Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Entscheidung vom 17.03.2021 die Alkoholgrenze für die Anordnung der MPU auf 1,1 Promille herabgesetzt. Die Grenze lag mal bei 2,0 Promille.
Die Anordnung ist nur dann nicht möglich , wenn Ausfallerscheinungen beim Fahrer festgestellt werden.

Was sind typische Ausfallerscheinungen? Generell sind typische Ausfallerscheinungen all diese Verhaltensweisen, welche von einem fahrtüchtigen Fahrer abweichen z.B:

  • Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns (LG Hechingen, Beschl. v. 22.06.2020)
  • Verwechseln von Dokumenten (LG Hechingen, Beschl. v. 22.06.2020)
  • Unbesonnenes Benehmen bei der Polizeikontrolle, insb. Lallen und Lachen (OLG Hamm VRS 46, 134; OLG Celle, Blutalkohol 1974, 61)
  • Erhöhte Lichtempfindlichkeit
  • Lange Reaktionszeiten

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entscheiden:
Es ging um einen Autofahrer (Kläger), welcher 2016 betrunken Auto gefahren ist. Dieser hat trotz eines Alkoholpegels von 1,3 Promille keine Ausfallerscheinungen gezeigt. Dies nahm die Stadt Kassel als Grund für die Forderung einer bestandenen MPU, um weitere Fahrten unter Alkoholeinfluss zu verhindern. Der Kläger begehrt die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne bestandene MPU.

Das Bundeverwaltungsgericht verwies auf den § 13 Satz 1 FeV. Demnach kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die auf einen Alkoholmissbrauch hinweisen. Dies entnimmt das Gericht aus dem Umstand, dass der Fahrer trotz hohem Blutalkoholgehalt keine Ausfallerscheinungen zeigte.
Das Bundeverwaltungsgericht stellt nach aktuellem Wissenschaftsstand fest, dass eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille reicht, um eine außergewöhnliche Alkoholgewöhnung nachzuweisen.

Wann ist ein Alkoholpegel von 1,1 Promille erreicht? Für einen durchschnittlichen Erwachsen (80 Kg bei einer Größe von 1.80m) reichen dafür schon 5 kleine Biere oder 3 Gläser Wein, möglich wären auch 3 Cocktails. Es ist meist weniger als Sie denken.

Fazit
Dont drink and drive. Wenn doch, dann sollten Sie bei einer Polizeikontrolle deutliche Ausfallerscheinungen zeigen und protokollieren lassen und reden Sie nur mit uns- nie mit der Polizei. Der Führerschein Entzug nach Feststellung eines Blutalkoholgehaltes von mehr als 0,5 Promille droht Ihnen sowieso, jedoch kann grundsätzlich beim Ersttäter eine MPU nicht angeordnet werden.

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M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin