Wir möchten Sie über die nachteiligen Folgen eines mit der Scheidung verbundenen Zugewinn informieren.
Wir erläutern die Realität an einem einfachen und häufig auftretenden Fall. Die Eheleute waren 40 Jahre verheiratet. Sie leben bereits knapp 10 Jahre getrennt. Der Ehemann bewohnt sein Haus. Das Grundstück hatte er mit in die Ehe gebracht. Weiteres Vermögen ist nicht vorhanden. Die Ehefrau hat nun im Fall der Scheidung einen Zugewinnausgleichsanspruch i.H.v. 50 % der Wertsteigerung des Grundstückes in den
letzten 40 Jahren.


Beide Eheleute sind Rentner. Der zahlungspflichtige Ehemann ist nicht in der Lage, den Ausgleichsbetrag zu finanzieren. Er hat keinen Anspruch auf einen Bankkredit. Er ist als Rentner nicht mehr kreditwürdig.
Die Realität wird sein, dass der Ehemann seine Ehewohnung mit Grundstück verwerten muss um die Forderung der Ehefrau zu erfüllen. Er verliert im Alter somit seinen Familienwohnsitz.

Es gibt auch zahlreiche Personengruppen, die bei Vermögensverfall , d.h. einer Überschuldung infolge von Zahlungspflichten aus dem Zugewinn ihre Berufszulassung verlieren. Zuletzt wurde bei uns ein Partnerschaftsanteil einer Kanzlei mit 3 Sozien pro Partner mit € 160T€ sachverständig festgestellt. Meist haben die Zugewinnausgleichsverpflichteten im Falle einer Scheidung nicht immer 50 % des Wertes ihrer Unternehmensbeteiligung bar vorrätig. Vollstreckt der Ehepartner, droht der Vermögensverfall und der Entzug der Berufszulassung. Vor dem Stress und den Kosten der Unternehmensbewertung sollte man sich dringend schützen mit einer Regelung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft in einem Ehevertrag.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren Möglichkeiten der Gestaltung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft in einem Ehevertrag im Detail zu beraten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

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M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht