Der neue Bußgeldkatalog ist nun nach langer Verzögerung endgültig beschlossen wurden. Der Bundestag und der Bundesrat haben sich geeinigt und diesen am 19. Oktober im Bundesgesetzblatz BGBl. I S. 4688 verkündet. Die Änderungen, welche wir Ihnen gleich vorstellen werden, somit treten ab dem 09. November 2021 in Kraft.

  • allgemeine Halt- und Parkverstoß bisher 15 € , künftig 25 Euro
  • Zuparken einer Feuerwehreinfahrt und Behindern eines Rettungsfahrzeug bisher € 15,00 künftig 55 Euro für das Zuparken und 100 Euro für das Behindern eines Rettungsfahrzeugs.
  • Zuparken von Geh und Radwegen 55 €, sofern eine Behinderung dadurch geschehen ist oder die Dauer über 1 Stunde beträgt 70 €.
  • Neu unberechtigtes Parken auf einem Elektroparkplatz oder eines Carsharing Parkplatz 55 Euro
  • Neu unerlaubtem Nutzen einer Rettungsgasse Bußgeld von 200 bis 320 Euro 1-Monatigen Führerschein-Entzug (sowie es schon beim nicht Bilden ist).
  • Neu verursachen von unnötigen Lärm, sowie „unnützes Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu 100 €.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:

  • 10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro
  • 11 km/h – 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
  • 16 km/h – 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
  • 21 km/h – 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
  • 26 km/h – 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
  • 31 km/h – 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro und 1 Monat Fahrverbot
  • 41 km/h – 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro und ein Monat Fahrverbot
  • Mehr als 70 km/h 800 Euro statt 680 Euro mit Fahrverbot

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:

  • 10 km/h zu schnell: künftig 20 statt 10 Euro
  • 11 km/h – 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro
  • 16 km/h – 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro

Wir schlagen vor, Sie zu ihren konkreten verkehrsrechtlichen Fragen im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail. 

Bleiben Sie gesund ! Gestalten Sie mit unserer Fachanwältin für Erbrecht Ihre Vorsorgevollmacht. 

Mit freundlichen Grüßen

Marion Peper 

Fachanwältin für Erbrecht

zertifizierte Testamentsvollstreckerin 

Fachanwältin für Familienrecht

Zertifizierte Mediatorin