Trennung ohne Scheidung – wägen Sie die Nachteile gegen Ihre Vorteile sorgfältig ab
Viele Ehepaare schieben eine Scheidung lange vor sich her. Manchmal entscheiden sich, besonders ältere Ehepartner, deren Ehe nach Jahrzehnten gescheitert ist, dazu, überhaupt keine Scheidung durchzuführen. Macht dies wirtschaftlich und steuerlich Sinn?
1. Nachehelicher Ehegattenunterhalt bei langer Trennung
Eine lange Trennung hat wichtige negative Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt. Je länger die Ehezeit war, umso länger wird nachehelicher Unterhalt geschuldet. Die Trennungszeit zählt zur Ehedauer. Bei einer langen Ehezeit kann man den Vorteil einer zeitlichen Befristung des nachehelichen Unterhalts verlieren.
2. Mitversicherung in der Krankenkasse bleibt während der Trennung bestehen
Wenn einer der Ehepartner nicht selbst arbeitet, ist er meist in der sogenannten Familienversicherung in der Krankenkasse des anderen Ehegatten mitversichert. Daran ändert auch eine lange Trennung der Eheleute nichts. Die Familienversicherung in der Krankenkasse endet erst nach Rechtskraft der Scheidung.
3.Rententeilung endet erst mit Ehescheidung
Mit der Scheidung wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, betriebliche Rente, private Rentenversicherungen) unter den Ehegatten geteilt werden
Auch alle Rentenanwartschaften die während einer langen Trennungszeit anfallen, müssen mit dem anderen Ehegatten geteilt werden, so entscheidet der BGH.
4.Trennungsunterhalt während der Trennung
Die Voraussetzungen Trennungsunterhalt zu erhalten, sind wesentlich einfacher, als die Voraussetzungen nachehelichen Unterhalt zu bekommen. Nur der nach eheliche Unterhalt kann in Dauer und Höhe begrenzt werden.
Es ist nicht möglich, für die Zukunft auf diesen Anspruch wirksam zu verzichten. Vereinbaren die Ehegatten untereinander, dass sie keinen Trennungsunterhalt geltend machen, ist diese Vereinbarung für die Zukunft rechtlich nicht wirksam. Auch schriftlich oder notariell ist dieser Verzicht nicht möglich. Wenn einer der Ehegatten dann trotzdem Trennungsunterhalt fordert, ist dies zulässig.
5.Erbrecht des Ehegatten während der Trennung
Die Trennung hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten. Der Ehegatte ist gesetzlich zu ½ erbberechtigt, wenn keine andere testamentarische Regelung vorliegt. In jedem Fall behält er seinen Anspruch auf den Pflichtteil als Ehegatte. Dieses Erbrecht erlischt erst, wenn der Scheidungsantrag von dem Verstorbenen eingereicht wurde , dem anderen Ehegatten zugestellt wurde und die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen.
weitere Folgen einer langen Trennung sind z.B.:
- Ehedauer für die Berechnung des Zugewinnausgleich endet nicht mit Trennung
- Vermögenszuwachs in der Trennungszeit ist trotzdem auszugleichen
- Steuerlast während der Trennung
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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