Wir gestalten Ihre Feststellungserklärung zur Bemessung der Grundsteuer für das Finanzamt für Ihre Wohnung oder Grundstück.
Gern fertigen wir für Sie die Feststellungserklärung an und übersenden diese über das Elsterportal direkt an das zuständige Finanzamt.
Alles was wir hierfür benötigen ist der Grundbuchauszug, Ihre Steuernummer und das Schreiben des Finanzamtes mit der Aufforderung, dass Sie die Feststellungserklärung erstellen sollen.
Sie können direkt auf unserer Website ein Angebot erstellen lassen.
Wir beraten Sie zu Ihrer Feststellungserklärung täglich bis 22 Uhr– bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.
Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere
HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de
gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin