Eine Güterstandschaukel im Zustand einer intakten Ehe hat wirtschaftliche und erbrechtliche Vorteile, die wir Ihnen im Folgenden erläutern möchten.

Die Güterstandschaukel nennt man den Wechsel vom Güterstand des Zugewinnes in die Gütertrennung und zurück.

1. Steuerliche Vorteile

Auch Eheleute sind für gegenseitige Schenkungen steuerpflichtig. Durch die Beendigung der Zugewinngemeinschaft und die Durchführung des Zugewinnausgleichs entsteht jedoch die Möglichkeit, Vermögen ohne Anfall der Schenkungssteuer zu übertragen.
Nach Durchführung des Zugewinnausgleichs kann mit der Güterstandschaukel in die Zugwinngemeinschaft zurück gekehrt werden nach gewisser Frist .Der Vorgang der Güterstandschaukel kann mehrfach benutzt werden kann.

2. Die Güterstandschaukel im Erbrecht

Der Wechsel des Güterstandes kann auch als Gestaltungsmittel genutzt werden, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren. Möchte man Pflichtteilsansprüche eines Kindes vermeiden, reduziert man mit der Güterstandschaukel sein Vermögen.

Der Ausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft gilt nicht als Schenkung und begründet damit keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

3. Achtung Erbrecht des Ehegatten

Im Fall der Gütertrennung erhält der überlebende Ehepartners keinen pauschalen erbrechtlichen Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB. Der überlebende Ehepartner im Güterstand der Gütertrennung erbt weniger als bei der Zugewinngemeinschaft.
Deshalb ist es wichtig zügig aber unter Beachtung gewisser Fristen wieder in die Zugewinngemeinschaft zurück zu wechseln.

Die Güterstandschaukel hat insbesondere in steuerlicher und teilweise auch in erbrechtlicher Hinsicht große Vorteile. Wir schlagen vor, Ihre Rechte im Detail mit Ihnen zu beraten und zu gestalten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.


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M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht