Sachsen wendet ab dem 03.7.2020 den neuen Bußgeldkatalog mit höheren Strafen für Raser vorerst nicht mehr an.
Sachsen folgt damit einer Empfehlung des Bundes. Bayerns Innenminister Herrmann erklärte, man werde bei Ordnungswidrigkeiten zur alten Rechtslage zurückkehren. Auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, Brandenburg und gaben am 03.07.2020 bekannt, wieder den alten Bußgeld-Katalog anzuwenden.
Besonders hatten die verschärften Fahrverbote für Kritik gesorgt. Dabei drohte jedem Autofahrer, der nach Abzug der Toleranz mit 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts zu schnell geblitzt wurde, ein Monat Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg. Hauptaugenmerk der neuen Bußgeldverordnung sollte der verstärkte Schutz von Fußgängern und Radfahrern sein.
Nach Auffassung des ADAC sind nicht nur die neuen Fahrverbote, sondern alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020 insgesamt nichtig. Diese Rechtsauffassung vertreten immer mehr Experten aufgrund der engen Beziehung zwischen Bußgeld und Fahrverbot.
ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand erklärt : „Die Nichtigkeit aufgrund der Verletzung des Zitiergebotes betreffen nach unserer Einschätzung alle Änderungen des Bußgeldkataloges vom 28. April 2020.“
Achtung – Hiervon nicht betroffen sind die Verhaltensregeln der StVO etwa in Bezug auf den Schutz von Radfahrern.
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gez. M. Peper Fachanwältin für Erbrecht Zertifizierte Mediatorin Fachanwältin für Familienrecht