Wollen Sie Ihr Tier absichern, müssen Sie ein wirksames Testament errichten. Man kann ein Tier nicht als Erbe einsetzten. Bestimmen Sie eine vertraute Person zu Ihrem Erben . Im Testament können Sie dem Erben die Auflage erteilen, Ihr Tier solange es lebt zu pflegen. Sie können die Tierhaltung genau bestimmen, z.B. welches Futter Ihr Tier wann bekommt.
Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dass es Ihrem Tier gut geht, bestimmen Sie einen Testamentsvollstrecker. Dieser kontrolliert, dass der Erbe die Pflege und Versorgung des Tieres veranlasst. Kümmert sich der Erbe nicht um Ihr Tier, kann der Testamentsvollstrecker den Erben verklagen.
Wollen Sie Ihr Haustier absichern? Gerne beraten wir Sie.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
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