Schenkung und Erbschaftssteuer

Schenkung und Erbschaftssteuer

Die Übergabe von Vermögen ist ein entscheidender Schritt, der eine durchdachte steuerliche und rechtliche Planung erfordert. Schenkungen zu Lebzeiten und Erbschaften im Todesfall unterliegen in Deutschland der Schenkung- und Erbschaftssteuer – und bieten zugleich Gestaltungsspielräume, um steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen und unnötige Belastungen zu vermeiden.


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Schenkung und Erbschaftssteuer: Ihr Vermögen rechtzeitig sichern

Wenn es um die Weitergabe von Vermögen geht, sind rechtliche und steuerliche Fragen eng miteinander verknüpft. In Deutschland unterliegen sowohl Schenkungen zu Lebzeiten als auch Erbschaften der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ohne eine durchdachte Planung kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Begünstigten führen. Als Fachanwältin für Erbrecht in Leipzig unterstütze ich Sie dabei, Vermögen frühzeitig, rechtssicher und steuerlich optimiert zu übertragen.

Was Sie zur Schenkung und Erbschaftssteuer wissen sollten

Die Steuerlast bei einer Schenkung oder Erbschaft hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad sowie vom Umfang des übertragenen Vermögens ab. Ehepartner und Kinder profitieren von hohen Steuerfreibeträgen, während entferntere Verwandte oder Dritte deutlich mehr Steuern zahlen müssen.

Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen eine steuerlich attraktive Gestaltung. Ein wesentlicher Vorteil: Die persönlichen Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden – so lässt sich Vermögen gezielt in Etappen übertragen und steuerlich entlasten.

Erbschaften hingegen unterliegen der Erbschaftssteuer zum Zeitpunkt des Erbfalls. Auch hier gilt es, die geltenden Freibeträge strategisch zu nutzen und Fallstricke bei der Nachlassplanung zu vermeiden. Eine vorausschauende Nachlassgestaltung sichert nicht nur den Familienfrieden, sondern schützt auch das Familienvermögen vor unnötiger Steuerlast.

Wie die Kanzlei Nussmann in Leipzig Sie unterstützen kann

Die rechtssichere und steuerlich durchdachte Übertragung von Vermögenswerten erfordert individuelle Lösungen und fundierte Kenntnisse im Erbschaftssteuerrecht. Wir helfen Ihnen dabei, die für Sie optimale Strategie zu entwickeln – für Schenkungen ebenso wie für Erbfälle.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Steueroptimierte Vermögensübertragungen: Analyse Ihrer Vermögensstruktur und Erarbeitung steuerlich vorteilhafter Gestaltungsmöglichkeiten

  • Schenkungsverträge: Rechtssichere Dokumentation und individuelle Gestaltung zur Vermeidung späterer Streitigkeiten

  • Beratung im Erbschaftssteuerrecht: Nutzung von Freibeträgen, Unterstützung bei der Erbschaftssteuererklärung und Begleitung im gesamten Erbprozess

Frühzeitig planen – langfristig profitieren

Mit einer rechtzeitigen und professionellen Planung lassen sich nicht nur steuerliche Vorteile sichern, sondern auch familiäre Konflikte vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht – wir beraten Sie diskret, individuell und zielorientiert.

Vereinbaren Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung mit der Kanzlei Nussmann in Leipzig und sichern Sie Ihr Vermögen nachhaltig für kommende Generationen.

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