Die gesetzliche Erbfolge stammt aus dem 19. Jahrhundert. Sie regelt ein Erbe für den Ehepartner und für Abkömmlinge. Diese gesetzlichen Erbrechte passen mit den heutigen Lebensformen nicht mehr zusammen.
Die persönliche Lebenssituation muss mit den rechtlichen Möglichkeiten und auch den steuerlichen Grenzen abgeglichen werden , um Ihre Ziele der Vermögensgestaltung umzusetzen. Mögliche Regelungen sind unter anderem:

  • den neuen Partner absichern und versorgen
  • Steuern sparen
  • den anderen Elternteil des minderjährigen Kindes von der Vermögensverwaltung ausschließen
  • das Vermögen in der eigenen Familie sichern
  • eine faire Verteilung des Vermögens unter den eigenen Kindern und den Kindern des neuen Partners absichern
  • Vormundschaft für minderjährige Kinder
  • Testamentsvollstreckung

In der Patchworkfamilie sind komplexe Regelungen erforderlich, um eine gerechte Versorgung der eigenen Kinder und der Kinder des neuen Partners zu gewährleisten. Die Kinder des Erst Versterbenden sollen nicht mehr erben als die Kinder des Zweiten.
Begrenzt- am besten vermieden werden müssen die Ansprüche der Kinder gegen den Partner auf Pflichtteil, Bewertung des Nachlasses und notarielles Nachlassverzeichnis.
Bei der Vertragsgestaltung sind wichtige Fragen zu berücksichtigen zum Beispiel :

  • Erbt der geschiedene Ehepartner?
  • Was wird mit dem Testament nach der Scheidung?
  • Sollen Kinder des erst Versterbenden bevorzugt werden?
  • Welche steuerlichen Folgen hat der Erbfall?
  • Welche Rolle spielen Schenkungen vor dem Todesfall?

Beachtet werden muss, dass das Berliner Testament für Lebensgefährten und für Patchwork Familien nicht passt. Es führt u.a. zur Bevorzugung der Kinder des erst Versterbenden. Das richtige Testament für Patchwork Familien sollte diese Bevorzugung ausschließen, den Partner absichern und Steuern sparen . Hier bieten sich zum Beispiel folgende Regelungen an:

  • Vorerbschaft
  • Nacherbschaft
  • super Vermächtnis
  • Testamentsvollstreckung

Ein Erbvertrag von nicht ehelichen Lebenspartnern bietet eine Lösung für den erbrechtlichen Schutz des neuen Partners und die Absicherung der eigenen Kinder. Eine solche Regelung ist ein Muss, um zu vermeiden, dass der neue Partner schutzlos ist. Bei nicht verheirateten Partnern müssen zwingend steuerliche Nachteile vermieden werden. Ein Erbrecht des Lebenspartners kann nur testamentarisch geschaffen werden. Gleiches gilt für Erbrechte der Kinder des Partners .


Testamentsgestaltung ist immer eine individuelle Regelung – nie die Übernahme von standardisierten Regelungen. Fordern Sie uns – wir sind in der Lage, Ihre Ziele in die richtige vertragliche Gestaltung umzusetzen.


Marion Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin