Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Marion Peper
Anwältin für VorsorgevollmachT Patientenverfügung
Sichern Sie mit uns Ihre Zukunft: Mein qualifiziertes Team und ich stehen Ihnen bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zur Seite. Klar formulierte und rechtssichere Dokumente, die Ihre persönlichen Wünsche in medizinischen und finanziellen Belangen präzise widerspiegeln.
Fürsorge im Voraus – Klarheit für Ihre Zukunft
Vermeiden Sie die Anordnung der Betreuung im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit
Wir werden immer wieder mit der fehlerhaften Rechtsansicht konfrontiert, dass nahe Familienangehörige für Sie automatisch Regelungen treffen und Unterschriften leisten können, wenn Sie vielleicht auch nur vorübergehend selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Das stimmt nicht!
Alle Verwandten, selbst Kinder und Ehegatten können nur dann für Familienangehörige auftreten, wenn sie vorher mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht legitimiert worden sind.
Besteht eine solche Vollmacht nicht, wird laut dem Betreuungsgesetz das Vormundschaftsgericht des Wohnortes des Betroffenen eingeschaltet und bestimmt für den nicht mehr Handlungsfähigen einen Betreuer.
Sie können mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht verhindern, dass ein Betreuer für Sie und über Sie entscheidet. Sie haben die Möglichkeit, einer Vertrauensperson einzelne Aufgabenbereiche oder auch generell die gesamte Entscheidungsmacht zu übertragen.
Typische Aufgabenkreise des Betreuers sind die Aufenthaltsbestimmung, d. h. die Festlegung wo der zu Betreuende lebt, die Regelung von Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten sowie von rechtlichen Angelegenheiten, Gesundheitsfürsorge und medizinischen Angelegenheiten, die Geltendmachung von Renten und Sozialansprüchen.
Mit der Vorsorge und Generalvollmacht bevollmächtigen Sie die in der Erklärung
aufgeführten Personen dazu, im Namen und mit Wirkung für Sie Erklärungen abzugeben. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie selbst aufgrund altersbedingtem Verlust der Geschäftsfähigkeit ohne krankheitsbedingten Verlust der Geschäftsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, sich persönlich zu erklären.
Wenn Sie die Anordnung einer Betreuung für Ihre alters und krankheitsbedingte
Handlungsunfähigkeit vermeiden möchten, ist es empfehlenswert, eine inhaltlich korrekte Vorsorgevollmacht durch einen hierzu spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten zu lassen.
Welche Vorsorgeinstrumente stehen Ihnen zur Verfügung?
Es gibt eine Betreuungsverfügung. In einer Betreuungsverfügung sollen mögliche
Bestimmungen zur Ausübung einer Betreuung, wie zur Gestaltung des Lebens,
Pflegeheimes oder zur Person des vom Gericht zu bestellenden Betreuers festgelegt werden. Die Betreuungsverfügung dient Ihnen dann, wenn Sie keine Vertrauensperson haben, die im Rahmen einer Vorsorgevollmacht mit der Regelung Ihres täglichen Lebens bevollmächtigen möchten.
Eine Patientenverfügung beinhaltet die zukünftigen medizinischen und pflegerischen Behandlungen. Der Betroffene muss zumindest noch in der Lage sein, Bedeutung, Umfang und Tragweite seiner Verfügung zum Zeitpunkt der schriftlichen Niederlegung beurteilen zu können. Die Patientenverfügung ist eine Handlungsanweisung an den oder die behandelnden Ärzte. Sie ist schriftlich niederzulegen. Eine Beurkundung ist nicht erforderlich. Sie sollte individuell ausgearbeitet sein, damit sie den strengen Wirksamkeitsanforderungen des Bundesgerichtshofes entspricht.
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine Patientenverfügung nur dann gültig, wenn belegt werden kann, dass diese auch im unmittelbaren Zusammenhang mit der Krankheit abgegeben worden wäre. Deshalb empfehlen wir, dass Sie Ihre Patientenverfügung jährlich aktualisieren. Hierzu genügt es, wenn Sie auf dem Original der Patientenverfügung, gegebenenfalls auf der Rückseite mit der Angabe des aktuellen Datums neu unterschreiben.
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit Ihre persönliche Willensvertretung übernehmen soll. Die Vorsorgevollmacht ist in dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG) zum 01.01.1999 gesetzlich verankert worden.
Eine Vorsorgevollmacht muss vor Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit verfasst werden, solange der zu Betreuende noch geschäftsfähig ist. Erforderlich sind Schriftform, Datum und eigenhändige Unterschrift.
Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Vollmachtserklärung geschäftsfähig sein. Die Vollmacht ist schriftlich niederzulegen. In der Vollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Ausführung und Übernahme aller Ihrer geschäftlichen, persönlichen und medizinischen Angelegenheiten bevollmächtigen. Dies setzt ein uneingeschränktes Vertrauen Ihrerseits zu der bevollmächtigten Person zwingend voraus. Wir weisen darauf hin, dass die bevollmächtigte Person schalten und walten kann, ohne dass sie zum Beispiel von einem Amtsgericht oder von dritter Stelle kontrolliert wird.
Weiter als die Vorsorgevollmacht geht die Generalvollmacht. Diese erstreckt sich prinzipiell über alle möglichen Angelegenheiten. Sie umfasst seit dem 01.01.1999 aber nur dann auch die Zustimmung zu risikobehafteten medizinischen Eingriffen und einer sogenannten Unterbringung, wenn dies ausdrücklich gemäß § 1994 Betreuungsrechtsänderungsgesetz aufgeführt ist.
Wir empfehlen, dass Sie dem von Ihnen ausgewählten zu Bevollmächtigenden über Ihre Wünsche informieren und ihm vorab zumindest eine Kopie der Vollmacht überlassen. Soweit sich die Vollmacht nicht auf Immobilien bezieht, ist eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich.
Egal, für welche Vollmacht Sie sich entscheiden, raten wir, die Vollmacht für Sie detailliert durch einen Fachanwalt für Familienrecht erstellen zu lassen. Es empfiehlt sich des Weiteren, dass der stempelführende Rechtsanwalt Ihr Dokument als Ihre eigene, freiwillige und im geschäftsfähigen Zustand abgegebene Erklärung bezeugt.
Stets ist es erforderlich, dass Ihre Vollmacht den von Ihnen gewünschten Inhalt auch konkret unter Beachtung der gesetzlichen Anforderung zum Ausdruck bringt. Wir stehen Ihnen bei der Ausarbeitung Ihrer Erklärung fachlich kompetent zur Seite.
Wichtig ist, dass Ihre Willenserklärungen im Notfall sofort zur Kenntnis gelangt. Wir empfehlen, dass Sie einen Hinweis, wo das Original Ihrer Erklärung aufbewahrt ist, immer, z.B. in der Nähe Ihrer Krankenkassenkarte, bei sich tragen.
Für Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.
Häufig gestellte Fragen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Was ist eine Vorsorgevollmacht und wofür wird sie benötigt?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Baustein, um für den Fall vorzusorgen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Sei es durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen – mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten übernehmen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Die von Ihnen bevollmächtigte Person kann dann rechtlich verbindlich für Sie handeln, sei es bei Bankgeschäften, gegenüber Behörden, im Bereich der medizinischen Versorgung oder bei Fragen rund um Ihren Wohnsitz. Ohne eine solche Vollmacht müsste ein Gericht eine Betreuung anordnen, und es wäre ungewiss, wer diese Aufgabe übernimmt.
Mit einer gut gestalteten Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle und sorgen dafür, dass im Ernstfall eine Person Ihres Vertrauens Ihre Wünsche vertritt.
Was regelt eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung legen Sie frühzeitig fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle schwerer Krankheit oder eines Unfalls vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
In der Patientenverfügung können Sie zum Beispiel bestimmen, ob Sie künstlich beatmet werden möchten, ob Sie eine künstliche Ernährung wünschen oder auf bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen verzichten wollen. Auch Wünsche zur Schmerzbehandlung und zur palliativmedizinischen Versorgung lassen sich festhalten.
Eine gut formulierte Patientenverfügung entlastet Ihre Angehörigen und das medizinische Personal, weil sie genau wissen, wie Sie in schwierigen Situationen behandelt werden möchten. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass Ihre eigenen Vorstellungen respektiert werden.
Warum ist es sinnvoll, beide Dokumente zu erstellen?
Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung ergänzen sich ideal. Während die Patientenverfügung ausschließlich Ihre Wünsche zu medizinischen Maßnahmen festlegt, regelt die Vorsorgevollmacht darüber hinaus die rechtliche Vertretung in allen anderen Bereichen.
In der Praxis reicht eine Patientenverfügung oft nicht aus, um Ihren Willen durchzusetzen. Selbst wenn klar geregelt ist, welche Behandlung Sie wünschen oder ablehnen, braucht es häufig eine Person, die Ihren Willen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern oder Behörden aktiv vertritt.
Nur wenn beide Dokumente vorhanden sind, ist sichergestellt, dass Sie sowohl medizinisch als auch rechtlich gut abgesichert sind und Ihre Interessen umfassend gewahrt werden.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Vorsorgedokumente im Ernstfall gefunden werden?
Selbst die beste Vorsorgevollmacht und die ausführlichste Patientenverfügung nützen wenig, wenn sie im entscheidenden Moment nicht auffindbar sind. Es ist deshalb wichtig, die Dokumente so aufzubewahren, dass sie im Ernstfall schnell zur Hand sind.
Empfehlenswert ist es, eine Kopie der Dokumente an eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu übergeben. Auch ein klar gekennzeichneter Ordner an einem leicht zugänglichen Ort zu Hause kann hilfreich sein.
Darüber hinaus können Sie Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. So können Gerichte im Bedarfsfall schnell feststellen, dass eine private Vorsorgeregelung besteht, und der von Ihnen bestimmte Bevollmächtigte kann ohne unnötige Verzögerungen handeln.
Kann ich meine Vorsorgedokumente nachträglich ändern oder widerrufen?
Ja, sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Patientenverfügung können jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange Sie geschäfts- und einwilligungsfähig sind.
Es ist sogar sinnvoll, die Dokumente regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Lebensumstände ändern sich, neue gesetzliche Regelungen können hinzukommen, oder die ursprünglich bevollmächtigte Person ist nicht mehr die richtige Wahl.
Änderungen sollten immer schriftlich festgehalten, klar datiert und unterschrieben werden. Frühere Versionen sollten vernichtet oder deutlich als ungültig gekennzeichnet werden, damit es im Ernstfall keine Verwirrung gibt. Wenn Ihre Dokumente im Vorsorgeregister registriert wurden, sollte dort ebenfalls eine Aktualisierung erfolgen.
Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Baustein, um für den Fall vorzusorgen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Sei es durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen – mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten übernehmen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Die von Ihnen bevollmächtigte Person kann dann rechtlich verbindlich für Sie handeln, sei es bei Bankgeschäften, gegenüber Behörden, im Bereich der medizinischen Versorgung oder bei Fragen rund um Ihren Wohnsitz. Ohne eine solche Vollmacht müsste ein Gericht eine Betreuung anordnen, und es wäre ungewiss, wer diese Aufgabe übernimmt.
Mit einer gut gestalteten Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle und sorgen dafür, dass im Ernstfall eine Person Ihres Vertrauens Ihre Wünsche vertritt.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie frühzeitig fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle schwerer Krankheit oder eines Unfalls vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
In der Patientenverfügung können Sie zum Beispiel bestimmen, ob Sie künstlich beatmet werden möchten, ob Sie eine künstliche Ernährung wünschen oder auf bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen verzichten wollen. Auch Wünsche zur Schmerzbehandlung und zur palliativmedizinischen Versorgung lassen sich festhalten.
Eine gut formulierte Patientenverfügung entlastet Ihre Angehörigen und das medizinische Personal, weil sie genau wissen, wie Sie in schwierigen Situationen behandelt werden möchten. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass Ihre eigenen Vorstellungen respektiert werden.
Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung ergänzen sich ideal. Während die Patientenverfügung ausschließlich Ihre Wünsche zu medizinischen Maßnahmen festlegt, regelt die Vorsorgevollmacht darüber hinaus die rechtliche Vertretung in allen anderen Bereichen.
In der Praxis reicht eine Patientenverfügung oft nicht aus, um Ihren Willen durchzusetzen. Selbst wenn klar geregelt ist, welche Behandlung Sie wünschen oder ablehnen, braucht es häufig eine Person, die Ihren Willen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern oder Behörden aktiv vertritt.
Nur wenn beide Dokumente vorhanden sind, ist sichergestellt, dass Sie sowohl medizinisch als auch rechtlich gut abgesichert sind und Ihre Interessen umfassend gewahrt werden.
Selbst die beste Vorsorgevollmacht und die ausführlichste Patientenverfügung nützen wenig, wenn sie im entscheidenden Moment nicht auffindbar sind. Es ist deshalb wichtig, die Dokumente so aufzubewahren, dass sie im Ernstfall schnell zur Hand sind.
Empfehlenswert ist es, eine Kopie der Dokumente an eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu übergeben. Auch ein klar gekennzeichneter Ordner an einem leicht zugänglichen Ort zu Hause kann hilfreich sein.
Darüber hinaus können Sie Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. So können Gerichte im Bedarfsfall schnell feststellen, dass eine private Vorsorgeregelung besteht, und der von Ihnen bestimmte Bevollmächtigte kann ohne unnötige Verzögerungen handeln.
Ja, sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Patientenverfügung können jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange Sie geschäfts- und einwilligungsfähig sind.
Es ist sogar sinnvoll, die Dokumente regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Lebensumstände ändern sich, neue gesetzliche Regelungen können hinzukommen, oder die ursprünglich bevollmächtigte Person ist nicht mehr die richtige Wahl.
Änderungen sollten immer schriftlich festgehalten, klar datiert und unterschrieben werden. Frühere Versionen sollten vernichtet oder deutlich als ungültig gekennzeichnet werden, damit es im Ernstfall keine Verwirrung gibt. Wenn Ihre Dokumente im Vorsorgeregister registriert wurden, sollte dort ebenfalls eine Aktualisierung erfolgen.