Abwehr von Säumniszuschläge des Finanzamtes nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind.
Endlich mal eine gute Entscheidung des BFH zum Steuerrecht.
Der BFH hat aktuell 2023 entschieden zur Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge:
„Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 III FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind „
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gez. M. Peper
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