Wir zitieren die LVZ am 02.02.2023.

Verspätungszuschläge und Geldstrafen drohen

Nichtsdestotrotz können die Finanzämter bereits ab Februar Verspätungszuschläge erheben. Das wären je angefangenen Monat Fristüberschreitung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro. Damit könnten beispielsweise für drei Monate 75 Euro zusammenkommen. „Ob und inwieweit die Finanzämter davon Gebrauch machen, entscheiden sie vor Ort in jedem Einzelfall individuell. Eine Weisung gibt es dazu in Sachsen nicht“, erklärt das Finanzministerium in Dresden.

Bei Boykott schätzt der Fiskus das Eigentum.

Im Ernstfall können aber nicht nur Verspätungszuschläge drohen, sondern auch Bußgelder von bis zu
25 .000 Euro. Wer partout keine Meldung für die neue Grundsteuer abgeben will und das gesamte Verfahren boykottiert, muss außerdem mit einer Schätzung rechnen – bei erheblichem Zeitverzug werden die Finanzämter also selbst aktiv und übernehmen die Feststellungserklärung. Darauf sollten es die Betreffenden aber lieber nicht ankommen lassen, warnt das Finanzministerium: „Schätzungen beim Finanzamt sind meist für die Steuerpflichtigen nicht optimal.“ Mit anderen Worten: Sie fallen häufig zu deren Ungunsten aus.

Eine  Fristverlängerung  zur Vermeidung von Verspätungszuschläge und Geldstrafen kann auch jetzt noch  ersucht werden.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin