Erbschaftsteuer legal senken: So nutzen Sie Nachlasskosten clever zur Steuerersparnis

Sie müssen Vermächtnisse erfüllen oder Nachlassschulden begleichen? Dann lohnt sich ein genauer Blick auf die Verwertungskosten!

Viele Erben stehen nach dem Erbfall vor einem typischen Problem: Der Nachlass enthält zwar werthaltige Gegenstände – etwa Kunst, Antiquitäten oder Immobilien – aber kein ausreichendes Bargeld, um Vermächtnisse zu erfüllen oder Schulden des Erblassers zu tilgen. Was viele nicht wissen: Die Kosten für die Verwertung solcher Nachlassgegenstände können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden – und zwar in voller Höhe, wenn sie dem Zweck der Nachlassabwicklung dienen.

Steuern sparen mit System: Welche Kosten sind abziehbar?

Als Fachanwälte für Erbrecht stellen wir immer wieder fest, dass hier viel steuerliches Potenzial verschenkt wird. Dabei ist die Rechtslage klar: Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwertung von Nachlassgegenständen zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten oder Vermächtnissen entstehen, mindern die Erbschaftsteuer, wenn sie nachgewiesen und geltend gemacht werden.

Zu den abziehbaren Positionen gehören unter anderem:

  • Beratung durch Kunstsachverständige oder Gutachter
  • Lagerkosten für wertvolle Nachlassgegenstände
  • Auktions- und Verwertungskosten
  • Transport- und Versicherungskosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Verwertung
  • Notariatskosten oder Rechtsberatungskosten zur Nachlassabwicklung

Wichtig: Diese Kosten müssen kausal mit der Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten (z. B. Vermächtnisse, Schulden, Pflichtteilsansprüche) verbunden sein – nicht mit der freiwilligen Veräußerung zum Zweck der Gewinnrealisierung.

Beispiel aus der Praxis: Wie Nachlassverwertung steuerlich hilft

Ein aktueller Fall verdeutlicht die Möglichkeiten: Der Erblasser hatte mehrere Vermächtnisse zugunsten Dritter angeordnet, verfügte aber zum Todeszeitpunkt nicht über ausreichende liquide Mittel. Die Erben sahen sich gezwungen, Kunstgegenstände aus dem Nachlass zu veräußern, um diese Vermächtnisse zu erfüllen.

Die dabei angefallenen Kosten – vom Kunstgutachten über Lagerung bis zur Auktionsgebühr – wurden steuerlich geltend gemacht und vom Nachlasswert abgezogen. Das Ergebnis: eine spürbare Reduzierung der Erbschaftsteuerbelastung.

Aber Achtung: Das Finanzamt rechnet diese Kosten nicht automatisch an!

Wer schweigt, zahlt drauf. Das Finanzamt berücksichtigt nur auf Antrag die Nachlassverwertungskosten. Deshalb gilt: Sämtliche Aufwendungen müssen exakt dokumentiert, belegt und im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung substantiiert vorgetragen werden. Eine pauschale Geltendmachung genügt nicht.

Unsere Kanzlei ist auf das Erbrecht spezialisiert – mit jahrzehntelanger Erfahrung und hoher Durchsetzungskraft. Wir wissen, wie man Nachlasskosten steuerlich richtig aufbereitet und gegenüber dem Finanzamt geltend macht.

Sie haben Fragen zur Nachlassverwertung, zur Erbschaftsteuer oder zur Erfüllung von Vermächtnissen? Wir beraten Sie bundesweit, persönlich oder telefonisch– täglich bis 22 Uhr.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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