Maklervertrag – qualifizierte Allein-Auftragsklausel unwirksam.
Regelmäßig werden uns Maklerverträge vorgelegt, die eine Allein-Auftragsklausel enthalten. Der Makler möchte erreichen, dass der Auftraggeber sämtliche Kauf Interessenten an den Makler verweisen muss. Diese Formular mäßige Verweisungsklausel in einem vom Makler vorgelegten Vertrag ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung unwirksam, OLG Hamm in NJW 2021,441.
Des Weiteren gibt es immer noch Maklerverträge mit qualifizierten Allein Auftragsklausel die unbefristet sind. Dies stellt nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung einen Verstoß gegen das Knebelungsverbot dar. Dieser Vertrag ist gemäß Paragraph 138 BGB unwirksam, KG 14.4.2021 Beck RS 2021,47688.
Als Immobilien Käufer und Verkäufer ist es wichtig, umfassend informiert zu sein. Sie müssen Vorkaufsrechte beachten und rechtliche Regelung und steuerliche Forderungen kennen. Hierfür steht Ihnen der Fachanwalt kompetent zur Seite.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
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