Erbrecht 2025: Was Erben jetzt wissen sollten – digitale Nachlassplanung trifft steuersensible Gestaltung

Das Erbrecht entwickelt sich weiter: Wir beleuchten zwei aktuelle Trends – die digitalen Nachlassbelange und steuerliche Freibeträge beim Immobilienerbe – klar, verständlich und praxisnah.

 

  1. Digitale Nachlassplanung wird wichtiger
    Immer mehr Erblasser hinterlassen digitale Spuren – ob Social‑Media-Accounts, Online-Abos oder Cloud‑Speicher. Auch wenn rechtlich noch nicht alles abschließend geregelt ist, sollten Erblasser heute klar festlegen, wer welche digitalen Zugänge nach ihrem Tod verwalten darf. Eine solche Regelung schafft Sicherheit – und entlastet die Erben in häufig komplexen Alltagssituationen. Wir helfen Ihnen, digitale Nachlassverfügungen sauber in Testamente oder Erbverträge einzubinden und damit technische Unsicherheiten zu vermeiden.

 

  1. Immobilien steuerlich clever vererben
    Gerade geerbte Immobilien haben oft einen hohen emotionalen Wert – und steuerliche Bedeutung. Für Erben spielt die korrekte Bewertung und Nutzung geltender Freibeträge eine entscheidende Rolle: Ehepartner können beispielsweise Immobilien bis zu 500.000 € steuerfrei übernehmen, Kinder bis zu 400.000 €, ergänzt durch mögliche Versorgungsfreibeträge. Das Finanzamt orientiert sich am Verkehrswert, der – besonders bei Renovierungsbedarf oder schlechter Lage – oft über dem realistisch erzielbaren Verkaufspreis liegt. Genaues Wertermitteln kann sich daher lohnen – und steuerliche Entlastung bringen.

 

Fazit auf den Punkt gebracht:

Mit einem Blick auf digitale Nachlassgestaltung und steuerliche Immobilienoptimierung bieten wir Ihnen einen praktischen Leitfaden für heutige Erbfragen – verständlich, aktuell und in Ihrem Interesse gestaltet.

 

Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbrecht  ist unser Anliegen . Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung!

Kontaktieren Sie uns:

  • HOTLINE WURZEN:03425 / 90020
  • HOTLINE LEIPZIG:0341 / 9838980
  • E-Mail:sekretariat@kanzlei-nussmann.de

 

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

Bleiben Sie informiert – WhatsApp-Newsletter der KANZLEI NUSSMANN

Abonnieren Sie unseren kostenlosen WhatsApp-Newsletter und erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und aktuellen Rechtsprechung direkt auf Ihr Handy.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.

 




Digitales Erbe & steigende Immobilienwerte – was Erben jetzt unbedingt beachten sollten“

Das Erbrecht ist in Bewegung: Immer wichtiger werden Fragen zum digitalen Nachlass und zu den steuerlichen Folgen von Immobilienerbschaften. Wir erklären verständlich, worauf Sie achten müssen – und wie Sie mit kluger Nachlassplanung Streit und Steuern vermeiden.

  1. Das digitale Erbe: Mehr als nur ein Facebook-Konto
    Wir erleben in der Beratung, dass digitale Werte stetig zunehmen: Online-Banking, Social-Media-Accounts, Cloud-Speicher, Kryptowährungen oder Streaming-Abos. Ohne klare Regelungen stehen Angehörige oft vor verschlossenen Türen – technisch wie rechtlich. Deshalb raten wir, den digitalen Nachlass frühzeitig zu ordnen: Wer darf Passwörter verwalten? Was soll mit Profilen passieren? Solche Fragen lassen sich im Testament oder in einer gesonderten Verfügung eindeutig beantworten – und ersparen Angehörigen Unsicherheiten.

 

  1. Immobilien im Nachlass: Chancen und Risiken
    Gerade Immobilien sind für viele Familien der wertvollste Bestandteil des Erbes – und zugleich der größte Streitpunkt. Da die Immobilienpreise vielerorts steigen, erreicht der steuerpflichtige Wert schnell die Freibetragsgrenzen. Ehegatten haben zwar einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, doch darüber hinaus droht schnell eine Steuerbelastung. Durch rechtzeitige Nachlassplanung – etwa Schenkungen zu Lebzeiten, Nießbrauchsrechte oder gezielte Testamentsgestaltungen – lassen sich Belastungen deutlich reduzieren.

 

  1. Familienfrieden sichern – Pflichtteile beachten
    Auch das Pflichtteilsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Kinder oder Ehepartner, die enterbt werden, haben weiterhin Anspruch auf ihren Pflichtteil. Besonders bei Immobilienerbschaften führt dies oft zu Liquiditätsproblemen, wenn Erben hohe Auszahlungen leisten müssen. Mit einer durchdachten Testamentsgestaltung lassen sich diese Konflikte vorbeugen – und der Familienfrieden sichern.

 

Fazit:

Das Erbrecht ist geprägt von neuen Herausforderungen: digitale Nachlassfragen, steigende Immobilienwerte und wachsende Pflichtteilsansprüche. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann nicht nur Streit vermeiden, sondern auch steuerliche Vorteile sichern.

Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbrecht ist unser Anliegen. Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung!

Kontaktieren Sie uns:

  • HOTLINE WURZEN:03425 / 90020
  • HOTLINE LEIPZIG:0341 / 9838980
  • E-Mail:sekretariat@kanzlei-nussmann.de

 

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

Bleiben Sie informiert – WhatsApp-Newsletter der KANZLEI NUSSMANN

Abonnieren Sie unseren kostenlosen WhatsApp-Newsletter und erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und aktuellen Rechtsprechung direkt auf Ihr Handy.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.




Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen – Einspruch einlegen!

Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt wird . Die zu erwartende  Entscheidung betrifft  nicht nur Zinsen für Aussetzungen und Stundungen, sondern auch solche für hinterzogene Steuern sowie Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge.

Der Anwalt für Steuerrecht erläutert den Sachverhalt : Ein Steuerzahler sollte im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens Zinsen in Höhe von mehr als 12.500 Euro bezahlen – entsprechend dem Zinssatz von 6 % pro Jahr. Diese Zinsen dürfen Finanzämter erheben, wenn die Forderung bis zur endgültigen Klärung  eines Streites hierüber zwischen der Behörde und dem Betroffenen durch ein Gericht ausgesetzt wird. Der Steuerzahler wehrte sich gegen die Höhe des Zinssatzes.

Auch nach der Zinsanpassung gelten bei Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen weiterhin 6 % Zinsen pro Jahr, erklärt der  Anwalt für Verwaltungsrecht. Für Steuernachzahlungen und -erstattungen hat der Gesetzgeber diesen Wert längst angepasst, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zinshöhe 2021 als zu hoch beurteilt hat – auf nun 1,8 %.

Der Anwalt für Steuerrecht rät Betroffenen, denen das Finanzamt 6 % Zinsen für eine Stundung oder Aussetzung in Rechnung gestellt hat, Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. Betroffene sollten  bereits jetzt aktiv werden. Gegen noch nicht bestandskräftige Bescheide kann es sich lohnen, mit Verweis auf das laufende Verfahren Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Dadurch wird der Steuerbescheid offengehalten und das Finanzamt kann nach Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht entsprechende Anpassungen vornehmen.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Forderung   im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen
Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp
.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.




Die E-Rechnung kommt zum 01.01.2025 – was müssen mittelständische Unternehmer beachten?

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstum Chancen vom 27.3.2024 sind die Regelungen zur Ausstellung von E-Rechnungen nach Paragraph 14 Umsatzsteuergesetz ab dem 01.01.2025 neu gefasst worden.

Unternehmen sind im B2B Geschäft, die dies umfasst Rechtsgeschäfte zwischen zwei Beteiligten Unternehmen, verpflichtet E-Rechnung zu legen. Sie sind des Weiteren verpflichtet, von ihren Vertragspartner E-Rechnungen zu erhalten.

Die E-Rechnung wird in einem strukturierten, elektronischen Format (X Rechnung) erstellt. Eine PDF-Rechnung ist keine E Rechnung.

Ein Unternehmer ist ab dem 1.1.2025 grundsätzlich verpflichtet, an seinen Vertragspartner, der ebenfalls Unternehmer ist, Rechnung als E- Rechnung zu legen und zu empfangen. Es gibt keinen Anspruch auf Ausstellung einer sonstigen Rechnung.

Von der E-Rechnungspflicht sind Kleinbetragsrechnungen ausgenommen, deren Gesamtbetrag 250 € brutto nicht übersteigt.

Der Anwalt für Steuerrecht weist darauf hin, wenn eine Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung besteht und stattdessen nur eine sonstige – zum Beispiel PDF-Rechnung – ausgestellt wird, ist ein Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung nicht möglich. Einfach ausgedrückt. Bezahlen Sie eine PDF Rechnung Ihres Unternehmens Vertragspartners ab dem 1.1.2025 ist der Einbehalt der hierauf ausgewiesenen Umsatzsteuer rechtswidrig.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Pflichten als Unternehmer insbesondere bei der Erstellung von E-Rechnungen im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.




Abwehr von Säumniszuschläge des Finanzamtes nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind.

Endlich mal eine gute Entscheidung des BFH zum Steuerrecht.

Der BFH hat aktuell 2023 entschieden zur Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge:

„Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 III FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind „

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Ansprüchen bei Steuerfragen zu Trennung und Scheidung  im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

gez. M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Zertifizierte Mediatorin

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.