Wir weisen Sie darauf hin, dass bei gesetzlicher Erbfolge das Stiefkind gegen den überlebenden Ehegatten einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach den Unterhaltsleitlinien von maximal 1/4 des Nachlasses hat gem. § 1371 IV BGB.
Wir schlagen vor, Ihre Rechte im Detail mit Ihnen zu beraten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.
M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht