Wir werden sehr häufig für Mandanten tätig, die mit einem falschen oder veralteten SCHUFA Eintrag belastet sind. Wir erläutern Ihnen, wie Sie sich gegen solche Einträge wehren können. Die Schufa ist eine auf Gegenseitigkeit arbeitende Gemeinschaftseinrichtung der Kreditinstitute und der kreditgebenden Wirtschaft zum Zwecke der Kreditsicherung. Sie speichert in Personenkarteien Nachrichtenmaterial über aufgenommene Kredite und deren Abwicklung sowie über andere für die Kredit- und Zahlungsfähigkeit von Kreditnehmerin ihr wichtig erscheinende Umstände. (AG Bielefeld, Urt. v. 02.10.2001 – 41 C 549/01)
I. Klage wegen Scores
Wenn die Schufa wegen des Scores verklagt werden soll, muss begründet werden, warum der Wert falsch ist. Dies ist allerdings schwierig, da die Berechnungsmethode ein Geschäftsgeheimnis der Schufa ist. Trotz dieser Intransparenz stärkt der BGH das Geschäftsmodell. Sie ist nicht verpflichtet, preiszugeben, wie sich der Score berechnet. (BGH Urt. v. 20.01.2014 – VI ZR 156/13). Ohne Kenntnis der Berechnungsmethode ist es wenig wahrscheinlich, erfolgreich gegen den Schufa Score zu klagen.
II. Klage wegen negativem Eintrag
Die Klage wegen eines negativen Eintrags kann Erfolgschancen haben bei einer Verletzung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) oder auch bei einem Verstoß gegen das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).
Ein Eintrag verstößt gegen die Datenschutzbestimmungen, wenn:
- der Schuldner die offene Forderung bereits beglichen hat,
- der Verbraucher nicht mind. 2 schriftliche Mahnungen erhalten hat,
- Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde,
- kein Mahnbescheid den negativen Schufa-Eintrag angekündigt hat.
III. Klage wegen falscher Daten
Hat die Schufa falsche Informationen gespeichert, besteht ein Anspruch auf Löschung des falschen Schufa Eintrags. Dieser besteht bei:
- falschen Einträgen (bspw. Personenverwechslung, eingetragene Forderung existiert nicht mehr),
- fehlerhafte Einträge (bspw. zu hoch angesetzte Forderung),
- veraltete Forderungen, die der Verbraucher bereits vollständig beglichen hat,
- strittige Forderungen, gegen die der Verbraucher Widerspruch bei seinen Gläubigern eingelegt, hat.
IV. Korrektur / Außergerichtlich
Besteht ein Löschungsanspruch kann eine schriftliche Beschwerde eingereicht werden, in wel cher die Korrektur bzw. Löschung der Daten gefordert wird.
Wir empfehlen:
- den Widerruf einer unrichtigen Meldung an die Schufa an das Unternehmen,
- die Aufforderung der Löschung eines unrichtigen negativen Schufa-Eintrags.
V. Klage
Kommt es nicht zu einer außergerichtlichen Lösung kann gegen einen Schufa-Eintrag Klage erhoben werden.
Wir schlagen vor, Ihre Möglichkeiten für eine Bereinigung Ihrer Schufa Tabelle im Detail mit Ihnen zu beraten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.
M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
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