In Sachsen fehlen immer noch ein großer Teil der Meldungen. Laut dem Finanzministerium haben trotz einer Fristverlängerung bislang lediglich 68 Prozent der Betroffenen ihre Unterlagen eingereicht.
Wenn die jetzt abgelaufene Frist versäumt wird, muss nicht sofort eine Strafe verhängt werden, erklärt Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU). Zunächst soll es in den kommenden Wochen eine Erinnerung geben, dass die Abgabe längst fällig gewesen ist. Wird die Erklärung trotzdem nicht nachgereicht, könnten allerdings Verspätungszuschläge ausgesprochen werden: Das wären je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro.
Für die Säumigen gibt es noch einen weiteren, entscheidenden Haken: Im Ernstfall dürfen die Finanzämter eine Schätzung für die Grundsteuer vornehmen. Darauf sollten es Betroffene lieber nicht ankommen lassen, warnt Vorjohann: „Schätzungen beim Finanzamt sind meist für die Steuerpflichtigen nicht so optimal.“ Zugleich macht der Finanzminister klar, dass es keine weitere Fristverlängerung geben wird: „Die sächsischen Kommunen sind dringend auf die Steuereinnahmen angewiesen, um weiterhin Schulen, Straßen oder Kultureinrichtungen finanzieren zu können.“
Verbände rufen zum Einspruch gegen erste Bescheide auf. Auch der Eigentümerverband „Haus & Grund“ fordert zum Widerspruch auf: „Es ist ratsam, die Grundstücks-Neubewertungen genauestens zu prüfen und auch anzuzweifeln“, sagt der sächsische Verbandspräsident René Hobusch. Hat die Gemeinde die Steuer auf Grundlage ihrer Hebesätze erstmal festgelegt, lässt sich nur sehr schwer dagegen ankommen.
Der Eigentümerverband „Haus & Grund“: „Wir halten einige Punkte, beispielsweise das Zustandekommen der Bodenrichtwerte, für bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht prüft dann in letzter Instanz, also zuvor die Finanzgerichte.“
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gez. M. Peper
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