Das entsprechende Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde am 25.10.2022 verkündet.
Arbeitgeber können die Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren , § 3 Nr. 11c EStG. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Arbeitgeber können die Prämie vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 steuerfrei zahlen.
Weitere wichtige Änderung ist , dass der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz von Oktober bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent verringert wird.
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gez. M. Peper
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