Der Bundestag hat am 30.06.2017 entschieden, dass auch gleichgeschlechtliche Partner die Ehe schließen können.

Wir empfehlen vor Eheschließung über die Vorteile eines Ehevertrages nachzudenken.

Wir schlagen vor, die Vorteile eines Ehevertrages im Detail mit Ihnen zu beraten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.



M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht