Wir alle erinnern uns an die lustige Nachricht über den Lamborghini Probefahrer der nach wenigen Minuten das schöne Gefährt in der Abendsonne gegen die Bäumchen an der B6 vor dem Paunsdorf Center geschreddert und dabei zwei Bäume entwurzelt und einen dritten frontal angefahren hatte.
Das OLG Dresden, AZ 13 U 2371/22 hat nun am 16. August 2023 für alle Beteiligten nicht so lustig entschieden, dass das Zurverfügungstellen eines Pkw im Rahmen der Probefahrt ein Mietverhältnis begründet. In diesem verjähren leider alle Ansprüche innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache sprich des Pkw, gem. § 548 BGB.
Bitte beachten Sie in Ihrem Autohaus für Probefahrten diese kurze Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Schäden die der Fahrer gegebenenfalls verursacht hat.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
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