Die Testamentsvollstreckung ermöglicht – richtig gestaltet – eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses. Sie biete umfangreiche Vorteile:

  • Schutz vor Zwangsvollstreckung in den Nachlass
  • Vermeidung einer Zerschlagung des Nachlasses durch die Erben
  • Umsetzung einer Teilungsanordnung
  • Sicherung von Vermächtnissen
  • Überwachung der Erfüllung von Auflagen durch die Erben
  • Vereinfachung der Verwaltung und der Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Bestimmung von Vermächtnisnehmern und Vermächtnisanteilen nach Umsetzung und  unter Beachtung des Nachlasses , z.B. des Unternehmens und der Erforderlichkeit von Rücklagen
  • Sicherung der Unternehmensnachfolge
  • Vermeidung des Sozialhilferegresses

Bei minderjährigen Erben ist Testamentsvollstreckung immer erforderlich , um

  • Unerwünschte Verfügungen des Sorgeberechtigten zu vermeiden
  • Zwangsvollstreckung in den Nachlass vermeiden
  • Umsetzung einer Teilungsanordnung

Bei mehreren  Erben ist Testamentsvollstreckung immer erforderlich , für

  • Verteilung des Nachlasses entsprechend des Testaments
  • Vermeidung des Sozialhilferegresses

Folgende Formen der Testamentsvollstreckung sind möglich und je nach Zielen des Erben zu gestalten:

  • Abwicklungsvollstreckung
  • Reine Verwaltungsvollstreckung
  • Vollstreckung mit beschränkten Aufgabengebiet
  • Nacherbenverwaltung
  • Vermächtnisvollstreckung, Kontrolle der Auflagen und Nachvermächtniserfüllung
  • Pflichtteilsbeschränkung, Auszahlung des Pflichtteils in Raten bei Vorliegen Verschwendung iS § 2338 I2 BGB
  • Dauertestamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist zwar mit Belastungen für den Nachlass verbunden. Grundsätzlich hat der Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf  Vergütung. Er ist berechtigt, Drittunternehmen für die Ausführung von Arbeiten -z.B. Hausmeister zu beauftragen und hiermit Kosten für den Nachlass zu erwirken. Aber nur durch die Testamentsvollstreckung werden die Wünsche des Erblassers zwingend umgesetzt.

Die Erben sind aber nicht schutzlos. Sind Sie Erbe, können wir  Sie unterstützen, Ihre Interessen gegenüber einem Testamentsvollstrecker zu wahren. Durch Erbenbeschluss kann die Abwicklungsverwaltung ggf beendet werden.

Sind Sie selber Testamentsvollstrecker beraten und vertreten wir  Sie bei der Erfüllung Ihrer anspruchsvollen Aufgabe und wehren unberechtigte Schadensersatzforderungen gegen Sie ab. Frau Rechtsanwältin Marion Peper ist  ausgebildeter und geprüfter Testamentsvollstrecker und  „Fachanwältin für Erbrecht“ und  „Spezialist im Erbrecht“ .

Wir schlagen vor, Sie konkret zu den Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung für Ihre Erbrechtsgestaltung und Unternehmensnachfolge  im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin