Verteilungstestament – wer ist Erbe bei der Zuwendung von Einzelgegenständen?

Einen der größten Konfliktherde im Erbrecht stellt ein so genanntes Verteilungstestament dar, wenn  Erblasser in ihrem Testament keine Erben benennen, sondern nur einzelne Gegenstände an Einzelpersonen zuwenden. Ob damit eine Erbeinsetzung, eine Erbeinsetzung nach Quoten oder die Geltung der gesetzlichen Erbfolge mit Anordnung von Vermächtnissen und/oder Teilungsanordnungen usw. gemeint ist, ist Auslegungsfrage.

  • 2087 II BGB sieht vor, dass der Bedachte, dem nur einzelne

Gegenstände zugewendet sind, im Zweifel nicht Erbe, sondern nur Vermächtnisnehmer sein soll (BayObLG, BeckRS 1990, 30887932).

Nach der Rechtsprechung soll nur ein Alleinerbe bestimmt sein , wenn der Wert des zugewendeten Einzelgegenstands den Wert des Restnachlasses „ganz erheblich“ übertrifft, wozu das Wertverhältnis zwischen dem zugewendeten Einzelobjekt und dem restlichen Gesamtnachlass zu bilden ist; in diesen Fällen wird ein „Gesamtverfügungswille“ des Erblassers erkennbar.

Erreicht der Wert des Einzelgegenstands die 80 %-Grenze im Verhältnis zum Gesamtnachlasswert, nimmt die Rechtsprechung in der Regel eine Alleinerbeinsetzung an (BGH, ZEV 2000, 195: 84 %; BayObLG, NJW-RR 2000, 888; OLG Celle, BeckRS 2002, 30273735: 83 %).

Ihr Testament sollte in keinem Fall den Erben oder möglichen Vermächtnisnehmern Streitpotenzial dazu geben , Ihren Willen auszulegen. Ihr  Testament muss Ihren Willen klar und ohne Widerspruch zum Ausdruck bringen.

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gez. M. Peper
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Namensänderung eines Kindes

Häufig werden wir  um Hilfe bei der Namensänderung eines Kindes gebeten. Grundlage der Namensänderung ist §1618 Einbenennung BGB .

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert kurz die Rechtslage . Die Mutter des Kindes, über dessen Namen vorliegend gestritten wird, hat sich vom Vater des Kindes scheiden lassen und erneut geheiratet; dabei haben die Ehegatten den Namen des Mannes als Ehenamen bestimmt, § 1355 I BGB. Das Kind lebt im Haushalt der Ehegatten und trägt den Namen seines Vaters. In einem solchen Fall ermöglicht § 1618 S. 1 BGB, dass der Elternteil und sein neuer Ehegatte dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehenamen erteilen können (Einbenennung). Weil das Kind bislang den Namen seines Vaters trägt, ist hierzu dessen Einwilligung erforderlich, § 1618 S. 3 BGB. Diese kann ersetzt werden, wenn die Einbenennung zum Wohl des Kindes erforderlich ist, § 1618 S. 4 BGB.

Der BGH hat 2023 hierzu aktuell entschieden. Die Ersetzung der Zustimmung des Kindesvaters  ist zwar auch weiterhin nur möglich, wenn durch die Namensdifferenz eine Belastung des Kindes ausgelöst wird, die über die typischerweise mit der Einbeziehung in eine Stieffamilie verbundenen Schwierigkeiten hinausgeht. Es reicht das Bedürfnis des Kindes nach einer namensmäßigen Integration in die Stieffamilie oder der Wunsch nach Namensübereinstimmung mit hinzugetretenen (Halb-)Geschwistern nicht aus.

Der BGH  ändert seine Rechtsprechung und fordert für die Namensänderung keine Kindeswohlgefährdung mehr. Der Anwalt für Familienrecht erläutert, erforderlich ist eine Einbenennung bereits dann sein, wenn sie die bislang nicht oder nicht zufriedenstellend erfolgte Integration des Kindes in seine neue Familie fördern kann, weil das Kind beispielsweise erheblich darunter leidet, dass ihm bei gleichzeitiger Einbenennung eines Halbgeschwisters die Einbenennung nicht gestattet wird, und diese Ungleichbehandlung als Zurücksetzung empfindet (OLG Bamberg NJW-RR 2008, 1243).

Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gilt dies  umso mehr, wenn die Einbenennung sogar zur Besserung oder Linderung einer physischen oder psychischen Erkrankung des Kindes beitragen kann, die aufgrund der empfundenen Unsicherheiten und Unregelmäßigkeiten ausgebrochen ist oder sich verschlimmert hat. Hierzu muss, so der Anwalt für Familienrecht , im Antrag ausführlich erläutert werden.

Der BGH hat 2023 auch die Möglichkeit der Einbenennung mit einem unechten Doppelnamen des Kindes ermöglicht: „  Bei Vorliegen der Erforderlichkeit einer Einbenennung muss aus Gründen der Verhältnismäßigkeit stets die in § 1618 S. 2 BGB geregelte additive Einbenennung, die zu einem unechten Doppelnamen des Kindes führt, als milderes Mittel erwogen werden. Denn in diesem Fall bleibt das Kind einerseits namensmäßig mit dem namensgebenden Elternteil verbunden und kann andererseits trotzdem sichtbar in seine neue Familie eingegliedert werden.“

Der Fachanwalt für Familienrecht  weist darauf hin, wenn  die Einwilligung in eine Namensersetzung gem. § 1618 S. 1 BGB ersetzt werden, müssen Gründe vorliegen, die über die additive Einbenennung hinaus gerade den vollständigen Namenswechsel erfordern .Genügt hingegen die additive Einbenennung den Belangen des Kindes, so darf die Einwilligung des namensgebenden Elternteils  nur insoweit ersetzt werden. Hierauf muss im gerichtlichen Antrag geachtet und umfassend vorgetragen werden .

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Ansprüchen auf Namensänderung   im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Mietzinsbindung erfolgreich umgehen mit dem ,,Kellertrick“

Wir haben regelmäßig Mandanten und  Vermieter, die nach Wegen suchen, eine  ,,Mietpreisbremse“ zu umgehen. Der Fachanwalt für Mietrecht empfiehlt  die  separate Vermietung von Wohnung und Garage oder Keller.  Der BGH hat eine solche Vertragsgestaltung im Jahr 2023 für wirksam erachtet.

Die Vermietung  von Wohnung und Kellerräume an den selben Mieter in verschiedenen Verträgen ist grundsätzlich zulässig und zwar unabhängig davon, ob die regionale  Verkehrsanschauung Wohnung und Keller im Mietshaus als zusammengehörig betrachtet. Der Anwalt für Mietrecht erklärt, unterschiedliche Mietzinsen  und Regelungen zur  Mieterhöhung ( z.B. Staffelmiete ) Kündigungsverzicht und verschiedene Kündigungsfristen können geregelt werden.

Mit einer guten  Vertragsgestaltung kann der Vermieter eine die  zulässige höchst Wohnungsmiete mit einem z.B.  jährlich steigerndem völlig überhöhten Mietzins  für einen Kellerraum ,,kombinieren“, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.

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Abmahnkosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vermeiden

Regelmäßig berät unser  Anwalt für Wettbewerbsrecht Mandanten bei der Abwehr von Abmahnkosten. Was müssen Sie wissen und beachten?

Nach dem Urteil des Landgerichtes Dessau Roßlau vom 11.01.2017  handelt derjenige gewerblich, der monatlich 15-25 Verkäufe tätigt und auf einer Internet-Plattform mit Hilfe einer professionell gestalteten Seite Artikel anbietet.

Wer gleichzeitig mehrere Anzeigen schaltet und / oder  gleichartige Artikel in mehreren Mengen anbietet , lässt den  Rückschluss darauf zu, dass es sich um keinen haushaltstypischen Verkauf mehr handelt, so dass der Verkäufer unter Gesamtwürdigung der vorgetragenen und erkennbaren Umstände als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist.

Der   Anwalt für Wettbewerbsrecht betont, ein solcher gewerblicher Verkäufer ist verpflichtet, die nach § 5 TMG notwendigen Pflichtangaben zum Impressum anzugeben und beim Verkauf bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern eine Widerrufsbelehrung in gesetzlich vorgeschriebener Form zu verwenden.

Wer diese Pflichten nicht erfüllt, kann abgemahnt werden gem § 13 UWG Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung.

Er trägt gem § 13 Abs 3 UWG  auch die Abmahnkosten“ (3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, kann der Abmahnende vom Abgemahnten Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.“

Der Abmahner kann zudem Erstattung von Dokumentations- und Testkaufkosten verlangen, vgl. Köhler/Bornkamm, 35. Auflage 2017, § 12 UWG, Rn. 2.123.

Diese Kosten sind auf der Grundlage des Gegenstandswertes abzurechnen. Dieser hat eine Spanne von € 5.000,00- 50.000,00.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Rechten aber auch Pflichten bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht    im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Ansprüche bei Beendigung einer Lebensgemeinschaft

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert , trennen sich langjährige Lebensgefährten ist das oft emotional nicht anders als bei einer Scheidung. Oft sind die Lebensgefährten wirtschaftlich verflochten mit einer Firma, Haus, Kredit uvm. , es ist zu beachten, dass es kaum gesetzliche Regelungen für die Auflösung von Lebensgemeinschaften gibt. Immer wieder kommt es  deshalb zu einem bösen Erwachen.

Im Gegensatz zur Ehe ist die Lebensgemeinschaft als solche gesetzlich nicht geregelt, es gibt keine „Ehe light“.

Eine Definition der Lebensgemeinschaft sucht man im Gesetz vergeblich. Im Lauf der Zeit hat aber die Rechtsprechung gewisse Kriterien entwickelt. Gibt es eine – länger dauernde – Wohn- / Wirtschafts- / Geschlechtsgemeinschaft, spricht man im rechtlichen Sinn von einer Lebensgemeinschaft. Wobei diese drei Kriterien auch nicht starr zu jeder Zeit vorliegen müssen.

Es gibt keine „Ehe light“. Auch wenn man sehr lange Zeit in einer „eheähnlichen“ Partnerschaft, also Lebensgemeinschaft, gelebt hat, mit gemeinsamen Kindern, und eine Person sich um Haushalt und / oder Kinder gekümmert hat, wird das Eherecht nicht herangezogen. Es gibt nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft keinen Unterhaltsanspruch. „Gemeinsames“ Vermögen wird auch nicht geteilt, beziehungsweise gibt es keinen Ausgleich, wenn ein Partner sein Vermögen gespart und der andere alles gezahlt hat. Es gibt keinen Aufteilungsanspruch wie nach einer Ehe. Jede Person bleibt Eigentümerin ihres eigenen Vermögens nach Auflösung der Partnerschaft.

Was ist wenn  man sich gegenseitig im Rahmen einer Lebensgemeinschaft finanziell unterstützt oder sich in schwierigen Zeiten mit Geld  aushilft. Nach einer Trennung gehen die Wahrnehmungen immer wieder auseinander, ob geflossenes Geld wirklich zurückgegeben werden muss. Gestritten wird, so der Anwalt für Scheidung, ob das Geld verliehen oder geschenkt wurde.

Bei einem Darlehen wird einer Person Geld zur freien Verfügung überlassen, und diese verpflichtet sich, nach vereinbarter Zeit die gleiche Menge zurückzugeben. Wenn es sich also um ein gewährtes Darlehen handelt, besteht ein Rückforderungsanspruch. Wichtig ist aber, dass man beweisen kann, dass es wirklich ein Darlehen und nicht etwa ein Geschenk oder geleistete Beiträge zur gemeinsamen Lebensführung waren. Es ist daher jedenfalls ratsam, insbesondere bei größeren Summen, einen schriftlichen Darlehensvertrag abzuschließen, aus dem auch hervorgeht, wann das Geld zurückbezahlt werden muss.

Während einer Lebensgemeinschaft getätigte laufende Aufwendungen für das gemeinsame Leben, die gemeinsame Wohnung oder zum Beispiel für die Anschaffung von Dingen, die zum sofortigen Verbrauch bestimmt sind, können nach Ende einer Lebensgemeinschaft nicht mehr zurückgefordert werden. Hat man also beispielsweise häufiger den Lebensmittel eingekauft, das Auto versichert und getankt, Kino und Restaurant bezahlt, die Miete oder Kreditrate überwiesen , den  Urlaub finanziert, kann man grundsätzlich nichts zurück fordern.

Anders kann es aber bei außergewöhnlichen Zuwendungen sein (zum Beispiel Investitionen für Erwerb oder Errichtung eines Hauses), die für den anderen Lebensgefährten erkennbar in der Erwartung des Fortbestands der Lebensgemeinschaft gemacht werden. Solche Zuwendungen sind bei Zweckverfehlung möglicherweise rückforderbar.

Es gibt auch keinen Ausgleich,  wenn man jahrelang den Haushalt geführt hat.

Der Anwalt für Familienrecht berät. Leistungen im Rahmen einer Lebensgemeinschaft werden im Allgemeinen unentgeltlich erbracht . Dienstleistungen zwischen Familienangehörigen, aber auch unter Lebensgefährten sind im Zweifel nicht zu vergüten. Das gilt für Putz-, Haushalts und Gartentätigkeiten. Die Rechtsprechung ist also bei der Zuerkennung von Entgeltsansprüchen für derartige Leistungen nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft sehr zurückhaltend. Ausnahmen gelten , wenn ein Dienstvertrag abgeschlossen wurde, was in der Lebensgemeinschaft fast nie vorkommt.

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Der Umgangsberechtigte muss sich um Fremdbetreuung des Kindes kümmern, wenn er verhindert ist.

Immer wieder hören wir von Mandanten, dass der umgangsberechtigte andere Elternteil den Umgang wegen eigener Verhinderung kurzfristig absagt. Dies müssen Sie nicht hinnehmen.

Das OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 18.1.2024  hierzu aktuell entschieden.  Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert: Bei gemeinsamer elterlicher Sorge dient der Umgang auch zur Verteilung der Betreuungslast zwischen den Elternteilen. Für eine konkrete gerichtliche Umgangsregelung ist es ausreichend, dass der angeordnete Umgang praktikabel ist und regelmäßig ausgeübt werden kann.

Dem umgangsberechtigten Elternteil ist es bei erweiterten Umgängen zuzumuten, das Kind an einzelnen Terminen teilweise fremdbetreuen zu lassen . Wird der Umgang nicht wahrgenommen, so der Anwalt für Sorgerecht, kann ein Ordnungsgeld beantragt werden.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren familienrechtlichen Fragen, zur Gestaltung einer Umgangsvereinbarung, Sorgevollmacht, Düsseldorfer Tabelle, Scheidungsfolgenvereinbarung u.a. im Detail zu beraten – bundesweit ! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

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