Digitales Erbe – Facebook, Google & Co.

Digitales Erbe – Warum Facebook, Google & Co. heute zur unverzichtbaren Nachlassplanung gehören

Der digitale Nachlass ist längst kein Randthema mehr, sondern ein Kernbereich moderner Nachlassgestaltung. Während früher Bankkonten, Immobilien und persönliche Dokumente den Erbfall bestimmten, umfasst das Vermögen eines Menschen heute zahlreiche digitale Positionen: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, digitale Verträge, Kryptowährungen, Online-Depots, Streaming-Abos, digitale Zahlungsmittel und berufliche Accounts. Diese digitale Lebenswirklichkeit prägt mittlerweile nahezu jeden Nachlass. Das Erbrecht trägt dieser Entwicklung mit dem traditionellen Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge Rechnung. § 1922 Abs. 1 BGB bestimmt, dass das Vermögen als Ganzes übergeht – und damit auch sämtliche digitalen Daten, Zugänge und Rechte, die der Erblasser zu Lebzeiten begründet hat.

Für Erblasser bedeutet dies, dass sie frühzeitig festlegen müssen, wer nach dem Tod Zugriff auf digitale Inhalte erhält, welche Daten gelöscht werden sollen und wie wertgebundene digitale Positionen – etwa Kryptowährungen – verwaltet werden sollen. Für Erben eröffnet sich hingegen ein komplexes Feld aus technischen Barrieren, datenschutzrechtlichen Besonderheiten und organisatorischen Herausforderungen. In vielen Fällen wird erst Monate später erkennbar, welche digitalen Vermögenswerte existieren, weil Passwörter fehlen oder Vorsorgeaufzeichnungen nicht erstellt wurden. Das digitale Erbe ist daher ein zentraler Bestandteil moderner, verantwortungsvoller Nachlassplanung.

Digitale Konten und Daten als vollwertige Vermögenswerte im Nachlass

Erben treten gemäß § 1922 BGB in sämtliche Rechte und Pflichten ein, die der Erblasser online begründet hat. Dazu zählt der Zugriff auf E-Mail-Accounts, die Verwaltung von Social-Media-Profilen, die Abwicklung digitaler Verträge und die Beendigung zahlungspflichtiger Online-Dienste. Wir erleben regelmäßig, dass Abonnements für Cloud-Speicher, Streaming-Dienste, Softwarelizenzen oder Domainregistrierungen nach dem Todesfall weiterlaufen, weil niemand weiß, dass sie existieren. Ohne Vorsorge entstehen schnell unnötige Kosten und rechtliche Unsicherheiten. Noch schwieriger wird es, wenn digitale Vermögenswerte – etwa Kryptowährungen oder Online-Guthaben – vorhanden sind, die ohne Zugangsdaten dauerhaft verloren gehen können. Das zeigt, wie wichtig es ist, die digitale Vermögensstruktur vollständig zu dokumentieren.

Technische Hürden und datenschutzbedingte Barrieren beim Zugriff auf digitale Konten

Obwohl Erben rechtlich die Position des Erblassers übernehmen, verweigern digitale Plattformen in der Praxis häufig den Zugang zu Konten. Betreiber berufen sich auf Datenschutzrichtlinien, technische Sicherungssysteme oder interne Vorgaben. Besonders problematisch sind zwei Faktor-Verifizierungen, verschlüsselte Endgeräte und nicht dokumentierte Passwortverwaltungen. Wir setzen uns regelmäßig dafür ein, dass Zugänge freigeschaltet, Daten wiederhergestellt und Betreiber zur Herausgabe verpflichtet werden. Diese Unterstützung ist insbesondere dann notwendig, wenn finanzielle Werte betroffen sind oder laufende Verträge ordnungsgemäß beendet werden müssen.

Vorsorge durch Testament, Vollmacht und digitale Nachlassverfügung

Eine geordnete digitale Nachlassplanung besteht aus drei traditionellen, aber heute unverzichtbaren Säulen. Erstens sollte das Testament ausdrücklich auch digitale Inhalte umfassen. Zweitens ist eine umfassende Vorsorgevollmacht erforderlich, die den Zugriff auf digitale Konten und Daten ausdrücklich einschließt. Drittens bedarf es eines sicheren, strukturierten Passwortmanagements, das die Zugänge für vertrauenswürdige Personen nachvollziehbar dokumentiert. Diese Maßnahmen gewährleisten, dass Erben nicht nur rechtlich, sondern auch technisch handlungsfähig sind. In einer digitalen Nachlassverfügung kann detailliert festgelegt werden, welche Profile gelöscht, in Gedenkzustände versetzt, archiviert oder vollständig entfernt werden sollen und wie mit digitalen Vermögenswerten umzugehen ist. Eine klare Planung entlastet Angehörige und stellt sicher, dass der Wille des Erblassers respektiert wird.

Persönlichkeitsrechte und datenschutzrechtliche Überlegungen im digitalen Nachlass

Auch wenn die datenschutzrechtlichen Regelungen nach dem Tod nicht mehr unmittelbar wirken, bleibt der Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts bestehen. Die digitale Privatsphäre des Erblassers darf nicht verletzt, verändert oder unkontrolliert verbreitet werden. Eine sorgfältige Nachlassplanung dokumentiert daher, wie mit sensiblen Daten, persönlichen Nachrichten, privaten Fotos oder Social-Media-Inhalten umzugehen ist. Damit wird nicht nur rechtliche Klarheit geschaffen, sondern auch der Respekt gegenüber der Persönlichkeit des Verstorbenen gewahrt.

Digitale Vermögenswerte und steuerrechtliche Herausforderungen

Digitales Vermögen unterliegt ebenso der Erbschaftsteuer. Maßgeblich ist nach § 12 Abs. 1 ErbStG der Verkehrswert, der bei Kryptowährungen oder digitalen Depots erheblich schwanken kann. Fehlende Dokumentationen oder unzureichende technische Zugänge führen häufig zu falschen Bewertungen und steuerrechtlichen Nachteilen. Wir stellen sicher, dass sämtliche digitalen Vermögenswerte dokumentiert, eingeordnet und korrekt bewertet werden. Gerade bei Kryptowährungen ist eine lückenlose Aufarbeitung unerlässlich, um steuerrechtliche Risiken zu vermeiden und korrekte Erbschaftsteuererklärungen abgeben zu können.

Digitale Vorsorge ist heute ein Gebot rechtlicher Verantwortung

Das digitale Erbe ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der modernen Nachlassplanung geworden. Wer keine Vorsorge trifft, hinterlässt seinen Erben oft technische, organisatorische und finanzielle Belastungen. Eine klare digitale Nachlassgestaltung schützt Vermögenswerte, verhindert Streit und ermöglicht eine geordnete Abwicklung des Nachlasses. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren digitalen Nachlass vollständig zu erfassen, rechtssicher zu strukturieren und in Ihrem Sinne zu gestalten – mit der Erfahrung und Sorgfalt, die eine moderne, zugleich traditionell aufgebaute Nachlassplanung erfordert.

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Job weg – und jetzt? Ihre Rechte bei Kündigung & Abfindung 2025

Kündigung erhalten? Warum jetzt jede Minute zählt und wie Sie Ihre Rechte schützen

Wer eine Kündigung erhält, erlebt häufig einen abrupten Einschnitt in sein berufliches und privates Leben. Der Moment wirkt überraschend, löst Unsicherheit aus und wirft sofort die Frage auf, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Gerade in solchen Situationen zeigt sich der Wert der über Jahrzehnte gewachsenen arbeitsrechtlichen Ordnung, die Arbeitnehmer schützt und klare rechtliche Leitplanken setzt. Wir erklären die wichtigsten Grundlagen, damit Sie verstehen, welche Schritte jetzt notwendig sind und wie Sie Ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung, Abfindung oder eine vorteilhafte Einigung sichern. Gleichzeitig ist dieser Artikel suchmaschinenoptimiert und enthält essentielle Keywords wie Kündigung erhalten, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Arbeitgeberkündigung, Kündigungsfrist und Aufhebungsvertrag, damit Betroffene schnell relevante Informationen finden.

Kündigungsschutz verstehen: Warum das Kündigungsschutzgesetz für viele Arbeitnehmer der Rettungsanker ist

Der Kündigungsschutz ist eines der stabilsten Elemente unserer Arbeitsrechtsordnung und schützt Arbeitnehmer seit vielen Jahrzehnten vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen. Sobald ein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind, greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieses Gesetz verlangt nach § 1 Abs. 2 KSchG zwingend eine soziale Rechtfertigung. Arbeitgeber müssen nachvollziehbar darlegen, ob die Kündigung personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt ist. Diese Dreiteilung schafft nicht nur Struktur, sondern sorgt dafür, dass jeder Arbeitgeber seine Entscheidung begründen muss, anstatt ohne Anlass oder aus reiner Unzufriedenheit kündigen zu können. Besonders wichtig ist, dass wir bei der Prüfung einer Kündigung genau analysieren, ob diese Gründe tatsächlich vorliegen und ob der Arbeitgeber milderes Verhalten – wie Abmahnungen, Versetzungen oder andere Maßnahmen – hätte ergreifen müssen. Viele Kündigungen scheitern genau an diesem Punkt.

Kündigungsfrist richtig berechnen: Warum § 622 BGB oft entscheidend ist

Eine weitere tragende Säule des Arbeitsrechts ist die Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Diese Fristen orientieren sich an der Dauer des Arbeitsverhältnisses und wurden über Jahrzehnte hinweg kaum verändert, weil sie beiden Seiten verlässliche Planbarkeit bieten. Dennoch erleben wir regelmäßig Fehler seitens der Arbeitgeber: falsche Fristberechnungen, unzutreffende Startpunkte der Frist oder das Übersehen tariflicher oder vertraglicher Fristanpassungen. Für Arbeitnehmer bedeutet eine falsch berechnete Frist oft, dass das Arbeitsverhältnis länger fortbesteht, mehr Gehalt fällig wird und Verhandlungen über Abfindung oder Aufhebungsvertrag in eine ganz andere Ausgangslage rücken. Deshalb prüfen wir jede Kündigung auch unter diesem Gesichtspunkt sorgfältig, denn selbst kleine Abweichungen können große rechtliche Wirkung entfalten.

Die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG: Der wichtigste Countdown nach einer Kündigung

Eine der strengsten und wichtigsten Regeln im Arbeitsrecht ist die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht sein. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Rechtsfolge des § 7 KSchG ein: Die Kündigung gilt als wirksam, egal ob sie materiell fehlerhaft, sozial ungerechtfertigt oder sogar klar rechtswidrig war. Genau deshalb betonen wir seit jeher die Bedeutung schnellen Handelns. Viele Arbeitnehmer verlieren wertvolle Zeit, weil sie zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, den Zugang falsch dokumentieren oder auf eine Rücknahme der Kündigung hoffen. Diese Verzögerungen können dazu führen, dass die Klagefrist verstreicht. Wir raten daher immer dazu, unmittelbar nach Erhalt der Kündigung eine rechtliche Prüfung einzuleiten, um keine Chancen zu verspielen.

Abfindung erhalten: Was wirklich möglich ist und wie Verhandlungen strukturiert geführt werden

Auch wenn viele Arbeitnehmer sofort an eine Abfindung denken, besteht ein gesetzlicher Anspruch nur in den seltenen Fällen des § 1a Abs. 1 KSchG. Hier bietet der Arbeitgeber ausdrücklich eine Abfindung an, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird. In der Praxis entstehen Abfindungen jedoch fast ausschließlich durch geschickte Verhandlungen im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder in außergerichtlichen Gesprächen. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Risiko des Arbeitgebers, den Kündigungsgrund, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die persönliche Situation des Arbeitnehmers. Je besser die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage sind, desto stärker wird die Verhandlungsposition. Ein wesentlicher Vorteil unserer traditionsbewussten anwaltlichen Vorgehensweise liegt darin, dass wir systematisch, ruhig und gut begründet verhandeln – eine Methode, die sich seit vielen Jahrzehnten im Arbeitsrecht bewährt hat.

Aufhebungsvertrag prüfen: Warum gut gemeint oft nicht gut gemacht ist

Aufhebungsverträge werden Arbeitnehmern häufig in Situationen vorgelegt, in denen sie überrascht sind oder unter Druck stehen. Doch ein Aufhebungsvertrag ist rechtlich meist endgültig und kann zu erheblichen Nachteilen führen. Besonders riskant sind Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, fehlende Abfindungsregelungen, unvorteilhafte Beendigungszeitpunkte oder lückenhafte Zeugnisklauseln. Wir prüfen daher jedes Detail: Ist der Vertrag formal gültig? Ist er fair gestaltet? Gibt es Spielraum für bessere Konditionen? Und ergibt er überhaupt Sinn? Unsere Erfahrung zeigt: Die meisten Aufhebungsverträge lassen sich nach rechtlicher Prüfung deutlich verbessern oder sollten überhaupt nicht unterschrieben werden. Genau hier liegt einer der größten Vorteile einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung.

Unsere anwaltliche Strategie: Bewährte Strukturen und klare Schritte für Erfolg

Unsere Vorgehensweise folgt einem bewährten Muster, das sich über Generationen von Anwälten als zuverlässig erwiesen hat. Wir reichen die Kündigungsschutzklage fristgerecht ein, analysieren die soziale Rechtfertigung der Kündigung umfassend, sichern Beweise und stellen fest, ob Fristen korrekt eingehalten wurden. Parallel dazu behalten wir stets die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung im Blick, weil viele Verfahren schon im Gütetermin der Arbeitsgerichte zu guten Ergebnissen führen. Diese Doppelstrategie – klare juristische Angriffspunkte kombiniert mit dem Blick für vernünftige Einigungen – hat sich tausendfach bewährt und garantiert Mandanten die bestmögliche Ausgangsposition.

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Enterbt? So sichern Sie trotzdem Ihr Recht auf Erbe!

Enterbt? Wie Sie trotz Ausschluss Ihr Recht auf den Pflichtteil sichern

Wer im Testament übergangen oder ausdrücklich enterbt wird, erlebt häufig einen tiefen Einschnitt. Enttäuschung, Unverständnis und Unsicherheit prägen die ersten Tage nach der Testamentseröffnung. Doch auch wenn Sie nicht berücksichtigt wurden, schützt Sie das Erbrecht seit vielen Jahrzehnten zuverlässig durch das Pflichtteilsrecht. Dieser Anspruch bildet einen festen, traditionsreichen Schutzmechanismus, der nahe Angehörige davor bewahrt, vollständig leer auszugehen. Wir erläutern auf Grundlage Ihres Textes die rechtlichen Strukturen, die Voraussetzungen und die Ansprüche, die Ihnen trotz Enterbung zustehen.

Pflichtteilsrecht: Gesetzlicher Schutz vor vollständigem Ausschluss

Das Pflichtteilsrecht bewahrt die engsten Angehörigen davor, durch testamentarische Entscheidungen vollständig vom Nachlass ausgeschlossen zu werden. Der Gesetzgeber hat in § 2303 BGB ausdrücklich festgelegt, dass Abkömmlinge, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner selbst dann einen finanziellen Anspruch haben, wenn sie enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und besteht ausschließlich in Geld. Wird ein Kind beispielsweise gesetzlich mit der Hälfte am Nachlass beteiligt, ergibt sich aus einem Nachlasswert von 400.000 Euro ein Pflichtteilsanspruch von 100.000 Euro. Diese klare, seit vielen Jahren unveränderte Systematik sorgt dafür, dass familiäre Bindungen rechtlich geschützt bleiben, auch wenn die persönliche Beziehung belastet war.

Auskunft und Nachlassverzeichnis: Grundlage jeder Pflichtteilsberechnung

Damit der Pflichtteil korrekt berechnet werden kann, muss der Nachlass vollständig festgestellt werden. § 2314 BGB gewährt dem Pflichtteilsberechtigten einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber den Erben. Dazu gehört ein sorgfältiges Nachlassverzeichnis, das sämtliche Vermögenswerte und Schulden enthält. Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Unternehmensanteile sowie bewegliche Gegenstände müssen ebenso erfasst werden wie Verbindlichkeiten. Auf Wunsch des Pflichtteilsberechtigten ist das Verzeichnis durch einen Notar aufzunehmen, was Manipulationsversuche verhindert. In unserer Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Verzeichnisse unvollständig oder falsch bewertet sind. Wir prüfen daher sorgfältig, verlangen ergänzende Unterlagen und lassen Vermögenswerte sachverständig bewerten, um sicherzustellen, dass der Pflichtteil auf einer verlässlichen Grundlage ermittelt wird.

Schenkungen zu Lebzeiten: Versteckte Vermögensverschiebungen erkennen und ergänzen

Um Enterbungen vorzubereiten, übertragen viele Erblasser Vermögen bereits zu Lebzeiten. Das Pflichtteilsrecht schützt jedoch auch in diesen Fällen durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden wertmäßig anteilig dem Nachlass hinzugerechnet. Dieser Wert reduziert sich jährlich um zehn Prozent. Wird beispielsweise eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro vier Jahre vor dem Tod verschenkt, werden noch 180.000 Euro berücksichtigt. Der Pflichtteil wird somit aus einem erhöhten Nachlasswert berechnet. Diese gesetzliche Regel verhindert, dass Pflichtteilsberechtigte durch gezielte Vermögensverschiebungen benachteiligt werden.

Pflichtteil rechtssicher geltend machen: Warum anwaltliche Begleitung entscheidend ist

Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs erfordert eine präzise juristische Vorgehensweise. Schon kleine Fehler können den Anspruch massiv reduzieren oder ganz zum Erlöschen bringen. Besonders wichtig ist die Verjährung. Nach § 195 BGB verjähren Pflichtteilsansprüche innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und der Enterbung Kenntnis erlangt. Die fristgerechte Geltendmachung ist daher zwingend notwendig, um keine Ansprüche zu verlieren. Wir formulieren für Sie die Auskunfts- und Zahlungsaufforderungen, begleiten Verhandlungen und setzen Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch. In vielen Fällen gelingt es uns, durch gut strukturierte außergerichtliche Gespräche langwierige Prozesse zu vermeiden und zugleich gerechte Ergebnisse zu erzielen.

Immobilien im Nachlass: Wenn Pflichtteil und fehlende Liquidität kollidieren

Besonders konfliktträchtig wird es, wenn der Nachlass aus wertvollen, aber nicht liquiden Vermögenswerten wie Immobilien besteht. Pflichtteilsberechtigte haben ausschließlich einen Geldanspruch, während die Erben häufig keine Barmittel besitzen und gezwungen wären, Kredite aufzunehmen oder Immobilien zu veräußern. Um solche Situationen zu verhindern, gestalten wir Testamente und Erbverträge seit jeher mit sorgfältig abgestimmten Regelungen, etwa über Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Nießbrauchrechte oder Pflichtteilsstrafklauseln. Diese Instrumente ermöglichen, familiäre Werte zu erhalten und zugleich finanzielle Verpflichtungen rechtssicher zu erfüllen.

Pflichtteil bedeutet Sicherheit – und bewahrt familiäre Ordnung

Der Pflichtteil ist kein Angriff auf den letzten Willen, sondern Ausdruck rechtlicher Fairness und geordneter Nachlassgestaltung. Er stellt sicher, dass enge Angehörige auch in schwierigen familiären Situationen ihren Anspruch wahren. Wer seine Rechte kennt und frühzeitig tätig wird, schützt nicht nur seine wirtschaftlichen Interessen, sondern trägt zur Stabilität der erbrechtlichen Ordnung bei, die seit Generationen Bestand hat. Wir stehen Ihnen mit unserer gesamten Erfahrung als Fachanwälte für Erbrecht zur Seite und beraten Sie umfassend, traditionell fundiert und rechtssicher.

  

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Müssen Kinder bald für ihre Eltern zahlen? – Was das neue Pflegegesetz für Familien bedeutet

Pflege wird teurer – und die Politik diskutiert über neue Finanzierungsmodelle. Kommt bald wieder die Rückkehr zur Elternunterhaltspflicht? Was bedeutet das für Kinder, wenn Eltern ins Pflegeheim müssen? Wir erklären, worauf Familien sich jetzt einstellen sollten – juristisch fundiert, leicht verständlich und mit einem klaren Blick auf Ihre Rechte.

Pflegekosten: Droht die Rückkehr zur Unterhaltspflicht für Kinder?

Die aktuellen Diskussionen in der Politik zur Finanzierung der Pflegeversicherung sorgen für große Verunsicherung. In den Medien kursiert derzeit das Gerücht, dass Kinder bald wieder verstärkt für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen sollen. Als Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht verfolgen wir diese Entwicklungen sehr genau – und geben Ihnen einen verständlichen Überblick, was das für Familien und Erben konkret bedeuten kann.

Was steht zur Debatte?

Im Jahr 2023 wurde der sogenannte Elternunterhalt weitgehend eingeschränkt: Nur Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro mussten sich an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen. Diese Regelung gilt noch – aber: Der Gesetzgeber denkt laut über neue Wege der Kostenbeteiligung nach. Angesichts steigender Pflegekosten und einer unterfinanzierten Pflegeversicherung wird geprüft, ob die Finanzierung wieder auf Angehörige ausgeweitet werden könnte.

Was bedeutet das für Familien?

Sollte sich die Rechtslage ändern, könnten kinderlose Senioren, aber auch pflegebedürftige Eltern mit Kindern in gut bezahlten Berufen bald wieder häufiger Post vom Sozialamt erhalten – mit der Aufforderung zur Kostenbeteiligung. Besonders betroffen wären mittelständische Familien, die oft selbst noch Kinder versorgen oder Immobilienfinanzierungen tragen.

Erbrechtliche Folgen nicht unterschätzen

Auch im Erbrecht könnte die Neuregelung Wellen schlagen: Wer Pflegekosten vorstrecken muss, verliert womöglich erhebliche Teile seines künftigen Erbes. Zudem könnten sich neue rechtliche Fragen rund um Pflichtteilsansprüche, Schenkungen und Rückforderungsansprüche ergeben. Hier ist vorausschauende Beratung wichtig.

Was sollten Sie jetzt tun?

Auch wenn noch kein neues Gesetz verabschiedet ist: Rechtzeitige Beratung schützt Ihr Vermögen und Ihre Familie. Lassen Sie prüfen, wie Sie sich heute schon absichern können – z. B. mit Pflegeverträgen, Vorsorgevollmachten oder Schenkungsgestaltungen mit Pflegevorbehalt.

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„Die Immobilie soll in der Familie bleiben!“ – Warum dieser Wunsch oft zum Rosenkrieg führt

Aktuelles Thema: Streit ums Haus nach dem Erbfall – wer darf bleiben, wer muss gehen?

Das Eigenheim ist für viele Familien nicht nur ein Vermögenswert, sondern auch emotionales Zentrum und Zankapfel zugleich. In den Medien häufen sich derzeit Berichte über Erbstreitigkeiten rund um Immobilien. Besonders kritisch: Erbengemeinschaften.

Was viele nicht wissen: Miterben können die Nutzung des Hauses oder sogar den Verkauf erzwingen. Wir erklären, worauf Sie achten sollten – und wie Sie rechtzeitig Streit vermeiden können.

Die Erbengemeinschaft – rechtlich bindend, emotional explosiv

Stirbt ein Elternteil ohne klare testamentarische Regelung, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Das bedeutet: Mehrere Personen erben gemeinsam – und müssen auch gemeinsam entscheiden. Bei einer Immobilie führt das regelmäßig zu Problemen:

  • Wer darf im Haus wohnen?
  • Muss die Immobilie verkauft werden?
  • Was, wenn sich ein Miterbe querstellt?

Die Folge: Auseinandersetzungen, gerichtliche Teilungsversteigerungen, familiäre Zerwürfnisse.

Der häufigste Fehler: kein Testament oder nur ein kurzes handschriftliches

Ein juristisch geprüftes Testament mit klarer Immobilienregelung hätte in vielen Fällen schlimme Konflikte verhindert. Besonders bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren oder mehreren Kindern ist die Gefahr groß, dass es nach dem Erbfall zum Streit kommt.

Als Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht wissen wir: Rechtzeitige Gestaltung ist der Schlüssel zur Wahrung des Familienfriedens.

Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Fachanwalt – täglich bis 22:00 Uhr

Sie haben Fragen zur Absicherung Ihrer Immobilie, zur Erbengemeinschaft oder zu Pflichtteilsrechten? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung – diskret, verständlich und rechtlich fundiert.

Täglich bis 22 Uhr telefonisch erreichbar – sprechen Sie mit einem unserer erfahrenen Anwälte.

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Verteilungstestament – wer ist Erbe bei der Zuwendung von Einzelgegenständen?

Einen der größten Konfliktherde im Erbrecht stellt ein so genanntes Verteilungstestament dar, wenn  Erblasser in ihrem Testament keine Erben benennen, sondern nur einzelne Gegenstände an Einzelpersonen zuwenden. Ob damit eine Erbeinsetzung, eine Erbeinsetzung nach Quoten oder die Geltung der gesetzlichen Erbfolge mit Anordnung von Vermächtnissen und/oder Teilungsanordnungen usw. gemeint ist, ist Auslegungsfrage.

  • 2087 II BGB sieht vor, dass der Bedachte, dem nur einzelne

Gegenstände zugewendet sind, im Zweifel nicht Erbe, sondern nur Vermächtnisnehmer sein soll (BayObLG, BeckRS 1990, 30887932).

Nach der Rechtsprechung soll nur ein Alleinerbe bestimmt sein , wenn der Wert des zugewendeten Einzelgegenstands den Wert des Restnachlasses „ganz erheblich“ übertrifft, wozu das Wertverhältnis zwischen dem zugewendeten Einzelobjekt und dem restlichen Gesamtnachlass zu bilden ist; in diesen Fällen wird ein „Gesamtverfügungswille“ des Erblassers erkennbar.

Erreicht der Wert des Einzelgegenstands die 80 %-Grenze im Verhältnis zum Gesamtnachlasswert, nimmt die Rechtsprechung in der Regel eine Alleinerbeinsetzung an (BGH, ZEV 2000, 195: 84 %; BayObLG, NJW-RR 2000, 888; OLG Celle, BeckRS 2002, 30273735: 83 %).

Ihr Testament sollte in keinem Fall den Erben oder möglichen Vermächtnisnehmern Streitpotenzial dazu geben , Ihren Willen auszulegen. Ihr  Testament muss Ihren Willen klar und ohne Widerspruch zum Ausdruck bringen.

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Namensänderung eines Kindes

Häufig werden wir  um Hilfe bei der Namensänderung eines Kindes gebeten. Grundlage der Namensänderung ist §1618 Einbenennung BGB .

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert kurz die Rechtslage . Die Mutter des Kindes, über dessen Namen vorliegend gestritten wird, hat sich vom Vater des Kindes scheiden lassen und erneut geheiratet; dabei haben die Ehegatten den Namen des Mannes als Ehenamen bestimmt, § 1355 I BGB. Das Kind lebt im Haushalt der Ehegatten und trägt den Namen seines Vaters. In einem solchen Fall ermöglicht § 1618 S. 1 BGB, dass der Elternteil und sein neuer Ehegatte dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehenamen erteilen können (Einbenennung). Weil das Kind bislang den Namen seines Vaters trägt, ist hierzu dessen Einwilligung erforderlich, § 1618 S. 3 BGB. Diese kann ersetzt werden, wenn die Einbenennung zum Wohl des Kindes erforderlich ist, § 1618 S. 4 BGB.

Der BGH hat 2023 hierzu aktuell entschieden. Die Ersetzung der Zustimmung des Kindesvaters  ist zwar auch weiterhin nur möglich, wenn durch die Namensdifferenz eine Belastung des Kindes ausgelöst wird, die über die typischerweise mit der Einbeziehung in eine Stieffamilie verbundenen Schwierigkeiten hinausgeht. Es reicht das Bedürfnis des Kindes nach einer namensmäßigen Integration in die Stieffamilie oder der Wunsch nach Namensübereinstimmung mit hinzugetretenen (Halb-)Geschwistern nicht aus.

Der BGH  ändert seine Rechtsprechung und fordert für die Namensänderung keine Kindeswohlgefährdung mehr. Der Anwalt für Familienrecht erläutert, erforderlich ist eine Einbenennung bereits dann sein, wenn sie die bislang nicht oder nicht zufriedenstellend erfolgte Integration des Kindes in seine neue Familie fördern kann, weil das Kind beispielsweise erheblich darunter leidet, dass ihm bei gleichzeitiger Einbenennung eines Halbgeschwisters die Einbenennung nicht gestattet wird, und diese Ungleichbehandlung als Zurücksetzung empfindet (OLG Bamberg NJW-RR 2008, 1243).

Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gilt dies  umso mehr, wenn die Einbenennung sogar zur Besserung oder Linderung einer physischen oder psychischen Erkrankung des Kindes beitragen kann, die aufgrund der empfundenen Unsicherheiten und Unregelmäßigkeiten ausgebrochen ist oder sich verschlimmert hat. Hierzu muss, so der Anwalt für Familienrecht , im Antrag ausführlich erläutert werden.

Der BGH hat 2023 auch die Möglichkeit der Einbenennung mit einem unechten Doppelnamen des Kindes ermöglicht: „  Bei Vorliegen der Erforderlichkeit einer Einbenennung muss aus Gründen der Verhältnismäßigkeit stets die in § 1618 S. 2 BGB geregelte additive Einbenennung, die zu einem unechten Doppelnamen des Kindes führt, als milderes Mittel erwogen werden. Denn in diesem Fall bleibt das Kind einerseits namensmäßig mit dem namensgebenden Elternteil verbunden und kann andererseits trotzdem sichtbar in seine neue Familie eingegliedert werden.“

Der Fachanwalt für Familienrecht  weist darauf hin, wenn  die Einwilligung in eine Namensersetzung gem. § 1618 S. 1 BGB ersetzt werden, müssen Gründe vorliegen, die über die additive Einbenennung hinaus gerade den vollständigen Namenswechsel erfordern .Genügt hingegen die additive Einbenennung den Belangen des Kindes, so darf die Einwilligung des namensgebenden Elternteils  nur insoweit ersetzt werden. Hierauf muss im gerichtlichen Antrag geachtet und umfassend vorgetragen werden .

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Mietzinsbindung erfolgreich umgehen mit dem ,,Kellertrick“

Wir haben regelmäßig Mandanten und  Vermieter, die nach Wegen suchen, eine  ,,Mietpreisbremse“ zu umgehen. Der Fachanwalt für Mietrecht empfiehlt  die  separate Vermietung von Wohnung und Garage oder Keller.  Der BGH hat eine solche Vertragsgestaltung im Jahr 2023 für wirksam erachtet.

Die Vermietung  von Wohnung und Kellerräume an den selben Mieter in verschiedenen Verträgen ist grundsätzlich zulässig und zwar unabhängig davon, ob die regionale  Verkehrsanschauung Wohnung und Keller im Mietshaus als zusammengehörig betrachtet. Der Anwalt für Mietrecht erklärt, unterschiedliche Mietzinsen  und Regelungen zur  Mieterhöhung ( z.B. Staffelmiete ) Kündigungsverzicht und verschiedene Kündigungsfristen können geregelt werden.

Mit einer guten  Vertragsgestaltung kann der Vermieter eine die  zulässige höchst Wohnungsmiete mit einem z.B.  jährlich steigerndem völlig überhöhten Mietzins  für einen Kellerraum ,,kombinieren“, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Mietverträgen im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Zertifizierte Mediatorin

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Abmahnkosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vermeiden

Regelmäßig berät unser  Anwalt für Wettbewerbsrecht Mandanten bei der Abwehr von Abmahnkosten. Was müssen Sie wissen und beachten?

Nach dem Urteil des Landgerichtes Dessau Roßlau vom 11.01.2017  handelt derjenige gewerblich, der monatlich 15-25 Verkäufe tätigt und auf einer Internet-Plattform mit Hilfe einer professionell gestalteten Seite Artikel anbietet.

Wer gleichzeitig mehrere Anzeigen schaltet und / oder  gleichartige Artikel in mehreren Mengen anbietet , lässt den  Rückschluss darauf zu, dass es sich um keinen haushaltstypischen Verkauf mehr handelt, so dass der Verkäufer unter Gesamtwürdigung der vorgetragenen und erkennbaren Umstände als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist.

Der   Anwalt für Wettbewerbsrecht betont, ein solcher gewerblicher Verkäufer ist verpflichtet, die nach § 5 TMG notwendigen Pflichtangaben zum Impressum anzugeben und beim Verkauf bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern eine Widerrufsbelehrung in gesetzlich vorgeschriebener Form zu verwenden.

Wer diese Pflichten nicht erfüllt, kann abgemahnt werden gem § 13 UWG Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung.

Er trägt gem § 13 Abs 3 UWG  auch die Abmahnkosten“ (3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, kann der Abmahnende vom Abgemahnten Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.“

Der Abmahner kann zudem Erstattung von Dokumentations- und Testkaufkosten verlangen, vgl. Köhler/Bornkamm, 35. Auflage 2017, § 12 UWG, Rn. 2.123.

Diese Kosten sind auf der Grundlage des Gegenstandswertes abzurechnen. Dieser hat eine Spanne von € 5.000,00- 50.000,00.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Rechten aber auch Pflichten bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht    im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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gez. M. Peper
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Ansprüche bei Beendigung einer Lebensgemeinschaft

Wenn eine Lebensgemeinschaft endet, sind die Folgen oft ebenso tiefgreifend wie bei einer Scheidung – emotional wie wirtschaftlich. Doch während das Eherecht klare Regelungen für den Fall der Trennung bereithält, fehlt es bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften an vergleichbaren gesetzlichen Vorgaben. Das kann zu Unsicherheiten und Streit führen – insbesondere dann, wenn gemeinsame Investitionen, Kredite oder unklare Geldflüsse im Spiel sind.

Keine gesetzliche Grundlage wie bei der Ehe

Im Gegensatz zur Ehe ist die Lebensgemeinschaft gesetzlich nicht geregelt. Es gibt keine „Ehe light“. Selbst bei langjährigem Zusammenleben, gemeinsamen Kindern und klassischer Rollenverteilung (etwa Haushalt und Kinderbetreuung) gelten keine familienrechtlichen Schutzvorschriften. Es besteht kein Anspruch auf Unterhalt, kein Zugewinnausgleich, keine automatische Vermögensbeteiligung.

Was gehört wem nach der Trennung?

Nach der Trennung behält grundsätzlich jeder das Eigentum an dem, was er oder sie in die Partnerschaft eingebracht oder währenddessen allein erworben hat. Auch wenn ein Partner überwiegend bezahlt und der andere gespart hat, entsteht daraus kein Anspruch auf Ausgleich.

Darlehen oder Schenkung? Vorsicht bei Geldflüssen

Finanzielle Unterstützungen innerhalb der Partnerschaft führen nach der Trennung häufig zu Streit. Die zentrale Frage: Handelte es sich um ein Darlehen oder eine Schenkung?

Ein Rückzahlungsanspruch besteht nur, wenn klar nachweisbar ist, dass das Geld als Darlehen mit Rückzahlungsverpflichtung gewährt wurde. Deshalb ist bei größeren Beträgen dringend zu empfehlen, einen schriftlichen Darlehensvertrag aufzusetzen.

Alltägliche Ausgaben sind nicht rückforderbar

Ausgaben für alltägliche Bedürfnisse – etwa Lebensmittel, Freizeit, Mietanteile oder Urlaube – gelten als Beiträge zur gemeinsamen Lebensführung und sind grundsätzlich nicht rückforderbar. Diese Leistungen wurden typischerweise in der Erwartung einer andauernden Partnerschaft erbracht.

Außergewöhnliche Zuwendungen können zurückgefordert werden

Anders sieht es bei größeren, zweckgebundenen Investitionen aus – etwa beim gemeinsamen Hauskauf. Wenn solche Zuwendungen in der Erwartung des Fortbestands der Lebensgemeinschaft geleistet wurden, kann bei deren Scheitern ein Rückforderungsanspruch bestehen. Die rechtliche Grundlage hierfür liefert die sogenannte „Zweckverfehlung“.

Keine Vergütung für Haushaltsführung

Auch wer jahrelang den Haushalt geführt, gekocht, geputzt oder den Garten gepflegt hat, hat keinen Anspruch auf Ausgleich. Solche Tätigkeiten gelten – ohne ausdrücklich geschlossenen Vertrag – als unentgeltlich. Die Rechtsprechung ist in der Zuerkennung nachträglicher Vergütungen sehr zurückhaltend.

Lassen Sie sich beraten – bevor es zu spät ist

Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, bereits während einer Lebensgemeinschaft klare vertragliche Regelungen zu treffen – besonders bei gemeinsamen Anschaffungen, Immobilien oder finanziellen Unterstützungen. Unsere Kanzlei berät Sie hierzu kompetent und diskret.

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