Besondere Regeln und Optionen

Haben beide Eltern unterschiedliche Vormünder benannt, gilt die Bestimmung des zuletzt verstorbenen Elternteils. Sie können auch Personen ausschließen, die Sie nicht als Vormund wünschen.

Möchten Sie eine „befreite Vormundschaft“ einrichten? Das bedeutet, dass der Vormund z. B. mehr Freiheiten bei der Vermögensverwaltung erhält. Auch hier gilt: Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle. Das Vormundschaftsgericht kann eingreifen, wenn eine Gefährdung vorliegt.

Welche Aufgaben übernimmt der Vormund?

Ein Vormund sorgt für die Person und das Vermögen des Kindes. Dazu gehören:

  • Erziehung und Unterbringung: Der Vormund entscheidet über Wohnort, Schulwahl und ärztliche Behandlungen.
  • Vermögensschutz: Das Vermögen des Kindes wird getrennt vom eigenen gehalten und verzinslich angelegt.
  • Wohlergehen: Der Vormund stellt sicher, dass das Kind in einer liebevollen Umgebung aufwächst. Er kann sich dafür einsetzen, dass unliebsame Verwandte keine Verantwortung übernehmen.

Wie bereite ich mein Testament optimal vor?

  • Besprechen Sie Ihre Entscheidung mit der gewählten Person.
  • Berücksichtigen Sie die Interessen des Kindes.
  • Nutzen Sie professionelle Beratung, um Ihr Testament rechtssicher und klar zu formulieren.

Wir sind für Sie da

Als Experten im Familienrecht unterstützen wir Sie gerne dabei, die Vormundschaft für Ihre Kinder optimal zu regeln. Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Vereinbaren Sie einen Termin – auch kurzfristig, Sie erreichen unsere

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Scheidung & Vermögen: Warum ein nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch Ihren Zugewinnausgleich verringern kann!

Viele Ehegatten fordern nach der Scheidung zu viel Zugewinnausgleich – und wissen nicht, dass ein stiller Pflichtteilsanspruch ihre Forderung massiv kürzen kann. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Fehler vermeiden und mit kluger Strategie Ihr Vermögen schützen.

Was bedeutet Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich regelt die Vermögensverteilung nach einer Trennung oder Scheidung. Die einfache Formel lautet:

„Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.“

Doch in der Praxis lauern versteckte Stolperfallen, besonders wenn Pflichtteilsansprüche im Spiel sind.

Pflichtteilsansprüche als fiktives Anfangsvermögen

Was viele nicht wissen: Auch nicht geltend gemachte Pflichtteilsansprüche – beispielsweise nach dem Tod eines Elternteils – werden bei der Zugewinnberechnung berücksichtigt. Diese zählen als fiktives Anfangsvermögen und können den Zugewinnausgleich erheblich verringern.

Praxisbeispiel aus dem Familienrecht

Um die Problematik klar verständlich zu machen, betrachten wir folgendes Beispiel:

  • Während der Ehe verstirbt der Vater des Ehemannes. Erbe wird die Mutter.
  • Der Ehemann hätte einen Pflichtteilsanspruch von 10.000 €, macht diesen aber nicht geltend.
  • Nach der Scheidung fordert die Ehefrau Zugewinnausgleich.
  • Endvermögen des Ehemannes beträgt 100.000 €, das der Ehefrau 50.000 €.
  • Beide hatten ursprünglich kein Anfangsvermögen.

Folglich gilt:

  • Fiktives Anfangsvermögen des Ehemannes: 10.000 €
  • Zugewinn Ehemann: 90.000 € (100.000 € – 10.000 €)
  • Zugewinn Ehefrau: 50.000 € (50.000 € – 0 €)

Der Zugewinnausgleich reduziert sich daher auf 20.000 € (Hälfte der Differenz von 40.000 €), statt der fälschlicherweise geforderten 25.000 €.

Vermögen schützen mit professioneller Beratung

Um solche teuren Fehler zu vermeiden, sollten Ehegatten bei einer Scheidung ihr Anfangsvermögen und mögliche Pflichtteilsansprüche fachlich prüfen lassen – selbst dann, wenn keine Erbschaft angenommen wurde.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert darauf, Zugewinnausgleichsansprüche präzise zu berechnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren und verborgene Vermögenswerte aufzudecken.

Jetzt beraten lassen – Vermögen effektiv schützen

Stehen Sie kurz vor einer Scheidung oder möchten Ihren Zugewinnausgleich überprüfen?
Wir beraten Sie bundesweit – persönlich und telefonisch, täglich bis 22 Uhr.

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Ihr Kind hat ein Recht auf einen Kitaplatz – So setzen Sie es durch!

Viele Eltern stehen vor dem Problem: Sie suchen dringend einen Kitaplatz, doch es gibt keine freien Kapazitäten. Wussten Sie, dass seit dem 1. August 2013 ein gesetzlicher Anspruch auf einen Kitaplatz besteht?

Die obergerichtliche Rechtsprechung urteilen übereinstimmend: Eltern, welche einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz wünschen, muss ein solcher Platz zur Verfügung gestellt werden, vgl. BVerwG, Urteil v. 26.10.2017; VG Aachen, Beschluss v. 31.07.2018.

Kitaplatz einklagen – so geht’s!

  • Ihr Anspruch ist gesetzlich garantiert: Laut SGB VIII § 24 Abs. 2 und 3 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr das Recht auf einen Betreuungsplatz.
  • Kein Kapazitätsvorbehalt: Auch wenn es zu wenige Plätze gibt, besteht der Anspruch uneingeschränkt.
  • Gerichtliche Durchsetzung möglich: In dringenden Fällen kann der Anspruch per Eilverfahren durchgesetzt werden – warten lohnt sich nicht!

Was können Sie tun?

  1. Frühzeitig anmelden: Melden Sie den Betreuungsbedarf mindestens sechs Monate vorher an.
  2. Rechte kennen: Sie haben Anspruch auf frühkindliche Förderung, dies kann nicht nachgeholt werden.
  3. Juristische Unterstützung sichern: Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen.

Benötigen Sie rechtlichen Beistand, um den Kitaplatz für Ihr Kind zu erhalten? Wir beraten Sie bundesweit – täglich bis 22 Uhr! Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin oder eine telefonische Beratung – wir kämpfen für Ihr Recht!

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Patchwork Familie und Lebensgemeinschaft benötigen besonderes Testament

Insbesondere Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien sollten für die Vermögensgestaltung auf eine Beratung von erfahrenen Experten zurückgreifen. Die Vertragsgestaltung muss die persönliche Lebenssituation mit den rechtlichen Möglichkeiten und den steuerlichen Grenzen abgleichen. So können beispielsweise neue Partner abgesichert und versorgt, Steuern gespart oder der andere  Elternteil eines minderjährigen Kindes von der Vermögensverwaltung ausgeschlossen werden. Eine faire Verteilung des Vermögens unter den eigenen Kindern und den Kindern des neuen Partners kann  sichergestellt werden, wenn die Kinder des zuerst Versterbenden nicht mehr erben sollen als die weiteren. Bei der  Testaments- oder Vertragsgestaltung sollen  Ihre Wünsche ermittelt  und umgesetzt werden, z.B. erben “ Besenkammer Kinder“?,  was geschieht mit einem Testament nach der Scheidung? und welche Rolle spielt eine Schenkung? Besonders  steuerliche Aspekte werden von dem  Fachanwalt für Erbrecht  genau geprüft.

Wir schlagen vor, Ihre Möglichkeiten für eine Testamentsgestaltung  im Detail mit Ihnen zu beraten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

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Unterhaltspflicht gegenüber Pflegebedürftigen Eltern

Die Frage, wann man Pflegebedürftigen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig ist und sich selbst einschränken muss, bewegt viele Mandanten.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert. Durch das Angehörigen Entlastung Gesetz wurde festgelegt, dass nur die Kinder für Pflegekosten ihrer Eltern durch den Sozial Träger in Anspruch genommen werden können, deren Bruttojahres Einkommen 100.000 € übersteigt.

Für die mehr Verdiener stellt sich die Frage, was muss mir von meinem Nettoeinkommen verbleiben, bevor ich vom Soziträger in Haftung genommen werden kann. Hierzu hat der Bundesgerichtshof im Oktober 2024 aktuell entschieden. Der Anwalt für Familienrecht erläutert. Grundsätzlich obliegt die Entscheidung, wie hoch der dem Unterhaltspflichtigen zu belastende Einkommen ist dem zuständigen Richter. Hierbei sind  maßgeblich die Lebensstellung, die dem Einkommen,  Vermögen und sozialen Rang des Unterhaltshaftpflichtigen entspricht. Hiervon ausgehen wird der gesamte individuelle Lebensbedarf einschließlich einer angemessenen Altersversorgung umfasst. Der BGH hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Unterhaltsverpflichtete eine spürbare und dauerhafte Senkung seines Berufs- und einkommenstypischen Lebensstandards zur Erfüllung von Unterhaltspflichten gegenüber seinen Eltern nicht hinnehmen muss.

Das Oberlandesgericht Dresden bemisst den Selbstbehalt für die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern mit Euro 2650,00 im Monat. Dies ist im BGH zu wenig. Der BGH regt an, dass dem Unterhaltspflichtigen von seinem den Selbstbehalt übersteigenden Einkommen 50-70 % des Einkommens verbleiben muss.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Unterhaltspflichten und -rechten im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Fachanwalt für Familienrecht Leipzig: Was zeichnet einen Experten aus?

Familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten oder Unterhaltsfragen gehören zu den sensibelsten und oft kompliziertesten Rechtsgebieten. In solchen Fällen ist es entscheidend, eine professionelle Unterstützung zu haben, die nicht nur juristisch fundiert ist, sondern auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen mitbringt. Doch was unterscheidet einen Fachanwalt für Familienrecht von einem allgemeinen Anwalt, und warum lohnt es sich, in Leipzig auf die Expertise eines solchen Spezialisten zu setzen?

Was bedeutet der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“?
Ein Fachanwalt für Familienrecht ist ein Anwalt, der eine spezielle Qualifikation erworben hat und nachweislich umfangreiche Erfahrung in familienrechtlichen Fällen besitzt. Diese Qualifikation wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zertifiziert und erfordert:

  • Umfangreiche praktische Erfahrung: Ein Fachanwalt muss eine Vielzahl familienrechtlicher Fälle bearbeitet haben, um seine Kompetenz Nach
  • 5 FAO muss für den Erwerb des Fachanwalt für Familienrecht 60 Fall Bearbeitungen gerichtlich und außergerichtlich nachgewiesen werden. Nach § 5 FAO muss für den Erwerb des Fachanwalt für Erbrecht 80 Fall Bearbeitungen gerichtlich und außergerichtlich nachgewiesen werden.
  • Zusätzliche Ausbildung: Neben dem juristischen Studium und der Zulassung als Rechtsanwalt muss ein Fachanwalt eine spezielle Weiterbildung im Familienrecht absolvieren und Klausuren bestehen.
  • Fortlaufende Weiterbildungspflicht: Ein Fachanwalt für Familienrecht muss sein Wissen regelmäßig aktualisieren, um auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu bleiben.

Diese strengen Anforderungen gewährleisten, dass ein Fachanwalt über tiefgreifendes Wissen verfügt und in der Lage ist, auch komplexe familienrechtliche Fälle kompetent zu betreuen.

Warum ein Fachanwalt für Familienrecht in Leipzig die beste Wahl ist
Wenn es um familiäre Konflikte oder Herausforderungen geht, steht oft viel auf dem Spiel: finanzielle Sicherheit, das Wohl von Kindern oder der Erhalt von Vermögenswerten. Hier sind einige Gründe, warum ein Fachanwalt für Familienrecht in Leipzig der richtige Partner an Ihrer Seite ist:

1.    Spezialisierte Kompetenz
Ein Fachanwalt kennt die Feinheiten und Besonderheiten des Familienrechts genau. Das bedeutet, dass er nicht nur die aktuellen Gesetze kennt, sondern auch mit der neuesten Rechtsprechung vertraut ist. Diese Expertise kann in einem Verfahren den entscheidenden Vorteil bringen.

2.    Erfahrung mit komplexen Fällen
Familienrechtliche Angelegenheiten sind selten einfach. Ob es um internationale Scheidungen, komplizierte Vermögensaufteilungen oder strittige Sorgerechtsfragen geht – als Fachanwältin für Familienrecht in Leipzig bringen wir die nötige Erfahrung mit, um auch schwierige Fälle zu meistern.

3.    Strategische Vorgehensweise
Ein guter Fachanwalt entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall. Gemeinsam besprechen wir Ihre Ziele und Möglichkeiten und legen fest, ob eine außergerichtliche Lösung angestrebt wird oder eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig ist.

4.    Einfühlungsvermögen und Diskretion
Familienrecht ist nicht nur ein Rechtsgebiet, sondern ein Bereich, der tief in persönliche Beziehungen eingreift. Wir verstehen, dass diese Situationen oft belastend sind, und stehen Ihnen mit Einfühlungsvermögen und Diskretion zur Seite.

Typische Fälle für einen Fachanwalt für Familienrecht
In unserer täglichen Arbeit in der KANZLEI NUSSMANN in Leipzig unterstützen wir Sie in vielfältigen familienrechtlichen Angelegenheiten, darunter:

  • Scheidungen: Von der Einreichung des Scheidungsantrags über die Vermögensaufteilung bis hin zum Versorgungsausgleich.
  • Sorgerechtsstreitigkeiten: Lösungen finden, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
  • Unterhaltsfragen: Gerechte Regelungen für Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt.
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen: faire Vorsorge für den Ernstfall und Streitigkeiten vermeiden.
  • Adoptionen und Vaterschaftsfeststellungen: Rechtliche Unterstützung bei familiären Neuregelungen.

Vertrauen durch klare Kommunikation und Verlässlichkeit
In der KANZLEI NUSSMANN legen wir großen Wert auf eine klare und verständliche Kommunikation. Wir erklären Ihnen alle rechtlichen Schritte und Möglichkeiten, ohne Fachjargon oder unverständliche Begriffe. Unser Ziel ist es, dass Sie jederzeit wissen, wo Sie stehen und was als Nächstes passiert.

Vertrauen und Verlässlichkeit sind für uns essenziell. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihre Interessen mit vollem Engagement vertreten – egal, ob außergerichtlich oder vor Gericht.

Fazit: Expertise und Empathie für Ihre familienrechtlichen Anliegen
Ein Fachanwalt für Familienrecht bringt die nötige Spezialisierung, Erfahrung und Empathie mit, um Sie in schwierigen familiären Situationen bestmöglich zu unterstützen. In der KANZLEI NUSSMANN in Leipzig stehen wir Ihnen als starke Partner zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und faire Lösungen zu finden.

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