Schützen Sie das Vermögen Ihrer minderjährigen Kinder vor dem Ex Partner. Alleinerziehende Elternteile haben im Todesfall das Risiko, dass der Ex Zugriff auf das Erbe bekommt.

Nach der Trennung haben Eltern  gemeinsamer minderjähriger Kinder wenig Interesse daran, dass der Ex im Todesfall Zugriff auf das  den Kindern hinterlassene Vermögen erhält. Dies können Sie nur durch Testament verhindern.

Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert hierzu . Stirbt eine alleinerziehende Person, geht das Sorgerecht für minderjährige Kinder grundsätzlich  auf den anderen Sorgeberechtigten über. Dann verwaltet der Sorgeberechtigte das Vermögen der minderjährigen Kinder. Er unterliegt hier grundsätzlich keine Kontrolle.

Mit einem Testament können Sie sowohl den Zugriff des anderen Sorgeberechtigten auf das Vermögen der minderjährigen Kinder als auch die Übertragung des Sorgerechtes auf den anderen Elternteil grundsätzlich verhindern.

Der Anwalt für Erbrecht berät hierzu . Alleinerziehende können im Testament konkrete Angaben aufnehmen , warum die Übertragung des Sorgerechts auf den lebenden Elternteil dem Kindeswohl widerspräche. Sie können einen Vormund vorschlagen, aber auch andere infrage kommende Vormünder mit konkreter Begründung ausschließen .

Alleinerziehende mit gemeinsamem Sorgerecht können den überlebenden Ex-Partner im Testament von der Vermögenssorge ausschließen. Diese Regelung gilt für den Vermögensteil, den das Kind vom verstorbenen Elternteil erbt. Hier bietet sich besonders die Regelung einer Testamentsvollstreckung an.

Der Fachanwalt für Erbrecht erklärt weiter, wenn die minderjährigen Kinder z.B. bei einem Unfall unmittelbar nach ihnen versterben , geht ihr Vermögen auf den noch lebenden Elternteil über. Dies wird von streitigen Expartnern nicht gewünscht. Sie können dies verhindern durch eine testamentarische Regelung der Vor- und Nacherbschaft . Hierzu wird im Testament das Kind als Vorerbe eingesetzt und ein Nacherbe benannt, der den Erbteil in dessen Todesfall erhält.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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