Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einer Flugannullierung und bei Nichtbeförderung eine sog. Ausgleichszahlung vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Je nach Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen beträgt diese Ausgleichszahlung bis zu 600 € pro Fluggast.
Leider zahlen manche Fluggesellschaften die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungen nur sehr zögerlich. Daher muss in vielen Fällen Klage erhoben werden.
Vor der Einreichung einer Klage sollte der geschädigte Fluggast seinen Anspruch beziffern und schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern, da er ansonsten im Falle eines Anerkenntnisses die Prozesskosten zu tragen hat.
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Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht