Eine Ehescheidung muss nicht viel kosten – Gestalten Sie Ihr Leben!
Häufig müssen Ehegatten feststellen, dass sie sich im Laufe der Jahre und mit Älterwerden der Kinder auseinander gelebt haben. Sie scheuen eine Scheidung, da sie deren Voraussetzungen nicht kennen und unberechtigte Angst vor hohen Scheidungskosten haben. Soweit Sie kein hohes Einkommen und Vermögen oder hohe Schulden haben, kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, für Sie Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren und für alle Folgeverfahren beantragt werden.
Mit der Scheidung können Ihre Ansprüche z.B. auf Unterhalt für Sie und Ihre Kinder, auf Zuweisung der Ehewohnung an Sie, auf Zugewinnausgleich, auf Teilung des Hausrates und ggf. weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
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