Erben ist per se immer gut. Es bedeutet Vermehrung des eigenen Vermögens und das ist immer
vorteilhaft. Jedoch können mit der Vermögensvermehrung umfangreiche Pflichten verbunden sein.
Diese möchten wir Ihnen darstellen.


1. Erbe annehmen oder ausschlagen
Die Ausschlagung der Erbschaft ist nur in einer Frist von 6 Wochen nach dem Erbfall und Kenntnis vom
Erbfall und Kenntnis von der Erbenstellung möglich. Oft ist es innerhalb von 6 Wochen nicht möglich,
Belastungen des Nachlasses feststellen die den Nachlasswert übersteigen.
Soweit Sie die Erbschaft annehmen und erst im Nachgang feststellen, dass die Verbindlichkeiten des
Erblassers höher waren als sein Vermögen kann die Annahme der Erbschaft ohne schuldhaftes
verzögern angefochten werden. Hierfür steht Ihnen der Fachanwalt für Erbrecht zur Verfügung.


2. Erbnachweis
Für Ihren Ausweis als Erbe benötigen Sie einen Erbschein. Dieser ist am Nachlassgericht zu
beantragen, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte.


3. Erbschaftssteuer
Nach den gesetzlichen Vorgaben muss der Erbe Steuern auf sein Erbe entrichten.
Das Gesetz regelt hierzu umfangreiche Freibeträge. Über diese kann Sie der Fachanwalt für Erbrecht
informieren. In jedem Fall müssen Sie sich erkundigen, ob die Erbschaft Ihre Freibeträge übersteigt und
welche Erklärungen gegenüber dem zuständigen Finanzamt abgegeben werden müssen.


4. Grundbuchumschreibung
Die Umschreibung des Grundbuches ist kostenpflichtig. Der Erbe hat den Vorteil, dass er seine
Erbenstellung im Grundbuch zwei Jahre nach dem Erbfall kostenfrei eintragen lassen kann. Der Antrag
auf Grundbuchumschreibung kann bereits mit dem Erbscheinantrag verbunden werden.


5. Versicherung des Objektes
Die Versicherung des Objektes dient Ihrer Absicherung vor Feuer und anderen Elementarschäden. Hier
sollten Sie kurzfristig den Versicherungsschutz prüfen und absichern.


6. Prüfung und Abänderung bestehender Verträge
Als Erbe haben Sie das Recht, bestehende Verträge auf deren Aktualität zu prüfen. Hiervon sind u.a.
Mietverträge, Hausverwalterverträge, Versicherungsverträge und Stellplatzverträge umfasst. Des
Weiteren müssen Sie organisieren, dass Zahlungen von Mietern oder anderen Nutzungsberechtigten
Ihnen zugehen.


Als Erbe ist es wichtig, umfassend informiert zu sein. Sie müssen gesetzliche Fristen beachten,
rechtliche Regelung und steuerliche Forderungen kennen und natürlich beachten. Des Weiteren sind
Vermögensfragen zu klären. Hierfür steht Ihnen der Fachanwalt für Erbrecht kompetent zur Seite.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin