Mietzinsbindung erfolgreich umgehen mit dem ,,Kellertrick“
Wir haben regelmäßig Mandanten und Vermieter, die nach Wegen suchen, eine ,,Mietpreisbremse“ zu umgehen. Der Fachanwalt für Mietrecht empfiehlt die separate Vermietung von Wohnung und Garage oder Keller. Der BGH hat eine solche Vertragsgestaltung im Jahr 2023 für wirksam erachtet.
Die Vermietung von Wohnung und Kellerräume an den selben Mieter in verschiedenen Verträgen ist grundsätzlich zulässig und zwar unabhängig davon, ob die regionale Verkehrsanschauung Wohnung und Keller im Mietshaus als zusammengehörig betrachtet. Der Anwalt für Mietrecht erklärt, unterschiedliche Mietzinsen und Regelungen zur Mieterhöhung ( z.B. Staffelmiete ) Kündigungsverzicht und verschiedene Kündigungsfristen können geregelt werden.
Mit einer guten Vertragsgestaltung kann der Vermieter eine die zulässige höchst Wohnungsmiete mit einem z.B. jährlich steigerndem völlig überhöhten Mietzins für einen Kellerraum ,,kombinieren“, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
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