Viele Ehepaare haben den Wunsch, sich gegenseitig zum Alleinerben nach dem Tod des Erstversterbenden einzusetzen. Soweit Kinder vorhanden sind, sollen diese in der Regel erst nach dem Tod des Letztversterbenden der Eheleute zu gleichen Teilen – gerecht – erben.
Leider wird das allgemeine Berliner Testament bereits diesen Ansprüchen nicht gereicht. Daneben hat es wesentliche steuerliche Nachteile, die wir erläutern.
Veranstaltungsort:
KANZLEI NUSSMANN
Fachanwältin & Mediatorin
Marion Peper
Zimmerstraße 1
04107 Leipzig

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