Wir möchten Sie über die nachteiligen Folgen eines mit der Scheidung verbundenen Zugewinn informieren. Es gibt zahlreiche Personengruppen, die bei Vermögensverfall ihre Berufszulassung verlieren. Dies ist beim Zugewinnausgleich im Fall der Scheidung sehr schnell möglich. Ihnen sind die hohen Werte z.B. der Kanzleibeteiligung bekannt. Zuletzt wurde bei uns ein Partnerschaftsanteil einer Kanzlei mit 3 Sozien pro Partner mit 160T€ sachverständig festgestellt . Dabei war die Kanzlei als durchschnittlich einzustufen mit einem Jahresumsatz von 850 T€ und einer Kostenquote von 60 Prozent . Leider haben die Zugewinnausgleichsverpflichteten im Falle einer Scheidung nicht immer 50 % des Wertes ihrer Unternehmensbeteiligung bar vorrätig. Vollstreckt der Ehepartner, droht der Vermögensverfall und der Entzug der Berufszulassung. Aber auch ohne diese krasse Folge ist der Zugewinn mit Rechtskraft der Scheidung fällig und verzinslich. Vor dem Stress und den Kosten der Unternehmensbewertung sollte man sich dringend schützen mit einer Regelung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft in einem Ehevertrag. Die Regelung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft in einem Ehevertrag hat auch einen Vorteil für Ihren Ehepartner. Soweit Sie nicht Ihre Kanzlei zur Begleichung der Zugewinnforderungen verwerten müssen, behalten Sie Ihre Einkommensgrundlage für mögliche Unterhaltszahlungen. Wir schlagen vor, Sie zu Ihren Möglichkeiten der Gestaltung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft in einem Ehevertrag im Detail zu beraten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.[
Für Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Sie erreichen unsere
HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht