Wollen Sie Ihr Tier absichern, müssen Sie ein wirksames Testament errichten. Man kann ein Tier nicht als Erbe einsetzten. Bestimmen  Sie eine vertraute Person zu  Ihrem Erben . Im Testament können Sie dem Erben  die Auflage erteilen, Ihr Tier solange es lebt  zu pflegen. Sie können die Tierhaltung  genau bestimmen, z.B. welches Futter Ihr Tier wann bekommt.

Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dass es Ihrem Tier gut geht, bestimmen  Sie einen Testamentsvollstrecker. Dieser kontrolliert, dass der Erbe die Pflege und Versorgung des Tieres veranlasst. Kümmert sich der Erbe nicht um Ihr Tier, kann der Testamentsvollstrecker den Erben verklagen.

Wollen Sie Ihr Haustier absichern? Gerne beraten wir Sie.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Testamentsgestaltung im Detail zu beraten

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin