Wir gestalten Ihre Feststellungserklärung zur Bemessung der Grundsteuer für das Finanzamt für Ihre Wohnung oder Grundstück. Wir übersenden die Erklärung auch über das Elsterportal direkt an das zuständige Finanzamt.
Wir benötigen hierfür Ihre Steuernummer und das Schreiben des Finanzamtes mit der Aufforderung, dass Sie die Feststellungserklärung erstellen sollen. Desweiteren bedarf es eines Grundbuchauszuges, welchen wir aber auch für Sie abfordern können.
Sie können uns die Unterlagen per Post oder per Mail übermitteln. Natürlich können Sie auch kurzfristig einen Besprechungstermin bei uns vereinbaren.
Wir beraten Sie zu Ihrer Feststellungserklärung täglich bis 22 Uhr– bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.
HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de
gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin