Scheidung & Vermögen: Warum ein nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch Ihren Zugewinnausgleich verringern kann!

Viele Ehegatten fordern nach der Scheidung zu viel Zugewinnausgleich – und wissen nicht, dass ein stiller Pflichtteilsanspruch ihre Forderung massiv kürzen kann. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Fehler vermeiden und mit kluger Strategie Ihr Vermögen schützen.

Was bedeutet Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich regelt die Vermögensverteilung nach einer Trennung oder Scheidung. Die einfache Formel lautet:

„Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.“

Doch in der Praxis lauern versteckte Stolperfallen, besonders wenn Pflichtteilsansprüche im Spiel sind.

Pflichtteilsansprüche als fiktives Anfangsvermögen

Was viele nicht wissen: Auch nicht geltend gemachte Pflichtteilsansprüche – beispielsweise nach dem Tod eines Elternteils – werden bei der Zugewinnberechnung berücksichtigt. Diese zählen als fiktives Anfangsvermögen und können den Zugewinnausgleich erheblich verringern.

Praxisbeispiel aus dem Familienrecht

Um die Problematik klar verständlich zu machen, betrachten wir folgendes Beispiel:

  • Während der Ehe verstirbt der Vater des Ehemannes. Erbe wird die Mutter.
  • Der Ehemann hätte einen Pflichtteilsanspruch von 10.000 €, macht diesen aber nicht geltend.
  • Nach der Scheidung fordert die Ehefrau Zugewinnausgleich.
  • Endvermögen des Ehemannes beträgt 100.000 €, das der Ehefrau 50.000 €.
  • Beide hatten ursprünglich kein Anfangsvermögen.

Folglich gilt:

  • Fiktives Anfangsvermögen des Ehemannes: 10.000 €
  • Zugewinn Ehemann: 90.000 € (100.000 € – 10.000 €)
  • Zugewinn Ehefrau: 50.000 € (50.000 € – 0 €)

Der Zugewinnausgleich reduziert sich daher auf 20.000 € (Hälfte der Differenz von 40.000 €), statt der fälschlicherweise geforderten 25.000 €.

Vermögen schützen mit professioneller Beratung

Um solche teuren Fehler zu vermeiden, sollten Ehegatten bei einer Scheidung ihr Anfangsvermögen und mögliche Pflichtteilsansprüche fachlich prüfen lassen – selbst dann, wenn keine Erbschaft angenommen wurde.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert darauf, Zugewinnausgleichsansprüche präzise zu berechnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren und verborgene Vermögenswerte aufzudecken.

Jetzt beraten lassen – Vermögen effektiv schützen

Stehen Sie kurz vor einer Scheidung oder möchten Ihren Zugewinnausgleich überprüfen?
Wir beraten Sie bundesweit – persönlich und telefonisch, täglich bis 22 Uhr.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.

Kontaktieren Sie uns:

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

Erhalten Sie aktuelle Rechtstipps via WhatsApp:

Melden Sie sich bequem für unseren kostenlosen Newsletter an:

Hier direkt anmelden via WhatsApp.