Kann es auch Streit geben obwohl ein Testament vorliegt ?- und ob! – oft ist unklar, was der Erblasser meinte.

Das ist sehr häufig der Fall : was aufgeschrieben wurde ist unklar und offensichtlich nicht der wirkliche Wille des Erblassers.


Dabei ist testieren eigentlich ganz einfach. Man muss nur seinen Willen aufschreiben und unterschreiben. Da es aber sehr schwierig ist, rechtlich sicher zu formulieren, lohnt es sich, den Fachanwalt für Erbrecht zu befragen.

Im Testament sollten keine Zweifel bestehen. Deshalb sollten die Erben immer konkret und unverwechselbar benannt werden. Angaben wie „die Kinder“ bieten Möglichkeiten für Interpretationen – meine , deine , unsere-. Besonders Patchworkfamilien sollten eindeutig formulieren.


Für die Auslegung kommt es auf den Erblasserwillen bei Errichtung der letztwilligen Verfügung an (vgl. BGH, FamRZ 1960, 28 [unter II 2]; Lange/Kuchinke, ErbR, 5. Aufl., S. 820). Die bloße Angabe „Ehefrau“ neben der vollen Namensnennung der Bet. zu 1 im Testament und die unterbliebene Änderung nach Trennung und Scheidung erlauben hier keine ausreichenden Schlüsse darauf, ob die Erblasserin bei der Testamentserrichtung vor über 20 Jahren die Erbeinsetzung ihrer Schwiegertochter vom Bestand der Ehe mit ihrem Sohn abhängig machen wollte oder nicht. Weiteres gibt es nach den gegebenen Umständen nicht zu ermitteln, so BGH, Beschluß vom 2. April 2003 – IV ZB 28/02, BGHZ 154, 336. Die geschiedene Schwiegertochter wurde Erbe.

Ein weiteres Beispiel für ein eklatant fehlerhaftes Testamente liefert der prominente Erbfall in der Gewürzfabrik Karl Ostmann GmbH & Co. KG. Nach der Scheidung der Gesellschafterin vom Geschäftsführer des Unternehmens, wurde dessen Arbeitsverhältnis gekündigt. Die Gesellschafterin änderte ihr Testament zu Gunsten ihrer aus dieser Ehe stammenden Tochter ohne eine Regelung für deren Tod zu schaffen.

Auf der Fahrt in den Urlaub verunglückten Mutter und Tochter mit ihrem Auto. Die Mutter verstarb noch am Unfallort, ihre Tochter wenig später im Krankenhaus. Die Tochter beerbte die Mutter. Nach dem Tod der Tochter trat die gesetzliche Erbfolge ein- weil die Mutter keine Regelung getroffen hatte- . Weil die Tochter keine Kinder hatte, wurde ihr Vater Alleinerbe der Gesellschaftsanteile des Unternehmens. Für die Auszahlung der Gesellschaftsanteile
musste dem Unternehmen viel Kapital entzogen werden, am Ende musste die Familie das Unternehmen veräußern.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Testamentsgestaltung im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.


Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung . Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020

HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.

MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de


gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin