Digitales Erbe – Facebook, Google & Co.
Digitales Erbe – Warum Facebook, Google & Co. heute zur unverzichtbaren Nachlassplanung gehören
Der digitale Nachlass ist längst kein Randthema mehr, sondern ein Kernbereich moderner Nachlassgestaltung. Während früher Bankkonten, Immobilien und persönliche Dokumente den Erbfall bestimmten, umfasst das Vermögen eines Menschen heute zahlreiche digitale Positionen: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, digitale Verträge, Kryptowährungen, Online-Depots, Streaming-Abos, digitale Zahlungsmittel und berufliche Accounts. Diese digitale Lebenswirklichkeit prägt mittlerweile nahezu jeden Nachlass. Das Erbrecht trägt dieser Entwicklung mit dem traditionellen Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge Rechnung. § 1922 Abs. 1 BGB bestimmt, dass das Vermögen als Ganzes übergeht – und damit auch sämtliche digitalen Daten, Zugänge und Rechte, die der Erblasser zu Lebzeiten begründet hat.
Für Erblasser bedeutet dies, dass sie frühzeitig festlegen müssen, wer nach dem Tod Zugriff auf digitale Inhalte erhält, welche Daten gelöscht werden sollen und wie wertgebundene digitale Positionen – etwa Kryptowährungen – verwaltet werden sollen. Für Erben eröffnet sich hingegen ein komplexes Feld aus technischen Barrieren, datenschutzrechtlichen Besonderheiten und organisatorischen Herausforderungen. In vielen Fällen wird erst Monate später erkennbar, welche digitalen Vermögenswerte existieren, weil Passwörter fehlen oder Vorsorgeaufzeichnungen nicht erstellt wurden. Das digitale Erbe ist daher ein zentraler Bestandteil moderner, verantwortungsvoller Nachlassplanung.
Digitale Konten und Daten als vollwertige Vermögenswerte im Nachlass
Erben treten gemäß § 1922 BGB in sämtliche Rechte und Pflichten ein, die der Erblasser online begründet hat. Dazu zählt der Zugriff auf E-Mail-Accounts, die Verwaltung von Social-Media-Profilen, die Abwicklung digitaler Verträge und die Beendigung zahlungspflichtiger Online-Dienste. Wir erleben regelmäßig, dass Abonnements für Cloud-Speicher, Streaming-Dienste, Softwarelizenzen oder Domainregistrierungen nach dem Todesfall weiterlaufen, weil niemand weiß, dass sie existieren. Ohne Vorsorge entstehen schnell unnötige Kosten und rechtliche Unsicherheiten. Noch schwieriger wird es, wenn digitale Vermögenswerte – etwa Kryptowährungen oder Online-Guthaben – vorhanden sind, die ohne Zugangsdaten dauerhaft verloren gehen können. Das zeigt, wie wichtig es ist, die digitale Vermögensstruktur vollständig zu dokumentieren.
Technische Hürden und datenschutzbedingte Barrieren beim Zugriff auf digitale Konten
Obwohl Erben rechtlich die Position des Erblassers übernehmen, verweigern digitale Plattformen in der Praxis häufig den Zugang zu Konten. Betreiber berufen sich auf Datenschutzrichtlinien, technische Sicherungssysteme oder interne Vorgaben. Besonders problematisch sind zwei Faktor-Verifizierungen, verschlüsselte Endgeräte und nicht dokumentierte Passwortverwaltungen. Wir setzen uns regelmäßig dafür ein, dass Zugänge freigeschaltet, Daten wiederhergestellt und Betreiber zur Herausgabe verpflichtet werden. Diese Unterstützung ist insbesondere dann notwendig, wenn finanzielle Werte betroffen sind oder laufende Verträge ordnungsgemäß beendet werden müssen.
Vorsorge durch Testament, Vollmacht und digitale Nachlassverfügung
Eine geordnete digitale Nachlassplanung besteht aus drei traditionellen, aber heute unverzichtbaren Säulen. Erstens sollte das Testament ausdrücklich auch digitale Inhalte umfassen. Zweitens ist eine umfassende Vorsorgevollmacht erforderlich, die den Zugriff auf digitale Konten und Daten ausdrücklich einschließt. Drittens bedarf es eines sicheren, strukturierten Passwortmanagements, das die Zugänge für vertrauenswürdige Personen nachvollziehbar dokumentiert. Diese Maßnahmen gewährleisten, dass Erben nicht nur rechtlich, sondern auch technisch handlungsfähig sind. In einer digitalen Nachlassverfügung kann detailliert festgelegt werden, welche Profile gelöscht, in Gedenkzustände versetzt, archiviert oder vollständig entfernt werden sollen und wie mit digitalen Vermögenswerten umzugehen ist. Eine klare Planung entlastet Angehörige und stellt sicher, dass der Wille des Erblassers respektiert wird.
Persönlichkeitsrechte und datenschutzrechtliche Überlegungen im digitalen Nachlass
Auch wenn die datenschutzrechtlichen Regelungen nach dem Tod nicht mehr unmittelbar wirken, bleibt der Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts bestehen. Die digitale Privatsphäre des Erblassers darf nicht verletzt, verändert oder unkontrolliert verbreitet werden. Eine sorgfältige Nachlassplanung dokumentiert daher, wie mit sensiblen Daten, persönlichen Nachrichten, privaten Fotos oder Social-Media-Inhalten umzugehen ist. Damit wird nicht nur rechtliche Klarheit geschaffen, sondern auch der Respekt gegenüber der Persönlichkeit des Verstorbenen gewahrt.
Digitale Vermögenswerte und steuerrechtliche Herausforderungen
Digitales Vermögen unterliegt ebenso der Erbschaftsteuer. Maßgeblich ist nach § 12 Abs. 1 ErbStG der Verkehrswert, der bei Kryptowährungen oder digitalen Depots erheblich schwanken kann. Fehlende Dokumentationen oder unzureichende technische Zugänge führen häufig zu falschen Bewertungen und steuerrechtlichen Nachteilen. Wir stellen sicher, dass sämtliche digitalen Vermögenswerte dokumentiert, eingeordnet und korrekt bewertet werden. Gerade bei Kryptowährungen ist eine lückenlose Aufarbeitung unerlässlich, um steuerrechtliche Risiken zu vermeiden und korrekte Erbschaftsteuererklärungen abgeben zu können.
Digitale Vorsorge ist heute ein Gebot rechtlicher Verantwortung
Das digitale Erbe ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der modernen Nachlassplanung geworden. Wer keine Vorsorge trifft, hinterlässt seinen Erben oft technische, organisatorische und finanzielle Belastungen. Eine klare digitale Nachlassgestaltung schützt Vermögenswerte, verhindert Streit und ermöglicht eine geordnete Abwicklung des Nachlasses. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren digitalen Nachlass vollständig zu erfassen, rechtssicher zu strukturieren und in Ihrem Sinne zu gestalten – mit der Erfahrung und Sorgfalt, die eine moderne, zugleich traditionell aufgebaute Nachlassplanung erfordert.
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gez. Frau M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
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