Nach dem Rahmen Beschluss der EU vom 24.2.2005 werden Geldbußen und Geldstrafen in den Europäischen Staaten gegenseitig anerkannt. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld einen Betrag von 70 € übersteigt. Außer Irland haben alle europäischen Staaten diesen Beschluss anerkannt. In Österreich ist der Mindestbetrag für die Geldbuße auf 25 € herabgesetzt.
Soweit Sie über europäische Bußgelder zum Beispiel durch Ihr Mietwagen Unternehmen informiert werden, sollten Sie sich sofort wehren. Nur im Ursprungsverfahren können Einwände gegen die Bußgeld Festsetzung geltend gemacht werden. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 5.12.2019, Beck RS 2019 , 30405 festgestellt.
Da in einigen europäischen Ländern zum Beispiel in den Niederlanden die Halterhaftung gilt, sind alle Einwände dass Sie zum Tatzeitpunkt nicht Halter des PKW waren im Festsetzungsverfahren vor zubringen. Ist der Bescheid rechtskräftig, können im Vollstreckungsverfahren diese Einwände nicht mehr nachhaltig erhoben werden.Sobald Sie einen europäischen Bußgeldbescheid erhalten, stimmen Sie bitte mit uns die Rechtslage ab.
Für Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Sie erreichen unsere
HOTLINE TÄGLICH BIS 22 UHR * WURZEN: 03425 / 90020
HOTLINE TÄGLICH BIS 22 UHR * LEIPZIG: 0341 / 9838980
M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin