Sie suchen einen Rechtsanwalt für Strafrecht?

Dann suchen Sie die KANZLEI NUSSMANN. Ob Sie die Prüfung Ihres Strafbefehls  wünschen, mit einer Anzeige oder Hausdurchsuchung belastet wurden und Ihre Rechte während der Inhaftierung geltend machen wollen, einfach nur Fragen zum Ermittlungs- oder Strafverfahren haben oder ob Probleme mit einer Geldstrafe aufgetaucht sind,  

Rechtsanwältin Marion Peper
 

berät Sie fachkundig.

Wir haben Mandanten wegen des Verdachtes des Mordes, des Raubes, der räuberischen Erpressung, des Betruges und der Unterschlagung von Sozialbeiträgen erfolgreich vertreten.

Wir sind Ihre Ansprechpartner bei Inhaftierung, Hausdurchsuchung, Abwehr von Strafbefehlen und Strafen bei Körperverletzung.

Wir stehen Ihnen zur Verfügung für:

  • Wir stehen Ihnen zur Verfügung für:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen und der Hausdurchsuchung
  • Prüfung der Voraussetzungen der Untersuchungshaft und Erwirken der Haftbefehlsaufhebung nach Haftbeschwerde
  • Verteidigung im gerichtlichen Verfahren z.B. Einspruch nach Erlass eines Strafbefehls, Vertretung nach Anklageerhebung insbesondere Teilnahme an der Hauptverhandlung, Erwirken der Verfahrenseinstellung
  • Vertretung im Rechtsmittelverfahren
  • Durchsetzung der Rechte eines Geschädigten einer Straftat u.a. Erstatten von Strafanzeigen, Geltendmachung und
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen des Geschädigten, Nebenklage des Geschädigten
  • Beantragung von Pflichtverteidigung – die Staatskasse trägt die Kosten Ihrer Verteidigung im Strafverfahren

Aktuelles aus unserem Blog

Auszug aktueller Gerichtsentscheidungen zum Thema Strafrecht.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch des Angeklagten, […]
Was können Sie tun, wenn Sie Adressat eines […]