Änderung der Steuer- Jahressteuergesetz 2022

Der Bundestag hat am 2. Dezember mit dem  Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) ein ganzes Bündel von Steuerrechtsänderungen auf den Weg gebracht. Der Bundesrat soll am 16. Dezember zustimmen.

Die Übertragung von Immobilien könnte teurer werden, da das Bewertungsgesetz (BewG) bezüglich der Erbschaft- und Schenkungsteuer geändert wird. Bei der Wertermittlung von Immobilien könnte der steuerliche Wert ab dem 1.1.2023 höher angesetzt werden müssen. Die Freibeträge für Schenkung und Erbschaft sollen nicht erhöht werden.

Es ist deshalb ratsam , bei Grundstücksübertragungen Schenkungen zu vermeiden. Hierzu ist erforderlich, alle möglichen Gegenleistungen zu berücksichtigen und im Vertrag ausreichend zu regeln. Andernfalls würden durch erhöhte Immobilienbewertungen die für zehn Jahre geltenden Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer regelmäßig überschritten mit der hiermit verbundenen Steuerlast

Weitere entlastende Regelungen sind:

Die lineare Abschreibung (lineare AfA) von Wohngebäuden wird ab dem 1.1.2023 von zwei Prozent auf drei Prozent erhöht.

Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen sind rückwirkend ab Jahresanfang 2022 steuerfrei.

Die Umsatzsteuer von 19 Prozent entfällt für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt-Peak (kWp) und von Stromspeichern.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
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