Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat aktuell am 12.10.2022 entschieden. Ein Verkehrsteilnehmer hatte mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,85 Promille in einer lang gezogenen Linkskurve einer Autobahnüberleitung die Kontrolle über den Pkw verloren und ist gegen einen Baum geprallt. Die Versicherung lehnte einen Schadensausgleich ab. Sie begründete den Unfall mit einem Alkoholabhängigen Geschehensverlauf und einem alkoholursächlichen schweren Fahrfehler des Versicherungsnehmers.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat die Auffassung der Kfz Versicherung bestätigt und diese zu einer Kürzung der Versicherungsleistung – die im Einzelfall auch auf Null – , berechtigt
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
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