Volljährigenadoption: Steuervorteile clever nutzen!

Viele vermögende Unternehmer stehen vor der Herausforderung, ihre geschaffenen Werte an nahestehende, aber nicht verwandte Personen weiterzugeben. Eine effektive Möglichkeit, erhebliche Steuerfreibeträge zu nutzen, bietet die Volljährigenadoption. Doch was genau ist zu beachten?

Warum ist die Volljährigenadoption steuerlich so interessant?
Derzeit beträgt der Steuerfreibetrag für Kinder 400.000 €. Durch eine Adoption eines Volljährigen kann dieser Freibetrag genutzt werden, wodurch erhebliche Erbschaft- und Schenkungsteuerersparnisse möglich sind. Dies ist besonders für Unternehmer und vermögende Privatpersonen attraktiv.

Die wichtigste Voraussetzung: Namensänderung erforderlich
Eine zentrale Anforderung bei der Volljährigenadoption ist die Annahme des Nachnamens des Adoptierenden. Dies dient der rechtlichen und sozialen Darstellung des neuen Eltern-Kind-Verhältnisses.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu am 24.10.2024 entschieden, dass die Namensänderung ein wesentlicher Bestandteil der Adoption ist. Sie wird höher gewichtet als das durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützte Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens.

Ausnahme für Ehegatten des Adoptierten
Der Fachanwalt für Erbrecht weist darauf hin, dass der Ehegatte des Adoptierten seinen bisherigen Namen in begründeten Fällen beibehalten darf. Dies setzt eine konkrete Notwendigkeitsprüfung voraus.

Unsere Empfehlung: Frühzeitig planen und professionell beraten lassen
Die Volljährigenadoption ist eine äußerst effektive Möglichkeit, Vermögenswerte steuerlich optimiert weiterzugeben. Eine rechtssichere Gestaltung ist jedoch entscheidend. Wir beraten Sie gerne umfassend zu den Chancen und Herausforderungen dieses Modells.

Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie Ihre Vermögenswerte clever ab!
Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin oder rufen Sie uns an – wir sind täglich bis 22 Uhr für Sie da!

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden

Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.