Testamentsvollstreckung
Marion Peper
Anwältin für Testamentsvollstreckung
Sichern Sie die Umsetzung Ihrer Vorgaben im Testament
und den Nachlass vor Gläubigern und Eingriffen Dritter.
Testamentsvollstreckung: Sicherung des Nachlasses und Umsetzung des letzten Willens
Die Testamentsvollstreckung ermöglicht richtig gestaltet eine ordnungsgemäße
Abwicklung des Nachla ss es . Sie biete umfangreiche Vorteile:
- Schutz vor Zwangsvollstreckung in den Nachlass
- Vermeidung einer Zerschlagung des Nachlasses durch die Erben
- Umsetzung einer Teilungsanordnung
- Sicherung von Vermächtnisse
- Überwachung der Erfüllung von Auflagen durch die Erben
- Vereinfachung der Verwaltung und der Auseinandersetzung des Nachlasses
- Bestimmung von Vermächtnisnehmern und Vermächtnisanteilen nach Umsetzung und unter Beachtung des Nachlasses , z.B. des Unternehmens und der Erforderlichkeit von Rücklagen
- Sicherung der Unternehmensnachfolge
- Vermeidung des Sozialhilferegresses
Bei minderjährigen Erben ist Testamentsvollstreckung immer erforderlich, um
- Unerwünschte Verfügungen des Sorgeberechtigt en zu vermeiden
- Zwangsvollstreckung in den Nachlass vermeiden
- Umsetzung einer Teilungsanordnung
Bei mehreren Erben ist Testamentsvollstreckung immer erforderlich, für
- Verteilung des Nachlass es entsprechend des Testaments
- Vermeidung des Sozialhilferegresses
Folgende Formen der Testamentsvollstreckung sind möglich und je nach Zielen des Erben zu gestalten:
- Abwicklungsvollstreckung
- Reine Verwaltungsvollstreckung
- Vollstreckung mit beschränkten Aufgabengebiet
- Nacherbenverwaltung
- Vermächtnisvollstreckung, Kontrolle der Auflagen und Nachvermächtniserfüllung
- Pflichtteilsbeschränkung , Auszahlung des Pflichtteils in Raten bei Vorliegen Verschwendung iS § 2338 I2 BGB
- Dauertestamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung ist zwar mit Belastungen für den Nachlass verbunden. Grundsätzlich hat der Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Vergütung . Er ist berechtigt, Drittunternehmen für die Ausführung von Arbeiten z.B. Hausmeister zu beauftragen und hiermit Kosten für den Nachlass zu erwirken. Aber nur durch die Testamentsvollstreckung werden die Wünsche des Erblassers zwingend umgesetzt.
Die Erben sind aber nicht schutzlos. Sind Sie Erbe, können wir Sie unterstützen, Ihre Interessen gegenüber einem Testamentsvollstrecker zu wahren. Durch Erbenbeschluss kann die Abwicklungsverwaltung ggf. beendet werden.
Sind Sie selber Testamentsvollstrecker beraten und vertreten wir Sie bei der Erfüllung Ihrer anspruchsvollen Aufgabe und wehren unberechtigte Schadensersatzforderungen gegen Sie ab. Frau Rechtsanwältin Marion Peper ist ausgebildeter und geprüfter Testamentsvollstrecker und „Fachanwältin für Erbrecht“ und „Spezialist im Erbrecht“.